Rz. 70

Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:

Zahlung des Kaufpreises zu 100 % spätestens bei Lieferung,
Ausschluss eines etwaigen Zahlungs-/Leistungsverweigerungsrechts des Käufers wegen Mängeln und
Aufschub der Mängelansprüche bis zur vollständigen Zahlung (Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers).

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