Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entsprechendes gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere beru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882b regelt neben der Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882h) sowie der Legaldefinition und dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses die drei Vollstreckungsverfahren, die eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zur Folge haben. Das Verzeichnis dient dem Schutz der Allgemeinheit vor zahlungsunfähigen und zahlungsunwilligen Schuldnern und dem Schut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdebegründung.

Rn 3 Gem I 1 ist in Ehe- u Familienstreitsachen zur Begründung der Beschwerde ein bestimmter Sachantrag zu stellen u dieser ist zu begründen. Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, in welchem Umfang er die erstinstanzliche Entscheidung angreifen will u wie er den Angriff begründet. Da § 117 keine speziellen Regelungen zum Inhalt der Beschwerdebegründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Individuelle Willensentschlüsse.

Rn 46 Nach stRspr des BGH kommt ein Anscheinsbeweis für individuelle Willensentschlüsse nicht in Betracht, weil sie von jedem Menschen nach verschiedenen, ihm eigenen Gesichtspunkten gefasst würden, so dass es an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehle. Dies hat er mehrfach für die Absicht zur Selbsttötung (BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944) und für den Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schriftform, elektronisches Dokument, Unterschrift.

Rn 5a Die Beschwerdeschrift (II 1) ist gem II 4 v Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Das gilt auch für Behörden u Versorgungsträger (Bremen FamRZ 20, 531). Zur Unterzeichnung m ›iA‹ bzw ›iV‹ oder einer unleserlichen Unterschrift sowie Einreichung mittels Telefax, Computerfax, E-Mail u im elektronischen Rechtsverkehr s § 519 ZPO Rn 2, 7 ff sowie g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 2 EuBVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:mehr

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ZErb 06/2023, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Frau M., geboren am 22.2.1940 in Düsseldorf (im Folgenden: Erblasserin), ist am 14.10.2021 verstorben. Am 6.1.2022 wurde der Beteiligten zu 1) vom AG Heinsberg aufgrund gesetzlicher Erbfolge antragsgemäß ein Erbschein erteilt, der diese als Alleinerbin der Erblasserin ausweist. Unter dem 30.11.2021 wurde vom AG Siegburg (Az.: 49 IV 218/21) ein Einzeltestament der Erblasseri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 21 Die Ansprüche können einzeln im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden (Zweibr FamRZ 69, 230, 231). Die Klage auf Auskunftserteilung macht nicht den Wertermittlungs- (München 8.3.17 – 20 U 3806/16) oder Pflichtteilsanspruch rechtshängig. Sie hemmt nicht dessen Verjährung (BGH NJW 19, 1219 [BGH 24.01.2019 - IX ZR 233/17] Rz 12). Anders verhält es sich bei der zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form der Vereinbarung.

Rn 2 Vor Rechtskraft der Ehescheidung getroffene Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung. Zweck der Formvorschrift ist es, durch die Mitwirkung eines Notars die fachkundige und unabhängige Beratung der vertragsschließenden Parteien sicherzustellen, um die Vertragspartner vor übereilten Erklärungen zu bewahren und ihnen die rechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Antragsbe... / 1 Gründe

I. Am 5.6.2019 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in S. Frau Irene W. (im Folgenden: Erblasserin). Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der ihre Schwester Margareta L. als Miterbin zu einem Viertel ausweist. Margareta L. verstarb am 9.12.2019 in Polen. Bezüglich der Erbfolge nach ihr wurde von einem ihrer Neffen bei der antragstellenden polnischen Notarin (im Folgen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 8.4 Erbbaurecht

Bei dem Erwerb des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" fallen unter die Anschaffungskosten der entrichtete Kaufpreis für das Erbbaurecht, die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision (soweit angefallen), Notar- und Gerichtskosten. Der in einem Einmalbetrag gezahlte Erbbauzins oder vorausgezahlte Erbbauzinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht". Hierb...mehr

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Wie funktioniert die Vollst... / 2 Der Verfahrensablauf zur Vollstreckung im EU-Ausland

Verfügt der Gläubiger über einen Vollstreckungstitel gegen einen im EU-Ausland ansässigen Schuldner, dann muss er sich zunächst in Deutschland bei dem zuständigen Gericht oder Notar eine Bescheinigung ausstellen lassen. Step by Step Vollstreckungstitel in Formblatt übertragen Die Brüssel-Ia-Verordnung sieht dafür in den Anhängen I und II entsprechende Formblätter vor. In das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gründungskosten / 3 Gründungskosten: Was dazu zählt

Als Gründungskosten fallen zunächst die Gebühren des beurkundenden Notars an. Dieser leistet in aller Regel bei einfachen Gründungen auch die rechtliche Beratung. Bei schwierigen Gründungen muss allerdings anwaltlicher Rat eingeholt werden. Außerdem verursacht die Eintragung zum Handelsregister Eintragungskosten. Weiterhin gehören zu den Gründungskosten die Gebühren eines Ste...mehr

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GmbH, Gründungskosten / 2 Praxis-Beispiel: Steuerberatungs-, Notargebühren und Handelsregistereintrag als Gründungsaufwendungen

Herr Maier und Herr Klein gründen die M + K – Bau-GmbH. Die steuerliche Seite haben sie von Steuerberater Boskamp abchecken lassen. Dieser stellt ein Honorar von 1.190 EUR in Rechnung. Notar Müller berechnet 714 EUR. Die Kosten der Handelsregistereintragung belaufen sich auf 120 EUR. In der Satzung wurde festgelegt, dass die GmbH die Gründungskosten (diese sind detailliert f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung bes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 9 Abgrenzung zu Finanzierungskosten

Beim Erwerb einer Immobilie fallen Nebenkosten an, die als Finanzierungs- oder Instandhaltungskosten sofort zu 100 % abziehbar sind oder zu den Anschaffungskosten gehören. Alle Notar-, Grundbuch- und Bankaufwendungen, die mit der Eintragung von Grundschulden und Hypotheken im Zusammenhang stehen, gehören zu den Finanzierungskosten.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. Normenkette § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § ...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 4.2 Haftung des Notars

Hinweispflicht Nach der Rechtsprechung des BGH trifft den Notar eine Belehrungspflicht auch über bestimmte öffentliche Lasten. Hierzu gehören jedenfalls Erschließungsbeiträge [1], wohl auch Baulasten.[2] Vor der Beurkundung kann der Notar das Baulastenverzeichnis einsehen, er muss es aber nach überwiegender Auffassung nicht. Begründet wird dies mit einem Umkehrschluss zu § 21 ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.3 Aufklärungspflicht des Notars

Abgrenzung Es ist zwischen der notariellen Pflicht zur Aufklärung über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB einerseits und der notariellen Pflicht zur Stellungnahme und Nachforschung, ob die Vorschrift im konkreten Fall eingreift, zu unterscheiden. Über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB ist bereits dann aufzuklären, wenn nicht ei...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.10 Eintragungsnachricht an Beteiligte

Wer muss benachrichtigt werden? Jede Eintragung ist dem antragseinreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekannt zu machen, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers auch denen, für die ein Grundpfandrecht, eine Real...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.4 Vollstreckungsbedingungen

Abtretung der Grundschuld Grundsätzlich sollte der Kreditschuldner vor unberechtigter Zwangsvollstreckung geschützt werden, indem ihm alle Einwendungen und Einreden gegen die Verwertung der Grundschuld trotz deren Abtretung erhalten bleiben. Insoweit kommt dem notariellen Klauselerteilungsverfahren und der Auslegung einer Unterwerfungserklärung große Bedeutung zu. Klauselertei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.12 Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften

Wer ist zur Einsicht berechtigt? Das Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 GBO (formelle Publizität) ist sozusagen die Kehrseite für die Gutglaubenswirkung des Grundbuchs gem. §§ 892, 893 BGB (materielle Publizität). Letztere fordert eine weitgehende Öffnung des Grundbuchs für alle am Rechtsverkehr Teilnehmenden. Dennoch ist das Grundbuch kein öffentliches Register. Einsicht ...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 4.1 Anzeigepflichten für Erben, Beschenkte und Schenker und sonstige Verpflichtete

Im Erbfall sind alle Erwerber verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.[1] Erfolgt der Erwerb aufgrund einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), besteht eine Anzeigepflicht nur, wenn zum Ererb kein Grundbesitz, Betriebsvermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.4 Bestellungsurkunde

Notarvertrag In der vor dem Notar errichteten Grundschuldbestellungsurkunde wird die Grundschuld der Höhe nach und mit Zinsen [1] und Rang festgelegt. Bei der Sicherungsgrundschuld sind in der Urkunde regelmäßig auch eine Unterwerfungsklausel zwecks sofortiger Vollstreckbarkeit und ein Schuldanerkenntnis [2] mit der Übernahme der persönlichen Haftung enthalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.7.4 Sonstige Eintragungsvoraussetzungen

Wie müssen Erbfolge, eheliches Güterrecht, Vertretungsbefugnis etc. nachgewiesen werden? Eintragungsvoraussetzungen, die nicht Erklärungen sind, müssen in der Form der öffentlichen Urkunde nachgewiesen werden. So ist die Erbfolge durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO) nachzuweisen. Beruht die Erbfolge jedoch auf eine...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.2 Vollstreckung nach Abtretung der Grundschuld

Schutz des Sicherungsgebers Die Abtretbarkeit der Sicherungsgrundschuld, von der auch rege Gebrauch gemacht wird, stellt für den Besteller des Grundpfandrechts ein besonderes Risiko dar. Bis zum Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes [1] konnte die Einrede der Nichtvalutierung der Grundschuld untergehen, wenn der Zessionar eine Grundschuld gutgläubig einredefrei erwarb. Un...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahmen Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb (erstmalige Anschaffung innerhalb von 18 Monaten ab Bezugsfertigkeit), der Ersatzneubau nach Abriss des Objekts (Abriss nicht länger als 18 Monate), der Ankauf einer gebrauchten Immobilie (bei Nichtwohngebäuden muss das Objekt innerhalb von 18 Monaten zu angemessenen Wohnzwecken umgebaut werden), der Ausbau, die Umwandlung, de...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.6.2 Verlust des Briefs

Kraftloserklärung Das kann in den besten Familien vorkommen: Der Hypotheken- oder Grundschuldbrief lässt sich einfach nicht mehr finden. Auch an diese Fälle hat der Gesetzgeber gedacht. Ist ein solcher Brief abhanden gekommen oder vernichtet, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden.[1] Auf welche Art und Weise und wem letztlich der Brief abhande...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.5 Rechtsbehelfe des Schuldners

Gegenklage Will der Schuldner aufgrund der schuldrechtlichen Sicherungsabrede der Vollstreckung aus der Sicherungsgrundschuld widersprechen, kann er diese Einwendungen nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen.[1] Klauselerinnerung Der Schuldner kann sich auch gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel wenden: Im Erinnerungsverfahren nach § 732 ZPO ist über se...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.3.2 Formvorschrift

Notarvertrag In diesen Fällen findet die schenkungsrechtliche Formvorschrift des § 518 BGB Anwendung. Wird die Vereinbarung nicht vor einem Notar geschlossen, ist sie unwirksam.[1] Ausdehnung auf unbenannte Zuwendung Nach Sinn und Zweck des Beurkundungserfordernisses ist § 518 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend auf unbenannte Zuwendungen anzuwenden, wie der BGH [2] jüngst festges...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.2 Geschäftswert

Hauptgegenstand maßgebend Maßgebend ist der Hauptgegenstand des Geschäfts. Verbindlichkeiten, welche den Gegenstand belasten, werden nicht abgezogen (§ 38 Satz 1 GNotKG). Bei Sachen (z. B. Grundstücken) ist der Verkehrswert zugrunde zu legen (§ 46 Abs. 1 GNotKG). In der Praxis wird bisweilen für den Grund und Boden auf die Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB zurückgegriffen, di...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.4 Aufrechnung

Ablösung einer Grundschuld Grundsätzlich ist die Ablösung einer Grundschuld im Wege der Aufrechnung mit einer Gegenforderung zulässig. Denn auf die Grundschuld ist § 1142 BGB entsprechend anzuwenden. Die Ablösung kann daher entsprechend § 1142 Abs. 2 Alt. 2 BGB grundsätzlich auch durch Aufrechnung erreicht werden.[1] Streitig war allerdings, ob eine Teilaufrechnung gegen eine...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.5.1 Mitteilung des Kaufvertrags/Belehrung über Vorkaufsrecht

Für das vertragliche Vorkaufsrecht ist in § 469 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Dritten (des Käufers) ersetzt. Zusätzlich ist in § 577 Abs. 2 BGB geregelt, dass die jeweilige Mitteilung "mit einer Unterrichtung des Mieters üb...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.2 Vertraglich vereinbarte Rangverhältnisse

Voraussetzungen Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten eine abweichende Rangregelung vereinbaren (§ 879 Abs. 3 BGB). Dies muss in der Bewilligung gem. § 19 GBO oder im – dann der Form des § 29 GBO entsprechenden – Antrag (§ 45 Abs. 3 GBO) zum Ausdruck kommen. Das Grundbuchamt muss die verlangte Abweichung bei der Vornahme der Eintragungen durch entsp...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 5.1 Form der Abtretung

Isolierte Abtretung möglich Anders als bei der Hypothek können die Sicherungsgrundschuld und die zugrunde liegende Forderung wegen der fehlenden "Akzessorietät" einzeln übertragen und hierdurch voneinander getrennt werden. Dabei wird die Forderung durch formlosen Abtretungsvertrag gem. § 398 BGB übertragen, während die Grundschuld gem. § 1192 BGB in der Form des § 1154 BGB abg...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr