Die Mitgliedschaft in der GmbH wird beendet:
- durch Übertragung des Geschäftsanteils auf andere Mitgesellschafter bzw. auf Dritte
- durch Einziehung des GmbH-Anteils
- durch Ausschließung aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund
- durch Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft
- durch Tod des Gesellschafters
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