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Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

 

Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Zwischen

_____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle)

– nachstehend "Bank" genannt –

und

_____ (Name und Adresse des Darlehensnehmers)

– nachstehend "Darlehensnehmer" genannt –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensnennbetrag und Nettodarlehensbetrag

Die Bank gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen (unveränderlich) im Nennbetrag von _____ EUR zur Inanspruchnahme auf dem Konto _____.

Der Nettodarlehensbetrag beträgt _____ EUR.

2. Zinssatz

Der Zinssatz für das Darlehen beträgt _____% jährlich. Dieser Zinssatz ist unveränderlich.

3. Disagio

Die Bank erhebt für die Dauer der Zinsbindungsfrist ein Disagio von _____ EUR. Das Disagio ist bei Auszahlung fällig und wird von der Bank verrechnet.

4. Effektiver Jahreszins

Der anfängliche effektive Jahreszins beträgt _____ %.

Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt auf der Grundlage der bei Vertragsschluss maßgeblichen Darlehenskonditionen und in der Annahme, dass das gesamte Darlehen tatsächlich zum _____ ausgezahlt wird. Der effektive Jahreszins kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen oder Vertragsbedingungen ändern.

5. Kosten

Der Ersatz von Aufwendungen der Bank richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Gesamtbetrag

Der Gesamtbetrag beträgt _____ EUR.
Der Gesamtbetrag ist die Summe aus dem Nettodarlehensbetrag und den Gesamtkosten des Kredits. Die Gesamtkosten enthalten sowohl die vereinbarten Sollzinsen als auch die sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag anfallen, soweit diese der Bank bekannt sind.
Dieser Betrag kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen oder Vertragsbedingungen ändern.

7. Abnahme

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. Die Bank ist ab _____ berechtigt, Bereitstellungszinsen von _____ % jährlich des nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrags zu verlangen. Unterbleibt die Auszahlung endgültig aus einem Grund, den die Bank nicht zu vertreten hat, bleiben ihr alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten.

8. Tilgung [und Laufzeit]

[Das Darlehen ist befristet bis _____.]

Alle fälligen Beträge werden

jeweils dem Konto _____ belastet.

(bei externem Referenzkonto:) gemäß SEPA-Lastschriftmandat

Mandatsreferenz: _____
Gläubiger-ID: _____

belastet.

Zinsen sind erstmals an dem auf die erste Auszahlung folgenden Zahlungstermin zu zahlen, Tilgungsbeträge erstmals am _____.

Tilgungsdarlehen: Die Tilgung beträgt _____ % jährlich des Darlehensnennbetrages zuzüglich der durch die Rückzahlung ersparten Sollzinsen. Ab Tilgungsbeginn ist eine jährliche Leistungsrate (Sollzinsen und Tilgung) von zurzeit _____ EUR zu zahlen. Sie ist in Teilbeträgen von _____ EUR am _____, erstmals am _____ zu zahlen. Bis zum Tilgungsbeginn sind nur die Sollzinsen zu diesen Terminen zu zahlen.
(Falls nur anfängliche Sollzinsbindung vereinbart:) Bei einer Änderung des Sollzinssatzes wird die Leistungsrate angepasst; die Bank kann zur Vermeidung einer höheren Leistungsrate von einer Anpassung absehen oder nur teilweise anpassen.
Abzahlungsdarlehen: Die Tilgung beträgt jährlich _____ EUR und ist in Teilbeträgen von EUR jeweils am _____, erstmals am _____ zu zahlen. Die Sollzinsen sind in Teilbeträgen jeweils am _____ zu zahlen. Die Sollzinsen werden aus der jeweiligen Restschuld berechnet. Die vom Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsraten ändern sich bereits aufgrund der Verminderung der Restschuld fortlaufend, d.h. unabhängig von Änderungen des Sollzinssatzes.
Festdarlehen (Endfälliges Zinszahlungsdarlehen): Das Darlehen ist spätestens am _____ zurückzuzahlen. Die Sollzinsen sind in Teilbeträgen jeweils am Ende eines _____ zu zahlen, erstmals am _____. [Während der Zinsbindungsfrist betragen die Zinsraten _____ EUR.]

9. Zahlungsverzug, Verzugszinssatz

Bei Zahlungsverzug des Darlehensnehmers wird zulasten des Kontos _____ berechnet

ein Verzugszinssatz von _____% jährlich.
der jeweils geltende gesetzliche Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB (Verzugszinssatz zurzeit _____%)

Der Basiszinssatz verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Darlehensnehmer haben (z.B. vorzeitige Fälligstellung des Darlehens, Verwertung von Sicherheiten) und die Erlangung künftiger Darlehen erschweren.

10. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten des Darlehens sind: _____ (z.B. Vermittlungsprovision)

11. Sicherheiten und Auszahlung

Das Darlehen kann in Anspruch genommen werden, sobald die nachfolgend vereinbarten Sicherheiten b...

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