Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Öffentliche Verfügungen von Todes wegen

Notarielle Verfügungen von Todes wegen sind mit besonderen Verfahrensgarantien, vgl. §§ 11, 17, 28, 30, 34 BeurkG, sowie mit der besonderen Beweiskraft der §§ 415, 418 ZPO, ausgestattet,[62] wodurch dem Rechtsgeschäft des Erblassers eine besondere (Nachweis-)Qualität verliehen wird. Dies ist der Grund, warum die Rechtsordnung, namentlich in § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, öffentliche ... mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 2. Privatschriftliches Testament

Abweichend hiervon stellt sich die Rechtslage bei der Frage nach dem Erbnachweis durch ein privatschriftliches Testament dar.[82] Ausgehend von der Vorschrift des § 2231 BGB ist zunächst festzustellen, dass hieraus lediglich folgt, dass notarielle und eigenhändige Testamente in ihrer erbrechtsgestaltenden Wirkung gleichwertig sind;[83] zur Erbnachweiseignung der Verfügungsar... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Urlaub und Arbeitskampf

Rz. 39 Die Teilnahme an einem – rechtmäßigen – Arbeitskampf führt zur Suspendierung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer sind nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet, verlieren aber gleichzeitig den Lohnanspruch.[1] Für den Urlaubsanspruch hat dies folgende Konsequenzen: Rz. 40 Während der Streikteilnahme kann der Arbeitnehmer nicht zur Gewä... mehr

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§ 4 Werkstattrisiko, Stunde... / a) Der Fall

Rz. 167 Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die volle Haftung des beklagten Haftpflichtversicherers außer Streit stand, beauftragte die Geschädigte die Klägerin, eine Kfz-Werkstatt, mit der Reparatur ihres Pkw. Dafür berechnete diese 3.000,16 EUR brutto. Ein Teil des Rechnungsbetrages in Höhe von 1.164,80 EUR netto entfiel auf Fremdleistungen für Lackierarbeiten. Auf Nachfrag... mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb... mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf... mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d... mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ... mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. in einem Tarifvertrag geregelt, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann, dann als einzelvertragliche Abrede, eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne di... mehr

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Freistellung von der Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Befreiung (Suspendierung) von der Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann bezahlt oder unbezahlt, zeitweise oder dauerhaft erfolgen. Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes "ohne Arbeit kein Lohn" dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen ... mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 113 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten. Seit dem Inkrafttreten des 4. Euro-Einführungsgesetzes (EuroEinfG) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) zum 1.1.2001 stellt Abs. 1 der Regelung hinsichtlich des Beginns der 4-jährigen Verjährungsfrist auf unterschiedliche Zeitpunkte für die Geltendm... mehr

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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 2.2 Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn und Wirkung der Verjährung

Rz. 5 Abs. 2 bestimmt, dass für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung die Vorschriften des BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 6 Die Hemmung der Verjährung ist in §§ 203 bis 209 BGB geregelt. Sie tritt ein, wenn zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände sc... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.2 Zeitlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 24 Der Nachtarbeitnehmer kann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach im 3-Jahres-Rhythmus verlangen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verkürzt sich der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen auf 1 Jahr. Rz. 25 Umstritten sind die Folgen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Unters... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.5 Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen

Rz. 41 Auch die Pflicht zur Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann, ist ein Grund für die Geltendmachung eines Umsetzungsanspruchs. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 lit. b ArbZG muss die Person, die alternativ zum Arbeitnehmer selbst den Schwerpflegebedürftigen versorgen kann, ebenf... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.4 Kinderbetreuung

Rz. 38 Ebenfalls dann, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung geltend machen.[1] Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile von Bedeutung. Nicht erforderlich ist es, dass die im Haushalt lebende Person in einem ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e... mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb... mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 7 Mit Abschluss des Veräußerungsakts (Eintragung in das Grundbuch) tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Vermieters, unabhängig von der Kenntnis des Mieters und des neuen Vermieters. Er tritt auch in das Abwicklungsverhältnis nach Kündigung bis zur Rückgabe nach § 546 ein (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1164). Achtung Kein weitergehendes Recht des Erwerbers Hat der frühe... mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.6 Auftretende Probleme bei der Einsichtnahme

Gewährt der Vermieter dem Mieter nicht ausreichend Zeit zur Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (hier: 2 1/2 Stunden) und fehlen verschiedene Belege bzw. waren Originalbelege nicht einsehbar, gilt die Belegeinsicht als verweigert mit der Folge, dass der Mieter einzelne Abrechnungspositionen auch pauschal bestreiten darf.[1] Achtung K... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ... mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat... mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 309 BGB

Nach § 309 BGB ist u. a. unwirksam: Eine Bestimmung, durch die das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 BGB ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder das Zurückbehaltungsrecht des Mieters, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Vermieter abhängig gemacht wird ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 EFZG vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 EFZG obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Es muss daher grundsätzlich entweder eine Erkrankung des Arbeitnehmers im ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 22 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6 EFZG) verhindert. Das Leistungsverweigerungsrecht soll den Arbeitgeber vor einer Vermögenseinbuße infolge von Verfügungen des Arbeitnehmers über einen... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl. I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bu... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 7 Bei schuldhafter Verletzung der in § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EFZG genannten Obliegenheiten durch den Arbeitnehmer steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zu verweigern. Zwischen den Leistungsverweigerungsrechten nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG besteht der grundsätzliche Unterschied, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 25 Verfügt der Arbeitnehmer über den Schadensersatzanspruch, hat der Arbeitgeber ein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG. [1] Soweit er an den Arbeitnehmer bereits Entgeltfortzahlung geleistet hat, kann er gem. § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem Arbeitnehmer Rückzahlung verlangen. Eine Rückforderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeb... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.4 Umfang des Leistungsverweigerungsrechts nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 18 Der Arbeitgeber hat nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG grundsätzlich nur ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. Er kann daher die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur verweigern, solange der Arbeitnehmer seine Pflichten aus § 5 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 EFZG nicht erfüllt. Kommt der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach, entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeit... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl. I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bundesländern (... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG

Rz. 9 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgen... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Verletzung der Mitteilungs- und/oder Nachweispflicht nach § 5 Abs. 2 EFZG

Rz. 14 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, steht dem Arbeitgeber bei Verletzung der in § 5 Abs. 2 EFZG genannten Mitteilungs- und Nachweispflichten durch den Arbeitnehmer ebenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG zu. Dies betrifft sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 2 EFZG gegenüber dem Arbe... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Verhinderung des Anspruchsübergangs auf den Arbeitgeber

Rz. 23 Voraussetzung für das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG ist eine Verfügung des Arbeitnehmers über den Schadensersatzanspruch gegenüber einem Dritten zulasten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer verhindert den Anspruchsübergang i.S.d. § 6 EFZG auf den Arbeitgeber, wenn er z.B. auf den Schadensersatzanspruch verzichtet (§ 397 BGB), i... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.3 Verletzung der Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG

Rz. 16 Nach § 9 Abs. 2 EFZG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, deren voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch den Sozialleistungsträger und über die Erforderlichkeit der Maßnahme... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Prozessuales

Rz. 32 Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 EFZG wird von den Arbeitsgerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss sich im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses gegenüber einer Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG berufen.[1] Rz. 33 Der ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Verschulden des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 28 Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG kann der Arbeitgeber nur geltend machen, wenn der Arbeitnehmer gem. § 7 Abs. 2 EFZG die das Leistungsverweigerungsrecht begründende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Arbeitnehmer muss daher vorsätzlich oder fahrlässig i.S.d. § 276 Abs. 1 BGB seine Pflichten verletzt haben.[1] Rz. 29 Der Arbeitnehmer handelt mit... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 44 Der Arbeitnehmer hat nach § 6 Abs. 2 EFZG dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Rz. 45 Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers besteht danach bereits dann, wenn aufgrund der Ereignisse, die zu der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt haben, ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt;... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 38 Der gesetzliche Forderungsübergang i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG findet nicht bereits mit Eintritt des schädigenden Ereignisses statt[1], sondern erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer tatsächlich geleistet und die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger und die Einrichtungen der zusätzl... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.5 Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EFZG)

Rz. 30 Im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme besteht aufgrund der Verweisung auf § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. Dieses kann vorläufiger Natur sein[1], wenn der Arbeitnehmer gegen seine Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG verstößt. Der Arbeitgeber kann nur so lange die Entgeltfortzahlung verweigern, wi... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Rz. 39 Wenn der Arbeitnehmer diese Mitteilungs- und Nachweispflichten verletzt, so hat der Arbeitgeber ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. D. h. er muss zunächst das Entgelt für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht fortzahlen. Wenn aber der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nachträglich nachkommt und die Bewilligung oder Verordnung vorlegt oder... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 10 Soweit der Arbeitnehmer die Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers aus § 81 BetrVG einklagen will, muss er dies im Urteilsverfahren nach § 2 ArbGG, §§ 46 ff. ArbGG tun. Daneben steht dem Arbeitnehmer allerdings auch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 273 BGB zu, d. h. er kann seine Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, § 298 BGB, § 61... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Erläuterung des Arbeitsentgelts

Rz. 3 Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dieses Recht besteht neben dem gesetzlich bereits in § 108 GewO geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Gehalts- oder Lohnabrechnung in Textform. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Berechnung des Arbeitsentgelts aufgrund varii... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.4 Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum

Rz. 153 Der übertragene Urlaubsanspruch muss nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31.3. genommen werden. Nur in diesem Zeitraum kann der Urlaub gewährt und damit der Urlaubsanspruch erfüllt werden. Nicht erfüllte Urlaubsansprüche erlöschen nach ständiger Rechtsprechung des BAG seit 1982 ohne Ausnahme.[1] Dies gilt weiterhin, sofern der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenh... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.2 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 135 Ein Übergang der offenen Urlaubsansprüche in das erste Quartal des Folgejahres erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe der Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entgegenstanden. Der Begriff knüpft an das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG an.[1] Zu beachten ist jedoch, dass sich das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 BUrlG auf... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.1 Durch Arbeitgeber

Rz. 42 Teil der Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber ist die Festlegung des Urlaubszeitpunkts. In der Praxis erfolgt die Festlegung regelmäßig unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers. Hier kann die Ablehnung eines Urlaubswunsches unproblematisch als Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers aus den in § 7 Abs. 1 BUrlG genannten Gründen verstand... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.5 Beweislast

Rz. 147 Macht der Arbeitgeber den Verfall des Urlaubs zum Jahresende geltend, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.[1] Der Arbeitnehmer hat sodann die Voraussetzungen für die Übertragung darzulegen und im Streitfall zu beweisen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Übergang aus dringenden betrieblichen Grü... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine... mehr