Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 2.2 Streiks und ähnliche, vertragsrechtliche Erscheinungsformen

Die Regeln des Arbeitskampfrechts entscheiden darüber, welche der eben erläuterten Streikformen unabhängig von individualrechtlichen Rechtsverstößen kollektivrechtlich zulässig und welche möglicherweise unzulässig sind. Bevor diese Regeln erläutert werden, soll zur weiteren Klärung des Streikbegriffs klargestellt werden, welche äußerlich ähnlichen Formen kollektiver, von Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.2.2 Ausländer aus Drittstaaten

Für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die zudem auch der Europäischen Sozialcharta nicht beigetreten sind, gilt das ArbPlSchG nicht. Wenn sie zum Wehrdienst in ihrem Heimatland eingezogen werden, können sie jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 616 BGB analog gegenüber ihrem deutschen Arbeitgeber haben, da sie sich in einer unverschuldeten Pflichtenkoll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.2 Fristverlängerung (Abs. 2)

Rz. 4 Wegen der Verlängerung der Verjährungsfrist durch Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn verweist Abs. 2 auf die Vorschriften des BGB. Im Einzelnen sind von Interesse: § 203 BGB: Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, § 204 BGB: Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, insbesondere gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs oder dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Klauseln zur Gegenleistung: Fälligkeit und Leistungsverweigerungsrechte

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 70 Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen: b) Rechtliche Gr...mehr

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§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 71 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

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§ 28 Leasing / d) Checkliste: Leistungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers (bei wirksamer Abtretungskonstruktion)

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 44 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 73 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[175] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 121 Der Verwender möchte dem Kunden das nach § 387 BGB bestehende Aufrechnungsrecht abschneiden. Dies ist nach § 309 Nr. 3 BGB nicht möglich, soweit die Forderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde oder (vom Verwender) nicht bestritten wird. Darüber hinaus hat der BGH eine weitere Einschränkung formuliert, die dazu führt, dass eine einfache Klauselformulierung w...mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Nutzungsersatz, Versendungskauf, öffentliche Versteigerung, Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 102 Gemäß § 475 Abs. 3 BGB ist § 439 Abs. 5 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Nach dem BGH soll ein Anspruch auf Nutzungsersatz hingegen in Betracht kommen, wenn der Verbraucher wegen eines Mangels gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktritt.[196] Für diese Differenzierung spricht, d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 70 Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

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§ 8 Bankrecht / g) Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften

Rz. 38 Weitestgehend Einigkeit besteht darin, dass Sicherheitenbestellungen, die gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, nicht unwirksam sind.[76] Wenn also ein Kredit an einen Gesellschafter einer GmbH durch die GmbH besichert wird, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung gem. § 134 BGB. In Betracht kommt aber ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Checkliste: Kündigung wegen Zahlungsverzugs beim Verbraucherleasing

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Abhängigmachen der Nacherfüllungsansprüche von vollständiger Zahlung

Rz. 142 § 309 Nr. 8 lit. b dd BGB (Leistungsverweigerungsrecht des Verwenders als Auftragnehmer) ist über § 307 BGB auch gegenüber einem Unternehmer weitgehend anwendbar.[239] Insoweit stellen sich die Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber einem Unternehmer also klar begrenzt dar.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

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§ 15 Familienrecht / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 99 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Bauträgervertrags

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] ...mehr

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§ 13 Erbrecht / III. Gegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 266 In erster Linie geht der Anspruch gegen den Erben. Die Inanspruchnahme des Beschenkten kommt nur subsidiär nach § 2329 BGB in Betracht (siehe dazu im Einzelnen Rdn 269 ff.). Das setzt voraus, dass der Erbe selbst nicht zur Ergänzung verpflichtet sein darf. Nicht ausreichend sind dafür tatsächliche Gründe, etwa weil der Erbe zahlungsunfähig ist oder aus sonstigen Gründ...mehr

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§ 35 Reiserecht / 5. Pflichten des Reisenden

Rz. 44 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Reisepreis nach Reiseende fällig (§§ 641, 646, 220 BGB). Da diese Regelung wenig attraktiv ist, wird stets in AGB der Fälligkeitszeitpunkt vorverlagert. Auch von der Rechtsprechung beständig anerkannt ist eine Anzahlungsquote von 20 %,[26] die allerdings nur statthaft ist...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Zahlungsbedingungen bei Verbrauchsgüterkauf (Verkauf-AGB)

Rz. 76 Muster 2.9: Zahlungsbedingungen bei Verbrauchsgüterkauf (Verkauf-AGB) Muster 2.9: Zahlungsbedingungen bei Verbrauchsgüterkauf (Verkauf-AGB) Die Kaufpreiszahlung ist vollständig ohne Abzug oder Skonto bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandensein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Abhängigmachen der Nacherfüllungsansprüche von vollständiger Zahlung

Rz. 74 Bei Verbrauchsgüterkaufverträgen stehen die Mängelansprüche des § 437 BGB dem Verbraucher zu, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Hinweis "soweit nicht ein anderes bestimmt ist" in § 437 S. 1 BGB zielt nicht auf abweichende Parteivereinbarungen, sondern auf anderweitige gesetzliche Regelungen.[180] Damit verbietet sich bereits nach § 476 Abs. 1 ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) Muster: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB)

Rz. 77 Muster 2.10: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB) Muster 2.10: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von _____ Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / IV. Schenkung unter Auflage

Rz. 219 Die Schenkung unter Auflage ist geregelt in den §§ 525 bis 527 BGB. Bei einer Schenkung unter Auflage treffen die Vertragsparteien eine zusätzliche Abrede dahingehend, dass der Leistungsempfänger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet werden soll. Es entsteht auf Seiten des Zuwendenden ein rechtlich durchsetzbarer Erfüllungsanspruch auf Vollziehung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr

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§ 21 Verjährung / II. Verjährungshemmung aufgrund vertraglichen Leistungsverweigerungsrechts, § 205 BGB

Rz. 77 Nach § 205 BGB ist die Verjährung auch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gehemmt, solange der Schuldner aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. 1. Stundung Rz. 78 Da die Vorschrift ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt, ist sie auf gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte unanwendbar. Gleiches ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 10. Verjährung

Rz. 421 Die Verjährung von Ansprüchen nach dem Teilungsabkommen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des bürgerlichen Rechts. Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch.[522] Die Verjährungsfrist ist unabhängig von der Verjährung des Anspruchs des Verletzten gegen den Schädiger. Rz. 422 Die Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers ist wäh...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Stundung

Rz. 78 Da die Vorschrift ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt, ist sie auf gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte unanwendbar. Gleiches gilt im Ergebnis auch für die anfängliche Stundung, soweit sie (bereits) die Fälligkeit und demzufolge auch den Verjährungsbeginn verschiebt. Anwendbar bleibt § 205 BGB hingegen auf nachträglich vereinbarte Stundungen, soweit die Stundu...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Rechtsnatur und Geltendmachung

Rz. 3 Der Eintritt der Verjährung begründet ein – als Einrede geltend zu machendes – dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners. Der Bestand des Anspruchs wird hiervon nicht berührt, § 214 BGB. Rz. 4 Verjährung wird infolgedessen im Prozess nicht von Amts wegen berücksichtigt. Konsequenterweise darf nach richtiger, freilich umstrittener Ansicht ein Zivilgericht auch...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 24 Vergleich / K. Vergleichsparteien

Rz. 41 In persönlicher Hinsicht wirkt der Vergleich nur für und gegen die unmittelbaren Vergleichsparteien. Unter anderem wegen des Verbotes von Verträgen zulasten Dritter und wegen des Vorrangs zwingenden Rechts ist ein Vergleich nur wirksam, wenn das "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 779 BGB sachlich und persönlich der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt. Auf Seit...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 21 Verjährung / 5. Sozialgerichtliche Verfahren

Rz. 84 Die Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger ist während der Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens über eine etwaige Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft gehemmt, weil diese während dieser Zeit zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.[182] Ebenso ist die Verjährung für den Regressanspruch der Berufsgenossenschaft nach § 116 SGB X geh...mehr

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§ 21 Verjährung / 3. Teilabfindungsvergleich

Rz. 81 Kommen der Haftpflichtversicherer des Schädigers und der Geschädigte in einem Teilabfindungsvergleich bezüglich künftiger materieller Schäden dahin überein, zunächst die weitere gesundheitliche Entwicklung abzuwarten, um später auf einer sichereren Beurteilungsgrundlage in neue Verhandlungen einzutreten, so kommt eine Verjährungshemmung zwar nicht wegen schwebender Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / 2. Pactum de non petendo

Rz. 79 Hauptanwendungsfall des § 205 BGB ist das pactum de non petendo, das heißt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Anspruch einstweilen nicht geltend gemacht werden bzw. der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll, was im Einzelfall auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten verabredet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / 4. Teilungsabkommen

Rz. 83 Ein zur Verjährungshemmung führendes pactum de non petendo stellt auch das Teilungsabkommen zwischen Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern zugunsten des Schädigers dar (§ 328 BGB).[179] Die Stillhalteverpflichtung des Sozialversicherungsträgers endet erst dann, wenn seine Leistungen den abkommensgemäßen Höchstbetrag erreicht haben. Bis zu diesem Zeitp...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Versicherungsschutz

Rz. 385 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen ist, dass der Haftpflichtversicherer seinem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (Deckungsschutz) gewähren muss.[488] Dies gilt auch, wenn im Teilungsabkommen eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt. Soweit entweder wegen Eingreifens einer Risikoausschlussklausel oder eines Leistungsverweigerungsrechts inf...mehr