Fachbeiträge & Kommentare zu Midijob

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Arbeitsbemühungen

Rz. 389 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[646] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 311 Allein die Tatsache, dass ein Ehegatte weniger verdient als der andere, kann einen Unterhaltsanspruch (Aufstockungsunterhalt) begründen. Das gilt jedenfalls, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte zumutbar kein höheres Einkommen erzielen kann. Im Regelfall ist beim Trennungsunterhalt unzumutbarmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflichten / 1.1.2 Arbeitsentgelt aus mehreren Beschäftigungen

Auch in anderen Sachverhalten hat der Arbeitnehmer die aus den einzelnen Beschäftigungen erzielten Arbeitsentgelte allen beteiligten Arbeitgebern mitzuteilen. Dies ist für die korrekte Beitrags- und Entgeltabrechnung der einzelnen Arbeitgeber notwendig. Dies gilt insbesondere für die Beitragsberechnung im Übergangsbereich oder für die Beitragsberechnung bei Arbeitsentgelten,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / B. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG)

Rz. 3 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG), Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b und c EStG), Teilbetrag für die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entloh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 556 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 556 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 28 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss darlegen und beweisen, dass er trotz hinreichender Bemühungen keine angemessene Arbeit finden kann (BGH NJW 87, 898). Die Darlegungs- und Beweislast besteht nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass er keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), oder eine Tätigkeit iR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen der Obliegenheitsverletzung.

Rn 7 Der Berechtigte trägt die Beweislast für hinreichende Bemühungen. Die Beweiserleichterung des § 287 II ZPO kommt ihm nicht zugute (BGH FamRZ 12, 517; 08, 2104). Ist die Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird die Ursächlichkeit für die Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit vermutet (BGH FamRZ 08, 872). Der Berechtigte muss sich sodann das erzielbare Einkommen anr...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.2 Geringfügig Beschäftigte (Nr. 2)

Rz. 176 Nach Satz 2 Nr. 2 gelten geringfügig Beschäftigte gerade nicht als Arbeitnehmer (vgl. bereits oben Rz. 6). Die Regelung war erforderlich, um das geltende Recht bei der Versicherungspflicht von Selbstständigen aufrechtzuerhalten, da die damals in § 5 Abs. 2 Satz 2 geschaffene Möglichkeit von Geringverdienern, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, und die ab 1.1...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.4 Regelungen über den Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 20 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat der Gesetzgeber zum 1.4.2003 die Vorschriften über den Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) eingeführt. Um Arbeitnehmer, die Beschäftigungen im Niedriglohnsektor ausüben, nicht überproportional mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten, ist bei diesen Personen die beitragspflichtige Einnahme a...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 2 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde mit Wirkung ab 1.1.2002 in Abs. 1 der Satz 3 angefügt. Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurden mit Wirkung ab 1.4.2003 die Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.5 Berechnung bis zum 30.9.2022

Rz. 22 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb der Gleitzone – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 163 Abs. 10 Satz 1 SGB VI a. F.) ermittelt: Nach Satz 2 ist F als Faktor definiert, der...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6 Berechnung ab dem 1.10.2022

Rz. 27 Geringfügig Beschäftigte leisten bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Beitrag zur Sozialversicherung. Bei einem Entgelt von nur einem Cent oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze setzen die Regelungen zum Übergangsbereich ein, wonach die Beschäftigten zunächst Beiträge in Höhe von rund 10 % leisten müssen. Insoweit sank nach dem bisherigen Beitrag...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6.1 Berechnung des Gesamtbeitrages

Rz. 29 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV) ermittelt: Quelle: www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2022/j1988_0010.jpg Dabei ist AE das Arbeitsentgelt in...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.7 Bauteile des Kellers (6)

Der Keller stellt fast immer den Übergangsbereich zwischen Gebäude und Erdreich dar. Für seine energetische Bewertung ist entscheidend, ob die Kellerräume beheizt oder unbeheizt sind. Ein beheizter und ungedämmter Keller kann erhebliche Wärmeverluste verursachen. Außer der Dämmung ist bei der Bestandsaufnahme zu prüfen, ob der Keller gut gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.5 Wertzahl

Rz. 553 Der Bodenwert und der – ausgehend von den Regelherstellungskosten unter Abzug einer Alterswertminderung ermittelte – Gebäudesachwert ergeben nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in dem v...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 20.7.1998 (BGBl. I S. 1046) in das SGB IV eingefügt. Zuvor war für den Bereich der Sozialversicherung im Wesentlichen nur die Vergabe der Versicherungsnummer in den rentenversicherungsrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 1414 a RVO) und die Offenbarungsbefugnis (§§ 35 SGB I...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zur Sozialversicherungspfli... / 2 Weitere relevante Rechtsprechung

Es gibt viele neuere Einzelfallentscheidungen, neben Wissenschaft, Kunst und dem Musikbereich u. a. auch im Sportbereich, etwa zu selbstständigen Yogalehrerinnen oder zu beauftragten Reitlehrerinnen – oft auch nebenberuflich mit einem Auftragsverhältnis für selbstständige Unterrichts-/Lehrtätigkeiten. Oft wollen gerade Vereine/Verbände und viele andere Rechtsträger mit ihren ...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.3 Besonderheit: Brutto-Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 70 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung in einem sog. Übergangsbereich Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen (2025) 556,01 EUR und 2.000,00 EUR haben lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung zum 1.7.2019 die W...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

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zfs 02/2025, Haftung für Ve... / 2 Aus den Gründen:

I. Durch den Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 21.12.2023 ist der Prozess gemäß § 342 ZPO in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurückversetzt worden. Der Einspruch ist zulässig. Er ist insbesondere gemäß § 338 ZPO statthaft und gem. §§ 339, 340 ZPO form- und fristgerecht eingelegt worden. II. Die Klageerweiterung ist gemäß § 264 Nr. 2 ZPO ohne Weiteres zu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Bei der Berechnung der Arbeitnehmeranteile im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Sozialversicherung gelten nach § 20 Abs. 2 SGB IV in einem sog. Übergangsbereich (alter Begriff: "Gleitzone") Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Das bedeutet: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 5...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2025 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 556,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

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Duale Studiengänge / 1 Duale Studiengänge, Abgrenzung vornehmen

Um den Anforderungen der Wirtschaft an einen qualifizierten Berufsnachwuchs gerecht zu werden, sind an Hochschulen Studiengänge eingerichtet worden, die der praktischen Ausbildung in Betrieben einen größeren Umfang einräumen. Duale Studiengänge werden in der Regel von Hochschulen in Kooperation mit Betrieben (Kooperationsbetrieb) angeboten. Arbeitsrechtlich und sozialversiche...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Übergangsbereich (Gleitzone)

A. Allgemeines, Gesetzeshistorie Rz. 1 Im Zuge der sog. Hartz-Gesetze wurde mit Wirkung zum 1.4.2003 eine sozialversicherungsrechtliche Gleitzone (heute: Übergangsbereich) geschaffen und in § 20 Abs. 2 SGB IV definiert. Die Einführung dieser Gleitzone ging auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück.[1] Im Hinblick auf die Beitragslast sollte sie den Übergang von der sozi...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / A. Allgemeines, Gesetzeshistorie

Rz. 1 Im Zuge der sog. Hartz-Gesetze wurde mit Wirkung zum 1.4.2003 eine sozialversicherungsrechtliche Gleitzone (heute: Übergangsbereich) geschaffen und in § 20 Abs. 2 SGB IV definiert. Die Einführung dieser Gleitzone ging auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück.[1] Im Hinblick auf die Beitragslast sollte sie den Übergang von der sozialversicherungsfreien entgeltger...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / B. Sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich

I. Allgemeines Rz. 7 Ebenso wie die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ist auch ein Midi-Job-Arbeitsverhältnis ein reguläres Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Midi-Jobs sind nicht einmal mehr zwingend Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs. 2 SGB IV wäre die Teilzeit ohnehin nicht. Aus der aktuellen Obergrenze ...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / I. Gesetzesänderung zum 1.7.2019

Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 1.300 EUR wurden fortan nach dem neu...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / I. Allgemeines

Rz. 7 Ebenso wie die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ist auch ein Midi-Job-Arbeitsverhältnis ein reguläres Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Midi-Jobs sind nicht einmal mehr zwingend Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs. 2 SGB IV wäre die Teilzeit ohnehin nicht. Aus der aktuellen Obergrenze des Übergangsb...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / IV. Sozialversicherungsrechtliches Meldeverfahren

Rz. 26 Der Arbeitgeber meldet an die Einzugsstelle sowohl das tatsächliche Arbeitsentgelt als auch das Bemessungsentgelt (vermindertes, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt), § 28a Abs. 3 S. 2 Nr. 2b und c SGB IV.mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / E. Steuerrechtliches

Rz. 39 Lohnsteuerliche Besonderheiten ergeben sich betreffend den Midi-Job (Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV) nicht. Es handelt sich um einen rein sozialversicherungsrechtlichen Begriff.mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / D. Übergangsregelungen

I. Gesetzesänderung zum 1.7.2019 Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 1.30...mehr