Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 146 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bundesschatzbrief Zinsen aus dem Typ A fließen jährlich gem § 11 Abs 1 S 1 und 2 EStG zu, aus dem Tpy B mit Zinseszins erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals zu (s BMF v 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346 Tz 3) Damnum Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums (aus der Sicht des Schuldners Disagio) bei Auszahl...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / II. Das Leistungsverweigerungsrecht der Kreditinstitute bis zur Erbscheinsvorlage

1. Argumentativer Standpunkt der Rechtsprechung Nach dem Standpunkt der Rechtsprechung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht und kann auch nicht aus § 2367 BGB abgeleitet werden. Zur Begründung stützt sie sich dabei im Kern auf eine Interessengewichtung: Der BGH formuliert insoweit, dass aus dem be...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 3. Entwicklung eines Leistungsverweigerungsrechts in der Zivilrechtsdogmatik

Steht nun fest, dass einem Leistungsverweigerungsrecht der historische Wille des Normgebers nicht entgegensteht, ist damit noch keine Aussage darüber getroffen, ob ein solches Recht im Wege der Rechtsfortbildung mittels einer (gesetzesnahen) Analogie gewonnen werden kann. a) Methodischer Ausgangspunkt Ein Analogieschluss setzt als Instrument der Rechtsfortbildung die planwidri...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / III. Ausnahmen des Leistungsverweigerungsrechts

Subjektive Rechte und damit auch das gewonnene Leistungsverweigerungsrecht werden mit Rücksicht auf § 242 BGB nicht einschränkungslos gewährt,[59] sondern unterliegen einer Geltungsschranke. Letztere wird durch die jeweilige Rechtsidee, die zugrunde liegende Interessenlage, den Sinn und Zweck des Rechts sowie die in anderen Normen zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wer...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / aa) Zessionsrecht

Die Konstellation zwischen Zessionar und Zedent stimmt mit derjenigen zwischen Nachlassschuldner und Erbe bzw. Erbprätendent insoweit überein, als es in beiden Konstellationen zu einem Wechsel in der Rechtszuständigkeit ohne Mitwirkung oder überhaupt Kenntnis des Schuldners kommt. Aufgrund ebendieser fehlenden Beteiligung an dem Rechtsübergang sieht das Zessionsrecht als sac...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / a) Abweichendes Regelungsumfeld: Einführung des eigenhändigen Testaments als ordentliche Testamentsform

Bei der Lektüre der Aussage in den Protokollen, dass ein Leistungsverweigerungsrecht nicht gewollt sei, wird augenfällig, dass die II. Kommission ausführt, dass gerade bei letztwilligen Verfügungen die Sachlage "so klar und einfach" und deshalb ein Erbschein völlig überflüssig sei.[20] Dies erscheint auf den ersten Blick recht widersprüchlich, wenn man die rege Kritik an der...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Abschließend zur Verbindlichkeit des Legislativwillens

Es wurde deutlich, dass der Legislativwille, auf welchen die Rechtsprechung rekurriert, sich zwar deutlich gegen ein Leistungsverweigerungsrecht bei fehlendem Nachweis der Erbfolge durch Erbschein positioniert. Allerdings wurde diesem durch die zeitlich nachfolgende Änderung des Rechtszustands im BGB die Grundlage entzogen, sodass er keine Gültigkeit in dem Sinne mehr beansp...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / a) Methodischer Ausgangspunkt

Ein Analogieschluss setzt als Instrument der Rechtsfortbildung die planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung voraus.[26] Zur Feststellung der Planwidrigkeit bedarf es hierbei zunächst der durch die Auslegungsmethodik erfolgenden Gewinnung des gesetzgeberischen Regelungsplans. Diese Idealkonzeption wird sodann mit der ...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Argumentativer Standpunkt der Rechtsprechung

Nach dem Standpunkt der Rechtsprechung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht und kann auch nicht aus § 2367 BGB abgeleitet werden. Zur Begründung stützt sie sich dabei im Kern auf eine Interessengewichtung: Der BGH formuliert insoweit, dass aus dem berechtigten Interesse der Bank, in den Genuss de...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 2. Fehlender Geltungsanspruch der argumentativen Stütze

Die fortwährende Verbindlichkeit des mitgeteilten Legislativwillens kann für die hier interessierende Frage nach einem Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage unter mehreren Gesichtspunkten verneint werden, wobei sich vorliegend zum einen auf den die Rechtslage maßgeblich beeinflussenden Aspekt des geänderten Regelungsumfelds, der damit gewissermaßen das Fundam...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / I. Einleitung

Der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge und der Grundsatz des Vonselbsterwerbs, §§ 1922 Abs. 1, 1942 BGB, führen nicht nur zu einem unmittelbaren Einrücken in die Rechtsstellung des Erblassers, sondern haben auch zur Folge, dass mangels jeglicher Publizitätsmomente hinsichtlich des Erbfalls für den Verkehr Unsicherheit dahingehend entsteht, wer Erbe geworden ist. Dies ist fü...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Analogieschluss

Die Wertung des Sukzessionsrechts sowie der Blick auf den allgemeinen und schließlich in den §§ 2365 ff. BGB ausgedrückten Verkehrsschutz verdeutlichen, dass der für den Privatrechtsverkehr vorgesehene Erbnachweis der Erbschein ist und bis zu diesem Nachweis nach der legislativen (idealen) Regelungskonzeption berechtigterweise die Leistung verweigert werden darf.[53] Diese L...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / b) Abtretungsrecht und Grundwertung des Verkehrsschutzes als zentrale Wertentscheidung

Dies vorausgeschickt, zeigt die Analyse der dem Abtretungsrecht immanenten Wertungen sowie des fundamentalen Prinzips des Verkehrsschutzes, das auch in den §§ 2365 ff. BGB seinen Ausdruck erfährt, dass das geltende Recht im Hinblick auf die Frage, wie der Erbnachweis zu erbringen ist, lückenhaft ist. aa) Zessionsrecht Die Konstellation zwischen Zessionar und Zedent stimmt mit ...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / IV. Schlussbetrachtung und Ausblick

Ausgehend von der Erkenntnis, dass der historische Legislativwille für die Frage des "richtigen" Erbnachweises keine Gültigkeit beansprucht, und unter Analyse der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertungen wird deutlich, dass der für den Privatrechtsverkehr vorgesehene Erbnachweis der Erbschein ist. Aus diesem Grund steht Kreditinstituten grundsätzlich ein Leistungsverweiger...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 6

Auf einen Blick Die Analyse des gesetzgeberischen Regelungsplans zeigt, dass ein Wechsel in der Rechtszuständigkeit auf Gläubigerseite zu einem besonderen Schutzbedürfnis auf Schuldnerseite führt. Dies gilt in besonderem Maße für die Konstellation des Nachlassschuldners: Aufgrund der Grundprinzipien des deutschen Erbrechts – Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb – besteh...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / b) Kostenargument

Die II. Kommission führte ebenfalls ins Feld, dass der Kostenaufwand des Erbscheinsverfahrens in den Fällen klarer Erbfolge ein unnötiger sei. Auch wenn man dieses "Kostenargument" ohne Weiteres mit den vorausgegangenen Ausführungen – gleichsam mit der geänderten "Geschäftsgrundlage" der Stellungnahme – entkräften könnte, soll der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen we...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / bb) Verkehrsschutz

Die durch das Zessionsrecht gefundene und verallgemeinerungsfähige legislative Wertentscheidung zugunsten des Schuldnerschutzes wird des Weiteren durch die Überlegung unterstrichen, dass eine derartige Handhabe letztlich auch Ausfluss des allgemeinen Rechtsprinzips[34] des Verkehrsschutzes ist.[35] Letzterer ist ein "zentraler Gedanke der Zivilrechtsordnung"[36] und u.a. in ...mehr

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zfs 05/2026, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Senat hat die Parteien mit Beschl. v. 6.8.2025 darauf hingewiesen, dass beabsichtigt sei, die Berufung der Bekl. gegen das Urteil des LG S vom 11.2.2025 gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die tragenden Gründe dieses Hinweisbeschlusses lauten wie folgt: … Entgegen der von der Bekl. in ihrer Berufungsbegründung vertretenen Auffassung steht die Rechtskraft des vom Kl. ...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 3. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Erbfolge

Wie für das privatschriftliche Testament existiert für Urkunden, die die gesetzliche Erbfolge nachweisen sollen, keine positive gesetzgeberische Wertentscheidung zugunsten der Nachweiseignung. Folglich ist im Umkehrschluss von der stillschweigenden Wertung auszugehen, diese nicht als Nachweis ausreichen zu lassen.[90] Diese Wertung findet ihre Bestätigung in der Erwägung, da...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Öffentliche Verfügungen von Todes wegen

Notarielle Verfügungen von Todes wegen sind mit besonderen Verfahrensgarantien, vgl. §§ 11, 17, 28, 30, 34 BeurkG, sowie mit der besonderen Beweiskraft der §§ 415, 418 ZPO, ausgestattet,[62] wodurch dem Rechtsgeschäft des Erblassers eine besondere (Nachweis-)Qualität verliehen wird. Dies ist der Grund, warum die Rechtsordnung, namentlich in § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, öffentliche ...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 2. Privatschriftliches Testament

Abweichend hiervon stellt sich die Rechtslage bei der Frage nach dem Erbnachweis durch ein privatschriftliches Testament dar.[82] Ausgehend von der Vorschrift des § 2231 BGB ist zunächst festzustellen, dass hieraus lediglich folgt, dass notarielle und eigenhändige Testamente in ihrer erbrechtsgestaltenden Wirkung gleichwertig sind;[83] zur Erbnachweiseignung der Verfügungsar...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Urlaub und Arbeitskampf

Rz. 39 Die Teilnahme an einem – rechtmäßigen – Arbeitskampf führt zur Suspendierung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer sind nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet, verlieren aber gleichzeitig den Lohnanspruch.[1] Für den Urlaubsanspruch hat dies folgende Konsequenzen: Rz. 40 Während der Streikteilnahme kann der Arbeitnehmer nicht zur Gewä...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.5 Vorleistungspflicht des Vermieters

Rz. 178 Die Durchführung von Schönheitsreparaturen erfordert jeweils die entsprechende Vorbehandlung des Untergrundes. Ist diese Vorbehandlung nur schönheitsreparaturbedingt notwendig, sind die erforderlichen Arbeiten auch durch den Mieter durchzuführen, dem die Schönheitsreparaturen vertraglich vereinbart überbürdet worden sind. Dieser ist jedoch für Vorschäden der Mietsach...mehr

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§ 4 Werkstattrisiko, Stunde... / a) Der Fall

Rz. 167 Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die volle Haftung des beklagten Haftpflichtversicherers außer Streit stand, beauftragte die Geschädigte die Klägerin, eine Kfz-Werkstatt, mit der Reparatur ihres Pkw. Dafür berechnete diese 3.000,16 EUR brutto. Ein Teil des Rechnungsbetrages in Höhe von 1.164,80 EUR netto entfiel auf Fremdleistungen für Lackierarbeiten. Auf Nachfrag...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.3 Grenzen des Anspruchs

Rz. 127 § 536b Satz 1 bezieht sich nicht auf den Herstellungsanspruch nach § 535. Daraus folgt, dass der Mieter diesen Anspruch auch dann hat, wenn er Mängel der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrags kennt und keinen Vorbehalt macht (vgl. u.a LG Berlin, Urteil v. 12.5.2022, 67 S 30/22, GE 2022, 693 – allgemeine Meinung). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. in einem Tarifvertrag geregelt, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann, dann als einzelvertragliche Abrede, eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne di...mehr

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Freistellung von der Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Befreiung (Suspendierung) von der Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann bezahlt oder unbezahlt, zeitweise oder dauerhaft erfolgen. Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes "ohne Arbeit kein Lohn" dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen ...mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 113 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten. Seit dem Inkrafttreten des 4. Euro-Einführungsgesetzes (EuroEinfG) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) zum 1.1.2001 stellt Abs. 1 der Regelung hinsichtlich des Beginns der 4-jährigen Verjährungsfrist auf unterschiedliche Zeitpunkte für die Geltendm...mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 2.2 Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn und Wirkung der Verjährung

Rz. 5 Abs. 2 bestimmt, dass für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung die Vorschriften des BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 6 Die Hemmung der Verjährung ist in §§ 203 bis 209 BGB geregelt. Sie tritt ein, wenn zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände sc...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.2 Zeitlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 24 Der Nachtarbeitnehmer kann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach im 3-Jahres-Rhythmus verlangen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verkürzt sich der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen auf 1 Jahr. Rz. 25 Umstritten sind die Folgen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Unters...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.5 Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen

Rz. 41 Auch die Pflicht zur Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann, ist ein Grund für die Geltendmachung eines Umsetzungsanspruchs. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 lit. b ArbZG muss die Person, die alternativ zum Arbeitnehmer selbst den Schwerpflegebedürftigen versorgen kann, ebenf...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.4 Kinderbetreuung

Rz. 38 Ebenfalls dann, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung geltend machen.[1] Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile von Bedeutung. Nicht erforderlich ist es, dass die im Haushalt lebende Person in einem ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 7 Mit Abschluss des Veräußerungsakts (Eintragung in das Grundbuch) tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Vermieters, unabhängig von der Kenntnis des Mieters und des neuen Vermieters. Er tritt auch in das Abwicklungsverhältnis nach Kündigung bis zur Rückgabe nach § 546 ein (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1164). Achtung Kein weitergehendes Recht des Erwerbers Hat der frühe...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.6 Auftretende Probleme bei der Einsichtnahme

Gewährt der Vermieter dem Mieter nicht ausreichend Zeit zur Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (hier: 2 1/2 Stunden) und fehlen verschiedene Belege bzw. waren Originalbelege nicht einsehbar, gilt die Belegeinsicht als verweigert mit der Folge, dass der Mieter einzelne Abrechnungspositionen auch pauschal bestreiten darf.[1] Achtung K...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 309 BGB

Nach § 309 BGB ist u. a. unwirksam: Eine Bestimmung, durch die das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 BGB ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder das Zurückbehaltungsrecht des Mieters, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Vermieter abhängig gemacht wird ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 EFZG vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 EFZG obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Es muss daher grundsätzlich entweder eine Erkrankung des Arbeitnehmers im ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 22 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6 EFZG) verhindert. Das Leistungsverweigerungsrecht soll den Arbeitgeber vor einer Vermögenseinbuße infolge von Verfügungen des Arbeitnehmers über einen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl. I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bu...mehr