Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.6 Privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (keine Mitgliedschaft)

Rz. 39 Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, regelt § 19 Abs. 2 MuSchG. Danach erhalten Frauen die in einem Arbeitsverhältnis/Heimarbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöst wurde, vom Bundesamt für Soziale Sicherung in...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Neben den Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können auch andere Personenkreise Mutterschaftsgeld nach § 24i beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Ans...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 176 Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI). Bei freiwillig Versicherten berührt der Bezug von Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft nicht. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit. Das bedeutet, dass vom...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Ist das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist beendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Begi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.4 Besonderheit: Bemessungszeitraum bei der "Günstigkeitsprüfung"

Rz. 64 Erfüllt eine werdende Mutter ausgehend von dem Zeugnis über die voraussichtliche Entbindung nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1, ist nach der Entbindung zu prüfen, ob – ausgehend vom tatsächlichen Entbindungstag – die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Rz. 35 f.). Durch die "Günstigkeitsprüfung" soll eine Frau ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim "ersten" Kind

Rz. 50 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld soll bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 24i Abs. 1 Satz 2 dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst (vgl. Rz. 20 ff.) wurde und bei Eintritt der Schutzfrist eine Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 besteht. Wurde das Arbeitsverhä...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.1 Beginn der Schutzfrist bei bestehendem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis

Rz. 29 Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei Beginn des leistungsauslösenden Tatbestandes. Als leistungsauslösender Tatbestand gilt u. a. der Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 MuSchG (vgl. Rz. 6). Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Woche...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.3 Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG

Die einmal entstandene Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG endet nicht bereits dann, wenn die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien endet (sog. verlängerte Tarifbindung). Nach § 3 Abs. 3 TVG gilt der Tarifvertrag bis zu seiner Beendigung unmittelbar und zwingend weiter. Die Vorschrift gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Wichtig Verlängerte...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2 Anwendung von Tarifnormen bei Tarifbindung

Der Inhalt von Tarifverträgen findet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung besteht. Definition von Tarifbindung: Tarifbindung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des abschließenden Arbeitgeberverbands ist oder selbst den Tarifvertrag mit...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.3 Günstigkeitsprüfung bei fehlendem Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Rz. 35 Die von der Rechtsprechung entwickelte Günstigkeitsprüfung greift dann, wenn eine Frau bei der Krankenkasse vor der Entbindung Mutterschaftsgeld beantragt hat und aufgrund des voraussichtlichen Entbindungstages und der sich daraus ergebenden Schutzfristen wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld realisiert werden kann. In diesen Fäl...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.5 Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist

Rz. 38 Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln, erhalten von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V, wenn Sie an dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse sind oder – ohne die Schutzfrist – wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt Mitglied geworden wären, oder in den so...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.3 Zuschuss bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde

Rz. 125 Auch bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld von zulässig aufgelösten Arbeitsverhältnissen (§ 17 Abs. 2 MuSchG) wird das Nettoarbeitsentgelt aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Das sind i. d. R. die letzten 3 Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem Beginn der Schutzf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.4 Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld

Rz. 169 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III) ruht gemäß § 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III während der Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld. In der Regel stellt die Agentur für Arbeit die Zahlung 6 Wochen vor dem maßgeblichen Tag der Entbindung ein. Insofern kommt es dann auch nicht zu einer zeitlichen Überschneidung des Mutterschaftsgeldanspruchs mit de...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / Zusammenfassung

Überblick Tarifverträge finden Anwendung, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über eine Verbandsmitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien an den Tarifvertrag gebunden sind (Tarifbindung). Der Arbeitgeber ist auch ohne Mitgliedschaft an den Tarifvertrag gebunden, wenn er selbst einen (Firmen- bzw. Haus-)Tarifvertrag abgeschlossen hat. Daneben besteht eine Bindung ...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 1 Vorbemerkung

Die Regelungen eines Tarifvertrags in seinem normativen Teil (Tarifnormen) sind nicht ohne Weiteres im Rahmen eines Einzelarbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anwendbar. Sie gelten nur dann, wenn entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind. Auf Arbeitgeberseite ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber selbst den Firmen...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2 Leistungsauslösender Tatbestand bei einer Arbeitnehmerin

Rz. 9 Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld kommt bei Arbeitnehmerinnen nur zustande, wenn zum Zeitpunkt des leistungsauslösenden Tatbestandes eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse und ein Arbeitsverhältnis (Rz. 10 ff.), ein Heimarbeitsverhältnis (Rz. 16) oder ein i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöstes Arbeitsverhältnis (Rz. 20 ff.) besteht (vgl. BSG...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.2 Beginn und Ende der Tarifgebundenheit

Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG besteht, wenn sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der vertragschließenden Verbände sind und der Tarifvertrag nach seinem zeitlichen Geltungsbereich Wirkungen entfaltet. Die Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers tritt erst nach Annahme seines Aufnahmeantrags durch die Gewerkschaft ein.[1] Entsprechendes gilt für den Eintritt des Arbeitg...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Beschäftigungsverbots Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei i...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 93 beschreibt die für den Bereich der Pflegeversicherung maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen. Datenschutz meint dabei den Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigung seiner Privatsphäre durch die Verarbeitung von Daten, die seine Person betreffen (vgl. Leeb/Liebhaber, JuS 2018, 534). Nach § 93 regeln insoweit die Vorschriften des Elften...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6 – also versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld und freiwi...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.5 Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

Eine Verlängerung der Tarifbindung bis zur Beendigung des Tarifvertrags nach § 3 Abs. 3 TVG tritt nur ein, wenn mit Ausnahme der Verbandsmitgliedschaft die Voraussetzungen für die Geltung des Tarifvertrags gegeben wären. Es ist ausreichend, wenn zu einem früheren Zeitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG bestanden hat. Von dem Ende der ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine Arbeitnehmerinnen/Heimarbeiterinnen sind und deren Arbeitsverhältnis auch nicht zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruc...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.4 Ende der Tarifgebundenheit bei Betriebsübergang

Das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG tritt ein, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen wird, der nicht Mitglied im abschließenden Arbeitgeberverband ist. Der automatischen Übertragung der Mitgliedschaft steht regelmäßig § 38 BGB entgegen, soweit die Satzung des Verbandes nicht Abweichendes vorsieht.[1] Bei Vorliegen eines Betriebsüb...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.2 Besonderheit: Tage ohne Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum

Rz. 62 Für die Ermittlung des Bemessungszeitraumes werden die letzten 3 vom Arbeitgeber, für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt. Abgerechnet sind sie dann, wenn je Kalendermonat mindestens 0,01 EUR gezahlt wurde. Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Urlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich der Bestimmung...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.7 Nachwirkung von Tarifverträgen

Die Nachwirkung eines Tarifvertrags tritt nach § 4 Abs. 5 TVG ein, wenn er beendet ist. Ein Ende des Tarifvertrags liegt im Wesentlichen vor bei Ablauf seiner vereinbarten Laufzeit, ordentlicher Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien. Wenn im unmittelbaren Anschluss ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, tritt keine Unterbrechung ein. Tritt aber kein neuer Tarifvert...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.2 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 129 Bei Arbeitslosigkeit können Bezieher von Arbeitslosengeld Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes beanspruchen, weil deren Versicherungsverhältnis im Falle von Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Das Arbeitslosengeld gilt auch dann "bezogen" i. S. d. § 47b SGB V, wenn es nur zuerkannt wurde, aber nicht zur Auszahlung gelangt (LSG Berlin-...mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 9.3 Beendigung der Mitgliedschaft

9.3.1 Kündigung der Mitgliedschaft Ist der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises zuständig (insbesondere für "Wohnungsangelegenheiten"), vertritt er den Betreuten. Diese Voraussetzung dürfte vorliegen, wenn die Kündigung der Mitgliedschaft zusammen mit der Kündigung des Nutzungsvertrags erfolgt. Ein geschäftsfähiger Betreuter kann – sofern kein Einwilligungsvorbehalt dies...mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 9.3.1 Kündigung der Mitgliedschaft

Ist der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises zuständig (insbesondere für "Wohnungsangelegenheiten"), vertritt er den Betreuten. Diese Voraussetzung dürfte vorliegen, wenn die Kündigung der Mitgliedschaft zusammen mit der Kündigung des Nutzungsvertrags erfolgt. Ein geschäftsfähiger Betreuter kann – sofern kein Einwilligungsvorbehalt diesbezüglich besteht – auch hier selb...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 2 Satzungsregelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft

Die unter 1. genannten Gründe zur Beendigung der Mitgliedschaft einer Wohnungsgenossenschaft sind abschließend im Genossenschaftsgesetz geregelt. Da das Gesetz keine Abweichungen davon ausdrücklich zulässt, sind nach § 18 Satz 2 GenG keine wirksamen Regelungen in der Satzung möglich, die diese Beendigungsgründe einschränken oder erweitern.mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 9.2 Durchführung der Mitgliedschaft

9.2.1 Erwerb weiterer Geschäftsanteile Ist der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises zuständig (insbesondere für "Wohnungsangelegenheiten"), dann vertritt er den Betreuten. Seine Zuständigkeit wird zumindest dann bestehen, wenn der Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen im Rahmen der Wohnraumüberlassung erforderlich ist, z. B. beim Wechsel in eine behindertengerechte Wohnu...mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 9.1 Erwerb der Mitgliedschaft

Sofern der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises zuständig ist, wird der Betreute durch den Betreuer vertreten (hier dürfte bei Mitgliedern, denen auch eine Genossenschaftswohnung überlassen worden ist insbesondere wieder der Bereich "Wohnungsangelegenheiten" in Betracht kommen). Diese Voraussetzung wird insbesondere dann gegeben sein, wenn die Mitgliedschaft mit dem not...mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 9 Besonderheiten der Betreuerbestellung im Rahmen der Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft sollte bei der Frage, welche Stellung der Betreuer diesbezüglich hat, grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall wie folgt vorgegangen werden: Welchen Aufgabenkreis hat der Betreuer? (s. Bestellungsbeschluss / Bestellungsurkunde ("Betreuerausweis")) Besteht ggf. ein gerichtlich angeordneter Einwilligungsvorbehalt...mehr

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Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft – Was ist zu beachten?

Zusammenfassung Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen. Dabei sind unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Grundsätzlich muss aber in allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft eine finanzielle Auseinandersetzung hinsichtlich des eingezahlten Gesch...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.7 Tod des Mitglieds

Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahrs, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Stimmrecht in der Generalversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben (§ 77 Abs. 1 GenG). § 77 Abs. 2 Satz 1 GenG sieht aber vor, dass die Satzung bestimmen kann, dass im Falle de...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.2 Kündigung des Mitglieds

Das Genossenschaftsgesetz sieht sowohl die Möglichkeit der ordentlichen als auch der außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft vor. Die außerordentliche Kündigung ist allerdings – im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung – an das Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe gebunden und somit in der Praxis der Ausnahmefall der Beendigung der Mitgliedschaft. 1.2.1 Ordentliche Kün...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 5 Praktische Umsetzung

Folgende Formulare mit Anmerkungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft sind erhältlich: Kündigung eines Mitglieds Tod eines Mitglieds – Beendigung der Mitgliedschaft Vereinbarung wegen Übertragung des Geschäftsguthabens auf ein Mitglied mit Beitritt und Übernahme der Geschäftsanteile Vereinbarung wegen Übertragung des Geschäftsguthabens mit Beitritt und Überna...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.8 Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft

Wenn eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst wird oder erlischt, so endet die Mitgliedschaft mit dem Abschluss des Geschäftsjahrs, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist (§ 77a Satz 1 GenG). Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge wird die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahrs durch den Gesamtrechtsnachfolger fortgesetz...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 3 Auseinandersetzung

Von dem Fall der vollständigen Übertragung des Geschäftsguthabens abgesehen muss nach der Beendigung der Mitgliedschaft die Auseinandersetzung erfolgen. Die Regelungen zur Auseinandersetzung zwischen der eG und dem ausgeschiedenen Mitglied ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz (§ 76 GenG; s. auch § 12 der Mustersatzung): Die Auseinandersetzung bestimmt sich nach der Verm...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.3 Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds

Ein Gläubiger eines Mitglieds hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Möglichkeit, an dessen Stelle das Kündigungsrecht auszuüben. Dafür ist aber erforderlich, dass er die Pfändung und Überweisung eines dem Mitglied bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zustehenden Guthabens erwirkt hat, nachdem innerhalb der letzten 6 Monate eine Zwangsvollstreckung in das Vermög...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen. Dabei sind unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Grundsätzlich muss aber in allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft eine finanzielle Auseinandersetzung hinsichtlich des eingezahlten Geschäftsguthabens m...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1 Gesetzliche Beendigungsgründe

1.1 Überblick Das Genossenschaftsgesetz enthält folgende Gründe, die zur Beendigung der Mitgliedschaft führen: Ordentliche Kündigung des Mitglieds Außerordentliche Kündigung des Mitglieds Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds Kündigung durch den Insolvenzverwalter Ausschluss des Mitglieds Vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens Tod des Mitglieds Auflösung oder Erlösch...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.1 Überblick

Das Genossenschaftsgesetz enthält folgende Gründe, die zur Beendigung der Mitgliedschaft führen: Ordentliche Kündigung des Mitglieds Außerordentliche Kündigung des Mitglieds Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds Kündigung durch den Insolvenzverwalter Ausschluss des Mitglieds Vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens Tod des Mitglieds Auflösung oder Erlöschen einer juri...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 4 Eintragung in die Mitgliederliste

Das Ausscheiden aus der eG ist in die Mitgliederliste einzutragen (§ 30 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Der Zeitpunkt, zu dem die eingetragene Tatsache wirksam wird oder geworden ist, sowie die die Eintragung begründenden Tatsachen (z.B. "Kündigung") sind anzugeben (§ 30 Abs. 2 Satz 2 GenG). Ergänzend zur Regelung des § 30 GenG schreibt § 69 GenG hinsichtlich der Eintragung in die Mitgli...mehr