Fachbeiträge & Kommentare zu Midijob

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entloh...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 556 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 556 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6 Beschäftigte im Übergangsbereich/Gleitzone (Abs. 1 Nr. 1d)

2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.10 Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (Abs. 10) – aufgehoben zum 1.10.2022

Rz. 18 Abs. 10 ist mit Wirkung zum 1.10.2022 weggefallen, da der Übergangsbereich seit dem 1.10.2022 für alle Zweige der Sozialversicherung in § 20 Abs. 2 SGB IV geregelt ist. Für Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag vgl. § 20 Abs. 2a SGB IV (vgl. hier Rz. 15a).mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.2 Beispiele

Rz. 23 Beispiele (ab 1.7.2019 ): 1. Arbeitsentgelt 500,00 EUR (allgemeine RV)mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.7 Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag

Rz. 15c Der Übergangsbereich im Sinne des SGB umfasst gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die regelmäßig 1.600,00 EUR im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen von Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die 1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Abs. 2 Satz 1 und 4 wurden durch Art. 5 Nr. 5 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 geändert. Abs. 5 wurde durch Art. 2 Nr. 12 ATG v. 23.7.1996 ab 1.8.1996 angefügt und durch Art. 1 Nr. 65 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ab 1.8.1996 neu gefasst. Durch Art. 6 Nr. 9 AFRG v. 24.3.1997 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.2 Geringfügig Beschäftigte (Nr. 2)

Rz. 176 Nach Satz 2 Nr. 2 gelten geringfügig Beschäftigte gerade nicht als Arbeitnehmer (vgl. bereits oben Rz. 6). Die Regelung war erforderlich, um das geltende Recht bei der Versicherungspflicht von Selbstständigen aufrechtzuerhalten, da die damals in § 5 Abs. 2 Satz 2 geschaffene Möglichkeit von Geringverdienern, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, und die ab 1.1...mehr

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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Ausscheiden von Kommanditisten aus der KG oder Auflösung der KG bei negativen Kapitalkonten

Schrifttum: Mittelsteiner, Das "negative" Kapitalkonto nach § 15a EStG (II), DStR 1980, 610; Steuer und Kapital Nr 7/1981, Übergang des negativen Kapitalkontos bei einem beschränkt Haftenden und Auswirkungen dieses Vorgangs auf Veräußerer und Erwerber (Beilage zu DB 1981); Eggesiecker/Eisenach/Schürner, Veräußerung eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto, FR 1982, 21...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.4 Regelungen über den Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 20 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat der Gesetzgeber zum 1.4.2003 die Vorschriften über den Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) eingeführt. Um Arbeitnehmer, die Beschäftigungen im Niedriglohnsektor ausüben, nicht überproportional mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten, ist bei diesen Personen die beitragspflichtige Einnahme a...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.4 Erhöhungsregelung in der Gleitzone von 33 bis 35 Jahren Grundbewertungszeiten (Satz 4 HS 1)

Rz. 75 Liegen 33 bis 35 Jahre Grundbewertungszeiten vor, wird in dieser Gleitzone der Zuschlag ausgehend von Satz 3 je zusätzlichen Kalendermonat mit Grundrentenzeiten um 0,001389 Entgeltpunkte erhöht; in diesem Zeitraum erfüllter Grundbewertungszeiten, erfolgt eine Staffelung, in denen der Grundrentenzuschlag ansteigend berechnet wird (vgl. auch BT-Drs. 19/20711 – Beschluss...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 2 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde mit Wirkung ab 1.1.2002 in Abs. 1 der Satz 3 angefügt. Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurden mit Wirkung ab 1.4.2003 die Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.5 Berechnung bis zum 30.9.2022

Rz. 22 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb der Gleitzone – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 163 Abs. 10 Satz 1 SGB VI a. F.) ermittelt: Nach Satz 2 ist F als Faktor definiert, der...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.2 Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigen (Satz 2)

Rz. 42 Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) wurde in § 5 Abs. 2 mit Wirkung zum 1.10.2022 ein neuer Satz 2 eingefügt. Rz. 43 Regelungsgegenstand ist die Festlegung eines fixen Zeitpunktes zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze für selbstständi...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6 Berechnung ab dem 1.10.2022

Rz. 27 Geringfügig Beschäftigte leisten bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Beitrag zur Sozialversicherung. Bei einem Entgelt von nur einem Cent oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze setzen die Regelungen zum Übergangsbereich ein, wonach die Beschäftigten zunächst Beiträge in Höhe von rund 10 % leisten müssen. Insoweit sank nach dem bisherigen Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.1.1 Ermittlung der Zuschlagsberechtigung nach dem grundrentenzeitspezifischen Höchstwert

Rz. 63 Abs. 1 Satz 1 stellt zunächst eine eigene zuschlagsspezifische Voraussetzung auf, ob überhaupt ein Zuschlag an Entgeltpunkten berechnet wird. Zentrale Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der jeweilige Höchstwert nach Abs. 4 Satz 2 bis 5 durch den nach Abs. 4 Satz 1 ermittelten Durchschnittswert nicht überschritten wird; es ist daher immer zunächst der grundrenten...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6.1 Berechnung des Gesamtbeitrages

Rz. 29 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV) ermittelt: Quelle: www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2022/j1988_0010.jpg Dabei ist AE das Arbeitsentgelt in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.2 Ausnahme Differenz (Satz 2)

Rz. 67 Abs. 4 Satz 2 stellt jedoch eine Ausnahme bzw. abweichende Regelung von Satz 1 auf. Nur wenn der Durchschnittswert aus allen Grundrentenbewertungszeiten nach Satz 1 das Zweifache dieses Durchschnittswertes einen bestimmten Entgeltpunktehöchstwert nach den Sätzen 3 bis 5 nicht überschreitet, dann ist der Durchschnittswert der weiteren Berechnung des Zuschlags an Entgel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.7 Bauteile des Kellers (6)

Der Keller stellt fast immer den Übergangsbereich zwischen Gebäude und Erdreich dar. Für seine energetische Bewertung ist entscheidend, ob die Kellerräume beheizt oder unbeheizt sind. Ein beheizter und ungedämmter Keller kann erhebliche Wärmeverluste verursachen. Außer der Dämmung ist bei der Bestandsaufnahme zu prüfen, ob der Keller gut gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.5 Wertzahl

Rz. 553 Der Bodenwert und der – ausgehend von den Regelherstellungskosten unter Abzug einer Alterswertminderung ermittelte – Gebäudesachwert ergeben nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in dem v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.1 Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt im sog. Übergangsbereich zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR[1] werden die Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern nach einer mithilfe einer festgelegten Formel ermittelten verminderten beitragspflichtigen Einnahme. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien Beschäftigungen bleiben unbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.2 Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich

Für sog. Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich erfolgt die Berechnung der Umlage auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2025 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 556,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 20.7.1998 (BGBl. I S. 1046) in das SGB IV eingefügt. Zuvor war für den Bereich der Sozialversicherung im Wesentlichen nur die Vergabe der Versicherungsnummer in den rentenversicherungsrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 1414 a RVO) und die Offenbarungsbefugnis (§§ 35 SGB I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.1 Auszubildende, Studenten und Praktikanten

Die vorgenannten Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Studenten, mit denen der Unternehmer einen Minijob vereinbart. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR, ist der Student nur rentenversicherungspflichtig. Er wird als Werkstudent abgerechnet. Bei Studenten besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitsl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 % für Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs ohne pauschale Rentenversicherung

Übt der Minijobber z. B. mehr als einen Minijob aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal mit 2 % berechnet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Die 2 %ige pauschale Lohnsteuer setzt voraus, dass die Rentenversicherungsbeiträge pauschal mit 15 % zu berechnen sind. Ohne pauschale Rentenversicherungsbeiträge kann die Lohnsteuer dann nur mit 20 % vom Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8.2 Ermittlung

Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Wenn im Brutto-Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt enthalten ist oder wenn eine Regelung für den Übergangsbereich greift, wird das Netto-Arbeitsentgelt fiktiv ermittelt. Praxis-Tipp Ermittlung des Netto-Arbeitsentgeltsmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 3 Höhe/Zahlung

Das Krankengeld einer Begleitperson wird wie das Krankengeld bei einer Arbeitsunfähigkeit berechnet.[1] Abweichend von den entsprechenden Vorschriften wird u. a. auch Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung einschließlich daraus erzielter Einmalzahlungen berücksichtigt. Arbeitseinkommen eines selbstständig Erwerbstätigen wird nur berücksichtigt, wenn daraus Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 4 Übergangsbereich

Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts sind die für die jeweilige Beitragsbemessung und Beitragstragung geltenden Besonderheiten des Übergangsbereichs nach § 20 Abs. 2 SGB IV nicht zu berücksichtigen.[1] Für die Krankengeldberechnung ist also das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt und das daraus fiktiv berechnete Nettoarbeitsentgelt ohne Berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / Zusammenfassung

Begriff Neben den Regelfällen der Krankengeldberechnung sind die Besonderheiten bestimmter Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbeschäftigten sind unterschiedliche Einkommensarten sowie unterschiedlich ausgestaltete Arbeitsverhältnisse zu beachten. Durch eine Entgeltumwandlung sind Teile des erwirtschafteten Arbeitsentgelts bei der Regelentgeltberechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / 2 Beiträge

Da die Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsrechtlich den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt sind, bemessen sich ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt aus ihrer Beschäftigung.[1] Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich[2] sind nicht anzuwenden. Di...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zur Sozialversicherungspfli... / 2 Weitere relevante Rechtsprechung

Es gibt viele neuere Einzelfallentscheidungen, neben Wissenschaft, Kunst und dem Musikbereich u. a. auch im Sportbereich, etwa zu selbstständigen Yogalehrerinnen oder zu beauftragten Reitlehrerinnen – oft auch nebenberuflich mit einem Auftragsverhältnis für selbstständige Unterrichts-/Lehrtätigkeiten. Oft wollen gerade Vereine/Verbände und viele andere Rechtsträger mit ihren ...mehr