Die Mitgliedschaft in der GmbH wird beendet:

  • durch Übertragung des Geschäftsanteils auf andere Mitgesellschafter bzw. auf Dritte
  • durch Einziehung des GmbH-Anteils
  • durch Ausschließung aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund
  • durch Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft
  • durch Tod des Gesellschafters

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