Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Zahlung einer EPP an Renten- und Versorgungsbeziehende zur Erweiterung des Übergangsbereichs[1] beschlossen. Dieses sieht u. a. die Zahlung einer EPP an Rentner im Dezember 2022 vor. Der Bundesrat hat am 28.10.2022 keinen Einspruch gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz eingelegt.[2] Durch die Veröffentlichung im BGBl kommt es zur Anwendung.

 
Hinweis

EPP für weitere Personengruppen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, welche Personengruppen bislang keinen Einmalbetrag zur Entlastung von den steigenden Energiepreisen erhalten haben (beispielsweise Empfänger von Ruhegeld der berufsständischen Versorgungskammern, Empfänger von Vorruhestandsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), und wie diese Personengruppen in weitere Entlastungspakete einbezogen werden könnten[3]. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine EPP III politisch diskutiert und evtl. beschlossen werden wird.

[1] BT-Drucks. 523/22 v. 21.10.2022.
[2] BR-Drucks. 523/22 (Beschluss) v. 28.10.2022.
[3] BR-Drucks. 523/22 (Beschluss) v. 28.10.2022.

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