Begriff

Neben den Regelfällen der Krankengeldberechnung sind die Besonderheiten bestimmter Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbeschäftigten sind unterschiedliche Einkommensarten sowie unterschiedlich ausgestaltete Arbeitsverhältnisse zu beachten. Durch eine Entgeltumwandlung sind Teile des erwirtschafteten Arbeitsentgelts bei der Regelentgeltberechnung nicht mit einzubeziehen. Flexible Arbeitszeitregelungen wirken sich mit ihren arbeitsrechtlichen Vereinbarungen auf den Krankengeldanspruch aus. Bei der Regelung im Übergangsbereich ist zwischen beitrags- und leistungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Rechtsgrundlage der Krankengeldberechnung enthält § 47 SGB V. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung haben dazu das Gemeinsame Rundschreiben vom 7.9.2022 verfasst (GR v. 7.9.2022).

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