Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.4 Auswirkungen auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht)

Rz. 53 Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 5 Abs. 1a Satz 1 EFZG das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 EFZG nicht ausdrücklich angepasst. Damit scheint der Widerspruch zu entstehen, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG weiterhin berechtigt ist, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Besc...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.1 Erkrankung im Urlaub

Rz. 23 Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. Weist der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit für die Urlaubstage nicht nach, geht sein Urlaubsanspruch unter. Er erhält dann Vergütung nach § 611 BGB, § 11 BUrlG, nicht jedoch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erfüllt er allerdings die N...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.1 Inhalt und Form der Nachweispflichten/Zeitpunkt der Vorlage

Rz. 71 Hinsichtlich des Inhalts der Nachweispflicht gilt nichts anderes als bei einer Erkrankung im Inland (vgl. hierzu Rz. 29). Der Vermerk des behandelnden Arztes bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung, dass er der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsu...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Rz. 156 Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, auch soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist.[1] Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch gem. § 615 BGB den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält.[2] Fehl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Beschäftigungsverbote

Rz. 39 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 wirken unmittelbar und verpflichten den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie wegen eines ärztlichen Verbots oder wegen der vorgeburtlichen Frist von 6 Wochen bestehen. Die Beschäftigungsverbote sind zwingendes Recht. Ein Verstoß hiergegen ist als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 EUR belegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MuSc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 Das Mutterschutzgesetz ist im 2. Abschnitt unterteilt in 3 relevante Unterabschnitte zum Gesundheitsschutz. Zunächst in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) mit Regelungen zu Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Beschäftigungsverboten, Lage und Dauer der Arbeitszeiten, Vorschriften zu Mehrarbeit, Verbot der Nachtarbeit, Verbot von Sonn- und...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) berechtigt Beschäftigte einerseits wegen eines familiären Pflegefalls kurzfristig mit der Arbeit auszusetzen, andererseits eine vollständige oder befristete Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Beide Freistellungstatbestände haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Während es sich be...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Das PflegeZG enthält nur wenige Bestimmungen zu den Auswirkungen der Pflegefreistellung auf das Beschäftigungsverhältnis. So ist nicht geregelt, ob ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist. Unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, die eine beabsichtigte Anlehnung des PflegeZG an das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [1] angibt, ist allerdings davon aus...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.7 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Es besteht der Grundsatz[1] nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG, dass der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen darf, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer ausnahmsweise aber dann einsetzen, wenn er sicherstellt, dass sie nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Konkret dürfen nach § 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Wirkung einer Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarungen wirken, vergleichbar mit der Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 BetrVG, unmittelbar und zwingend auf die Dienst- und Beamtenverhältnisse ein, haben somit eine normative Wirkung. Unmittelbare Wirkung heißt, dass für die Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung kein weiterer Umsetzungsakt notwendig ist. Insbesondere wirken Inhaltsnormen auch ohne ausdrücklic...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Ausgleich durch Insolvenzanfechtung

Rz. 28 Wird der Gesamtgläubigerschaden ganz oder teilweise auf andere Weise ausgeglichen, entfällt die Haftung. Dies kann durch Beträge geschehen, die infolge einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter von Dritten zur Masse gelangen.[1] Hat der Geschäftsführer z. B. an die Bank einen Kredit zurückgezahlt und ficht der Insolvenzverwalter erfolgreich diese Zahlung ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Praxis-Beispiel Darlehen für Ware[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 1...mehr

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Benefits: Betreuung / 1.1 Vorübergehende Verhinderung

Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen, weil er einen im Haushalt lebenden nahen Angehörigen, insbesondere ein minderjähriges Kind, betreuen muss, kann ihm ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB zustehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betreuungsbedarf durch eine Erkrankung des Angehörigen oder durch einen Wegfall anderweitiger Betreuu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwischenvermietung - Anwend... / 3.5 § 566e BGB

Eigentümerwechsel Beim Eigentümerwechsel schützt die Vorschrift in Anlehnung an § 409 BGB das Vertrauen des Mieters hinsichtlich der Richtigkeit eines vom Vermieter angezeigten Eigentümerwechsels. Beim Vermieterwechsel stellt die Vorschrift sicher, dass der Mieter die Zahlungen des Dritten an den Vermieter auf jeden Fall gegen sich gelten lassen muss, wenn der Mieter gegenübe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Verjährungseinrede gibt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht gegen den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch; der Anspruch bleibt jedoch bestehen (Aufrechnungsmöglichkeit!). Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner geltend zu machen, sie wird vom Gericht nicht von Amts wegen berücksichtigt. Diese Grundsätze gelten auch im Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4 Hemmung und Neubeginn

Eine Unterbrechung der Verjährung (Neubeginn) tritt nur bei Anerkenntnis – oder Vollstreckungshandlungen ein[1]; alle anderen Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners führen nur zur Hemmung der Verjährungsfristen. Dazu zählt die gerichtliche Geltendmachung (bzw. die Zustellung eines Mahnbescheids) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB; zu den weiteren Hemmungstatbeständen ...mehr

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Gewerkschaften / 13.5 Freistellung für gewerkschaftliche Betätigung

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Sitzungen des Ortsvorstands ihrer Gewerkschaft teilzunehmen. Dieser Fall ist von § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD, der die Fälle einer möglichen Arbeitsbefreiung abschließend regelt, nicht erfasst. Bei der Festlegung der Arbeitszeit im Rahmen des Direktionsrechts hat der Arbeitgeber seine Leistungsbe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.3.2 Einzelheiten zum Leistungsverweigerungsrecht

Nach der Abnahme stehen dem Besteller nur noch die Gewährleistungsrechte der §§ 634 BGB ff. zur Verfügung. Insbesondere zur Absicherung seines Nacherfüllungsanspruchs ist ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zuzubilligen, das seine Grundlage in § 320 BGB hat und durch § 641 Abs. 3 BGB konkretisiert wird. Voraussetzung ist, dass der Besteller gegen den Unternehmer einen Nacher...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.3.1 Grundsätze

Mit der Abnahme wird der Vergütungsanspruch des Unternehmers fällig. Er hat dann grundsätzlich Anspruch auf Leistung der Schlusszahlung. Dies hat allerdings nach § 650g Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB für den Bauvertrag zur Voraussetzung, dass eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Prüffähige Schlussrechnung Die Schlussrechnung ist nach § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB prüffähig, wenn sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tantiemen beim beherrschend... / 3. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter trotz Fälligkeit der Forderung nicht anzunehmen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist[11]. In diesem Zusammenhang hat der BFH in mehreren Entscheidungen dargelegt, dass vorübergehende Zahlungsschwierigkeit nicht mit Illiquidität der Gesellschaft zu verwechseln und dass eine Zahlun...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.3.2 Dienst- oder Werkvertrag im Baugewerbe (Satz 1, 2. Var.)

Rz. 26 Beauftragt nach Abs. 3 Satz 1, 2. Var. ein Unternehmer des Baugewerbes (Haupt- oder Generalunternehmer) einen anderen (Nach- oder Subunternehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen, sind die Regelungen des § 28e Abs. 3a bis 3f SGB IV entsprechend heranzuziehen. Rz. 27 Ein Nachunternehmer ist ein solcher, der aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftra...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.4 Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum

Rz. 153 Der übertragene Urlaubsanspruch muss nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31.3. genommen werden. Nur in diesem Zeitraum kann der Urlaub gewährt und damit der Urlaubsanspruch erfüllt werden. Nicht erfüllte Urlaubsansprüche erlöschen nach ständiger Rechtsprechung des BAG seit 1982 ohne Ausnahme.[1] Dies gilt weiterhin, sofern der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.2 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 135 Ein Übergang der offenen Urlaubsansprüche in das erste Quartal des Folgejahres erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe der Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entgegenstanden. Der Begriff knüpft an das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG an.[1] Zu beachten ist jedoch, dass sich das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 BUrlG auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.1 Durch Arbeitgeber

Rz. 42 Teil der Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber ist die Festlegung des Urlaubszeitpunkts. In der Praxis erfolgt die Festlegung regelmäßig unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers. Hier kann die Ablehnung eines Urlaubswunsches unproblematisch als Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers aus den in § 7 Abs. 1 BUrlG genannten Gründen verstand...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.5 Beweislast

Rz. 147 Macht der Arbeitgeber den Verfall des Urlaubs zum Jahresende geltend, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.[1] Der Arbeitnehmer hat sodann die Voraussetzungen für die Übertragung darzulegen und im Streitfall zu beweisen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Übergang aus dringenden betrieblichen Grü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.4 Befristung und Art. 31 GRC, Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Rz. 128 Hat der Arbeitgeber durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten s. Rz. 7 ff.) den Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden und verlangt der Arbeitnehmer dennoch nicht, ihm Urlaub zu gewähren, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres, es sei denn, es liegt eine der gesetzlich vorgesehenen Übertragungsm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.2 Ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers

Rz. 43 § 7 Abs. 1 BUrlG enthält nicht nur ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. So ist die Befugnis des Arbeitgebers anerkannt, den Urlaub auch ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers festzulegen. Die Festlegung erfolgt weder nach § 315 BGB noch nach § 243 BGB. Der Arbeitgeber erfüllt mit der Festlegung seine Pflicht zur Urlaubsgewährung (dies ist zu trennen von der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 181 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.7.2 Abdingbarkeit durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag

Rz. 187 Sehr umstritten ist, ob und inwieweit durch Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag von den Übertragungs- und Befristungsregelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch abgewichen werden darf. Obwohl die Handhabung in der Praxis oft gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt, existiert kaum Rechtsprechung zur Abdingbarkeit. Dies gilt...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Rechtsfolgen eines Verstoßes/Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 42 Bei der zwingenden öffentlich-rechtlichen Regelung in § 3 handelt es sich um ein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB mit der Folge, dass ein Verstoß grundsätzlich die Teilnichtigkeit der Arbeitszeitvereinbarung zur Folge hat.[1] Gegen nichtige Anordnungen des Arbeitgebers besteht ein Leistungsverweigerungsrecht; der Arbeitnehmer hat also das Recht, die Leistung unter Ber...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 3. Objektive Umstände

Nach herrschender Meinung kann sich die Zahlungspflicht auch aufgrund ohne eigenes Zutun und ohne Verschulden eingetretener Umstände als grob unbillig darstellen. In diesem Fall hat § 1381 BGB keinen Sanktionscharakter, das Leistungsverweigerungsrecht trägt hier nur den objektiven Gegebenheiten Rechnung. In Diskussion stehen hier folgende Konstellationen. a) Langes Getrenntle...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 3. Kritik an der restriktiven Interpretation der Unerträglichkeits-Formel

Die restriktive Interpretation der Unbilligkeitsformel stößt schon seit langem auf Kritik, die – meines Erachtens zu Recht – zunimmt.[6] Denn die Behauptung, systemimmanente Unbilligkeiten seien im Rahmen des § 1381 BGB nicht zu beachten, entbehrt jeder Grundlage. Es ist nicht ersichtlich, warum nicht auch Abhilfe geschaffen werden kann, wenn das errechnete Ergebnis per se, a...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 2. Vorkommnisse nach der Scheidung

Im Zusammenhang mit den zeitlichen Vorgaben des Gesetzes umstritten ist auch, ob das Leistungsverweigerungsrecht auch auf Umstände gestützt werden kann, die nach Beendigung des Güterstands durch Scheidung eintreten.[27] Gegen die Berücksichtigung spricht, dass die Zugewinnausgleichsforderung mit Rechtskraft der Scheidung entstanden ist und das, was danach passiert, die – ein...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / a) Langes Getrenntleben

Dass der Ehegatte den Zugewinn erst nach der Trennung erzielt hat, kann für sich genommen grundsätzlich kein Umstand sein, der die Teilung des Zugewinns grob unbillig macht. Denn das, was als Zugewinn zu teilen ist, wird nach Stichtagen errechnet. Wie es erworben wurde, ist egal – und genauso egal ist, wann genau es erworben wurde. Relevant ist nur, dass es am Stichtag für d...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XIV. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Rz. 207 Ist nicht auszuschließen, dass der Schuldner bei dem Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Geschäftes eine Straftat begangen hat, etwa einen Betrug nach § 263 StGB oder eine Vollstreckungsvereitelung, so kann der Gläubiger Strafanzeige stellen. Dies gilt insbesondere auch bei der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB, da aufgrund der sonst ge...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 44 Der Arbeitnehmer hat nach § 6 Abs. 2 EFZG dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Rz. 45 Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers besteht danach bereits dann, wenn aufgrund der Ereignisse, die zu der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt haben, ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt;...mehr