Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4 Obligatorische Anschlussversicherung

4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.3 Bezug von Entgeltersatzleistungen/Elternzeit

Die Mitgliedschaft des zuvor versicherungspflichtigen Mitglieds besteht bei Anspruch auf Krankengekd oder Mutterschaftsgeld oder dem Bezug dieser Leistungen, dem Bezug von Elterngeld oder während der Elternzeit fort (Beitragsfreiheit). Das gilt auch, wenn von einem anderen Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation (Rehabilitationsleistung)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.4 Passives Mitgliedschaftsverhältnis

Der Beendigungstatbestand in § 191 Nr. 4 SGB V sieht vor, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes endet, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts nicht mehr besteht. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von mindestens 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.11 Bisher Nichtversicherte

Für den Personenkreis[1] beginnt die Mitgliedschaft mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Für Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung

Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsmöglichkeiten zu informieren. Der Versicherte kann der Überleitung in die f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.2 Saisonarbeiter-Regelung

Seit dem 1.1.2018 gilt die sog. Saisonarbeiter-Regelung.[1] Bei Saisonarbeitern, deren Versicherungspflicht nach Beendigung dieser Tätigkeit endet, wird die obligatorische Anschlussversicherung als freiwillige Versicherung nur dann fortgeführt, wenn diese Personen innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Social-Media-Aktivitäten in... / 3.4.2 So finden Sie neue Mitarbeiter in sozialen Netzwerken

Ein Aspekt des Social Recruiting kommt insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen entgegen: Im Vergleich zum traditionellen Personalmarketing ist es in der Regel zwar nicht kostenfrei, aber sehr kostengünstig. So können Sie kostenlos Unternehmensprofile in den jeweiligen sozialen Netzwerken eröffnen. Darüber hinaus können Sie aktiv nach passenden Mitarbeiterprofilen suchen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Austritt / 2 Gesellschaftsvertragliche Austrittsregelung

Im Gesellschaftsvertrag können beliebige Austrittsgründe verankert werden. Insoweit herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Allerdings darf durch diese Regelungen nicht das Recht zum Austritt aus wichtigem Grunde beschränkt werden. Dieses Austrittsrecht kann so ausgestaltet werden, dass die Gesellschaft entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird oder die G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Austritt / 1 Austritt aus wichtigem Grund

Ein allgemeines Austrittsrecht ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Mit anderen Worten: Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sowohl in der Person des austretenden Gesellschafters als a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.4.2 Organisation und Auftrag des ISSB

Rz. 56 Um anhand des Unternehmenswerts genaue Investitionsentscheidungen treffen zu können, sollen die vom ISSB zu entwickelnden Vorgaben als umfassende und globale Grundlage dienen und so dem Bedarf an transparenten und einheitlichen Nachhaltigkeitsinformationen nachkommen. Durch einen einheitlichen und globalen Basisansatz ist es möglich, eine weltweite Vergleichbarkeit un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (a) Zivilrecht

Rz. 65 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[187] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2023, Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - einfach mehr wert

Im Namen des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wünsche ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein gutes und gesundes Neues Jahr 2023. Wieder ist ein turbulentes Jahr vergangen, zu den andauernden Problemen der Pandemie hat sich noch eine kriegerische Auseinandersetzung in Europa hinzugesellt, das vergangene Jahr war alles andere als erfreul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsätzliche Möglichkeiten der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 143 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich, § 15 GmbHG.[401] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Dieser freien Vererblichkeit steht e...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht

Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leitungsaufgaben. Dies zeigen folgende Erwägungen: Rz. 18 Zwar...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Erteilung der Zustimmung

Rz. 25 Die Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten bedarf in bestimmten Konstellationen der Zustimmung der Mitgesellschafter (siehe Rdn 17 ff.). Es stellt sich die Frage, wie die Zustimmung erteilt werden kann. Rz. 26 Zustimmung ad hoc Die Mitgesellschafter können ihre Zustimmung ad hoc im Falle der Geschäftsunfähigkeit erklären.[43] Rz. 27 Einfache Zustimmung im Gesell...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Unternehmen

Rz. 8 Sämtliche Aktiva und Passiva eines Unternehmens gehen dabei auf den oder die Erben ungeteilt über. Dies umfasst sowohl Einzelunternehmen wie auch Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Bei bestimmten Unternehmen sind berufsrechtliche Besonderheiten zu beachten; so ist in § 13 Abs. 1 ApoG geregelt, dass die Erben eines Apothekers, die selbst keine zugela...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einheit und Vielheit

Rz. 4 Wirtschaftsgut ist ein Sammelbegriff, der Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten umfasst. Es geht um Positionen, die einer gesonderten Bewertung zugänglich sind, deren Erwerb mit einem Aufwand verbunden ist, und die in der Regel einen Nutzen für mehrere Jahre bringen.[2] Ein Wirtschaftsgut ist vielfach für sich allein verkehrsfähig. Notwendig ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Familienverein

Rz. 18 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt grds. für rechtsfähige Familienvereine entsprechend, die wesentlich im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet wurden, soweit ihre Mitgliedschaft in Parallele zu Stiftungen unvererblich (§ 38 BGB), und diese Vermögensbindung laut der Satzung Vereinszweck ist (§ 57 Abs. 1 BGB).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 38 Verpflichtungen, die aus einer Stellung als Gesellschafter resultieren und die bei der Zuwendung eines Gesellschaftsanteils auf den Bedachten übergehen (wie z.B. Haftung, Mitarbeit, Verlustrisiko bei Personengesellschaften), beinhalten keine Gegenleistung.[75] Die Grundsätze der gemischten Schenkung (vgl. Rdn 39 ff.) finden daher keine Anwendung, wenn über die Pflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 10 Im Ausgangspunkt ist festzustellen, dass Vorsorgevollmachten nicht gegen das sog. Abspaltungsverbot und den Grundsatz der Selbstorganschaft verstoßen. Die hierfür gegebenen Begründungen differieren zwar, führen jedoch allesamt zu den gleichen Ergebnissen. Im Einzelnen: Rz. 11 Nach h.M. kann das Stimmrecht eines Gesellschafters nicht von einem Gesellschaftsanteil getren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 22 Anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG sind alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis betreiben, wenn sie ihre Leistungen an einen anderen als den Versicherungsnehmer auszahlen oder an diesen zur Verfügung stellen. In § 3 ErbStDV ist der Kreis der so verpflichteten Unternehmen bezeichnet. Neben den Versicherungsunternehmen zä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Aufteilung anhand des Nennkapitals

Rz. 12 § 97 Abs. 1b BewG regelt die Aufteilung des gemeinen Werts der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaften auf deren Gesellschafter. Aufteilungsregeln für andere in Abs. 1 genannte Körperschaften (Nr. 2 bis 4) sieht das Gesetz nicht vor, weil bei diesen eine Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens nicht in Betracht kommt. Denn eine Vermögensbeteiligun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Aufhebung/Auflösung einer Familienstiftung/eines Familienvereins (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb infolge der Aufhebung einer Stiftung bzw. der Auslösung eines Vereins. Im Gegensatz zu Satz 1 des § 15 Abs. 2 ErbStG gilt die Begünstigungsregelung in Satz 2 des § 15 Abs. 2 ErbStG für alle Stiftungen und Vereine im In- und im Ausland und gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG auch für ausländische Vermögensmassen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Arbeitsentgeltgarantie

Rz. 35 Der Arbeitsentgeltschutz in Abs. 4 sichert, dass die Bemessungsgrundlage für das Arbeitsentgelt sich nicht deshalb verschlechtert, weil das Betriebsratsmitglied wegen der Übernahme des Amts nicht oder nicht in dem gleichen Umfang in den Arbeitsprozess eingegliedert ist und daher auch nicht die normale berufliche Entwicklung nimmt wie ein mit ihm vergleichbarer Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt unentgeltlich geführt. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds verlangt eine strenge Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, EuGH-Vorlage v. 20.10.1993, 7 AZR 581/92,[1]). Das Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Tätigkeitsgarantie

Rz. 45 Die Arbeitsentgeltgarantie wird durch den Tätigkeitsschutz in Abs. 5 ergänzt: Mitglieder des Betriebsrats dürfen nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gleichwertig sind, soweit nicht zwingende betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Zweck des Gebots ist es, zu verhinder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.2 Vereinbarung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG

Die Wohnungseigentümer können untereinander vereinbaren, dass der Verwaltungsbeirat weitere Aufgaben wahrnehmen soll.[1] In der Gemeinschaftsordnung kann z. B. vorgesehen sein, dass die Verwaltungsbeiräte im Sinne von § 12 Abs. 1 WEG berechtigt und damit auch – wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen – verpflichtet sind, der Veräußerung eines Wohnungseigentums zuzustimmen.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Verwaltungsbeirat – ... / 4.1 Grundsätze

Gegenüber der bislang geltenden Rechtslage ergibt sich bezüglich der Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats zunächst insoweit eine geringfügige Modifizierung, als der Verwaltungsbeirat nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG n. F. nur noch den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen soll, bevor die Beschlüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudiobeiträge sind trotz ärztlich verordneter Wassergymnastik keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn dort ein ärztlich verordnetes Funktionstraining (Wassergymnastik) absolviert wird. Entscheidend war, dass durch die Beitragszahlung auch andere Leistungen des Studios (z. B. Saunanutzung) in Anspruch genommen werden konn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / II. Besonderer Umfang und besondere Schwierigkeit

Inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG gegeben seien, lasse sich – so das OLG – im Allgemeinen erst aufgrund einer Gesamtschau des Verfahrens nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss beurteilen; zuvor sei ein Vorschuss unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 S. 5 RVG zu gewähren. Das OLG geht aber davon aus, dass sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / Leitsatz

Das Verfahren ist sowohl besonders umfangreich als auch besondere schwierig i.S.d. § 51 RVG, wenn sich im Aktenbestand über 150 Bände Sachakten und etwa 100 Bände Personenakten befinden, Tatvorwürfe über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren verhandelt wurden, die Hauptverhandlung an insgesamt 234 Hauptverhandlungstagen und über einen Zeitraum von über vier Jahren stattfand u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Über § 7 Abs. 3 Satz 2 wird der Anwendungsbereich di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.2 Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG

Rz. 389 Der verbleibende Gesellschafter muss die Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG erfüllen. Das Gesetz normiert damit nur Voraussetzungen für den verbleibenden Gesellschafter als übernehmenden Rechtsträger, nicht dagegen für die optierende Gesellschaft als "übertragenden Rechtsträger". In Bezug genommen wird die U...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Dachverbände/Dachorganisationen, Spitzenverbände

Tz. 111 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Schließen sich mehrere steuerbegünstigte Körperschaften mit dem Ziel zusammen, einen Dachverband/Dachorganisation oder einen Spitzenverband zu gründen, so verfolgen diese nicht selbst steuerbegünstigte Zwecke. Im Regelfall beschränken sie sich darauf, die Belange der ihnen angeschlossenen Einrichtungen (insbesondere von Vereinen und Stiftun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 440 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift steht seit 1934 unverändert im Gesetz. Sie hat als lex specialis rein deklaratorischen Charakter (allgemeine Meinung, zB BFH v 28.11.1980, VI R 193/77, BStBl II 1981, 368; BFH v 27.04.1990, VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 430). Zu den WK gehören nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG auch: Beiträge z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3. Abschaffung des Gesamthandsprinzips

§ 713 BGB n.F. lautet: Zitat § 713 BGB n.F. Gesellschaftsvermögen Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisher geltenden Gesamthandsprinzip (§§ 718–720 BGB a.F.) durch den Gesetzgeber.[6] Dennoch wird vereinzelt weiter...mehr