Fachbeiträge & Kommentare zu Oberfinanzdirektion

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Der Organträger ist eine Personengesellschaft (Abs 4)

Tz. 33 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Ist der OT eine Pers-Ges, gelten die Abs 1 bis 3 des § 19 KStG für die Gesellschafter der OT-Pers-Ges entspr. In diesem Fall ist gem § 19 Abs 4 S 2 KStG iVm § 180 Abs 1 Nr 2a, Abs 5 Nr 2 AO eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, die neben die gegenüber OT und OG wirkende gesonderte und einheitliche Feststellung gem § 14 Ab...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.6 Betriebsaufgabe

Rz. 44 Der Freibetrag für die Betriebsveräußerung im Ganzen nach § 14a Abs. 1 EStG wird nach § 14a Abs. 3 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 EStG erfüllt sind, der Land- und Forstwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke der Strukturverbesserung abgegeben hat und er die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Lieferungen oder sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten

Rz. 13 Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen nach Art. III Nr. 1 OffshStA an Stellen der USA ausgeführt werden. Das sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Rechtsgeschäfte im Namen der USA und mit bindender Wirkung für die USA im Rahmen des OffshStA abzuschließen. Die auftraggebende Stelle der amerikanischen Streitkräfte ist i. d. R. eine Beschaffungsstelle (purc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.4 Gewinnermittlung und -verteilung

Rz. 202 Die GmbH & Still ist Subjekt der Einkünftequalifikation und der Gewinnermittlung.[1] Daraus folgt, dass die Einkünftequalifikation für den stillen Gesellschafter bereits auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der GmbH & Still erfolgt. Bei der GmbH & atypisch Still wird der Gewinnanteil dem atypisch Stillen im Wege der einheitlichen Gewinnfeststellung direkt zug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.4 Übertragung von Anteilen an der GmbH & Co.

Rz. 174 Der Gewinn aus der Übertragung der Beteiligung an einer KG kann nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt besteuert werden. § 16 Abs. 1 S. 2 EStG regelt, dass Gewinne aus der Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils als laufende Gewinne zu versteuern sind; sie unterliegen somit auch der GewSt. Rz. 175 Wie unter Rz. 171 dargelegt, stellt die entgeltliche Abtretung von Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.3.3 Beteiligung mit Kapitaleinlage

Rz. 137 Besteht zusätzlich eine Kapitaleinlage, ist diese in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die der anderen Mitunternehmer. Sie ist also in die Verteilung des Restgewinns mit einzubeziehen. In diesen Fällen ist indessen noch zu untersuchen, welche Bedeutung und Wertigkeit der Einlage der Komplementär-GmbH tatsächlich zukommt. Der BFH hat die Höhe der Risikoprämie als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.3 Freibetrag ehrenamtlicher Vormünder, Pfleger oder Betreuer

Rz. 1034 Für Personen, die ehrenamtlich als Vormund, Pfleger oder Betreuer tätig sind, gibt es einen Freibetrag von bis zu 2.400 EUR (§ 3 Nr. 26b EStG). Allerdings gibt es für alle in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten insgesamt nur 2.400 EUR Freibetrag. Ein Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben ist grds. ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1027 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 2.400 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 280 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten. Für diese Fälle stellen die Finanzämter Papiervordrucke der Anlage EÜR z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmer-/Personalgestellung

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nach § 58 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist es für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Dieser steuerbegünstigte Zweck kann ein ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kinovereine

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Vereine, die nach ihrer Satzung den Betrieb eines kommunalen Kinos bezwecken, können laut einer Verfügung des OFD Frankfurt a. M. vom 31.01.1995, AZ: S 0171 A-51 – St II 12 (s. Erlass des HMdF vom 25.01.1995, KStK § 5 KStG Karte H 83) wegen der Förderung von Kunst und Kultur als gemeinnützig anerkannt werden. Der Förderzweck "Kunst und Kultur" ist ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Ertragsteuerlich sind die Tätigkeiten der Trägervereine dahingehend zu untersuchen, ob Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Vermögensverwaltung vorliegen. Die Veranstaltungen, zu deren Besuch Teilnahmegebühren von den Besuchern entrichtet werden müssen, sind in der Regel dem Zweckbetrieb i. S. d. § 68 Nr. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fremdenverkehrsvereine

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs ist kein gemeinnütziger Zweck, weil nicht ausschließlich und unmittelbar der Nutzen der Allgemeinheit gefördert wird. Die Fremdenverkehrsvereine fördern insbesondere auch die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit (Hotels, Pensionen, private Zimmervermieter usw.) und somit ihre Einzelmitglieder. Bei überr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Kirchentage fallen dem Grunde nach unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5). Die OFD Düsseldorf (DB 1982, 1596) schränkt dies jedoch ein, da der Hauptanteil des Leistungsaustausches zwischen dem Verein und den Teilnehmern (Besuchsberechtigung für alle Veranstaltungen des Kirchentages) nach freiem Ermessen erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 In jeweils wechselnden Städten des Bundesgebietes werden in regelmäßigem Turnus Katholikentage bzw. evangelische Kirchentage abgehalten. Zum Zwecke der Durchführung dieser Veranstaltungen werden an dem Ort, an dem diese Veranstaltungen stattfinden, jeweils selbständige Vereine gegründet. Satzungsmäßige Aufgabe ist es, die Vorbereitung, Durchfü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 In der Regel verfolgen die entsprechenden Trägervereine kirchliche Zwecke (vgl. "Kirchliche Zwecke"), da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Die OFD Düsseldorf stellt mit ihrer Verfügung vom 01.07.1982 (a. a. O.) ausdrücklich klar, dass die Abhalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abbauland (Abs. 3)

Rz. 112 [Autor/Stand] Abbauland gehört nach der Legaldefinition des § 234 Abs. 1 Nr. 2 Ziffer a) BewG zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird nur dann gelöst, wenn die Flächen nach den bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen zum Feststellungszeitpunkt oder in absehbarer Zeit anderen als land- und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosenhilfe

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Körperschaften, deren Zweck darauf gerichtet ist, durch Angebot von Arbeit und sozialer Betreuung an schwer zu vermittelnde Arbeitslose (ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose, die schlechte Eingangsvoraussetzungen haben), deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu fördern, können gemeinnützig i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b) sein. S. Urteil des FG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonderfälle

Rz. 63 [Autor/Stand] Auch Stückländereien bilden nach § 34 Abs. 7 BewG einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Das sind einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens gehören. Ein häufig anzutreffendes Beispiel sind Kleinpar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Unland (Abs. 5)

Rz. 140 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 Nr. 2 Ziffer c) BewG weist auch das Unland dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu. Der Begriff beschreibt eine weitere Gruppe minderwertigen Landes. Neben dem sog. Geringstland, das nur eine geringe Ertragsfähigkeit beinhaltet, stellt das sog. Unland Flächen dar, die keinerlei Erträge abwerfen können. Unland gehört folglich ebenso w...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 5 GrStG: Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG wird durch § 5 Abs. 1 GrStG für Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, grundsätzlich eingeschränkt, vgl. Ausnahmetatbestände § 5 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Unabhängig von einer im Einzelfall gemischten Zweckbestimmung sind Wohnungen für Zwecke der Grundsteuerkraft ausdrücklicher Regelung in § 5 Abs. 2 GrStG stets ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchenmusiker

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Von den Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Kirchenmusiker, die nicht unter die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bezeichneten Tätigkeiten einzuordnen ist, werden ohne Einzelnachweis 25 %, höchstens 614 EUR jährlich (s. BMF vom 21.01.1994, BStBl I 1994, 112; 3.26 Abs. 9 LStR), für die gesamte nebenberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Rz. 47 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Rz. 48 Im Fallbeispiel (Rdn 3) könnte z.B. M zunächst die Rolle eines nicht am Vermöge...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 66 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[64] Vor diesem Hinte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Sonstige Einzelfälle

Rz. 198 Bei Gewährung von Zuwendungen durch einen Verein, der mit dieser Befugnis durch eine staatliche Behörde beliehen worden ist, unterfallen die dem Verein dabei erstatteten Personalkosten und Sachkosten nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG.[1] Rz. 199 Leistungen, die ein Verein aufgrund eines nach § 5a Abs. 2 ZDG abgeschlossenen Vertrags erbringt u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Umsatzsteuerliche Voraussetzungen der Steuerermäßigung

Rz. 168 Die Steuerermäßigung kann nicht lediglich von einer gesetzlichen Zugehörigkeitsfiktion zum begünstigten Bereich einer Körperschaft abhängig gemacht werden. Es ist weiterhin erforderlich, dass auch die ausgeführten Leistungen von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung her und in ihrer Gesamtrichtung dazu bestimmt sind, den in der Satzung bezeichneten steuerbegünstigten Zwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.4 Leistungen von Zweckbetrieben, mit deren Ausführung selbst lediglich steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden

Rz. 171 Auch die satzungsmäßig erbrachten Leistungen der folgenden als Katalog-Zweckbetriebe anerkannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen (soweit nicht eine Steuerbefreiung greift) dem ermäßigten Steuersatz, weil mit ihrer Ausführung selbst die steuerbegünstigten Zwecke der Körperschaft unmittelbar verwirklicht werden: Rz. 172 Krankenhäuser: Nach § 67 Abs. 1 AO ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2.1 Zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG

Rz. 50 § 6 Abs. 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Diese erfolgt steuerneutral zu Buchwerten. Da nach der h. L. § 16 EStG nur entgeltliche Übertragungen erfasst, besteht keine Gesetzeskonkurrenz (§ 6 EStG Rz. 466). Ausgehend von der hier vertretenen Ansicht, dass § 16 EStG nach seiner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.2 Steuervergünstigung als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG

Rz. 262 Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 16 EStG gehören zu den außerordentlichen Einkünften des § 34 EStG. Sie können deshalb – vorbehaltlich der Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 6b und 6c EStG (§ 34 Abs. 1 S. 4 EStG) und der nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG begünstigten Gewinnteile (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 5 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Der Gewerbesteuer-Messbescheid hat Bindungswirkung für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG; werden Messbescheide, z. B. wegen Umqualifizierung der bislang als gewerblich angesehenen Einkünfte in solche aus selbstständiger Arbeit, aufgehoben, sind in den Einkommensteuer-Bescheiden für die betroffenen Veranlagungszeiträume die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.[1] Das bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.14 Ausnahmen von der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 2 und S. 4 EStG

Rz. 177al Bei Vorgängen der Realteilung ist eine Buchwertfortführung von vornherein ausgeschlossen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist (§ 16 Abs. 3 S. 2, Teils. 1 EStG) bzw. soweit einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf KSt-pflichtige Empfänger übertragen werden (§ 16 Abs. 3 S. 4 EStG). Im ersteren Fall entspricht die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reinvestitionsrücklage nach... / 5.7 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG

Zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG hat das BMF Stellung bezogen.[1] Danach kann der Antrag auch formlos gestellt werden. Obwohl das Gesetz vorsieht, dass der Antrag auf Steuerstundung nur im Wirtschaftsjahr der Veräußerung zu stellen ist, kann der Antrag in allen Fällen berücksichtigt werden, in denen die materielle Bestandskraft des betroffenen Steuerbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der BFH hat sich seit den 2000er Jahren bemüht, das Abzugsverbot in § 12 Nr 1 EStG an die veränderten Lebensverhältnisse anzupassen (Änderung der Rechtsprechung) und den Begriff der > Werbungskosten (§ 9 EStG) großzügiger auszulegen (vgl hierzu detailliert Wolf/Schäfer, DB 2004, 775). In der Folge hat das Gericht in BFH 216, 320 = BStBl 2007...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abzug der Höhe nach (Aufteilung)

Rz. 46 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die Bewirtungsaufwendungen des ArbN sowohl beruflich als auch privat veranlasst, so ist aufzuteilen (BFH GrS 1/06, > Rz 43). Dh soweit die Kosten auf private Gäste (> Ehegatten, > Lebenspartner, Freunde, Bekannte) entfallen, sind sie insgesamt nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Die Aufteilung erfolgt nach Köpfen (pro rata capitum)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten

Rz. 70 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Keine Bewirtung ist die Gewährung von > Aufmerksamkeiten in geringem Umfang, zB anlässlich betrieblicher Besprechungen, wenn es sich hierbei um eine im gesellschaftlichen Verkehr übliche Geste der Höflichkeit handelt, die keinen ins Gewicht fallenden Wert hat (R 4.10 Abs 5 Satz 9 EStR; R 19.6 LStR). OFD Düsseldorf vom 04.05.1995 (FR 1995, 44...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Kirchensteuer als Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gezahlte KiSt gehört zu den unbeschränkt abziehbaren SA (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG; dazu knapp auch > Sonderausgaben Rz 19). KiSt sind Geldleistungen, die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf gesetzlicher Grundlage erheben (> Rz 1 ff). Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonderfälle:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr