Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Allgemeine Zuwendungen

Rz. 42 Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Vergütungen für zusätzliche Arbeitsleistungen.[1] Die Arbeitsentgeltgarantie erstreckt sich deshalb auch nur, wie Abs. 4 Satz 2 klarstellt, auf allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers. Hierunter fallen Gratifikationen, Abschlussvergütungen, Jubiläumszuwendungen und auch vermögenswirksame Leistungen,...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang und Leistungsgrundsätze

Rz. 8 Alle werdenden Mütter bzw. Wöchnerinnen, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt unentgeltlich geführt. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds verlangt eine strenge Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit.[1] Das Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz mit ihr verbindet. Rz. 3 Die Unentgeltlichkeit der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Tätigkeitsgarantie

Rz. 45 Die Arbeitsentgeltgarantie wird durch den Tätigkeitsschutz in Abs. 5 ergänzt: Mitglieder des Betriebsrats dürfen nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gleichwertig sind, soweit nicht zwingende betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Zweck des Gebots ist es, zu verhinder...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / f) Stiftung als nahestehende Person

Zuwendung an nahestehende Person: Eine vGA kann auch dann in Betracht kommen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt wird. Näheverhältnis: Ein solches Näheverhältnis kann dann bejaht werden, wenn die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt ein...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.1.1 Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 26 Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die im Gegensatz zu den Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich organisiert ist. D.h., sie baut im wesentlich auf der Mitgliedschaft der ihnen zugehörigen Personen auf. Hauptarten der Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Gebiets-, Perso...mehr

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Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.1 Zulässigkeit von gewerkschaftlicher Werbung

Die Werbung von Mitgliedern durch die Gewerkschaften gehört nach heute unbestrittener Ansicht zu den sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Rechten einer Arbeitnehmerkoalition. Durch die Werbung neuer Mitglieder sichern sie ihren Fortbestand, da von der Mitgliederzahl letztlich ihre Verhandlungsstärke abhängt. Jedoch wird nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch das einzelne Mi...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 2 Einschränkungen der Steuerbefreiungen (§§ 3, 4 i. V. m. § 6)

Rz. 10 § 6 GrStG schränkt die in §§ 3 und 4 GrStG normierten Steuerbefreiungen für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz ein (§ 3 GrStG Rz. 1, 3). Für die Anwendung des § 6 GrStG ist daher zunächst eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Grundbesitzes, unabhängig von Art und Umfang der Nutzung, erforderlich. Nach § 232 Abs. 1 S. 1 GrStG ist unter Land- un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Erschwerte Mitgliedschaft als schädliches Kriterium?

Tz. 23 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch wenn eine Kö (zB ein Sportverein) ihre Leistungen nur gegenüber ihren Mitgliedern erbringt, ist idR davon auszugehen, dass sie sich an die Allgemeinheit wendet, sofern jeder Interessierte, der die Voraussetzung hierfür erfüllt (zB bei regionaler oder beruflicher Beschränkung der Kö), Mitglied der Kö werden kann. Dabei darf grds (wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Erforderlich ist, dass die dem allg Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der BRep D einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jedem Einzelfall nach den jewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Dachverbände (§ 57 Abs 2 AO)

Tz. 90 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Ausnahme von der für die St-Befreiung erforderlichen Unmittelbarkeit enthält § 57 Abs 2 AO. Danach wird eine Kö, in der st-begünstigte Kö zusammengefasst sind, einer unmittelbar st-begünstigte Zwecke verfolgenden Kö gleichgestellt. Verfolgt diese Kö selbst unmittelbar keine st-begünstigten Zwecke, so müssen alle angeschlossenen Kö ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Nutzen zum allgemeinen Besten

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Nutzen zum allg Besten kann auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet liegen. Zu beurteilen ist dies nach objektiven Kriterien (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1979, 482, "Schnellbahntrassen"-Urt). Dabei ist an eine Vielzahl von Kriterien anzuknüpfen, insbes an die herrschende Staatsverfassung, die geistige und kulturelle Or...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Die Eingliederung überlagernde Rechtsverhältnisse

Rz. 45 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Selbst wenn im Außenverhältnis der Eindruck der Eingliederung entsteht, kann ein anderes Rechtsverhältnis dies ausschließen. Nicht in den Betrieb eines anderen eingegliedert ist nämlich, wer im Rahmen eines eigenen Betriebs selbständig tätig wird (> Rz 60 ff). Rz. 46 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Unter diesem Gesichtspunkt ist der ehrenamtliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 146 [Autor/Stand] Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit einer gesetzlich vorgegebenen rechtlichen Selbständigkeit. Eine juristische Person verfügt über eine eigene Rechtsfähigkeit mit der damit einhergehenden Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich zu sein....mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5 Unternehmer, Angehörige und ehrenamtlich Tätige in der Landwirtschaft (Nr. 5)

Rz. 42 Nach Abs. 1 Nr. 5 sind alle in der und für die Landwirtschaft tätigen Personen in weitestem Sinne in der GUV versichert. Die gesetzliche Versicherung ist in diesem Bereich weit gezogen (vgl. Nr. 5 Buchst. b und d). Für die Anwendung des Versicherungsschutzes als Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2) bleibt im Bereich der Landwirtschaft kaum ein Anwendungsfeld. Während die i...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.5 Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. d und e)

Rz. 58 Versichert sind darüber hinaus zwei Arten von ehrenamtlich Tätigen. Nach Nr. 5 Buchst. d sind Personen versichert, wenn und solange sie für Unternehmen tätig sind, die der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienen; nach Nr. 5 Buchst. e sind auch die in Berufsverbänden der Landwirtschaft tätigen Personen versichert. Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeit...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Voraussetzungen nach N...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 9 Fristlose Kündigung der Mitgliedschaft und Rückforderung von Vereinsbeiträgen, wenn der Verein sein Angebot nicht erfüllen kann?

Vor allem auf der Vereinsebene ist zunehmend in vielen Vereinen eine "Dienstleistungsmentalität" der Mitglieder festzustellen. Dies macht sich vor allem bemerkbar, wenn z. B. ein Sportverein sein Sportangebot, an dem die Mitglieder bisher teilgenommen haben, nicht aufrechterhalten oder nicht fortsetzen kann. Dafür kann es Gründe geben, die der Verein zu verantworten hat (z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 7 Satzungsanforderungen an einen Vereinsausschluss

Das Thema Vereinsausschluss ist in vielen Satzungen ein Problem, denn oft sind die Voraussetzungen für einen Ausschluss, welche die Rechtsprechung[1] aufgestellt hat, nicht ausreichend geregelt. Dies betrifft insbesondere die Gründe für einen Vereinsausschluss. Viele Satzungen enthalten dazu nur allgemeine Formulierungen, bei denen sich die Frage stellt, ob sie ausreichend k...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausnahmen für Beamte im Vorbereitungsdienst und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung

Gemäß § 55 Abs. 3 BPersVG gilt für Beamte im Vorbereitungsdienst (d. h. für Widerrufsbeamte, die den vorgegebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten) und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung (dies sind Arbeitnehmer, die grundsätzlich bei mehreren Dienststellen nach Weisung der Stammdienststelle tätig sind, die über die Einstellung sowie über die Ausbi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Sachsen-Anhalt

§ 46 PersVG LSA Schutzvorschriften § 46 PersVG LSA enthält Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder. Abs. 1 entspricht § 55 BPersVG. Insoweit kann auf die dortige Kommentierung zu § 55 Abs. 1 BPersVG verwiesen werden. Durch Verweisungen in § 53 PersVG LSA für Stufenvertretungen, § 55 PersVG LSA für den Gesamtpersonalrat sowie § 76 PersVG LSA für die Jugend- und Auszubilde...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 41 NPersVG Schutzvorschriften Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder enthält § 41 NPersVG. Abs. 2 regelt den Versetzungs- und Abordnungsschutz. Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Pe...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 70 LPersVG RP Schutz der Mitglieder der Personalvertretung § 70 LPersVG RP regelt den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung. In Abs. 1 und Abs. 2 ist der Kündigungsschutz enthalten. Hiernach bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, der Zustimmung der Personalvertretung. Ebenfalls geschützt nach Abs....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Das Zustimmungserfordernis für eine außerordentliche Kündigung besteht während der gesamten Dauer der Amtsausübung. Vor Beginn der Amtszeit, z. B. in der Zeit zwischen der Wahl eines neuen Personalrats und dem Ende der Amtszeit eines gegenwärtigen Personalrats, besteht dann eine Zustimmungspflicht, soweit das Wahlergebnis bereits bekannt gegeben wurde. Die Zustimmungspflicht e...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.1 Allgemeines

Gemäß § 55 Abs. 2 BPersVG ist eine Abordnung, Zuweisung bzw. Versetzung gegen den Willen des Betroffenen nur zulässig, wenn dies unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen gerechtfertigt ist und der Personalrat der Maßnahme auch zugestimmt hat. Hintergrund dieser Regelung ist, dass gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG das Ausscheid...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 52 SPersVG Schutz der Mitglieder des Personalrats Im Saarland regelt § 52 SPersVG den Schutz der Mitglieder des Personalrats. Diese Vorschrift ist vergleichbar mit § 55 BPersVG, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Abweichend zum Bundesrecht verweist Abs. 1 auf §§ 15 und 16 KSchG und ordnet deren entsprechende Anwendung für die Mitglieder des Personalr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 47 ThürPersVG Sondervorschriften § 47 ThürPersVG regelt den Sonderschutz der Personalratsmitglieder. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift bei außerordentlichen Kündigungen. Dieser entspricht § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz vor Versetzungen sowie vor Abordnungen ist in Abs. 2 geregelt. Insoweit dürfen Personalratsmitg...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.4 Anderweitige Verfahrenserledigung

Endet der Kündigungsschutz eines durch § 55 Abs. 1 BPersVG geschützten Arbeitnehmers bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Personalrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr. Endet z. B. die Amtszeit des zu kündigenden Personalratsmitglieds, tritt eine Erledi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitgl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mitgliedsbeiträge für ein F... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass keine der Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Kosten für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio und das Grundmodul sind keine außergewöhnlichen Belastungen, da sie nicht zwangsläufig sind. Diese Aufwendungen dienen nicht ausschließlich der Heilung oder Linderung von Krankheiten, sondern auch der allgemeinen Gesu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.2 Sachlicher Umfang des Entscheidungs- und Vertretungsrechts

Rz. 50 Die gesetzliche Vermutung bewirkt kein selbständiges (Teil-)Sorgerecht der Pflege- und Erziehungspersonen. Vielmehr bleibt das Sorgerecht der Personensorgeberechtigten unberührt (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 21.6.2001, 5 C 6/00). Die Rechtsstellung der Pflege- und Erziehungspersonen ist stets davon abgeleitet. Inhalt und sachliche Grenzen der Vertretungsbefugnis sind i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Employee-Buy-Out als Nachfolgelösung für Unternehmen

Zusammenfassung Viele Unternehmer stehen heutzutage vor dem Problem einer ungeklärten Unternehmensnachfolge, da sich oftmals kein passender Nachfolger finden lässt. In diesen Fällen kann ein Employee-Buy-Out (EBO) die passende Nachfolgelösung sein. Mehr Nachfolgen – weniger Nachfolger Bis zum Ende des Jahres 2026 steht bei ca. 560.000 mittelständischen Unternehmen die Unterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Das BMF-Schreiben vom 26.6.2019

Die Finanzverwaltung gewährt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch für beschränkt steuerpflichtige Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz den Sonderausgabenabzug, wenn sie in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schweizer Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder in einem EU-Staat oder in de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG)

Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 12 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft wird durch Beitritt erworben. Als Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmer gegenüber der Gewerkschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags, der einkommensabhängig ist. Weiterhin sind die organisierten Mitglieder verpflichtet, für die Gewerkschaftsziele sowie die Ausbreitung der Gewerkschaft zu sorgen. Sie haben das Recht, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 10 Tarifbindung

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) gestaltet die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie aus. Es regelt unter anderem das Zustandekommen und die Wirkungen eines Tarifvertrages. Parteien eines Tarifvertrags sind nach § 2 Abs. 1 TVG Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) oder einzelne Arbeitgeber (Haustarifvertrag). Tarifverträge gelten gemäß § 4 Abs. 1 TVG u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 8 Überleitungsverträge

Im Falle von Betriebsübergängen bzw. der Ausgründung von Betrieben bzw. Betriebsteilen werden regelmäßig zwischen neuem und altem Arbeitgeber sowie dem Betriebs- bzw. Personalrat Überleitungsverträge (wenn eine Gewerkschaft die Vereinbarung mit unterschreibt sind es Überleitungstarifverträge) geschlossen, die oftmals die Verpflichtung des neuen Arbeitgebers enthalten, Mitgli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 9 Differenzierungsklauseln

Gewerkschaften begehren bei Tarifverhandlungen oftmals einen sog. Gewerkschaftsbonus für ihre Mitglieder, d. h. Mitglieder einer konkreten Gewerkschaft hätten dann – anders als Beschäftigte, die nicht Mitglied dieser Gewerkschaft sind – Anspruch auf zusätzliche tarifliche Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine solche Regelung wird als Differenzierungsklausel bezeichnet, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.6 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erwirbt der Arbeitnehmer Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Regelmäßig übernimmt die Gewerkschaft auch die Prozessvertretung des Arbeitnehmers vor den Arbeitsgerichten, sodass dem Arbeitnehmer keine außergerichtlichen Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dieser Vertretungsmöglichkeit Gebrauch zu mache...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 14.1 Fragerecht des Arbeitgebers

Nach herrschender Meinung hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den Arbeitnehmer bei der Einstellung nach einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen. Die Einschränkung des Fragerechts folgt im Wesentlichen aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gemäß Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus Art. 9 Abs. 3 GG. Der Arbeitgeber soll das Einstellungsgespräch nicht zum Anlass ne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 15 Richterliche Befangenheit

Die Mitgliedschaft eines Richters in einer Gewerkschaft, die in einem arbeitsrechtlichen Prozess beteiligt ist, kann für sich allein keine Befangenheit des Richters begründen. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt erst vor, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen erkennbar ist, dass der Richter vom Ausgang des Verfahrens konkret betroffen ist oder er einse...mehr