Rz. 61

Die Gesellschafter treffen:

Vermögensverpflichtungen (Leistung der Stammeinlage oder von zusätzlichen Barnachschüssen) und
immaterielle Verpflichtungen (z.B. Beteiligung an der Führung der Gesellschaft, Förderung der Tätigkeit der Gesellschaft, Handlung im Einklang mit den OS-Beschlüssen, Loyalität).

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