Rz. 70
Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:
▪ | Zahlung des Kaufpreises zu 100 % spätestens bei Lieferung, |
▪ | Ausschluss eines etwaigen Zahlungs-/Leistungsverweigerungsrechts des Käufers wegen Mängeln und |
▪ | Aufschub der Mängelansprüche bis zur vollständigen Zahlung (Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers). |
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