Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Dem Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags steht gegenüber dem Schadensersatzanspruch des Bestellers ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses wird nicht vAw berücksichtigt, sondern muss vom Unternehmer geltend gemacht werden (Erheben der Einrede). Er trägt die Darlegungs- u Beweislast für dessen Voraussetzungen (gesamtschuldnerische Haftung des Bauunterne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift soll dem Schuldner den Schutz des § 409 sichern u ihm ein Beweismittel an die Hand geben. Sie begründet keinen selbstständigen Anspruch auf Aushändigung einer Urkunde, sondern ein Leistungsverweigerungsrecht eigener Art (BGH NJW 69, 1110; 86, 977 [BGH 21.11.1985 - VII ZR 305/84]; 12, 3426, 3427; BeckOGK/Lieder § 410 Rz 12). Es schließt den Verzug nur aus,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 17 Rechtsfolge des I ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Verbrauchers ggü dem Darlehensgeber. Nicht eigens geregelt ist dagegen in I eine Rückabwicklung für den Fall, dass der Verbraucher schon Leistungen auf das Darlehen erbracht hat, so dass ihm insoweit sein Leistungsverweigerungsrecht nichts mehr nützt. Diese Rückabwicklung erfolgt dann nach Bereicherungsrecht, uU...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1137 BGB – Einreden des Eigentümers.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer kann gegen die Hypothek die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen. 2Stirbt der persönliche Schuldner, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Schuld nur beschränkt haftet. (2) Ist der Eigentümer nicht der persönliche Schuldner, so ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Endentscheidungsreife.

Rn 8 Die Endentscheidungsreife ist nicht anders zu definieren als bei § 300 (§ 300 Rn 2), jeweils bezogen auf den zur Entscheidung durch Teilurteil gestellten Streitgegenstand. Dazu muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt, eine etwa erforderliche Beweisaufnahme durchgeführt und das Angebot an (weiteren) Beweisen erschöpft sein. Ein verspätetes Vorbringen kann ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kein Ausschlusstatbestand.

Rn 9 Ebenso wie bei der Frage nach der Vorleistungspflicht (Rn 6) kommt § 242 auch für die Ausübung des Einrederechts in Betracht. So kann etwa der Käufer die Zahlung des Kaufpreises gemäß I 1 ausnahmsweise nicht oder nicht vollständig verweigern, wenn dies nach den Gesamtumständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der Pflichtverletzung des Verkäufers, ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen des ArbG zur Unterbindung (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz setzen voraus, dass (sexuelle) Belästigung tatsächlich erfolgt ist und der ArbG davon Kenntnis hat. Auch Untätigkeit oder Belästigung durch den ArbG selbst werden von 1 erfasst. Arbeitsplatz ist funktional und umfasst auch dienstliche Veranstaltungen wie Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit – § 641 II.

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest teilweise von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgrenzung.

Rn 6 Andere Rechte und Rechtsstellungen, die nicht Anspruch sind, verjähren grds nicht. Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten einseitig die Befugnis geben, ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern, bspw Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Aufrechnung und Anfechtung unterliegen nicht der Verjährung. IdR bestehen Ausschlussfristen. Im Extremfall kommt Verwirkung in Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Das Leistungsverweigerungsrecht (1) dient dem Schutz des ArbN vor (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz. Daneben kann er gem 2 über § 273 BGB Druck auf den ArbG zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem AGG ausüben (BTDrs 16/1780, 37), insb bei Benachteiligungen, die keine (sexuellen) Belästigungen sind, da für sie § 14 nicht gilt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2328 BGB – Selbst pflichtteilsberechtigter Erbe.

Gesetzestext Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er die Ergänzung des Pflichtteils soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil mit Einschluss dessen verbleibt, was ihm zur Ergänzung des Pflichtteils gebühren würde. Rn 1 Dem in erster Linie ergänzungspflichtigen Erben soll zumindest sein eigener Pflichtteil einschl ihm gebührender Ergänzungen verbleib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gegen die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rücknahme.

Rn 6 Nach § 566e II ist eine Rücknahme der Mitteilung möglich, wenn derjenige zustimmt, den der Vermieter in der Mitteilung als den neuen Eigentümer bezeichnet hat. Die Zustimmung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Dem Mieter steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis ein Nachweis der Zustimmung des angegebenen Erwerbers vorliegt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Insolvenzverfahren

Tz. 652 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, ob durch die Auflösung von OT oder OG oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine der beiden Gesellschaften bzw gegen beide ein ertragstliches Organschaftsverhältnis endet, wurde von jeher in enger Anlehnung an die Rechtslage bei der USt beantwortet (s Tz 650). Hinsichtlich der Auswirkungen der Eröffnung eines Ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen mehrere Erben vorhanden und der Nachlass bereits geteilt sein. Bis zur Teilung kann die Haftung gem § 2059 I 1 auf den ungeteilten Nachlass beschränkt werden, nachher haftet der Miterbe als Gesamtschuldner noch nicht befriedigten Pflichtteilsgläubigern idR mit seinem gesamten Eigenvermögen (vgl § 2058; Klingelhöffer Rz 93). Deshalb gewährt § 2319 1 ein nicht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung (analoge Anwendung), Abdingbarkeit und Verzicht.

Rn 1 Die Regelung in § 770 ergänzt § 768 (s § 768 Rn 11) und gibt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen, Prot II 471 – ggü dem Gläubiger Leistungsverweigerungsrechte (verzögerliche Einreden). I 1 stellt auf das nur dem Hauptschuldner zustehende (RGZ 59, 207, 210; 122, 146, 147) Gestaltungsrecht der Anfechtung ab und ist Ausdruck der Akzessorietät (s Vor § 765 Rn 10). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 16 Wegen des besonderen Sicherungsbedürfnisses des Verwenders und der Handelsbräuche (§ 310 I 2 Hs 2) lässt sich das Verbot der Nr 2 auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht übertragen (BGH NJW 70, 30 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 20/68]; MüKo/Wurmnest § 309 Nr 2 Rz 20). Unzulässig ist es aber, die Geltendmachung der Leistungsverweigerungsrechte auch für unbestr oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vorenthalten der Nacherfüllung (Nr 8b dd).

Rn 66 Nr 8b dd verbietet es, die Nacherfüllung (§§ 437 Nr 1, 634 Nr 1) von der vorherigen Zahlung des Kunden abhängig zu machen, und verhindert so eine klauselartige Erweiterung der Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders. Zulässig sind aber Klauseln, die formularmäßig die Zahlung des Kaufpreises bzw der Vergütung Zug-um-Zug gegen Vornahme der Nacherfüllung vorschreiben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 24 AGG – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Wegen des gesteigerten Haftungsrisikos darf der Schuldner die Herausgabe verweigern, bis der Gläubiger Sicherheit leistet. Dem Schuldner steht damit aufgrund einer materiell-rechtlichen Einrede ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Hat der Schuldner die Einrede erhoben, ist er bei einer Herausgabeklage zur Leistung Zug-um-Zug gegen Einräumung der Sicherheit zu verurteilen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2083 BGB – Anfechtbarkeitseinrede.

Gesetzestext Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist. Rn 1 Nach Ablauf der Frist des § 2082 hat der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage Beschwerte ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 2083, soweit er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

Rn 44 Die den Besteller betreffenden Aufklärungs-, Schutz- und Obhutspflichten sind zumeist nicht leistungsbezogen (§ 241 II). Die Mitwirkung des Bestellers an der Herstellung des Werks kann Nebenpflicht sein (wohl idR bloße Obliegenheit § 642, Vertragsauslegung; iE s § 642 Rn 3). Der Besteller hat den Unternehmer insbes auf ihm bekannte, für den Unternehmer jedoch schwer er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 8 Bei Nichtleistung des Gesellschafters trotz Möglichkeit hierzu finden die allg Regelungen der §§ 280 I, 286 Anwendung (MüKo/Schäfer § 706 Rz 25). § 323 ist dagegen mangels eines synallagamatischen Austauschverhältnisses nicht anwendbar (Soergel/Hadding/Kießling § 705 Rz 45). Der Verzug führt aus dem Gedanken des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu einem Zurückbehaltungsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwei Ansprüche des Bestellers.

Rn 3 Das Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers des Architekten- oder Ingenieurvertrags setzt voraus, dass sein Besteller gegen ihn einen Anspruch wegen eines Überwachungsfehlers hat. Die Formulierung, dass der Besteller ihn insoweit in Anspruch nimmt, dürfte keine selbstständige zusätzliche Voraussetzung darstellen (vgl hierzu Deckers NfBR 17, 523, 542). Der Überwachu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2159 BGB – Selbständigkeit der Anwachsung.

Gesetzestext Der durch Anwachsung einem Vermächtnisnehmer anfallende Anteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser oder der wegfallende Vermächtnisnehmer beschwert ist, als besonderes Vermächtnis. Rn 1 Abw von der allg Unselbstständigkeit des angewachsenen Anteils bestimmt § 2159 für Untervermächtnisse und Auflagen eine – fiktive – Selbstständigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. § 634a IV, V – Rücktritt und Minderung.

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Sie konstituiert für eine bestimmte Fallgruppe ein Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers eines Architekten- oder Ingenieurvertrags (§ 650p), also des Architekten oder Ingenieurs, gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende der Vorlegungsfrist (30 Jahre nach Fälligkeit der verbrieften Forderung), nicht schon mit der Vorlegung. In der Urkunde kann eine andere Verjährung vorgesehen werden. Die Dauer der Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre (§ 801 I 2). Im Gegensatz zur Vorlegungsfrist finden auf diese Frist die allg Regelungen zur Hemmung und zum Neubegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsfolge.

Rn 5 Das AGG unterscheidet zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen, Belästigungen, sexuellen Belästigungen und Anweisungen zur Benachteiligung (§ 3 Rn 2, 11, 31, 42) wegen eines in § 1 genannten Grundes. Wird eine Ungleichbehandlung in Form unmittelbarer Benachteiligung festgestellt, bleibt zu prüfen, ob sie nach §§ 5, 8–10, 20 gerechtfertigt ist. Eine mitte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Rücktrittseinrede‹ (Abs 4 S 2, §§ 218 II, 214 II).

Rn 25 Nach allg Verjährungsrecht wäre der Käufer bei mangelhafter Lieferung gem § 215 bei Verjährung seines Anspruchs auf Nacherfüllung nur berechtigt, im Umfang eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts gem § 320 die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. IV 2 gewährt ihm das zusätzliche Recht, bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen iÜ die Zahlung des Kaufpreises vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 21 Gem § 641 III aF durfte der Besteller als sog Druckzuschlag ›mindestens‹ das Dreifache der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten einbehalten. Von dieser starren Regelung hat der Gesetzgeber für nach dem 1.1.09 geschlossene Werkverträge Abstand genommen. Maßgebend ist nun idR das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten. Ein höherer Betrag kann gerechtfertigt sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Staat ein Leistungsverweigerungsrecht, solange sein Erbrecht nicht festgestellt ist (Soergel/Naczinsky § 1966 Rz 1). Rn 2 Bevor der Staat den Nachlass im Wege der gesetzlichen Erbfolge an sich ziehen kann, muss sein Erbrecht nach §§ 1964, 1965 festgestellt werden (Dresd VIZ 00, 55 [OLG Dresden 12.08.1999 - 7 U 1531/99]). Bis dahin ist er gegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeitszinsen – § 641 IV.

Rn 23 Nach § 641 IV ist die fällige Vergütung vom Zeitpunkt der Abnahme (auch § 640 I 3) an zu verzinsen. Das gilt nicht für Voraus- oder Abschlagszahlungen (Grüneberg/Retzlaff § 641 Rz 17). Keine Zinspflicht besteht, soweit die Vergütung gestundet ist oder dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 320, 641 III zusteht (Ddorf NJW 71, 2310; Grüneberg/Retzlaff § 641...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kein Ausschlusstatbestand.

Rn 6 Nach I 2 soll das Leistungsverweigerungsrecht entfallen, wenn die Gegenleistung bewirkt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Das ist für das Bewirken der Gegenleistung selbstverständlich: Dann handelt es sich ja auch nicht mehr um eine Vorleistung. Für die Sicherheitsleistung gelten die §§ 232 ff; nach §§ 232 II, 239 genügt also (anders als nach § 273 III 2) auch die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erfüllung und Erfüllungssurrogate.

Rn 2 Für die Erfüllungsleistung gelten die allg Grundsätze. Nicht ausreichend sind die Leistungen erfüllungshalber u Leistungen unter Vorbehalt. Als Erfüllungssurrogate werden hingegen die Leistung an Erfüllungs statt (§ 364), die Hinterlegung (§§ 372 ff) u die Aufrechnung (§§ 387 ff) der Erfüllung gleichgestellt. Rn 3 II stellt klar, dass wg fehlender Gegenseitigkeit ein Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gefährdung des Anspruchs auf die Gegenleistung.

Rn 3 Der Anspruch auf die Gegenleistung muss objektiv gefährdet sein, und zwar durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils, I 1. Worauf der Mangel der Leistungsfähigkeit beruht, bleibt gleich. So kommen neben schlechten Vermögensverhältnissen etwa in Betracht auch Leistungshindernisse aus Export- oder Importverboten, Kriegsereignissen, Zusammenbrüchen von Zulieferer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilunmöglichkeit.

Rn 10 Bei einer Teilleistung (wegen einer Teilunmöglichkeit, dazu Canaris FS Medicus [09], 17) soll nach I 1 Hs 2 § 441 III entspr gelten (dazu BGH NJW 10, 1282 [BGH 14.01.2010 - VII ZR 106/08]; NJW 07, 3488 [BGH 17.07.2007 - X ZR 31/06]). Die Gegenleistung ist also in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der ganzen Leistung zur verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenseitigkeit der Forderungen.

Rn 2 I 1 spricht von Leistung und Gegenleistung. Daraus folgt, dass hier die fraglichen, aus einem wirksamen gegenseitigen Vertrag stammenden Pflichten miteinander in einem synallagmatischen Zusammenhang stehen müssen (vgl § 323 Rn 2; RGZ 54, 123, 125). Dies gilt wegen § 348 S 2 auch für das Rückgewährschuldverhältnis. Bei anderen Pflichten kann sich ein Leistungsverweigerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gegen den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme können daher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 IdR greifen bei Vereinbarungen über ein Leistungsverweigerungsrecht andere Hemmungstatbestände. Bei anfänglicher Stundung beginnt mangels Fälligkeit die Verjährung erst gar nicht (§ 199 I Nr 1), bei nachträglicher greift idR § 212 I Nr 1. Ein Stillhalteabkommen wird idR die Verjährungshemmung nach § 203 eintreten lassen. Die Wirkung (§ 209) tritt unabhängig vom Parteiwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rücknahmerecht.

Rn 1 Der Hinterleger kann die Hinterlegungsmasse jederzeit zurücknehmen, soweit das Rücknahmerecht nicht nach II erloschen ist. Eines Nachweises seiner Empfangsberechtigung bedarf es dann grds nicht. Seiner Rechtsnatur nach ist das Rücknahmerecht ein Gestaltungsrecht, das durch formfreie Erklärung ggü der Hinterlegungsstelle ausgeübt wird. Es besteht auch, wenn der Schuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Entspr der Maxime ›ohne Leistung keine Gegenleistung‹ (Vor § 320 Rn 2) muss der (nicht vorleistungspflichtige, vgl u. Rn 3) Gläubiger schon vor dem Auftreten von Leistungsstörungen davor geschützt werden, die Leistung erbringen zu müssen, ohne die Gegenleistung zu erhalten. Der Gläubiger soll daher einredeweise eine Erfüllung Zug um Zug (§ 322) verlangen können. Dieses ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 853 BGB – Arglisteinrede.

Gesetzestext Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist. Rn 1 § 853 erweitert die Möglichkeit der Erhebung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung gem § 242 (exceptio doli) ggü einer auf unerlaubt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 3 Der Schuldner kann die mitgeteilte Abtretung als wirksam behandeln, insb mit befreiender Wirkung an den in der Anzeige bzw Urkunde bezeichneten Zessionar leisten (BGHZ 56, 339, 349) oder diesem ggü aufrechnen (BGH NJW 78, 2025). Er kann sich aber auch auf die von ihm erkannte Unwirksamkeit der Abtretung berufen, Abtretungsanzeige oder Urkundenvorlage wirken also nicht k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mehrere Erbteile.

Rn 2 Beim Hinzuerwerb eines weiteren selbstständigen Erbteils kann der Erbe nach 1 die Haftung, auch wenn er iü unbeschränkt haftet, für diesen Erbteil beschränken. Bei mehreren Erben haftet der Miterbe, dem mehrere Erbteile angefallen sind, vor der Nachlassteilung nach § 2059 I 2 mit seinem Privatvermögen nur für die Nachlassverbindlichkeiten, die der Quote des Erbteils ent...mehr