Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 38 Der gesetzliche Forderungsübergang i. S. d. § 6 Abs. 1 EFZG findet nicht bereits mit Eintritt des schädigenden Ereignisses statt[1], sondern erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer tatsächlich geleistet und die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger und die Einrichtungen der zusät...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.4 Durchführungspflichten

Die (gesetzliche) Grundlage für die Ausführungskompetenz des Verwalters ist eine ungeschriebene Organpflicht.[1] Dabei hat der Verwalter insbesondere: die Beschlussentscheidungen für den Verband durchzuführen, Dienstleistungs- oder Werkverträge zur Beschlussumsetzung namens der Gemeinschaft abzuschließen, die Durchführung der Arbeiten zu überwachen und abzunehmen, Rechnungen zu ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers

aa) Normzweck Rz. 505 § 7 EFZG gibt dem Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer seinen Obliegenheiten nicht nachkommt. Unberührt von den Vorschriften dieser Norm bleiben die Möglichkeiten des Arbeitgebers, auf eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1755 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Verletzung der Mitteilungs- und Nachweispflichten

Rz. 506 Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder – bei einer Erkrankung im Ausland – die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung nicht erfüllt, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG.[1197] Durch die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Änderung der Nachweispflicht in § 5 Abs. 1a EFZG i...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1752 Nach § 273 BGB hat der Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern, bis sein Gläubiger die ihm obliegende und fällige Leistung erbracht hat, sog. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht.[4300] Im Arbeitsverhältnis können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dieses sog. Zurückbehaltungsrecht nutzen, um den anderen Vertragsteil zur Erfüllu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verhinderung des Anspruchsübergangs

Rz. 507 Dem Arbeitgeber entsteht ein weiteres Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Arbeitnehmer den gesetzlichen Forderungsübergang bei Dritthaftung verhindert, § 7 Abs. 1 Nr. 2 EFZG. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer über seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger verfügt, z.B. durch Verzicht, Abtretung, Abschluss eines Vergleichs oder wenn er trotz Auffor...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 636 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Rechtsfolgen mangelnder Festlegung

Rz. 32 Haben die Arbeitsvertragsparteien eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, berührt das nicht die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf. Es gelten die zum Schutz des Arbeitnehmers gesetzlich fingierten Arbeitszeiten,[16] nämlich eine Arbeitszeit von (mindestens) zwanzig Stunden bezogen auf die Woche und (mindestens) dre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Rückzahlungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß lässt sowohl die Rechtswirksamkeit des Darlehensvertrags oder sonstigen Rechtshandlungen als auch deren Erfüllung unberührt (vgl. Rowedder/Pentz/Schnorbus § 43a Rz. 11; Noack § 43a Rz. 18; i.E. wohl anders Altmeppen § 43a Rz. 11), es ist umstritten, ob der Gesellschaft vor Auszahlung eine Leistungsverweigerungspflicht oder ein Leistungsverweigerungsrecht z...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Abruffrist

Rz. 300 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilen. Die Berechnung der Frist erfolgt in umgekehrter Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 und 193 BGB. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Abrufs beim Arbeitnehmer. Der Tag des Zugangs des Abrufs wird nach § 187 Abs. 1 BGB ebenso wenig mitgezählt, wie de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Kein Vertretenmüssen

Rz. 509 Dem Arbeitgeber kommt kein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Maßstab ist § 276 Abs. 1 BGB. Damit darf der Arbeitnehmer hinsichtlich der Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch fahrlässig handeln; es genügt jeder Grad von Fahrlässigkeit. Das Verschulden von Erfüllungsgehilfen des Arbeitnehmers (z.B. Er...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 626 Ausschlussfristen bewirken, dass ein Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Sie dienen damit gleichsam der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden.[1451] Der Schuldner erlangt nach Ablauf der Frist Gewissheit darüber, dass er nicht länger mit Ansprüchen seines Gläubigers zu rechnen braucht. Von der Verjährung unterschei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unabdingbarkeit und Günstigkeitsvergleich

Rz. 480 Von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes kann nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden, § 12 EFZG (Unabdingbarkeit). Das Abweichungsverbot sichert den gesetzlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Der Grundsatz der Unabdingbarkeit wird in § 4 Abs. 4 EFZG nur insoweit durchbrochen, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 5 § 19 Abs. 1 verlangt die Einzahlung nach dem Verhältnis der Geldanlagen. Insofern ist einerseits die Einforderung durch Gesellschafterbeschluss und andererseits die Anforderung durch den Geschäftsführer erforderlich, soweit die Satzung nicht Abweichendes vorsieht. Die Bestimmung ist nur auf Bareinlagen anzuwenden. Sacheinlagen müssen bereits vor Anmeldung der Gründung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Haftungsumfang bei gutem Glauben

Rz. 8 § 31 Abs. 2 privilegiert den "gutgläubigen Empfänger" der Leistung. Bei Vorliegen der "Gutgläubigkeit" ist nicht voller Ersatz zu leisten, sondern nur der für die Gläubigerbefriedigung erforderliche Betrag. Der gute Glaube bezieht sich auf die tatsächlichen Umstände (Unterbilanz, Vermögenslage der GmbH; vgl. § 30). Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis schließen de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 489 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Mit Wirkung ab dem 1.1.2023 hat § 5 Abs. 1a EFZG für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Erwerb oder Inpfandnahme nach vollständiger Einzahlung

Rz. 8 Zulässig ist der Erwerb gem. Abs. 2 nach vollständiger Einzahlung, wenn die Gesellschaft aus freiem Vermögen ohne Verletzung des Stammkapitals (Grundsatz der Stammkapitalerhaltung) leistet und die GmbH die nach § 272 Abs. 4 HGB vorgesehene Rücklage ohne Verletzung des Stammkapitals und ohne eine Minderung einer nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rücklage, aus der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 550 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Nachschusspflicht

Rz. 3 Anders als nach § 737 S. 1 BGB n.F. besteht für die GmbH keine gesetzliche Nachschuss- und Verlustausgleichspflicht ( BGH v. 13.12.1982 – II ZR 282/81, ZIP 1983, 159). Rz. 4 Voraussetzung der Nachschusspflicht nach § 26 ist daher ihre satzungsmäßige Verankerung (Noack § 26 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 7; zu Gestaltungsmöglichkeiten: MüKo GmbHG/Schütz § 26 Rz. ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erstmalige Geltendmachung der (teilweisen) Freistellung

Rz. 376 Will der Arbeitnehmer erstmalig von einer der soeben beschriebenen Freistellungsmöglichkeiten Gebrauch machen, so muss er unterschiedliche Fristen und Formalitäten beachten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1072 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB auch nicht analog anzuwenden.[2805] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB aus.[2806]...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, § 6

Rz. 584 Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages hat der Entleiher dem Verleiher die besonderen Merkmale der vom Leiharbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit sowie die dafür erforderliche berufliche Qualifikation mitzuteilen; diese Verpflichtung folgt bereits aus § 12 Abs. 1 S. 4 AÜG. Gem. § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG ist ferner die jeweilige Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung mit Bezu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 1757 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht oder ist er nach § 275 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB von seiner Arbeitspflicht befreit, richtet sich die Frage seines Anspruchs auf Gegenleistung (also: Anspruch auf Lohn/Gehalt) zunächst nach § 326 BGB. Danach erlischt grundsätzlich der Anspruch auf Gegenleistung, sofern nicht der Gläubiger den Leistungsausschluss allein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Normzweck

Rz. 505 § 7 EFZG gibt dem Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer seinen Obliegenheiten nicht nachkommt. Unberührt von den Vorschriften dieser Norm bleiben die Möglichkeiten des Arbeitgebers, auf eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ausschluss kraft vertraglicher Vereinbarung

Rz. 1764 § 309 Nr. 2 BGB verbietet den formularmäßigen Ausschluss oder die Einschränkung von Leistungsverweigerungsrechten und Zurückbehaltungsrechten. "Arbeitsrechtliche Besonderheiten" (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) stehen einer Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB im Arbeitsverhältnis nicht grundsätzlich entgegen.[4363] Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständigen Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / p) Religion

Rz. 101 Die grund- und spezialgesetzlich geschützte Religionszugehörigkeit (Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 3 WRV; § 1 AGG) darf im Einstellungsverfahren grds. nicht erfragt werden, um eine mögliche Benachteiligung zu verhindern. Eine Ausnahme stellen aber auch hier Tendenzbetriebe dar (z.B. Kirchen, Krankenhäuser und Schulen in kirchlicher Trägerschaft, a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.2 Erzwingbarkeit

Rz. 466 Verbindlichkeiten können auf Vertrag, Gesetz oder faktischen Gegebenheiten beruhen. Für ihre bilanzielle Behandlung und Erfassung kommt es nicht auf die Art des Verpflichtungsgrunds an, sondern auf das Maß ihrer Erzwingbarkeit. Ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit rechtlich erzwingbar, so ist sie grundsätzlich mit ihrer Entstehung bzw. wirtschaftlichen Verursachun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Leiharbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Regelung in § 11 Abs. 5 AÜG wird das Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab und gibt es bereits bisher in den Tarifverträg...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 5. Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers

Rz. 326 Der Versicherer erhält mit § 16 Nr. 5 AFB 87 zwei und in A § 9 Nr. 5 a–c AFB 2010 drei Leistungsverweigerungsrechte. Diese Einreden betreffen sowohl die Gesamtleistung als auch die Abschlagszahlungen.[479] Das Leistungsverweigerungsrecht besteht, solange Unklarheiten über die Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen, z.B. bei Zweifeln über die Wirksamke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kaufpreisverwahrung / II. Einvernehmlicher Widerruf

Rz. 24 Der Widerruf eines mehrseitigen Treuhandverhältnisses darf nur beachtet werden, soweit er durch alle Anweisenden erfolgt ist (§ 60 Abs. 2 BeurkG). Erfolgt ein Widerruf erstens einseitig oder zweitens auch durch alle Anweisenden als mehrseitiger Widerruf, darf der Notar ihn nicht beachten. Dann sind die Beteiligten zu benachrichtigen (§ 57 Abs. 3 S. 2 BeurkG). Eine Rüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Geltung des VVG und das Verschuldensprinzip

Rz. 67 Gemäß § 16 Nr. 2 AVB findet ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Anwendung. Die §§ 19–58 VVG sind die Grundnormen für die vertraglichen Obliegenheiten, die sich praktisch in Verpflichtungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles aufteilen lassen. Rz. 68 Die Kreditversicherer hatten in ihren alten Versicherungsbeding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 5. Verzug, §§ 37, 38 VVG

Rz. 84 Der Verzug bei fälliger Prämie ist in den AVB nicht geregelt. Bei der Erstprämie ist § 37 VVG, bei der Folgeprämie § 38 VVG zu beachten. Rz. 85 Die Erstprämie ist grundsätzlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, den ersten Deckungszusagen und der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung fällig. Alle nachfolgenden Prämienpflichten unterliegen den Rechtsfolgen des § 38 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Korrespondenz mit dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Beziehungsdreieck Rechtsanwalt/Mandant/Rechtsschutzversicherer bestehen ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Daraus folgt, dass der Mandant auch nach erteilter Deckungszusage durch einen Rechtsschutzversicherer alleiniger Schuldner der Anwaltsgebühren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 7.4 Sonstige Rechte des Arbeitnehmers

Daneben kann der Arbeitnehmer noch weitere Rechte ausüben, wenn er benachteiligt wird: Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 14 AGG bei einer (sexuellen) Belästigung und – bedeutsamer – Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung unter den Voraussetzungen des § 273 BGB; in diesen Fällen hat der Arbeitgeber nach §§ 293, 298, 615 BGB gleichwohl die Vergütung weiterzuzahlen. Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 6 Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2182]

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Beispielsfall[1] Der schwerbehinderte Arbeitnehmer war arbeitsunfähig vom 23.11.1997–30.9.2009. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung i. H. v. 15.000 EUR. Mit der Klage machte der Arbeitnehmer Urlaubsabgeltung i. H. v. 29.198,24 EUR geltend. Das Urteil (nach alter Rechtslage): Der Urlaubsanspruch verjährt nicht. Anspruch au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TV-L keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr