Rz. 38
Weitestgehend Einigkeit besteht darin, dass Sicherheitenbestellungen, die gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, nicht unwirksam sind.[76] Wenn also ein Kredit an einen Gesellschafter einer GmbH durch die GmbH besichert wird, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung gem. § 134 BGB. In Betracht kommt aber ein Leistungsverweigerungsrecht der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter.[77] Dieses Leistungsverweigerungsrecht dürfte allenfalls dann auch gegenüber der Bank geltend gemacht werden, wenn der Schaden der Gesellschaft durch kollusives Zusammenwirken von Gesellschafter und Bank verursacht worden ist.[78]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen