Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1.)

Rz. 147 [Autor/Zitation] Der Begriff der verbundenen Unternehmen ist für Zwecke der Rechnungslegung in § 271 Abs. 2 bestimmt. Der konzernrechtliche Begriff (§§ 15 ff. AktG) ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar, wenn er sich auch in weiten Teilen deckt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 355). Stattdessen ist der Konzernbegriff des § 290 maßgeblich. Zu Einzelheiten der Beg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.4.)

Rz. 236 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Vermögensgegenstände" (B.II.4.) stellen einen Sammelposten dar, der alle VG des Umlaufvermögens aufnimmt, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 128; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 84 [7/2022]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 421). Rz. 237 [Autor/Zitation] Im Einzelnen z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unternehmen, auf die sich die Angabepflicht bezieht

Rz. 212 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Angabe nach Nr. 11 ist, dass die Gesellschaft an anderen Unternehmen eine Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 hält oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der KapGes. gehalten wird. Dafür muss die Gesellschaft an dem anderen Unternehmen nach der Beteiligungsvermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 mehr als den fünften Teil der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zeitdauer und Zugehörigkeit zu einer Gruppe

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Angaben über die Bezüge der Organmitglieder nach Nr. 9 sind für die Zeitdauer der Zugehörigkeit der Personen zu dem jeweiligen Gremium während des GJ zu machen. Wer ab welchem Zeitpunkt zu einem dieser Gremien gehört, richtet sich nach den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen (Grottel in Beck BilKomm.14, § 285 HGB Rz. 240). Die Zugehörig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Recht der Personenhandelsgesellschaften wird unter dem Begriff des Kapitalanteils nach allgemeiner Auffassung eine reine Rechengröße verstanden, welche die wertmäßige Beteiligung eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zum Ausdruck bringen soll (Huber, ZHR 1988, 4, 1; Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 22; Roth in Hopt[44], § 120 H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (Nr. 10)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Nr. 10 geht nicht auf eine Regelung der Bilanzrichtlinie zurück, sondern ist originäres deutsches Recht. Die Angabe ist von allen großen und mittelgroßen KapGes. und den nach dem PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die einen Anhang zu erstellen haben (§ 5 Abs. 2, 2a PublG), zu machen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 288 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Rn. 1455 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhalten haben, oder es muss sich um einen Vorgang handeln, bei dem ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.2 Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder (Nr. 2)

Rz. 6 Unter Bezirk der Krankenkasse ist deren Geschäftsbezirk zu verstehen. Ein solcher räumlich bestimmter Geschäftsbezirk besteht bei Ortskrankenkassen (§ 143 Abs. 1) und bei geöffneten Betriebs- oder Innungskrankenkassen (§ 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Für Ersatzkassen besteht seit dem 1.4.2020 nunmehr keine Beschränkung des Geschäftsbezirkes mehr, da sich deren Zuständigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 den Mindestinhalt der Satzung einer Krankenkasse und begrenzt diesen in Abs. 2 auf die zweckbezogenen gesetzlichen Aufgaben. Der notwendige oder mögliche Inhalt der Satzung wird nicht durch § 194 allein bestimmt, sondern kann sich darüber hinaus auch aus anderen Vorschriften ergeben (z. B. aus § 9 des Aufwendungsausgleichsgesetzes – AAG ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der GmbH wird beendet: durch Übertragung des Geschäftsanteils auf andere Mitgesellschafter bzw. auf Dritte durch Einziehung des GmbH-Anteils durch Ausschließung des Gesellschafters aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund durch Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft durch Tod des Gesellschaftersmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsanteil verkörpert die Mitgliedschaft in der GmbH. Er ist der Inbegriff sämtlicher Gesellschafterrechte. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Grundsätzlich sind GmbH-Geschäftsanteile frei veräußerlich. Dabei bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen, die mittels Abtretung erfolgt, der notariellen Beurkundung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eintritt in die GmbH / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsanteil verkörpert die Mitgliedschaft in der GmbH. Nur Inhaber von Geschäftsanteilen können GmbH-Gesellschafter sein. Der GmbH-Geschäftsanteil ist grundsätzlich frei veräußerlich. Das bedeutet hinsichtlich des Eintritts von Gesellschaftern: Nur durch Erwerb, Kapitalerhöhung, Vererbung oder einen Umwandlungs- oder Anwachsungsvorgang können neue Gesellschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Tarifgebundenheit der DRK-Arbeitgeber ergibt sich – wie eben ausgeführt – aus der Mitgliedschaft in einer Landestarifgemeinschaft bzw. in der Bundestarifgemeinschaft. Unmittelbar und zwingend gilt der DRK-Tarifvertrag wie schon bisher nur für Mitarbeiter, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind. Für Mitarbeiter, die nicht Mitglied von ver.di sind, gilt der Tarifvertrag ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1 Geltungsbereich

Anders als der TVöD, der den BAT ersetzt, besteht der DRK-Tarifvertrag vom 31.1.1984 fort, der sog. DRK-Reformtarifvertrag zunächst in der Fassung des 27. Änderungstarifvertrags vom 22.12.2006, inzwischen in der Fassung des 36. ÄnderungsTV vom 31.5.2011 Im DRK-Tarifvertrag vor der Fassung des 27. ÄnderungsTV war Voraussetzung der Tarifgebundenheit des DRK-Arbeitgebers die Mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.1 Anwendbarkeit des AÜG auf die DRK Schwesternschaften

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 6.7.2012[1] entschieden, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht auf die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes Anwendung fände. Die Schwesternschaften haben zwar grundsätzlich die geforderte Erlaubnis zur Gestellung ihrer Mitglieder an Dritte. Jedoch ist die Gestellung auf Dauer vereinbart sein, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ernährung / 1 Essen und Trinken als Gesundheits- und Leistungsgeber

In vielen Unternehmensleitlinien finden sich Sätze wie: "Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital". Allerdings gehört weit mehr als Massagegutscheine und Fitnesscenter-Mitgliedschaften dazu, um diese Leitlinie mit Leben zu füllen. Es ist höchste Zeit, die Mitarbeiter nicht nur als Kostenstelle, sondern als Humankapital und lebende Ressource mit den menschlichen Bedü...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ernährung / 3 Ernährung: das Stiefkind im Gesundheitsmanagement

Die Möglichkeiten im betrieblichen Kontext durch Ernährung die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern, sind vielfältig. Der Einsatz lohnt und wird von Krankenkassen auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V unterstützt. Das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 EStG von 2009 regelt die Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des al...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 2.1 Verlust der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 aufgezählten Fälle des Verlustes der Mitgliedschaft – Tod (Nr. 1), Erwerb der Mitgliedschaft in einem anderen Selbstverwaltungsorgan derselben Versicherungsträger oder mehrerer Krankenkassen (Nr. 2) und Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach Abs. 2 oder 3 (Nr. 3) – legen fest, wann die Mitgliedschaft vorzeitig endet. In den Fällen der Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust der Mitgliedschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 6 Abs. 3, 4, 5, 7 und 8 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Das Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften v. 18.7.2017 (BGBl. I S. 2757) hat mit Wirkung zum 1.1.2018 Abs....mehr

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Jansen, SGB IV § 58 Amtsdauer / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Die Mitgliedschaft der gewählten Bewerber beginnt an dem Tage, an dem die erste Sitzung der Vertreterversammlung/des Verwaltungsrates stattfindet (Satz 1 i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 2). Dies muss spätestens 5 Monate nach der Wahl geschehen (Satz 2). Die erste Sitzung kann aber auch bereits unmittelbar nach der Wahl erfolgen. Beginnt eine Mitgliedschaft erst während der A...mehr

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Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2.3 Dauer der Mitgliedschaft im Beirat (Abs. 3)

Rz. 18 § 153a Abs. 3 regelt die Grundsätze der Arbeit im Sachverständigenbeirat und dessen Geschäftsführung (vgl. BT-Drs. 20/5664 S. 21 zu Art. 1 Nr. 5 Abs. 3). Die Vorschrift entspricht der zuvor geltenden Regelung des § 3 Abs. 4 und 5 VersMedV (a. F.). Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von 4 Jahren berufen. Wenn ein Mitglied ausscheidet, wird ein neues Mitglie...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sie betrifft die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft in einem Selbstverwaltungsorgan und ergänzt mit differenzierten Regelungen die Vorschrift des § 58 Abs. 2, in der das reguläre Ende der Mitgliedschaft geregelt ist. Den Fall wiederum, dass die Mitgliedschaft während der Amtsperiode beginnt, behandelt § 60. Durch die Ergänzung von Abs. 3 werden auch die Verwaltu...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verlust der Mitgliedschaft (Abs. 1) Rz. 3 Die in Abs. 1 aufgezählten Fälle des Verlustes der Mitgliedschaft – Tod (Nr. 1), Erwerb der Mitgliedschaft in einem anderen Selbstverwaltungsorgan derselben Versicherungsträger oder mehrerer Krankenkassen (Nr. 2) und Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach Abs. 2 oder 3 (Nr. 3) – legen fest, wann die Mitgliedschaft vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 6 Abs. 3, 4, 5, 7 und 8 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Das Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften v. 18.7.2017 (BGBl. I S. 2757) hat mit Wirkung zum 1.1.2018 Abs. 3 geändert.mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 2.2 Amtsentbindung und Amtsenthebung (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 In den durch Abs. 2 bis 5 geregelten Fällen der Amtsenthebung und Amtsentbindung erfolgt der Verlust der Mitgliedschaft nach Abs. 1 Nr. 3 mit dem Eintritt der Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung des Vorstandes. Rz. 5 Sowohl die Entbindung vom Amt nach Abs. 2 als auch die Amtsenthebung nach Abs. 3 erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Beide Wege, einem Orga...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 33 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 zum 11.5.2019 um die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) h...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich hat das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion und will die Einkünfte des Versicherten, die wegen gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausfallen, zumindest zum Teil ersetzen. Der bei Arbeitsunfähigkeit bestehende Anspruch auf Krankengeld kann zwecks Vermeidung von Doppelleistungen, teilweise aber auch aus anderen Gründen ruhen. Diese Ruhensgründe im Zus...mehr

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Jansen, SGB IV § 58 Amtsdauer / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während die Selbstverwaltungsorgane ständige Einrichtungen (Organkotinuität – § 31) sind, kommt es infolge der Sozialversicherungswahlen, aber auch aus individuellen Gründen, zu einer Fluktuation der Mitglieder der Organe. Die Vorschrift des § 58 betrifft den generellen Beginn der Mitgliedschaft sowie den spätesten Zusammentritt der Vertreterversammlung (Abs. 1) und di...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.4 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.ä. (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 96 Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften sind während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung rentenversicherungspflichtig nach Satz 1 Nr. 4 (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 6). Der rentenversicherungsrechtliche Begriff der mit...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 2.3 Unvereinbarkeit (Abs. 3)

Rz. 8 Die Unvereinbarkeitsregelung des Abs. 3 soll Loyalitätskonflikten vorbeugen, die bei Ämterhäufung in einer Person auftreten könnten. Sie verbietet eine solche Ämterhäufung in 2 Fällen: einerseits bei ein und demselben Versicherungsträger (Satz 1), andererseits für die Selbstverwaltungsorgane verschiedener Krankenkassen (Satz 2). Bei demselben Versicherungsträger dürfen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.1 Gruppe der Versicherten (Abs. 1)

Rz. 4 In der Krankenversicherung gehören zur Gruppe der Versicherten die Mitglieder der Krankenkassen (Nr. 1). Mitglieder sind gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB V lediglich die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten (§§ 5 bzw. 9 SGB V), nicht aber die nach § 10 familienversicherten Personen (BSG, Urteil v. 8.9.2015, B 1 KR 28/14 R). Diese sind lediglich Versicherte ...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.1 Anspruchsinhalt

Rz. 3 Leistungen zur Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung können männliche und weibliche Versicherte in dem von ihnen zu bestimmenden Bedarfsfall in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gilt als der Versicherungsfall. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss daher ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) oder ein nachgehen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.3 Zuständige Stellen

Rz. 5 Zuständige Leistungsträger für die Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen (§ 46 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Bei jeder Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, See-KK, Landwirtschaftliche KK, Bundesknappschaft und Ersatzkassen) ist eine Pflegekasse errichtet (§ 46 SGB XI). Für die Durchführung der Pflegeversicherung ist jeweils die Pflegekasse zuständ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Fall, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane – oder auch deren Stellvertreter – ihre Mitgliedschaft nach § 59 verlieren und daher eine Ergänzung erforderlich wird. Ergänzungswahlen sind in diesem Falle nicht vorgesehen, ebenso wenig erfolgt automatisch eine Ergänzung aus der Stellvertreterliste. Es ist vielmehr ein Beschlussverfahren vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 61 Wahl de... / 2.1 Wahl der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen

Rz. 4 Die Fassung des Abs. 1 betrifft die Wahl der Versichertenältesten und Vertrauensleute bei den Versicherungsträgern. In Satz 1 erklärt sie folgende für die Wahl der Selbstverwaltungsorgane geltenden Vorschriften für entsprechend anwendbar: § 52 (Wahl des Vorstandes), § 56 (Wahlordnung), § 57 (Rechtsbehelfe), § 58 (Amtsdauer), § 59 (Verlust der Mitgliedschaft), § 60 (Erg...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.10 Unständig/kurzzeitig Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 32 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 ruht der Anspruch auf Krankengeld während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 abgegeben haben. Bedeutung hat dieses für unständig/kurzzeitig Beschäftigte. Ein Versicherter ist dann unständig/kurzzeitig beschäftigt, wenn er berufsmäßig immer nur entgeltliche Beschäftigung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.6 Fortbildungspflicht für ermächtigte und angestellte Ärzte

Rz. 21 Fortbildungspflicht und Fortbildungsnachweis einschließlich der Sanktionen gelten für ermächtigte Ärzte in gleicher Weise (Abs. 4). Das gilt ebenfalls für ermächtigte Ärzte, die in mehreren Pflegeeinrichtungen angestellt sind und dort die vertragsärztliche Versorgung der pflegebedürftigen Heimbewohner durchführen (§ 119b Satz 3, HS 2). Auch angestellte Ärzte in zugela...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.2 Vertragsparteien

Rz. 7 Vertragsparteien sind alle in dem jeweiligen Land beteiligten Träger der Eingliederungshilfe (örtliche und ggf. überörtliche Träger) sowie die Vereinigungen der Leistungserbringer. Zu den Vereinigungen der Leistungserbringer gehören nicht nur die in der Landesliga der Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sondern auch die auf Land...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.4 Kommanditisten als Mitunternehmer

Rz. 73 Die Frage, ob der gesellschaftsvertragliche Kommanditist ertragsteuerlich auch als Mitunternehmer anzusehen ist, hat für ihn selbst – und die KG – eine ungleich größere Bedeutung. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für eine natürliche Person, die nicht bereits über ein anderes Betriebsvermögen an der KG beteiligt ist. Rz. 73a Wie in Rz. 68–70 herausgestellt, könne...mehr