Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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Aufrechnung im Mietrecht / 3.2 Formularverträge

Bei Formularklauseln ist § 309 Nr. 2 und 3 BGB zu beachten. Danach ist unwirksam (2. Leistungsverweigerungsrechte) eine Bestimmung, durch die das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, oder ein dem Vertragspartner des Verwenders zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 4 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ... mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 2 Insolvenzrechtliche Betrachtung

Der BGH hat in seiner Rechtsprechung[1] grundsätzlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit nicht in der Überschuldungsbilanz auszuweisen ist. Die jeweilige Vereinbarung ist im Einzelfall zu prüfen. In seinem aktuellen Urteil vom 20.3.2025 fasst der BGH die Anforderungen an einen Rangrücktritt – insbesondere bezogen auf eine Kontrolle nach den Regelun... mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreifen, kann der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies für den Schutz des Arbeitnehmers auch tatsächlich "erforderlich" und somit verhältnismäßig ist. Der Arbeitnehmer mu... mehr

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ZErb 10/2025, Wirksame Verj... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt Im vorliegenden Erbstreit hatte ein Erblasser, der Großvater der Parteien, im Jahr 1987 ein handschriftliches Testament errichtet und darin u.a. wie folgt verfügt: Zitat "Ich […] schenke meinen 4 Enkelkindern wie folgt […]" Der Erblasser wendete auf diese Weise einem der Enkelkinder unbebaute Grundstücke und den übrigen Enkelkindern jeweils bestimmte Geldanlagen z... mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGB mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand... mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ... mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D... mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e... mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 2 Verhinderung des Forderungsübergangs

Eine Verhinderung des Forderungsübergangs berechtigt den Arbeitgeber zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer nach § 7 EFZG die für das Leistungsverweigerungsrecht maßgebliche Pflicht schuldhaft verletzt haben. Unter Verschulden ist nach allgemeinen Regeln vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zu verstehen.[1] Der Arbeitnehmer ist darl... mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsverweigerungsrecht (Abs 5 S 1, § 320).

Rn 20 Entscheidet sich der Unternehmer dafür, von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, braucht er die ausstehenden Leistungen einschließlich etwaiger Mängelbeseitigungsarbeiten nicht zu beginnen oder fortzusetzen. Er gerät insoweit nicht in Verzug (BGH BauR 07, 2052, 2056; Ddorf BauR 05, 572). Vielmehr befindet sich der Besteller wegen der nicht geleisteten... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 205 BGB – Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht.

Gesetzestext Die Verjährung ist gehemmt, solange der Schuldner auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. A. Allgemeines. Rn 1 § 205 betrifft nur nachträglich vereinbarte vorübergehende Leistungsverweigerungsrechte, mithin Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit einer Forderung nachträg... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 14 AGG – Leistungsverweigerungsrecht.

Gesetzestext 1Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. 2 § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. A. ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgeleitetes Leistungsverweigerungsrecht ggü dem Unternehmer.

Rn 4 Dem Verbraucher muss gg seinen Partner aus dem anderen Vertrag ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Dieses kann eine Einwendung oder eine Einrede darstellen (der Wortlaut von I 1 ist ungenau, MüKo/Habersack Rz 37). Ein Gestaltungsrecht (zB zur Anfechtung) genügt nicht, solange es nicht ausgeübt worden ist. Rn 5 Im Rahmen der Mängelhaftung bei Kauf- und Werkvertrag i... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsverweigerungsrecht und Druckzuschlag (Abs 3).

I. Grundlagen/Voraussetzungen. Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausn nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung... mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 2 Leistungsverweigerungsrecht

2.1 Bei Verletzung der Nachweispflicht Das Entgeltfortzahlungsgesetz gestattet dem Arbeitgeber in § 7 EFZG in 2 Fällen, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern[1]: Bei der Verletzung der Nachweispflicht durch eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, soweit noch vorzulegen und bei der Verhinderung des Forderungsübergangs. Dieses Leistungsverweigerungsrecht setzt... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgemäß erbrachte Leistung/Leistungsverweigerungsrecht (Abs 1 S 1–4).

Rn 7 Gem § 632a I 1 steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlung für die nach dem Vertag geschuldeten und erbrachte Leistungen zu. Das sind grds alle Leistungen, die der Unternehmer zum vertraglich vereinbarten Preis schuldet einschließlich etwaiger Mehr- bzw Zusatzleistungen, für die er eine gesonderte Vergütung beanspruchen kann (Grüneberg/Retzlaff § 632a Rz 5 f... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistungsverweigerungsrecht.

Rn 2 Das Recht des Schuldners zur Verweisung auf die Hinterlegungsmasse erfordert keine empfangsbedürftige Willenserklärung, sondern begründet eine Einrede (RGZ 59, 14, 17). Die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts enthält nicht notwendig einen Ausschluss des Rücknahmerechts; der Gläubiger kann die Hinterlegung jedoch annehmen (§ 376 II Nr 1 u 2). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsverweigerungsrecht, Kraftloserklärung.

Rn 6 Der Aussteller braucht seine Leistung nur zu erbringen, wenn ihm die Urkunde ausgehändigt wird; insoweit steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zu (§ 808 II 1). Ist die Urkunde vernichtet oder verloren gegangen, besteht nach § 808 II 2 die Möglichkeit der Amortisation. Die Kraftloserklärung nach § 808 II 2 entspricht im Wesentlichen § 799 I 1. Für das Aufgebotsverfah... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers (Abs 2).

Rn 2 II dient der Umsetzung von Art 13 II VerbrKrRL. Haben die Parteien eines unbefristeten Allgemein-Verbraucherdarlehens in der erforderlichen Form des § 492 I, II iVm Art 247 § 6 I Nr 6 EGBGB eine entsprechende Vereinbarung getroffen, darf der Darlehensgeber bei Vorliegen eines sachlichen Grundes aus der Sphäre des Darlehensnehmers bereits die Auszahlung des Darlehens gan... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistungsverweigerungsrecht.

Rn 1 Ist die Verjährungsfrist endgültig abgelaufen, steht dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zu. Der Anspruch selbst erlischt, von wenigen Ausn abgesehen (§§ 901, 1028 2, 1090 I), gerade nicht, sondern bleibt bestehen (BGH NJW 16, 3158 [BGH 14.06.2016 - XI ZR 242/15] Rz 26) und erfüllbar (BGH NJW 20, 2270 [BGH 28.05.2020 - VII ZR 108/19] Rz 21). Nichts h... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsverweigerungsrechte (Nr 2).

Rn 10 Nr 2 will das in §§ 320, 273 verankerte Gebot vertraglicher Abwicklungsgerechtigkeit gewährleisten (Frankf NJW 86, 1618 [OLG Frankfurt am Main 28.11.1985 - 6 U 167/84]) und sichert dem Kunden das mit dem Weigerungsrecht verbundene wirtschaftliche Druckmittel zur vollständigen Leistungserbringung durch den Verwender (BGH NJW 95, 1554 [BGH 14.02.1995 - XI ZR 218/93]). Vo... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schutz des Leistungsverweigerungsrechts (Nr 2a).

Rn 11 Nr 2a untersagt jede Änderung oder Einschränkung des Leistungsverweigerungsrechts aus § 320, das dem Kunden ggü dem Verwender nach dispositivem Recht ohne die Klausel zustehen würde. Ein Kunde, der grundlos oder endgültig die Leistung verweigert, wird dagegen nicht geschützt (BGH NJW 68, 1873 [BGH 16.05.1968 - VII ZR 40/66]). Das Verbot der Nr 2a gilt auch bei der Rück... mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 2.1 Bei Verletzung der Nachweispflicht

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gestattet dem Arbeitgeber in § 7 EFZG in 2 Fällen, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern[1]: Bei der Verletzung der Nachweispflicht durch eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, soweit noch vorzulegen und bei der Verhinderung des Forderungsübergangs. Dieses Leistungsverweigerungsrecht setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehme... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen/Voraussetzungen.

Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausn nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung bei Annahmeverzug des Bestell... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rückabwicklung bei Verbrauchsgüterkauf, IV.

Rn 10 Die Vorschrift setzt Art 13 III VRRL um; sie greift den Rechtsgedanken des früheren Rückgaberechts (§ 356 aF) auf (BTDrs 17/12637, 63), das iRd Umsetzung der VRRL ersatzlos gestrichen wurde und enthält eine Sonderregel für die Rückabwicklung bei Verbrauchsgüterkäufen (Definition: § 474 I). Danach ist der Verbraucher mit seiner Rückgabepflicht (§ 355 III 1) grds vorleis... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 22 Soweit ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, gerät der Besteller mit der Vergütungszahlung nicht in Verzug (BGH NJW 66, 200 [BGH 26.10.1965 - V ZR 87/63]; damit insoweit kein Anspruch des Unternehmers auf Verzugszinsen). Im Vergütungsprozess erfolgt bei Geltendmachung der Einrede aus § 320 gem § 322 I eine Verurteilung Zug um Zug gg Behebung der nach ihrem Erscheinu... mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 2.2 Verletzung der Feststellungspflicht

Gesetzlich Versicherte, die für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit weder einen Privatarzt noch einen Arzt im Ausland aufsuchen, sind – wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert – verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag die Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen. Unterlässt der Arbeitnehmer dies, verletzt er eine gesetzliche Nebenpflicht mit... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unzulässige Beschränkung des § 320.

Rn 12 Unzulässig sind Beschränkungen, wenn das Leistungsverweigerungsrecht auf die Geltendmachung vom Verwender anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Mängel (BGH NJW 92, 2163 [OLG Koblenz 16.01.1992 - 6 U 963/91]) oder auf die voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten begrenzt wird (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 12; U/B/H/Schäfer § 309 Nr 2 Rz 11). Gleiches gilt, wen... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 17 Rechtsfolge des I ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Verbrauchers ggü dem Darlehensgeber. Nicht eigens geregelt ist dagegen in I eine Rückabwicklung für den Fall, dass der Verbraucher schon Leistungen auf das Darlehen erbracht hat, so dass ihm insoweit sein Leistungsverweigerungsrecht nichts mehr nützt. Diese Rückabwicklung erfolgt dann nach Bereicherungsrecht, uU... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Dem Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags steht ggü dem Schadensersatzanspruch des Bestellers ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses wird nicht vAw berücksichtigt, sondern muss vom Unternehmer geltend gemacht werden (Erheben der Einrede). Er trägt die Darlegungs- u Beweislast für dessen Voraussetzungen (gesamtschuldnerische Haftung des Bauunternehmers,... mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Den Arbeitnehmer treffen im Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigke... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift soll dem Schuldner den Schutz des § 409 sichern u ihm ein Beweismittel an die Hand geben. Sie begründet keinen selbstständigen Anspruch auf Aushändigung einer Urkunde, sondern ein Leistungsverweigerungsrecht eigener Art (BGH NJW 69, 1110; 86, 977 [BGH 21.11.1985 - VII ZR 305/84]; 12, 3426, 3427; BeckOGK/Lieder § 410 Rz 12). Es schließt den Verzug nur aus,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kein Ausschlusstatbestand.

Rn 9 Ebenso wie bei der Frage nach der Vorleistungspflicht (Rn 6) kommt § 242 auch für die Ausübung des Einrederechts in Betracht. So kann etwa der Käufer die Zahlung des Kaufpreises gem I 1 ausnw nicht oder nicht vollständig verweigern, wenn dies nach den Gesamtumständen, insb wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der Pflichtverletzung des Verkäufers, gg Treu und Glauben ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 205 betrifft nur nachträglich vereinbarte vorübergehende Leistungsverweigerungsrechte, mithin Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit einer Forderung nachträglich hinausschieben, also nach dem Entstehen iSd §§ 199, 200 während der laufenden Verjährungsfrist getroffen werden (zB Stillhalteabkommen). Nicht erfasst werden von vornherein getrof... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen des ArbG zur Unterbindung (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz setzen voraus, dass (sexuelle) Belästigung tatsächlich erfolgt ist und der ArbG davon Kenntnis hat. Auch Untätigkeit oder Belästigung durch den ArbG selbst werden von 1 erfasst. Arbeitsplatz ist funktional und umfasst auch dienstliche Veranstaltungen wie Bet... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit (Abs 2).

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest tw von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertragspraxis ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2328 BGB – Selbst pflichtteilsberechtigter Erbe.

Gesetzestext Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er die Ergänzung des Pflichtteils soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil mit Einschluss dessen verbleibt, was ihm zur Ergänzung des Pflichtteils gebühren würde. Rn 1 Dem in erster Linie ergänzungspflichtigen Erben soll zumindest sein eigener Pflichtteil einschl ihm gebührender Ergänzungen verbleib... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgrenzung.

Rn 6 Andere Rechte und Rechtsstellungen, die nicht Anspruch sind, verjähren grds nicht. Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten einseitig die Befugnis geben, ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern, bspw Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Aufrechnung und Anfechtung unterliegen nicht der Verjährung. IdR bestehen Ausschlussfristen. Im Extremfall kommt Verwirkung in Bet... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rücknahme.

Rn 6 Nach § 566e II ist eine Rücknahme der Mitteilung möglich, wenn derjenige zustimmt, den der Vermieter in der Mitteilung als den neuen Eigentümer bezeichnet hat. Die Zustimmung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Dem Mieter steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis ein Nachweis der Zustimmung des angegebenen Erwerbers vorliegt. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Das Leistungsverweigerungsrecht (1) dient dem Schutz des ArbN vor (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz. Daneben kann er gem 2 über § 273 BGB Druck auf den ArbG zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem AGG ausüben (BTDrs 16/1780, 37), insb bei Benachteiligungen, die keine (sexuellen) Belästigungen sind, da für sie § 14 nicht gilt. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1137 BGB – Einreden des Eigentümers.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer kann gegen die Hypothek die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen. 2Stirbt der persönliche Schuldner, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Schuld nur beschränkt haftet. (2) Ist der Eigentümer nicht der persönliche Schuldner, so ve... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen mehrere Erben vorhanden und der Nachlass bereits geteilt sein. Bis zur Teilung kann die Haftung gem § 2059 I 1 auf den ungeteilten Nachlass beschränkt werden, nachher haftet der Miterbe als Gesamtschuldner noch nicht befriedigten Pflichtteilsgläubigern idR mit seinem gesamten Eigenvermögen (vgl § 2058; Klingelhöffer Rz 93). Deshalb gewährt § 2319 1 ein nicht d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung (analoge Anwendung), Abdingbarkeit und Verzicht.

Rn 1 Die Regelung in § 770 ergänzt § 768 (s § 768 Rn 11) und gibt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen, Prot II 471 – ggü dem Gläubiger Leistungsverweigerungsrechte (verzögerliche Einreden). I 1 stellt auf das nur dem Hauptschuldner zustehende (RGZ 59, 207, 210; 122, 146, 147) Gestaltungsrecht der Anfechtung ab und ist Ausdruck der Akzessorietät (s Vor § 765 Rn 10). D... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 16 Wegen des besonderen Sicherungsbedürfnisses des Verwenders und der Handelsbräuche (§ 310 I 2 Hs 2) lässt sich das Verbot der Nr 2 auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht übertragen (BGH NJW 70, 30 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 20/68]; MüKo/Wurmnest § 309 Nr 2 Rz 20). Unzulässig ist es aber, die Geltendmachung der Leistungsverweigerungsrechte auch für unbestr oder ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vorenthalten der Nacherfüllung (Nr 8b dd).

Rn 66 Nr 8b dd verbietet es, die Nacherfüllung (§§ 437 Nr 1, 634 Nr 1) von der vorherigen Zahlung des Kunden abhängig zu machen, und verhindert so eine klauselartige Erweiterung der Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders. Zulässig sind aber Klauseln, die formularmäßig die Zahlung des Kaufpreises bzw der Vergütung Zug-um-Zug gg Vornahme der Nacherfüllung vorschreiben (W/... mehr