Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 14.2 Fragerecht des Arbeitnehmers

Da der Arbeitgeber grundsätzlich nicht das Recht hat, sich nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu erkundigen, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ebenfalls aus Art. 9 Abs. 3 GG das Recht hat, auf die Frage des Arbeitnehmers nach einer Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband zu schweigen oder gar eine falsche Auskunft zu geben. In der Literatur w...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 74 Das Krankengeld ist aufgrund § 47 Abs. 1 Satz 7 ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage eines Kalendermonats für 30 Tage zu zahlen, wenn für jeden Tag des Kalendermonats mindestens 0,01 EUR Krankengeld zu zahlen ist. Ruht der Anspruch auf Krankengeld für einen Teil des Monats im vollen Umfang (z. B. Entgeltfortzahlung, vollständiges Versagen des Krankengeldes, Einst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 2.1.2 Umweltinitiativen

SBTi-Mitgliedschaft Die Science Based Target Initiative (SBTi) ist eine Umweltinitiative und wurde 2015 mit dem Ziel gegründet, Unternehmen bei der Umsetzung der Pariser Klimaziele zu unterstützen. Dem Bündnis von CDP (Carbon Disclosure Project), dem WWF (World Wide Fund for Nature) dem WRI (World Resources Institute) sowie dem United Nations Global Compact sind bereits über ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Außergerichtliche Rechtsberatung der Vereinsmitglieder gegen Mitgliedsbeiträge: umsatzsteuerfrei

Leitsatz Bietet ein eingetragener Verein seinen Mitgliedern Unterstützung in mietrechtlichen Belangen und Beratung in Rechtsfragen an (finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen), ist er insoweit umsatzsteuerlicher Unternehmer. Jedoch ist diese satzungsgemäße Zusage des Vereins eine umsatzsteuerfreie Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des § 4 Nr. 10 Buchst. a) UStG. Sachverhalt Nach der Satzung des klagenden Vereins wird den Mitgliedern gegen Zahlung eines feste...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 2.1 Tarifverträge

Unabhängig von Sinn und Nutzen der Einbeziehung tariflicher Regelungen in die Arbeitsverträge von Chefärzten stellt sich die Frage, ob Tarifnormen im Arbeitsverhältnis angewendet werden müssen. Mangels Allgemeinverbindlichkeit wäre es grundsätzlich nur denkbar, dass ein Tarifvertrag anzuwenden ist aufgrund beiderseitiger Mitgliedschaft in den tarifschließenden Gremien (Arbei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6.3 BVFI

Neben dem IVD hat der im Jahr 2011 gegründete Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e. V. (BVFI) ebenfalls in der Maklerbranche Fuß gefasst. Der Verband zählt mittlerweile bereits ca. 12.000 Mitglieder. Der BVFI verlangt keine Zugangsvoraussetzungen. Für Neumitglieder gibt es in den ersten 12 Monaten einen "Schnuppertarif" in Höhe von 39 EUR netto. Danach wird die Mitgl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6 Maklerverbände

Grundsätzlich empfehlenswert ist selbstverständlich die Mitgliedschaft in einem Maklerverband. Auf nationaler Ebene existieren 2 Verbände, die sich der Wahrnehmung der Maklerinteressen verschrieben haben: der IVD und der BVFI. Auf europäischer Ebene ist am 6.3.2015 durch den Zusammenschluss von CEI und CEPI der CEPI-CEI (European Association of Real Estate Professions) entsta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6.1 IVD

Durch die Verschmelzung der beiden ehemaligen großen Maklerverbände RDM und VDM ist im Jahr 2004 der IVD mit derzeit etwa 6.200 Mitgliedern entstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 360 EUR jährlich. Sind im Maklerunternehmen mehr als 25 Mitarbeiter tätig, steigt der Beitrag um 180 EUR und sodann in 25er-Schritten um jeweils weitere 180 EUR . Für Existenzgründer beträgt der M...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.13 Beginn der Mitgliedschaft der Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 11)

Rz. 58 Der mit Wirkung zum 1.4.2007 angefügte Abs. 11 nimmt die ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffang-Versicherungspflicht) in Bezug. Dieser Personenkreis der Unversicherten wird kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht einbezogen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfüllt sin...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) ...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.6 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 5)

Rz. 33 Versicherungspflicht und Mitgliedschaft von Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation) nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 beginnen mit dem Beginn der Maßnahmen. Da die Zahlung von Übergangsgeld für die Versicherungspflicht nicht mehr erforderlich ist, ist sie auch für den Mitgliedschaftsbeginn ohne Bedeutung. Für ...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.5 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Abs. 4)

Rz. 32 Für Versicherungspflicht und Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5), ist der tatsächliche Maßnahmebeginn ausschlaggebend, nicht die Aufnahme in die Einrichtung. Anders als für die sonstigen Versicherungspflichtigen ist der Mitgliedschaftsbeginn für dieses beschäftigungsähnli...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.7 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 6)

Rz. 36 Auch diese Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 7, 8) beginnt mit der tatsächlichen Tätigkeit. Da auch die Heimarbeit für eine der genannten Einrichtungen zur Versicherungspflicht führt, beginnt die Mitgliedschaft auch mit der erstmaligen Verrichtung von Heimarbeit. Anders als für die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten in Abs. 1 und Praktikanten in Abs. 8 ist der Mitgliedsc...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.1 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 21a Da die Versicherungspflicht vom Bezug der Leistung von Arbeitslosengeld abhängig ist, beginnt auch die auf dieser Versicherungspflicht beruhende Mitgliedschaft mit dem Beginn des Tages, für den erstmals diese Leistungen bezogen werden, was sich aus dem Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ergibt. Auf den Tag der tatsächlichen Auszahlung des ALG, dieses w...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.4 Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG (Abs. 3)

Rz. 28 Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. dem KSVG versicherungspflichtigen Künstler (vgl. Komm. zu § 5) beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse (KSK) beginnt. Nach § 8 KSVG beginnt die Krankenversicherungspflicht mit dem Tage, an dem die Meldung nach § 11 KSVG bei der KSK eingeht. Fehlt eine s...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.12 Wechsel der Zuständigkeit (Abs. 10)

Rz. 52 Durch Art. 1 Nr. 118 GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Vorschrift im Zusammenhang mit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts (§§ 173 ff.) mit Wirkung zum 1.1.1996 der Abs. 10 angefügt worden. Diese Regelung enthält nicht, wie die Abs. 1 bis 9 eine zeitliche Konkretisierung der Versicherungspflichten und deren Tatbestand, sondern eine Regelung über den Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.10 Rentner (Abs. 9)

Rz. 46 Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a, 12) beginnt, wie bereits nach dem Recht der RVO, mit dem Tag der Rentenantragstellung. Daher ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11, 11a oder die Wohnsitznahme nach Nr. 12 nach dem Datum des Rentenantrags zu bestimmen, auch wenn noch eine anderweitige Versicherungsp...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 186 fasst die früheren Regelungen der RVO (§§ 306, 443) über den Beginn der Mitgliedschaft zusammen und übernimmt diese inhaltlich. An Stelle des allgemeinen Grundsatzes des § 306 Abs. 1 RVO ist jedoch für jede Gruppe der Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2a und 4 bis 13 eine eigenständige Regelung über den Mitgliedschaftsbeginn ge...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 27a Mit Art. 5 Nr. 8, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist zum 1.1.2005 für die Versicherungspflicht von Beziehern von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ein eigenständiger Beginn der Mitgliedschaft in den Abs. 2a eingefügt worden. Seit dem 1.1.2009 ist die Krankenversicherungspflicht bei Bezu...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.9 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt (Abs. 8)

Rz. 41 Die Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen Praktikanten, die ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit. Auch hier ist, wie früher bei den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, der tatsächliche Beginn der berufspraktischen Tätigkeit erforderlich, damit die Mitgl...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3 Leistungsbezieher nach dem SGB III und SGB II (Abs. 2a)

Rz. 21 Der Beginn der Mitgliedschaft der Leistungsempfänger nach dem SGB III war mit Wirkung zum 1.1.1998 mit Abs. 2a in das SGB V übernommen worden und entsprach der früheren Regelung in § 155 Abs. 3 AFG a. F. Hiernach begann die Mitgliedschaft versicherter Leistungsbezieher (vgl. dazu § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Komm. dort) mit dem Tag, von dem an Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhi...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.2 Unständig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 Der Begriff der unständigen Beschäftigung wird in Abs. 2 immer noch durch den Verweis auf § 179 Abs. 2 definiert. Diese Vorschrift ist jedoch im Zusammenhang mit der Neufassung des 2. Abschnitts (§§ 173 bis 185) gestrichen worden, sodass die Verweisung ins Leere geht. Der Begriff der unständig Beschäftigten ist nunmehr in § 232 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III und...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.8 Studenten (Abs. 7)

Rz. 37 Die Versicherungspflicht von Studenten, soweit diese nicht wegen Überschreitens der Alters- oder Semestergrenzen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der KVdS ausgeschlossen sind, beginnt grundsätzlich mit Semesterbeginn, wobei dabei das Datum entscheidend ist, nicht jedoch der Beginn oder die Teilnahme am Studienbetrieb für dieses Semester. Da die Versicherungspflicht jedoch von...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beg...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.2 (Klein-)Rentner

Rz. 44 Die Mindesteinnahmegrenze nach Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für eine bestimmte Gruppe von Rentnern, die freiwillig versichert sind. Hier sind Personen gemeint, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.4 Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen bis 31.12.2003 (Abs. 3a)

Rz. 40 Abs. 3a enthielt bis zum 31.12.2003 einen Verweis auf § 248 Abs. 2. Vor dem GSG von 1992 (BGBl I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 brauchten freiwillig versicherte Mitglieder, die zwar keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (sondern Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen) erhielten, aber mit ihrer langjährigen Mitgliedschaft die Vorversicherungszeit zur KVdR ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.2 Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen

Rz. 8 Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1996, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.3 Berücksichtigung der Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 36 Über Abs. 2 Satz 4 ist die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 2 bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Sofern das Mitglied erklärt, beitragspflichtige Einnahmen zu haben, die insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, ist ein Nachweis über die Einnahmen nicht zu erbringen. In diesen Fällen werden Beiträge auf der Grundlage der Beitragsbemess...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.2 Ausnahmen und anwendbare Vorschriften (Satz 3 bis 5)

Rz. 17 Von dem Gründungszuschuss nach § 59 SGB III ist der Betrag, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (300,00 EUR), nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge zu zählen (vgl. BT-Drs. 16/1696 S. 32). Als Mindestbeitrag wird bei diesen Personen nach Abs. 4 Satz 2 kalendertäglich der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung he...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung bei freiwilligen Mitgliedern (vgl. § 9 und auch § 188 Abs. 4) herangezogen werden. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist die Beitragsberechnung durch den Spitzenverband Bund zu regeln. Bis 31.12.2008 war die Beitragsbemessung kassenspezifisch durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse zu regeln. Bei der Beitr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BdF, Schr. v. 26.5.1978 – IV C 6 - S 1989 – 6/78, FR 1978 S. 346 = juris FMNR000950078

Rz. 4 [Autor/Stand] Ausländische Bestätigungsvermerke im Sinne des § 3 AIG, des § 17 AStG und des § 26 KStG Im Auslandsinvestitionsgesetz, im Außensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz ist die Vorlage von ausländischen Prüfungsvermerken vorgesehen. Für die Bildung steuerfreier Rücklagen für Verluste ausländischer Tochtergesellschaften nach § 3 AIG ist ua. Vorausset zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zulageberechtigter Personenkreis, unmittelbare Zulageberechtigung (§ 79 S 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift ist eng mit den Regelungen aus § 10a EStG verwoben. In § 10a Abs 1 findet sich eine detaillierte Beschreibung zum förderberechtigten Personenkreis. Die hier normierten Regelungen ergänzen die Voraussetzungen für die Förderberechtigung. Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Vorschrift des § 79 EStG entfällt durch das G zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Barrierenmanagement: Den We... / 4 Ziele und Planung

Generell gilt: Je wirksamer die Ziele sind, desto einfacher ist es, Barrieren zu widerstehen. Die Definition von realistischen Zielen stellt demnach eine entscheidende Grundlage und Ausrichtung von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen dar, insbesondere wenn es um Gewohnheiten geht. Dazu gehört es, Ziele konkret (Definition von Inhalt, Ausmaß und Zeit) und attraktiv zu ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschützter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift schützt Auszubildende, nicht hingegen Umschüler und ist auch nicht auf Praxisphasen anwendbar, die Studenten als Teil eines dualen Studiengangs an einer staatlichen Hochschule in einem Partnerunternehmen absolvieren.[1] Sie gilt grundsätzlich auch nicht für sonstige Berufsbildungsverhältnisse. In Ausnahmefällen kann jedoch auch z. B. ein Volontär unter d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er bei der zu prüfenden KapG ist. Diese Doppelfunktion des WP als AP und Funktionsträger in der zu prüfenden KapG wird auch als personelle Verflechtung bezeichnet. Aufgrund der jeweiligen Verweise sind ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 4 werden die Ausschlussgründe für WPG geregelt. Aus den Vorschriften ergibt sich, dass eine WPG durch drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.1 Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei

Die Wirkungen der Tarifbindung treten nur ein, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) ist. Aufseiten des Arbeitgebers muss für eine Tarifbindung nur dann eine Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberkoalition bestehen, wenn ein Verbandstarifvertrag abgeschlossen ist. Besteht ein Firmentarifvertrag, ist also der einzelne Arbeitgeber Partei des a...mehr