Stand: EL 119 – ET: 11/2020

Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgesetze und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes erfolgt.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 ist für die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO (Anhang 1b) anzuwenden.

Zur Landschaftspflege/zum Umweltschutz zählen folgende Maßnahmen:

  • die Reinhaltung von Luft und Wasser,
  • die (der) Lärmbekämpfung/-schutz,
  • der Fluglärmschutz,
  • der Strahlenschutz (z. B. Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen)

u. a. m.

Ein Verein, der gegen den Bau bzw. Betrieb einer zweifelbehafteten Entsorgungsanlage für radioaktive Abfälle eintritt, kann wegen der Förderung des Umweltschutzes als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden (s. BFH vom 29.08.1984, BStBl II 1984, 844). Politische Auswirkungen, die sich hierdurch ergeben können, sind unbeachtlich.

Werden aus dem Sammeln und Verwerten von Abfall Einnahmen erzielt, sind diese grundsätzlich dem Tätigkeitsbereich steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit partieller Steuerpflicht (s. § 64 AO, Anhang 1b) zuzuordnen (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, 314).

Gesellschaften, die den Abfall entsorgen, können daher keine Steuerbegünstigungen wegen Gemeinnützigkeit erhalten. Dies gilt auch für Einrichtungen, die Sondermüll/-abfall entsorgen (s. OFD Magdeburg vom 14.08.1995, DB 1995, 1887).

Die Veranstaltung einer Gartenschau kann im weitesten Sinne zur Landschaftspflege gehören und somit ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck sein. Die mit einer derartigen Veranstaltung verbundene Erholung der Besucher kann aber nicht als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden, weil sie nur Ausfluss, aber nicht der eigentliche Zweck der Gartenschau ist.

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