Rz. 73

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[175] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2 lit. a BGB wichtige Änderung gebracht. Der Käufer einer mangelhaften Sache ist stets berechtigt, die Zahlung nach § 320 BGB zu verweigern.[176] Zwar kann – nach § 475 Abs. 1 BGB auch bei Verbrauchsgüterkauf-Verträgen – durch Vereinbarung hiervon abgewichen werden.[177] Denn dadurch werden nicht die Rechte des Verbrauchers im Hinblick auf den Mangel, sondern die Auswirkungen des Mangels auf andere Rechte/Pflichten berührt. Dies ist aber nach § 309 Nr. 2 lit. a BGB nicht in Verkauf-AGB gegenüber Verbrauchern möglich.[178] Allerdings besteht das Recht aus § 320 BGB wegen § 320 Abs. 2 BGB nur insoweit, als dies nach den Umständen des Einzelfalls nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Im konkreten Fall ist im Wesentlichen also relevant, welcher Teil des Kaufpreises voraussichtlich für die Kosten der Nacherfüllung aufzuwenden ist. Eine Konkretisierung des § 320 Abs. 2 BGB – im Rahmen des § 641 Abs. 3 BGB – in den Verkauf-AGB ist zulässig, soweit sie keine Einschränkung bedingt.[179]

[175] Allerdings greift § 320 BGB ausdrücklich nicht, wenn der Schuldner vorleistungspflichtig ist.
[176] v. Westphalen, NJW 2002, 20 verweist auf die Maßstäbe des § 641 Abs. 3 BGB.
[177] Siehe BGH v. 7.3.2013 – VII ZR 162/12, NJW 2013, 1431 (Nr. 25) (wo der BGH nicht auf § 475 Abs. 1 BGB zurückgreift); Palandt/Grüneberg, § 320 Rn 3, § 309 Rn 71. A.A. für Verbrauchsgüterkaufverträge MüKo/S. Lorenz, § 475 Rn 8.
[179] So v. Westphalen, NJW 2002, 20. Jetzt ablehnend: Dammann, in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, § 309 Nr. 2 Rn 23. Unzulässig wäre die Begrenzung des Leistungsverweigerungsrechts auf die "voraussichtlichen Nachbesserungskosten"; Palandt/Grüneberg, § 309 Rn 12.

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