Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.1 Organe

Es sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats anzugeben, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen mit dem ausgeübten Beruf. Bei börsennotierten Gesellschaften ist auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 6 Überblick rechtsformabhängiger Angaben für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Neben den rechtsformunabhängigen Anhangangaben sind ergänzende rechtsformabhängige Angaben zu beachten: Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des nach § 58 Abs. 2a AktG in den Posten "Andere Gewinnrücklagen" eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.[1] Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des während des Geschäf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG),...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft

1 Allgemeines Rz. 1 § 24 BetrVG regelt die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Betriebsratsmitglieds, wobei § 21a BetrVG für das Übergangsmandat und § 21b BetrVG für das Restmandat des Betriebsrats vorrangige Sonderregelungen enthalten.[1] Hinweis Die Beendigung der Amtszeit des Betriebsrats als Gremium behandelt § 21 BetrVG. Rz. 2 § 24 Nr. 1 bis 4 BetrVG betreffen das ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.2 Beitragssatz, Mitgliedschaft und Anzeige

Rz. 4 Der maßgebliche Beitragssatz für die versicherungspflichtigen Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach §§ 241 ff . Getragen werden die Beiträge – mit Ausnahme der aus Arbeitsentgelt und aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragenden Beiträge – von den Mitgliedern allein (§ 250 Abs. 3). Sofern der Versicherungspflichtige Arbeitsent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 24 In allen Fällen des § 24 BetrVG endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat auch dann (erst) ex nunc mit den oben jeweils genannten Zeitpunkten, wenn der Ausscheidensgrund unerkannt bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlag. Die Wirksamkeit der unter Mitwirkung des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds vorgenommenen Handlungen und Beschlüsse des Betriebsrats bleibt erhal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ausschluss aus dem Betriebsrat /Auflösung des Betriebsrats

Rz. 22 Die Mitgliedschaft erlischt nach § 24 Nr. 5 BetrVG auch im Falle des Ausschlusses aus dem Betriebsrat oder der Auflösung des Betriebsrates durch gerichtliche Entscheidung. Hiermit sind die Fälle des § 23 Abs. 1 BetrVG angesprochen. Die Mitgliedschaft endet mit Rechtskraft des entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlusses.mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.3 Beitragspflichtige Einnahmen der Schwangeren (Abs. 3)

Rz. 19 Löst der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft zulässig auf (nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG) oder wird die Frau unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt ihre Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 erhalten, sofern zuvor Versicherungspflicht bestand. Die beitragspflichtigen Einnahmen werden nach Abs. 3 durch die Satzu...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 2.1 Definition (Satz 1)

Rz. 5 Ersatzkassen sind Krankenkassen, die am Stichtag 31.12.1992 bereits bestanden haben. Die Definition berücksichtigt, dass bis zur Neuorganisation der gesetzlichen Krankenversicherung am 1.1.1996 bei den Ersatzkassen – anders als bei den anderen Kassenarten – die Mitgliedschaft nur durch Ausübung eines Wahlrechts erworben werden konnte (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisP...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 10 Mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet zwangsläufig zeitgleich das aktive und passive Wahlrecht und damit nach § 24 Nr. 3 BetrVG auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat. Keine Beendigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis (z. B. wegen Erziehungsurlaubs) lediglich ruht. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zeitweilige Verhinderung, die zum...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 16 Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet nach § 24 Nr. 4 BetrVG auch im Falle des Verlustes der Wählbarkeit. Rz. 17 Die Wählbarkeit kann zunächst durch strafgerichtliche Verurteilung mit Entzug der Fähigkeit, aus öffentlichen Wahlen Rechte zu erlangen, nach § 45 Abs. 1 und 2 StGB entfallen. Rz. 18 Der Verlust der Wählbarkeit ist auch gegeben bei Bestellung eines Betreuer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Gerichtliche Feststellung der Nichtwählbarkeit

Rz. 23 In § 24 Nr. 6 BetrVG geht es in der Sache um die Fälle des § 24 Nr. 4 BetrVG, in denen die mangelnde Wählbarkeit bereits ursprünglich vorlag, dieser Umstand jedoch innerhalb der Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht mehr im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahrens geltend gemacht werden konnte. Antragsberechtigt sind nur die nach § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 BetrVG regelt die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Betriebsratsmitglieds, wobei § 21a BetrVG für das Übergangsmandat und § 21b BetrVG für das Restmandat des Betriebsrats vorrangige Sonderregelungen enthalten.[1] Hinweis Die Beendigung der Amtszeit des Betriebsrats als Gremium behandelt § 21 BetrVG. Rz. 2 § 24 Nr. 1 bis 4 BetrVG betreffen das Erlöschen der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Streitigkeiten

Rz. 27 Bei Streitigkeiten über die Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. In den Fällen des § 24 Nr. 5 und 6 BetrVG muss die Feststellung in diesem Verfahren getroffen werden. Im Übrigen genügt eine Inzidentprüfung, zum Beispiel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2.2 Weitere Regelungen (Abs. 2)

Rz. 4 Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 erhalten bleibt, wird geregelt, dass neben den Einnahmen nach Abs. 1 der Vorschrift weitere Einnahmen beitragspflichtig sind. Die Vorschriften des § 226 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie der §§ 228 bis 231 werden deshalb für entsprechend anwendbar erklärt. Die Einnah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen der Beitragsbemessung für Seeleute zugrunde zu legen sind. Die Legaldefinition für den Begriff Seeleute findet sich in § 13 SGB IV . Danach gehören Kapitäne (vgl. § 5 SeeArbG), Besatzungsmitglieder von Seeschiffen (vgl. § 3ff. SeeArbG) sowie sonstige Arbeitnehmer, die an Bord von Seeschiffen während der Reise im Rahmen des Schif...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 2 Auswahl und Beauftragung der ausführenden Firmen

Die Auswahl der passenden Unternehmen ist der wesentliche Faktor, was den Erfolg einer energetischen Sanierung angeht. Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich über die Qualität der Arbeiten, die Kosten und den Zeitplan des Projekts. Vergabe: Generalunternehmer oder Beauftragung im Einzelfall Bauherren können zwischen zwei Vergabemöglichkeiten wählen. Bei der ersten Option wird ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Dauer der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 8 Die Geschäftsführungsbefugnis besteht so lange fort, wie nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft der anderen Mitglieder noch mindestens ein Betriebsratsmitglied im Amt ist – selbst wenn dieses sich in der Elternzeit befindet.[1] Die Geschäftsführungsbefugnis endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der neuen Betriebsratswahl. Abweichend von dem Fall, in dem ein nich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2.5 Partei-/Vereinszugehörigkeit

Nach allgemeiner Meinung sind Fragen nach Parteizugehörigkeit des Mietinteressenten oder eine etwaige Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen – auch Mietvereinen – unzulässig.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Beiträge an Berufsverbände

Beiträge an Berufsverbände sind Betriebsausgaben, sofern ein betrieblicher Bezug zum Verbandzweck vorliegt. Darunter fallen Beiträge an die Industrie- und Handelskammer, an Steuerberaterkammern und Handwerkskammern etc. Auch die Verfolgung von Zielen von allgemein politischen Belangen durch den Verband führt nicht grundsätzlich zu einem Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 Satz 1 BetrVG legt die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats entsprechend dem in § 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG festgelegten Turnus für die Betriebsratswahlen auf 4 Jahre fest. Rz. 2 § 21 Satz 1 BetrVG betrifft ausschließlich die Amtszeit der Institution "Betriebsrat". Die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds stimmt hiermit zwar im Regelfall überein, sie kann hi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Dauer des Restmandats

Rz. 21 Das Restmandat nach § 21b BetrVG ist – anders als das Übergangsmandat nach § 21a BetrVG – zeitlich nicht beschränkt. Es ist vielmehr zweckbefristet im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben nach §§ 111 ff. BetrVG. Rz. 22 Wie das Übergangsmandat, so kann auch ein Restmandat nur entstehen, wenn zum Zeitpunkt des Vollzugs der relevanten Betriebsänderung ein Betriebsrat...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.4 Kooperationen

Für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement ist es sinnvoll Kooperationen zu initiieren oder einzugehen, um in der Branche soziale und ökologische Kriterien entlang der Lieferkette sicherzustellen (z. B. Textilbündnis, Forum Nachhaltiges Palmöl, Forum Nachhaltiger Kakao, MARS Initiative). Die 2013 ins Leben gerufene Bewegung Fashion Revolution ist ein großartiges Beispiel da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / L. Weitere Folgen der Mitgliedschaft in einem Netzwerk

I. Internes Qualitätssicherungssystem Rz. 155 [Autor/Zitation] Das interne Qualitätssicherungssystem von Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 durchführen, muss Grundsätze und Verfahrensregelungen umfassen, die die Einhaltung der Anforderungen an die Unabhängigkeit im Netzwerk gewährleisten (§ 55b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WPO). Die Verpflichtung wird durch die §§ 51...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geschäftsguthaben ausgeschiedener Mitglieder (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Betrag der Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder ist gesondert auszuweisen. Die Mitgliedschaft bei einer eG kann zum Schluss eines GJ durch Kündigung beendet werden (§ 65 Abs. 2 GenG); der Ausschluss eines Mitglieds ist ebenfalls nur zum Schluss eines GJ zulässig (§ 68 Abs. 1 GenG). Mit dem Tod eines Mitgli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Gemeinsame Kontrolle

Rz. 85 [Autor/Zitation] Gemeinsame Kontrolle kann beim Kontrollierenden und beim Kontrollierten Abhängigkeiten begründen, die bei einem unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten Zweifel an der gebotenen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen können. Gemeinsame Kontrolle umfasst daher kontrollieren und kontrolliert werden (Petersen, WPK Praxishinweis zur Mitgl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / i) Verwendung einer gemeinsamen Marke

Rz. 95 [Autor/Zitation] Verwenden Praxen dauerhaft eine gemeinsame Marke, wird ein objektiver, verständiger und informierter Dritter regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen ausgehen (BT-Drucks. 16/10067, 90). Rz. 96 [Autor/Zitation] Marke kann ein rechtlich geschütztes Zeichen sein (Petersen, WPK Praxishinweis zur Mitgliedschaft in einem Netzwerk),...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / j) Wesentlicher Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Nutzung fachlicher Ressourcen kann bei einem unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten ebenso wie etwa gemeinsames Eigentum Fragen nach der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aufwerfen. Nach der Gesetzesbegründung soll daher bei gemeinsamer Nutzung fachlicher Ressourcen regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Business-Club

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs, die ihren Mitgliedern neben der Möglichkeit zur geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm mit Freizeitcharakter bieten, können nicht als BA abgezogen werden, da berufliche und private Veranlassung der Mitgliedschaft untrennbar miteinander verwoben sind, was eine Aufteilung der Aufwendungen re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Berufsregister

Rz. 169 [Autor/Zitation] Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk ist für WP/vBP (§ 38 Nr. 1 Buchst. c WPO) und Berufsgesellschaften (§ 38 Nr. 2 Buchst. c WPO) in das Berufsregister einzutragen. Der Eintrag ins Berufsregister soll Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit herstellen. Einzutragen sind Namen, Firmen und Anschriften der anderen Mitglieder des Netzwerks oder e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eindeutiges Abzielen auf Gewinn- oder Kostenteilung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Eine Teilung von Gewinn und Kosten ist bei natürlicher Betrachtung synonym zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen. Nach der Begründung zum BilMoG soll daher bei einer Gewinn- und Kostenteilung regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen auszugehen sein (BT-Drucks. 16/10067, 90). Rz. 78 [Autor/Zitation] Gewinn- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 GenG (Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Satzung einer eG kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an einer zu diesem Zweck aus dem Jahresüberschuss zu bildenden Ergebnisrücklage einräumen. Rz. 34 [Autor/Zitation] Der sog. Beteiligungsfonds geht auf die GenG-Novelle 1973 zurü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Anzeige der Tätigkeit als Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer

Rz. 167 [Autor/Zitation] Bei der Anzeige der Tätigkeit als Abschlussprüfer für die entsprechende Registrierung im Berufsregister ist der WPK die Mitgliedschaft in einem Netzwerk mitzuteilen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 Satzung für Qualitätskontrolle der WPK).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Gemeinsame Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren

Rz. 89 [Autor/Zitation] Aus der Sicht eines unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten kann sich die Frage stellen, ob ein Abschlussprüfer wegen gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen mit der notwendigen Unabhängigkeit urteilen kann, wenn sich bei einer Prüfung kritische Auswirkungen gemeinsamer Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren mit Kollegen manifestieren....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Haftung

Rz. 179 [Autor/Zitation] Der Netzwerkbegriff des § 319b steht ausschließlich im Kontext der Unabhängigkeit (BT-Drucks. 16/10067, 89) und dient folglich allein der Zurechnung von Ausschlusstatbeständen. Er dient nicht der Zurechnung von Handlungen, Erklärungen, Wissen oder Verschulden Dritter. Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk begründet daher keine (gesamtschuldnerische) Ha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Gemeinsames Eigentum

Rz. 82 [Autor/Zitation] Gemeinsames Eigentum kann bei einem unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten Fragen nach der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aufwerfen. Rz. 83 [Autor/Zitation] Das Nebeneinander von gemeinsamem Eigentum und gemeinsamen Ressourcen deutet auf ein juristisches und wirtschaftliches Eigentumsverständnis hin (unklar CoE 400.53 A3 "common ownersh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berücksichtigung im Rahmen der Risikoanalyse der Qualitätskontrolle

Rz. 168 [Autor/Zitation] Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk ist im Rahmen der Risikoanalyse zur Ermittlung der Frist für die (nächste) Qualitätskontrolle zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Satzung für Qualitätskontrolle der WPK).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss

Rz. 165 [Autor/Zitation] Der dem Prüfungsausschuss bei der Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse vorzulegende zusätzliche Bericht muss bei einer Mitgliedschaft in einem Netzwerk einen Hinweis darauf enthalten, dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass bestimmte Tätigkeiten von einem anderen Abschlussprüfer bzw. einer anderen Prüfungsgesellschaft, der b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Gemeinsame Geschäftsstrategie

Rz. 92 [Autor/Zitation] Das Merkmal "gemeinsame Geschäftsstrategie" lenkt den Blick von den Umständen eines gemeinsamen Wirkens (etwa gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Geschäftsführung) auf seine Motive. Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Geschäftsstrategie ist gegeben, wenn Praxen aus Sicht eines unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten zur Erreichung einer ...mehr