Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere

  • als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten,
  • dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben
  • und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen.
  • In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder
  • auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.

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