Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere
- als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten,
- dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben
- und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen.
- In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder
- auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.
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