Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Freibetrag für Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 1 S 1 Nr 6 S 1 EStG können zudem die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuung-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs 6 EStG (s § 32 Rn 752ff (Pust)) für Kinder iSd § 32 Abs 1 bis 4 EStG (s § 32 Rn 190ff ( Pust) s § 32 Rn 311ff (Pust)) als Freibetrag bereits im LSt-Abzugsverfahren angewandt werden. Eine Ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verarbeitungsbeschränkung der LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 38 Abs 8 EStG darf der ArbG ohne Einwilligung des ArbN und soweit gesetzlich nichts anderes zugelassen ist, die LSt-Abzugsmerkmale nur für die Einbehaltung der LSt und KiSt verarbeiten. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die VO (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 EStG regelt grundlegende Fragen zu den LSt-Abzugsmerkmalen, insb deren Rechtsnatur, die Ausstellung und die Berichtigung von LSt-Abzugsmerkmalen in Sonderfällen sowie den Schutz der LSt-Abzugsmerkmale. Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 EStG regelt die Zuständigkeit für die Bildung und Änderung der LSt-Abzugsmerkmale und legt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39c EStG trifft vor allem Regelungen für den Fall, dass der ArbG die ELStAM seines ArbN nicht abrufen kann. In diesen Fällen, in denen der ArbG also nicht über die für einen korrekten LSt-Abzug notwendigen elektronischen Informationen seines ArbN verfügt – wie etwa die Steuerklasse, ggf den Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, ein KiSt-M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Auswertung der bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen für andere Steuern (§ 42g Abs 5 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bei der LSt-Nachschau gewonnenen Erkenntnisse können zunächst gegenüber dem von der LSt-Nachschau betroffenen ArbG in Bezug auf die LSt seiner ArbN verwertet werden, insoweit können gegen den von der LSt-Nachschau Betroffenen iSd § 42g Abs 2 EStG LSt-Nachforderungs- bzw Haftungsbescheide ergehen. Im Rahmen einer erweiterten Auswertung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsgrenze (§ 39a Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 2 S 4 EStG ist der Antrag auf Bildung eines Freibetrages aus der Summe wegen erhöhter WK (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 9 EStG, s Rn 11), erhöhter SA (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 4, 5, 7, 9 u Abs 1a EStG, §§ 10b u 33 EStG, s Rn 12), ag Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 33 EStG, s Rn 13), ag Belastungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendung des Faktorverfahrens beim LSt-Abzug (§ 39f Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sofern die Ehegatten/Lebenspartner sich für das Faktorverfahren entscheiden, ergibt sich aus § 39f Abs 2 EStG eine Verpflichtung des ArbG, beim LSt-Abzug die Steuerklasse IV und den Faktor anzuwenden (dazu s BT-Drucks 16/10189, 56). Dies ergibt sich letztlich jedoch bereits aus der allg Verpflichtung des ArbG, die LSt nach den ELStAM gemäß §...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Verdienstausfall des unselbstständig Tätigen

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§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 537 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[900] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Mit § 3c Abs. 2 EStG steht § 3 Nr. 40 EStG in einem sinnlogischen Zusammenhang (Rz. 1). Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung können die Teileinkünfte "brutto" festgestellt werden, wenn der notwendige Rechenschritt für die Ermittlung der stpfl. Einkünfte zweifelsfrei erkennbar ist.[1] Rz. 5 Die Steuerbefreiung wird gem. § 51a Abs. 2 S. 2 EStG im Rahmen der ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Besteuerung von Leistungen an Begünstigte (Destinatäre)

Rz. 74 Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger von Leistungen einer Familienstiftung nicht persönlich von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. wegen Gemeinnützigkeit), unterliegen Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) der Einkommensteuer.[100] § 32d Abs. 1 EStG ist anzuwenden mit der ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 38 Im Rahmen der Einbringung des Einzelunternehmens erhält der Einbringende Anteile an der Kapitalgesellschaft. Die künftige Veräußerung dieser Anteile an der Kapitalgesellschaft wird steuerlich anders behandelt als die Veräußerung eines Einzelunternehmens. Es kommt – in Bezug auf den Veräußerungsvorgang – zu einem Wechsel des Besteuerungssystems. Die Veräußerung eines Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.4 Zusammenveranlagung

Rz. 28 Eine Gesamtschuld durch Zusammenveranlagung kann nach dem Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 nur noch im Fall der Einkommensteuer entstehen. Nach § 26 Abs. 1 EStG können Ehegatten unter den dort näher geregelten Voraussetzungen zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, ist ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / d) Sozialleistung und Anspruchsübergang

Rz. 54 Im Falle der Tötung ist – wie auch im Fall der Verletzung – vor einer Klage des Unterhaltsgeschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer bzw. vor einer Ersatzleistung an den Unterhaltsgeschädigten stets zu prüfen, ob und inwieweit der Unterhaltsgeschädigte Anspruchsinhaber ist. In zahlreichen Fällen nehmen Drittleistende (Arbeitgeber, Dienstherr, ...mehr

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Aktuelle Änderungen der BMF... / 4. Besonderheiten bei im Privatvermögen gehaltenen bestandsgeschützten Alt-Anteilen (Rz. 30)

Ab dem 1.1.2018 realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 InvStG 2018 mit Ausnahme der Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 6 InvStG 2018), unterliegen mit den ab dem 1.1.2018 eingetretenen und durc...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.3 Freiwilligkeit

Rz. 25 Weitere Voraussetzung für den Zuwendungsabzug ist, dass die Ausgabe freiwillig geleistet wird. Freiwilligkeit liegt vor, wenn die Ausgabe ohne rechtliche Verpflichtung oder bei freiwillig eingegangener Verpflichtung geleistet wird,[1] z. B. Ausgaben eines Angehörigen eines religiösen Ordens, wenn er die Spenden in Erfüllung seines Ordensgelübdes geleistet hat,[2] bei ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.3 Auswirkung auf den Arbeitgeber

Viele internationale Mitarbeitereinsätze erfolgen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung. Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede gem. Arbeitsvertrag bzw. Entsendevertrag zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch gesetzliche Abgaben (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und ggfs. Sozialversicherungsbeiträge) ...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 1. Pflicht- und Antragsveranlagung

Für die Frage, ob die (jährliche) Abgabe einer ESt – und Kirchensteuer(KiSt)erklärung obligatorisch oder fakultativ ist, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Daran anknüpfend sind weitere Kriterien zu prüfen, die eine Veranlagungspflicht oder eine Antragsveranlagung begründen. Arbeitn...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / IV. Sonderausgaben

Die Angaben zu den Sonderausgaben sind auf mehreren Anlagen zu machen. Altersvorsorgebeiträge für zertifizierte Anlagen sind auf der Anlage AV, Altersvorsorgebeiträge werden auf der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Auf der Anlage Sonderausgaben werden übrige Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Spenden), welche nicht von den anderen Anlagen erfasst werden, berücksichtigt. Darü...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / II. Vordrucke zur ESt-Erklärung 2020 ohne Bezug zu Einkunftsarten

Modularer Aufbau der ESt-Erklärung: Die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen zur ESt 2020 ist auf eine Vielzahl verschiedener Formulare verteilt. Hintergrund der in den letzten Jahren immer umfangreicher gewordenen Anzahl an unterschiedlichen Erklärungsformularen ist der mittlerweile konsequent umgesetzte modulare Aufbau der ESt-Erklärung. Der Steuerpflichtige soll zielgeric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 § 42 AO gilt uneingeschränkt für alle Steuerarten.[1] Aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich lediglich ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber ein allgemeiner Ausschluss ihrer Anwendbarkeit auf eine bestimmte Steuer.[2] In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.4 Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Mehr als 450 EUR monatlich Beträgt das monatliche Entgelt eines Beschäftigten mehr als 450 EUR , muss der Steuerpflichtige als Arbeitgeber die Bezüge dem normalen Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Verfahren unterwerfen. Neben der Lohnsteuer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die gesamten Zahlungen stellen den Aufwand dar, der im Rahmen des § 35a Abs. 1 bz...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Verdacht eines Abgabenbetrugs (Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 20 Die besondere Rechtsstellung mit staatsanwaltschaftlicher Rechtsqualität wird für die Finanzbehörde in Abweichung von § 386 Abs. 2 Nr. 1 AO nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ausnahmsweise auch dann begründet, wenn durch den die Tat bildenden Lebenssachverhalt sowohl eine Steuerstraftat als auch zugleich eine allgemeine Straftat gegeben sind, sofern diese Verletzung des allge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Doppelfunktion der Finanzverwaltung

Rz. 1 § 386 AO begründet die funktionelle Zuständigkeit der Finanzbehörde für die selbständige Strafverfolgung von Steuerstraftaten. Damit erhält die Finanzbehörde die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für die in dieser Vorschrift genannten Grenzen. Mit dieser Regelung wird von den allgemeinen Strafvorschriften abgewichen und eine eigene Kompetenz der Finanzbehörde im Steuerstr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 51 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG.[1] Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET wurde seit VZ 2018 neu aufgelegt. In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Personenbezogene Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen aus entspr. Beteiligungen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP-BET abzugeben. Beraterhinweis Haben Ehegatten/Lebenspar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Loh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Programmablaufplan

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Als Programmierhilfe für den ArbG und die Hersteller von (lohnabrechnungs-)Software erstellt die FinVerw Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) einzubehaltenden > Lohnsteuer, des > Solidaritätszuschlag und der Maßstabsteuer für die > Kirchensteuer. Die Rechtsgrundlage enthält § 39b Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 ESt und GewSt sind nach verfassungsrechtlicher Einschätzung zum seinerzeitigen Stand auch für hohe > Einkommen nicht so ausgestaltet, dass eine übermäßige Steuerbelastung und damit eine Verletzung der Eigentumsgarantie festgestellt werden kann (zur Halbteilung als Belastungsobergrenze vgl BVerfG 115, 97 vom 18.01.2006 – 2 BvR 2194/99, DB 2006...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) ....nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Für steuerfreie Job-Tickets

Rz. 43 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der geldwerte Vorteil eines Job-Tickets, das ein ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält, ist grundsätzlich steuerfrei nach § 3 Nr 15 EStG, wird jedoch auf die > Entfernungspauschale angerechnet (> Rz 19 ff). Alternativ gibt es die Möglichkeit, den Sachbezug pauschal mit 25 % zu versteuern, wodurch der Abzug der Entfernun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.6 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten

Rz. 32 Als Kinder i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG und somit auch i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gelten auch Kinder, die über 18 Jahre alt sind und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Eigenschaft als Kind i. S. d. oben genannten Vorschriften bleibt auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr