Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Besonderheiten bei Miterben

Rz. 36 Miterben können sich auch auf die Einreden des § 1990 BGB berufen. Bis zur Teilung des Nachlasses kann aber jeder Miterbe schon unabhängig von § 1990 BGB die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit aus dem Vermögen, das er außer seinem Anteil am Nachlass hat, nach der Vorschrift des § 2059 Abs. 1 BGB verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt indes mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 7 Nach der Vorschrift wird vermutet, dass der Erblasser von einem bestimmten Verhältnis zwischen dem Hauptvermächtnis und dessen Beschwerung ausgegangen ist. Der mit einem Untervermächtnis Bedachte hat daher zu beweisen, dass der Hauptvermächtnisnehmer nicht zu einer verhältnismäßigen Kürzung berechtigt sein soll, wenn durch eine Beschränkung der Erbenhaftung wegen eines...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsätze

Rz. 11 In seiner Rechtsfolge bietet Abs. 1 S. 1 eine aufschiebende Einrede [28] gegen eine Befriedigung der Nachlassverbindlichkeit aus dem nicht geerbten Vermögen. Diese Einrede bewirkt keine Klageabweisung und hindert auch nicht den Verzug des Miterben,[29] sondern führt nur die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil herbei: "Dem Beklagten ble...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Untervermächtnisnehmer

Rz. 4 Bei dem Anspruch des Untervermächtnisnehmers ergeben sich Besonderheiten, die daraus resultieren, dass sein Anspruch in Abhängigkeit des Anspruchs des Hauptvermächtnisnehmers gegenüber dem Beschwerten besteht.[5] Das unbedingte und unbefristete Untervermächtnis fällt so – entgegen § 2176 BGB – nicht bereits mit dem Erbfall an, wenn das Hauptvermächtnis aufschiebend bed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2083 BGB bezieht sich auf letztwillige Verfügungen, die unmittelbar eine Leistungspflicht begründen.[1] Die Verpflichtung zu einer Leistung besteht nur bei einem Vermächtnis und einer Auflage. § 2083 BGB gilt über § 2345 BGB aber auch für den Fall der Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit.[2] Auf Teilungsanordnungen oder die Pflichten des Vorerben gegenüber den N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 5 Die rechtliche Folge der Feststellung nach § 1964 Abs. 1 BGB wird in § 1966 BGB dahin bestimmt, dass erst ab diesem Zeitpunkt von dem Fiskus als gesetzlichem Erben und gegen den Fiskus als gesetzlichen Erben ein Recht geltend gemacht werden kann. Daraus folgt zugleich, dass bis zu diesem Zeitpunkt weder seitens des Fiskus noch gegen diesen ein Recht geltend gemacht wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für Nachlassgläubiger liegt es schon im Hinblick auf § 2046 Abs. 1 BGB nahe, sich bis zur Teilung des Nachlasses im Wege der gemeinschaftlichen Inanspruchnahme sämtlicher Miterben an diesen zu halten. Dem trägt Abs. 2 Rechnung, der die Möglichkeit der Gesamthandsklage gegen die Erbengemeinschaft eröffnet. Entscheidet sich der Nachlassgläubiger hingegen für eine Inanspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen/Durchführung der Haftungsbeschränkung

Rz. 8 Der Erbe ist, auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 BGB nicht vorliegen – wenn also der Nachlass die Kosten einer Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens deckt – berechtigt, die Berichtigung der Vermächtnisse und Auflagen nach §§ 1990, 1991 BGB zu bewirken.[19] Er hat ihnen gegenüber ein Leistungsverweigerungsrecht insoweit, als ihnen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift überträgt den für den ordentlichen Pflichtteil geltenden Grundsatz, nach welchem dem Pflichtteilsberechtigten sein eigener Pflichtteil verbleiben soll (§ 2319 BGB), auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich in erster Linie gegen den Erben, §§ 2325, 2329 BGB, richtet. Ein auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch genommener, selbst pflichtteilsberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2014–2017 BGB

Rz. 1 Ohne Wissen und Willen des Erben wird der Erwerb der Erbschaft nach dem Tod des Erblassers vollzogen, sog. Vonselbsterwerb (§§ 1922, 1942 BGB; vgl. § 1922 Rdn 1). Bis zur Annahme der Erbschaft besteht ein Schwebezustand. Der Erbe ist "vorläufiger Erbe". Erst die Annahme der Erbschaft bewirkt, dass der Annehmende endgültig Erbe wird und die Erbschaft auch nicht mehr aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Geltendmachung der Ausschluss- oder Erschöpfungseinrede

Rz. 14 Die Ausschluss- und Erschöpfungseinrede ist ein bürgerlichrechtliches Leistungsverweigerungsrecht und kann außergerichtlich, im Erkenntnisverfahren oder im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden.[34] Der Erbe kann auf die Geltendmachung der Einrede verzichten. Sie geht durch Versäumung des Vorbehalts im Urteil verloren (Ausnahme: § 780 Abs. 2 ZPO).[3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 10 Entfällt die Haftung des Alleinerben wegen § 2328 BGB, so tritt die Haftung des Beschenkten ein, § 2329 BGB. Der Anspruch kann beim Vorhandensein mehrerer Erben nur dann gegen den Beschenkten gerichtet werden, soweit der Pflichtteilsergänzungsanspruch des Berechtigten von diesem nicht erfüllt werden kann bzw. wegen § 2328 BGB erfüllt werden muss.[18] Sind sämtliche Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines/Normzweck

Rz. 1 § 2188 BGB ergänzt die Kürzungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Hauptvermächtnisnehmers (§§ 2186, 2187 BGB). Bei dieser Norm setzt der Gesetzgeber voraus, dass der Erblasser, der ein Untervermächtnis angeordnet hat, davon ausgeht, dass zwischen diesem und dem Hauptvermächtnis ein gewisses Wertverhältnis bestehen soll.[1] Kommt es daher zu einer Kürzung des Hauptv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Problem: Verjährung

Rz. 10 Ziel der Rechtsfolge des § 1977 BGB – die Aufrechnung als nicht erfolgt anzusehen – ist es, die durch die Aufrechnung erloschenen Forderungen wieder durchsetzbar zu machen. Dieses Ziel würde vereitelt, wenn hinsichtlich – einer oder beider – Forderungen während der Zeit zwischen der Erklärung der Aufrechnung und der amtlichen Vermögenssonderung die Verjährungsfrist ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 3 Gem. Abs. 1 S. 1 ist der für die Bewertung maßgebliche Zeitpunkt (Stichtag) der Tod des Erblassers.[5] Wertveränderungen nach dem Stichtag dürfen im Rahmen der Bewertung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden; sie dürfen sich auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nicht auswirken.[6] Das Stichtagsprinzip bedeutet indes nicht, dass zukünftige Entwicklungen völlig au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / C. Erbenhaftung in der anwaltlichen Praxis – Beratungshinweise

Rz. 20 Für den Rechtsanwalt steht stets die Beratung in Bezug auf die Erbenhaftung im Mittelpunkt seiner Tätigkeit bei der Beratung des Erben. Betroffen sind vor allem diejenigen Fälle, in denen es um unternehmensrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen geht. Die Beratung hat hier bei dem potenziellen Erben einzusetzen und Lösungsmöglichkeiten schon für die Lebzeiten z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.2 Rechtfertigungsgründe

Rz. 376 Ein an sich vertragspflichtwidriges Verhalten ist nur vorwerfbar, wenn es rechtswidrig ist. Ein Verhalten ist dann gerechtfertigt, d. h. es stellt sich nicht als objektiv pflichtwidriges Verhalten dar, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. Rz. 377 Rechtfertigungsgründe sind u. a. die Anlässe, die dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.19 Wehrdienst

Rz. 656 Deutsche Arbeitnehmer dürfen nach § 2 Abs. 1 ArbPlSchG von der Zustellung des Einberufungsbescheids an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes und während der Dauer von Wehrübungen nicht gekündigt werden. Für Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt derselbe Kündigungsschutz nach Art. 7 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.10 Beendigung einer vorläufigen Einstellung nach § 100 BetrVG

Rz. 105 Nach § 99 BetrVG hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung einzuholen.[1] In dringenden Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorläufig einstellen, solange er auf die Zustimmung des Betriebsrats wartet oder wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hat (vgl. § 100 Abs. 1 BetrVG). Über die vorläufige Einstellung muss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.9 Glaubens- und Gewissensentscheidung

Rz. 572 Ein Arbeitnehmer kann sich aufgrund einer persönlichen Glaubens- oder Gewissensentscheidung daran gehindert sehen, seine Arbeitsleistung zu erbringen oder einzelnen Arbeitsanweisungen Folge zu leisten. Eine solche Entscheidung kann darin bestehen, bestimmte Tätigkeiten aus religiösen Gründen überhaupt nicht zu verrichten, an bestimmten religiösen Festtagen nicht zu a...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 5 Die Vorschrift des § 8 ist sanktionsbewehrt. Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen das Beschäftigungsverbot nach § 8 ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 MuSchG eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 32 Abs. 2 MuSchG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Wird die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen und führt sie zu einer Gefährdung der Gesundheit der ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 12 Ist die Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitsvertrag zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichtet, kann das Beschäftigungsverbot des § 4 dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin zumindest zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Klauseln zur Gegenleistung: Fälligkeit und Leistungsverweigerungsrechte

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 85 Ein Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen: b) Rechtliche Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 72 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / d) Checkliste: Leistungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers (bei wirksamer Abtretungskonstruktion)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 50 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 88 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[196] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 77 Der Verwender möchte dem Kunden das nach § 387 BGB bestehende Aufrechnungsrecht abschneiden. Dies ist nach § 309 Nr. 3 BGB nicht möglich, soweit die Forderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde oder (vom Verwender) nicht bestritten wird. Darüber hinaus hat der BGH eine weitere Einschränkung formuliert, die dazu führt, dass eine einfache Klauselformulierung, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 85 Ein Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / g) Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften

Rz. 35 Weitestgehend Einigkeit besteht darin, dass Sicherheitenbestellungen, die gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, nicht unwirksam sind.[72] Wenn also ein Kredit an einen Gesellschafter einer GmbH durch die GmbH besichert wird, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung gem. § 134 BGB. In Betracht kommt aber ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 99 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 2. Checkliste: Kündigung wegen Zahlungsverzugs beim Verbraucherleasing

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Bauträgervertrags

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 86 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[187] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[188] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 5. Pflichten des Reisenden

Rz. 44 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Reisepreis nach Reiseende fällig (§§ 641, 646, 220 BGB). Da diese Regelung wenig attraktiv ist, wird stets in AGB der Fälligkeitszeitpunkt vorverlagert. Auch von der Rechtsprechung beständig anerkannt ist eine Anzahlungsquote von 20 %,[30] die allerdings nur statthaft ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / III. Gegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 308 In erster Linie geht der Anspruch gegen den Erben. Die Inanspruchnahme des Beschenkten kommt nur subsidiär nach § 2329 BGB in Betracht (siehe dazu im Einzelnen Rdn 311 ff.). Das setzt voraus, dass der Erbe selbst nicht zur Ergänzung verpflichtet sein darf. Nicht ausreichend sind dafür tatsächliche Gründe, etwa weil der Erbe zahlungsunfähig ist oder aus sonstigen Gründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _________________________ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Darlehensnehmers) – nachstehend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) Muster: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.7: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von _________________________ Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ein ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Zahlungsbedingungen (am Beispiel bei Verbrauchsgüterkauf)

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.6: Zahlungsbedingungen (am Beispiel Verbrauchsgüterkauf) Die Kaufpreiszahlung ist vollständig ohne Abzug oder Skonto bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 86 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[187] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[188] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr