Ebenfalls mit Schreiben v. 28.11.2019 hat der BMF "ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" herausgegeben. Im eingangs erwähnten BMF-Schreiben wird gefordert, dass neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen elektronisch bereitgestellt werden. Mit dem ergänzenden Schreiben wurde diese Verpflichtung etwas relativiert. Weil die geforderten Strukturinformationen in kleineren Unternehmen häufig nicht bekannt sind, haben Finanzverwaltung, Softwarehersteller und Vertriebsunternehmen der amtlichen Analysesoftware technische Bereitstellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten entwickelt. Damit wird eine Datenimportschnittstelle zur automatisierten Übernahme der relevanten Daten definiert. Mit enthalten sind für die maschinelle Auswertung erforderliche Strukturinformationen und Verknüpfungen. Damit wird den Softwareherstellern und den Unternehmen auf freiwilliger Basis eine problemlose Datenübergabe im Rahmen der Außenprüfung ermöglicht. Einzelheiten hierzu können den "Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung" entnommen werden. Ferner enthält das Schreiben eine Aufzählung weiterer unterstützter Datenformate.

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