Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:

Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in der Schweiz,
Eigentum oder dingliche Rechte an bzw. Vermittlungstätigkeit oder Handel mit Grundstücken in der Schweiz,
Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder
Mitgliedschaft oder aktive Tätigkeit in der Verwaltung oder Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, in deren Rahmen Tantiemen, Sitzungsgelder, feste Entschädigungen, Mitarbeiterbeteiligungen oder ähnliche Vergütungen bezogen werden.[11]
[11] Art. 4 StHG; Art. 4 f. DBG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge