Notarvertrag
In der vor dem Notar errichteten Grundschuldbestellungsurkunde wird die Grundschuld der Höhe nach und mit Zinsen[1] und Rang festgelegt.
Bei der Sicherungsgrundschuld sind in der Urkunde regelmäßig auch eine Unterwerfungsklausel zwecks sofortiger Vollstreckbarkeit und ein Schuldanerkenntnis[2] mit der Übernahme der persönlichen Haftung enthalten.
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