Fachbeiträge & Kommentare zu Oberfinanzdirektion

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Schädliche Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als schädliche Einnahmen iSd § 3 Nr 40 EStG, die eine volle Verlustberücksichtigung nach der alten Rechtslage ausschließen, gelten offene und vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 EStG), Veräußerungserlöse (§ 17 Abs 2 EStG), Kapitalrückzahlungen (§ 17 Abs 4 EStG) und die Auskehrung von WG iRd Abwicklung von Liquidations- und Insolvenzfällen (OFD Nds v 11.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige Bezüge in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit

Rn. 591 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezüge, die nicht aufgrund der AbgeordnetenG geleistet werden, unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr 4 EStG. Insoweit sind die allgemeinen steuerlichen Regeln anwendbar (R 22.9 S 2 EStR 2012). Hierzu zählen beispielsweise Vergütungen, die Abgeordnete von den Fraktionen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen erhalten (vgl § 52 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 u 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen v privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rn. 617 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 22 Nr 4 S 2 EStG ist dann nicht anzuwenden, wenn die Abgeordneten nach dem für sie maßgeblichen AbgeordnetenG keinen Anspruch auf – gemäß § 3 Nr 12 EStG steuerfreie – Aufwandsentschädigung haben oder die beanspruchte Aufwandsentschädigung keinen Abgeltungscharakter hat (so die amtliche Begründung zum Entwurf des AbgG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der Beteiligung

Rn. 146 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen möglich ist, wenn die Beteiligung iSd § 17 EStG veräußert wurde, aber das Finanzierungsdarlehen mit dem Kaufpreis nicht abgelöst werden kann (nachträgliche WK). Bei Beteiligungen unter 1 % stellt sich die Frage des nachträglichen Schuldzinsenabzugs nicht, da das WK-Abzugsverbot nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überschusserzielungsabsicht

Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit den anderen Einkunftsarten haben die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gemeinsam, dass das Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht vorausgesetzt wird (vgl BFH BStBl II 2014, 15; 2006, 228: zu privater Rentenversicherung; BFH BStBl II 2006, 248; 2006, 870; 2000, 660; 2000, 267; 2014, 15; BFH/NV 2010, 1251; 2005, 281: alle zu Versi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ruppe, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Köln 1981; Paus, Behandlung von Fahrgemeinschaften, FR 1994, 741; Waterkamp-faupel, Die sonstige Leistung im ESt-Recht, FR 1995, 41; Enneking/Denk, Qualifikationsprobleme bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte von unbeschränkt stpfl Sportlern, DStR 1996, 450; Reisch/Reichhardt/Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von Amateurspor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steuerfreiheit des Wertaufholungsgewinns

Rn. 109 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG nF ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die Forderung steuerfrei, soweit die vorangegangene Gewinnminderung aufgrund des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht geltend gemacht werden konnte. Es ist folgerichtig, dass bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung, die steuerlich zu 40 % unbeachtlich war, eine nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung im PV des StPfl

Rn. 140 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei Beteiligungen iSd § 17 EStG an der KapGes im PV des StPfl sind die AK/Veräußerungskosten vom Veräußerungs- oder Liquidationserlös abziehbar (bei Beteiligung von weniger als 1 % liegen im Veräußerungsfall Einkünfte aus KapVerm nach § 20 Abs 2 EStG vor). Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 7 EStG ist insoweit umstritten, wenn der StPfl die Bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Zollfahndung

Rz. 3 In den alten Bundesländern wurde durch BMF v. 3.5.1976, BZBl 1976, 127, 245 der Sitz von (damals insgesamt 16) Zollfahndungsämtern in allen OFD-Bezirken bestimmt. Nach der deutschen Einheit wurde diese Organisationsstruktur auch auf die in den neuen Bundesländern geschaffenen OFD übertragen.[1] Bei jeder OFD existierte also ein Zollfahndungsamt, das dieser Mittelbehörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.2 Sonstige Rechtsmittel

Rz. 64 Als Rechtsmittel im weiteren Sinn stehen dem Betroffenen noch die Verfassungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben.[1] Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Ins tanz; es k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Umsätze, die aus Lotterien und Ausspielungen erzielt werden, die die Voraussetzungen des § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) erfüllen oder im Rahmen von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen erzielt werden und nicht der Lotteriesteuer unterliegen, sind dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Überlassung von Motor- und Segelflugzeugen stellt nach § 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5) eine sonstige Leistung dar. Es liegt insoweit ein steuerbarer Umsatz vor. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) kann nicht Platz greifen, weil nur solche Umsätze steuerbefreit sind, die in Teilnehmergebühren bestehen. Gebühren werden i. d. R. ohne Rücksicht a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einordnung von genehmigten Lotterien und Ausspielungen

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Seit 01.01.2000 ist für die Einordnung von genehmigten Lotterien und Ausspielungen erforderlich, dass der Reinertrag unmittelbar und ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter (mildtätiger, kirchlicher, gemeinnütziger) Zwecke verwendet wird. Im Übrigen entfällt das zeitliche Moment. Daher können auch so genannte Dauerveranstaltungen als ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Landschaftspflege/-schutz

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgesetze und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 1). Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das J...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Objektive Kriterien

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Wahrscheinlichkeit der Umnutzung sind zuerst objektive Kriterien heranzuziehen. Diese ergeben sich regelmäßig aus der Lage der Fläche. So sind Baulücken, die sich innerhalb geschlossener Ortschaften ergeben, i.d.R. als Grundvermögen zu bewerten, da die Verwertung über Verkauf an einen Dritten oder Bebauung durch den Eigentümer unproblematisch mög...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilungen nach dem StBerG

Schrifttum: Jehke/Haselmann, Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige, DStR 2015, 1036; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerbereinigungsgesetzes, StB 1989, 217; Pump, ABC der Einzelfragen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) – Teile 1 bis 5, StBp 2003, 20; Wessing, Nebenfolgen der Selbstanzeige, steueranwaltsmagazin 2010, 99; Weyand, Anhörungs- und Mitte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Einheitswerts (§ 19 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtszustand für Erwerbe vor dem 25.6.2017

Rz. 33 [Autor/Stand] Mit Urteilen vom 10.5.2017 hatte der BFH [2] kurz vor dem Inkraftreten der Neuregelung ab dem 25.6.2017, dass auch beschränkt Steuerpflichtige beim Tod des Ehegatten den vollen Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.H.v. 500.000 Euro erhalten – unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb. Einen nur anteiligen Ansatz nach dem Verhä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetzliche Regelung bei Erwerben nach dem 24.6.2017

Rz. 29 [Autor/Stand] Deshalb gewährt nun der deutsche Gesetzgeber durch Art. 4 Nr. 5b des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) vom 23.6.2017 [2] i.V.m. § 16 Abs. 2 ErbStG n.F. auch für beschränkt Steuerpflichtige die Freibeträge für unbeschränkt Steuerpflichtige, sofern deren Erwerbe ab dem 25.6.2017 der Steuer unterliegen. Da das StUmgBG vom 23.6.2017 grundsätzlich mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsignationslager / 5.2.4 Ausnahmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten

Leider ist die umsatzsteuerliche Behandlung bei Konsignationslägern innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt. So gehen einige Mitgliedstaaten aufgrund von Vereinfachungsregelungen nicht von einem "innergemeinschaftlichen Verbringen" aus, sondern von einer "innergemeinschaftlichen Lieferung" an den dortigen inländischen Abnehmer. Es gilt deshalb festzustellen, ob der jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Ausdehnung auf nahe stehende Personen als Gläubiger

Rn. 230 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 2 EStG gilt der zwingende Ausschluss des AbgSt-Satzes auch, wenn die in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG behandelten KapErtr nicht an einen Gesellschafter, sondern an eine ihm nahe stehende Person gezahlt werden. Die Frage des "Nahestehens" ist dabei nach der Rspr des BFH genauso wie für Zwecke des § 32d A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 210 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Als Rechtsfolge sieht § 32d Abs 2 Nr 1 EStG vor, dass der AbgSt-Satz zwingend zu versagen ist. Stattdessen sind die Einkünfte in die Ermittlung des zvE nach § 2 EStG (R 2 EStR 2012) einzubeziehen. § 2 Abs 5b EStG ist insoweit nicht anzuwenden, da es sich nicht um KapErtr nach § 32d Abs 1 EStG handelt. Rn. 211 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Ebenfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Anwendung auf Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 EStG

Rn. 220 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 32d Abs 2 Nr 1 EStG gilt insgesamt sowohl für laufende Einkünfte aus § 20 Abs 1 Nr 4 u 7 EStG als auch für die damit zusammenhängenden Veräußerungsgewinne in § 20 Abs 2 EStG. Dies gilt trotz des Wortlautes "an einen Anteilseigner gezahlt werden", der bei Veräußerungsgewinnen nicht zu erfüllen ist (BFH v 24.10.2017, VIII R 19/16, BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiete des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hamacher/Dahm in Korn, § 44a EStG Rz 10. Rn. 26 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Er ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen des Antrags

Rn. 320 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Auf die Beteiligungserträge ist das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 Buchst d o e EStG) anzuwenden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG enthält insoweit einen Ausschluss des § 3 Nr 40 S 2 EStG. Aufgrund des § 3c Abs 2 S 1 EStG sind dementsprechend auch WK im Zusammenhang mit der Beteiligung nur zu 60 % abziehbar (ausführlich zu den Rechtsfolgen Weis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen

Rn. 84 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die KapErtr müssen inländische BE des Gläubigers der KapErtr sein. Rn. 85 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ferner muss die KapSt aufgrund der Art der Geschäfte auf Dauer höher als die festzusetzende ESt oder KSt sein. Dieser KapSt-Überhang muss der ausgeübten Geschäftstätigkeit derart immanent sein, dass ein anderes Ergebnis nahezu zwangsläufig aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung auf Veräußerungsgewinne

Rn. 180 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Auch Veräußerungsgewinne und -verluste iSd § 20 Abs 2 Nr 4 u 7 EStG sind von der Regelung umfasst (AbgSt-E BMF BStBl I 2016, 85 Tz 62, Abwandlung des Bsp; Ott, DStZ 2019, 412, 418). Durch § 20 Abs 2 S 2 EStG werden auch Ersatzereignisse in die Veräußerungen idS einbezogen. Bei Veräußerungsverlusten ist dabei zu beachten, dass durch die zwin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. Rn. 195 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Diese Beteiligung muss an einer KapGes (etwa GmbH, AG,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[1] eine rechtliche Beratung seitens des Steuerberaters erfolgen darf, hat er zumindest die Pflicht, seinem Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden. Selbst wenn ein abberufener Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.14.13 Steuerpflicht

Obwohl Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, gelten Streikgelder nicht als Arbeitslohn und sind damit steuerfrei. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und der OFD Düsseldorf unterliegt das Streikgeld nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, da es dort nicht aufgezählt ist und auch nicht auf gesetzlicher Grundlage...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Das Feststellungsverfahren ist auch durchzuführen, wenn zweifelhaft ist, ob mehrere Personen an den Einkünften beteiligt sind und wenn die möglichen anderen Beteiligten unbekannt oder schwer zu erm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.6 Feststellung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Rz. 128 Durch VO v. 22.10.1990[1] ist eine weitere Möglichkeit der gesonderten Feststellung für Zwecke der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums geschaffen worden. Durch G. v. 15.12.1995[2] ist die Vorschrift an die Umstellung der Eigenheimförderung vom Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG auf eine eigenständige EigZul nach dem EigZulG angepasst worden. Die EigZul w...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben sowie einem gleichlautenden Ländererlass haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts führen dazu, dass Steuerpflichtige Steuern nicht oder zumindest vorläufig nicht zahlen müssen. Gesetzli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr