Rz. 61
Die Gesellschafter treffen:
▪ | Vermögensverpflichtungen (Leistung der Stammeinlage oder von zusätzlichen Barnachschüssen) und |
▪ | immaterielle Verpflichtungen (z.B. Beteiligung an der Führung der Gesellschaft, Förderung der Tätigkeit der Gesellschaft, Handlung im Einklang mit den OS-Beschlüssen, Loyalität). |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen