Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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§ 5 Verjährung / 5. Pactum de non petendo (Stillhalteabkommen)

Rz. 313 Ein Stillhalteabkommen (pactum de non petendo), das auch stillschweigend[255] geschlossen sein kann, führte bereits nach § 202 Abs. 1 BGB a.F. zur Hemmung.[256] Im seit dem 1.1.2002 geltenden Recht ist aufgrund Parteivereinbarung eine Verlängerung der Verjährungsfrist mit Hemmungswirkung möglich. Das pactum de non petendo zählt der Gesetzgeber ausdrücklich zu den Par...mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Schuldnerschutz

Rz. 3 Die Geltendmachung der Verjährung ist vor allem ein Recht des Schuldners, das aus dem Verhalten des Gläubigers erwächst. Werden Ansprüche jahrelang nicht verfolgt, ist der Schuldner vor ihrer Durchsetzung zu schützen, weil sie vermutlich nicht oder nicht mehr gerechtfertigt sind.[1] Bezüglich der Frage eines Forderungsüberganges und der Höhe der Ansprüche ist ein Schul...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 1037 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[1109] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Hinterbliebenengeld ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen, da es nicht zu den in § 1374 Abs. 2 BGB genannten Ausnahmen zählt. Rz. 1038 Immer dann, wenn unterschiedlic...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.13.3 Ersatzkräfte

Der Arbeitgeber kann freiwillige Ersatzkräfte einstellen, um die wirtschaftlichen Folgen eines Streiks zu mindern, er darf auch durch Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben.[1] Wenn ein Arbeitgeber während eines Streiks für die nicht streikenden Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen anordnet, so hat er dies dem Betriebsrat im V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 10.4 Leistungsverweigerungsrecht bei zu kühler Arbeitsumgebung

Während der Geltung der EnSikuMaV dürften und – im öffentlichen Bereich mussten – die Temperaturen in Arbeitsräumen abgesenkt werden. Dies konnte dazu führen, dass einige Arbeitnehmer die Arbeitsumgebung als zu kühl empfinden und erwägen, ihre Arbeit vorübergehend einzustellen. Verstößt der Arbeitgeber gegen Schutzpflichten aus § 618 Abs. 1 BGB i. V. m. dem ArbSchG, kann der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.3 Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 59 Gemäß § 14 AGG haben Beschäftigte unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht: Der Beschäftigte muss Opfer einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geworden sein; der Arbeitgeber ergreift keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung; das Leistungsverweigerungsrecht besteht nur insowei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind alle Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, unwirksam. Darüber hinaus räumt das AGG benachteiligten Beschäftigten verschiedene Rechte ein, angefangen beim Beschwerderecht (§ 13 AGG) über das Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung (§ 14 AGG) bis hin zum verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch...mehr

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Verjährung / 8.3 Hemmung bei Leistungsverweigerungsrecht, § 205 BGB

Der Hauptanwendungsfall dürfte hier eine Stundungsvereinbarung sein, sodass dieser Vorschrift wenig praktische Relevanz zukommt, da in diesem Fall entweder die Fälligkeit und damit der Beginn der Verjährung hinausgeschoben ist oder ein Anerkenntnis nach § 212 BGB vorliegt, das zu einem Neubeginn der Verjährung führt.mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.2.2 Ausländer aus Drittstaaten

Für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die zudem auch der Europäischen Sozialcharta nicht beigetreten sind, gilt das ArbPlSchG nicht. Wenn sie zum Wehrdienst in ihrem Heimatland eingezogen werden, können sie jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 616 BGB analog gegenüber ihrem deutschen Arbeitgeber haben, da sie sich in einer unverschuldeten Pflichtenkoll...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 1 Pflichten des Beschäftigten

Ist der Beschäftigte wegen Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, muss er sich unverzüglich – spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Arbeitsbeginns – beim Arbeitgeber krank melden. Er muss dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, also angeben, wann er aufgrund eigener Einschätzung voraussichtlich wieder arbeiten kann (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG). D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die je nach Inhalt der Gewerkschaftssatzung unterschiedlich große Teile des Lohnausfalls ausgleicht. Deshalb folgen insbesondere unter den Nichtorganisierten in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer dem Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 12.6.1 Streikarbeit in Drittunternehmen

Anders als bei direkter Streikarbeit, bei der es um Tätigkeiten innerhalb des bestreikten Unternehmens geht, die bisher von einem der Streikenden erledigt worden sind, gibt es nach überkommener Rechtsauffassung kein individuelles Leistungsverweigerungsrecht für die mit indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen Beauftragten. Wer für bestreikte Unternehmen ausgelagerte Produ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2.2 Streiks und ähnliche, vertragsrechtliche Erscheinungsformen

Die Regeln des Arbeitskampfrechts entscheiden darüber, welche der eben erläuterten Streikformen unabhängig von individualrechtlichen Rechtsverstößen kollektivrechtlich zulässig und welche möglicherweise unzulässig sind. Bevor diese Regeln erläutert werden, soll zur weiteren Klärung des Streikbegriffs klargestellt werden, welche äußerlich ähnlichen Formen kollektiver, von Arb...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungsverweigerungsrecht für Grundversorgungsverträge

Tz. 79 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, faktisch also einen Zahlungsaufschub für existenzsichernde Verträge der Grundversorgung (wie Strom, Gas, Wasserversorgung), die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht hatte zur Folge, dass sie trotz Nichtzahlung nicht...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Arbeitsverweigerung

Rz. 220 Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[555] Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die ihm zugewiesene Tätigkeit auszuüben. Dies gilt insb. bei unberechtigter Ablehnung von Überstunden.[556] Entsprechendes gilt für eigenmächtigen Url...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / A. Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

Rz. 1 Das SGB III enthält mehrere Vorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld vorsehen. Ruhen bedeutet nur, dass während des Ruhenszeitraumes das Arbeitslosengeld nicht geltend gemacht werden kann, also ein Leistungsverweigerungsrecht der Bundesagentur besteht.[1] Das Ruhen lässt den entstandenen Anspruch, das Stammrecht, a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Stundung des KapErtr (§ 44 Abs 4 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine vor dem Zufluss mit Rücksicht auf Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners vereinbarte Stundung entbindet für die Dauer der Stundungsfrist vom KapSt-Abzug, unabhängig von der Art des KapErtr. Dabei ist aber darauf zu achten, dass dieser Aufschub sich nur in den Fällen erreichen lässt, in denen der Schuldner der KapErtr nur vorübergehend n...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / II. Ruhen des Anspruchs

Rz. 46 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ruhen. Ruhenstatbestände sind in den §§ 156, 157, 158, 159 und 160 SGB III geregelt. Rz. 47 Das Ruhen führt zu einer Zahlungssperre, das heißt der Anspruch ("Stammrecht") bleibt zwar bestehen, kann aber im Ruhenszeitraum nicht geltend gemacht werden. Der Leistungsträger braucht den Anspruch nicht zu erfüllen (Leistungsverweigerung...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 45 Eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfordert ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der Gekündigte muss objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Fahrlässigkeit reicht aus.[117] Umstritten ist, ob bei einem besonders schwerwiegenden Fall einer schuldlosen Vertragspflichtverletzung ausnah...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Besonders schutzbedürftige ... / 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Grundlage für Antidiskriminierung im Betrieb

Mit Blick auf die demografischen Herausforderungen und dem Konzept der Teilhabe müssen soziale Gruppen, die lange als "Randgruppen" in der Arbeitswelt betrachtet wurden, verstärkt in die Unternehmen eingebunden werden. Unternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und sich für diese Personen über das gesetzliche Maß hinaus engagieren, gelten zunehmend als beso...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Besonders schutzbedürftige ... / 4.1 Alter: zulässige unterschiedliche Behandlung

Altersbezogene Benachteiligung ist laut AGG unter gewissen Umständen erlaubt. Sie muss allerdings objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sein. Dazu gehören Chancen für die Jugend, gesetzliche Wartezeiten z. B. bei Beförderungen, Festlegung von Mindest- und Höchstaltersgrenzen, Vorruhestandsregelungen, altersbedingte Sozialauswahl, Kündigungsschut...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – einze... / 21 Leistungsverweigerungsrecht

Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB wegen nicht erfüllter Ansprüche aus dem Mietverhältnis kann nach § 309 Nr. 2 BGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Aus § 556b Abs. 2 BGB ergibt sich nichts anderes; insoweit hat diese Bestimmung nur für Individualvereinbarungen eigenständige Bedeutung. Der Ausschluss oder die Einschränkung des ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln

Rz. 477 Muster 1.33: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln Muster 1.33: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln Wie sich inzwischen herausgestellt hat, weisen die Leistungen der Klägerin einige Mängel auf. Vor allen Dingen treten im Keller Risse zutage, die offenbar auch Wasser führen.mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / e) Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers

Rz. 20 Der Erwerber kann gegen den Vergütungsanspruch des Bauträgers die mangelhafte Leistung einwenden.[31] Der Erwerber kann bei allen Raten wegen Baumängeln die Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Beseitigungsaufwand verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht dient dem berechtigten Interesse des Erwerbers an zügiger Mängelbeseitigung und bezwec...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Leistungsverweigerungsrecht

aa) Muster: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln Rz. 477 Muster 1.33: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln Muster 1.33: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln Wie sich inzwischen herausgestellt hat, weisen die Leistungen der Klägerin einige Mängel auf. Vor allen Dingen treten im Keller Risse zutage, die offenbar auch Wasser führen.mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / b) Leistungsverweigerungsrechte des Unternehmers

Rz. 116 Abgesehen vom Fall des § 650f BGB kommt ein Leistungsverweigerungsrecht auch in Betracht, wenn der Besteller fällige Zahlungsansprüche des Unternehmers auf Werklohn nicht erfüllt. Dem Unternehmer steht dann ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 320 BGB zu.[116] Dabei ist zu beachten, dass das Vorliegen von Mängeln die Fälligkeit eines Zahlungsanspruchs des Unternehme...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klageerwiderung

Rz. 114 Muster 2.2: Klageerwiderung Muster 2.2: Klageerwiderung Landgericht _________________________ Kammer für Handelssachen In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen _________________...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Anmerkungen

Rz. 478 1. Einzelheiten zum Leistungsverweigerungsrecht und zum Risiko der Fehleinschätzung siehe oben Rdn 294. Rz. 479 2. Einzelheiten zu Mängeln und Mängelrechten siehe in § 2 Rdn 1 ff.mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Leistungsverweigerung

Rz. 89 Im Falle der Leistungsverweigerung muss der Unternehmer die Arbeiten gar nicht erst beginnen oder kann diese während der Ausführung einstellen. Bei bestehendem Leistungsverweigerungsrecht tritt kein Verzug ein; es liegt eine Behinderung aus dem Risikobereich des Unternehmers i.S.v. § 6 VOB/B vor. Rz. 90 Hat eine Abnahme bereits stattgefunden und verlangt der Unternehme...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Überschneidungen, Anwendungsbereich und Rechtsfolge

Rz. 531 Die Regelung weist Überschneidungen mit mehreren anderen Gläubigerschutzinstrumenten auf. Rz. 532 Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ausschüttung des Stammkapitals in § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG kann für den Geschäftsführer eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 3 GmbHG entstehen. Rz. 533 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG sind Gesellschafterdarlehen oder stille Beteili...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Im VOB-Vertrag

Rz. 146 Das Recht auf Erhalt von Abschlagszahlungen sowie deren Anspruchsvoraussetzungen sind für den VOB-Vertrag in § 16 VOB/B geregelt. Rz. 147 Gem. § 16 Abs. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen. Rz. 148...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 8. Checkliste: Einwendungen

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / c) Sicherung des Vergütungsanspruchs

Rz. 117 Bei einem Bauvertrag kann der Unternehmer stets von seinem Besteller Sicherheit für die zu erbringenden Leistungen verlangen und damit seinen Vergütungsanspruch sichern, §§ 650e ff. BGB. Grundsätzlich kann daher auch der Nachunternehmer Sicherheit in Höhe seines voraussichtlichen Vergütungsanspruches verlangen. Dabei ist das Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB ist e...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Rechtsfolgen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts

Rz. 83 Dem Gläubiger stehen aufgrund des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts ggü. dem Schuldner folgende Rechte zu:mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Checkliste

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§ 1 Vergütungsrecht / 6. Mängelansprüche

Rz. 293 In den meisten Fällen wird sich der Auftraggeber mit Mängelrechten verteidigen. Dabei hat er verschiedene Möglichkeiten: Rz. 294mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Vorteile

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / b) Im BGB-Vertrag

Rz. 153 Mit Wirkung zum 1.5.2000 ist mit § 632a BGB erstmals ein Recht auf Abschlagszahlungen in das BGB eingefügt worden; die Regelung sollte weitestgehend an die der VOB/B angelehnt werden, wich davon aber vor allem dahingehend ab, dass das Recht davon abhängig gemacht wurde, dass sich die Abschlagsrechnung auf "in sich abgeschlossene Teile der Leistung" beziehen musste. D...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate

Rz. 15 Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der _________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachn...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 1. Verjährung nach BGB

Rz. 62 Im BGB-Bauvertrag beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken fünf Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werks.[72] Bei der Verjährung von Mängelrechten aus § 634 BGB vor Abnahme beginnt die Verjährungsfrist frühestens mit dem Übergang in ein Abrechnungsverhältnis, welches zur Geltendmachung dieser Ansprüch...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Gegenstand der Beitragsleistung

Rz. 110 Gegenstand und Form der Beitragsleistung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft. Die Beitragsleistung kann grds. in jeder vermögenswerten Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks bestehen.[136] Dabei wird zwischen bilanzierungsfähigen und nichtbilanzierungsfähigen Beitragsleistungen unterschieden. Rz. 111 Eine bilanzierungsfähige Beitr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Rechte des Kommissionärs – Pflichten des Kommittenten

Rz. 326 Die Rechte des Kommissionärs sind spiegelbildlich die Pflichten des Kommittenten. Im Einzelnen: Der Kommissionär hatmehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Sicherbare Forderung

Rz. 30 Eine Sicherungshypothek kann für die Forderungen des Unternehmers "aus dem Vertrag" verlangt werden, sofern die Hypothekeneintragung nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt war.[27] Darunter versteht man alle aus dem Vertrag herrührenden Zahlungsansprüche des Unternehmers, die auf dem Bau-/Architektenvertrag sowie auf bereits erbrachten Leistungen beruhen:mehr