Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Glaubensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Eine Glaubensgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die von einer gemeinsamen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung getragen wird. Die Freiheit des Bekenntnisses zu einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung wird durch Art 4 GG geschützt. Nach Art 140 GG iVm Art 137 Weimarer Reichsverfassung (WRV) ist die Freiheit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuern

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuern sind Geldleistungen, die ein Staat zur Finanzierung seiner allgemeinen Leistungen erhebt. Eine Legaldefinition für Steuern findet sich in § 3 Abs 1 AO mit folgendem Wortlaut: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerfreie Beträge

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Jedem Stpfl steht von Verfassungs wegen ein steuerfreier > Grundfreibetrag Rz 1 zu. Zu Einzelheiten > Existenzminimum. Der > Grundfreibetrag wird ebenso wie der > Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Berechnung der LSt über die > Steuerklassen berücksichtigt, weil er in den > Lohnsteuertarif eingearbeitet ist. Das Existenzminimum für > Kinder wi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Tatsächliche Durchführung des Anstellungsvertrags

Rz. 44 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die tatsächliche Durchführung der im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen wie bei einem fremden Dritten ist Voraussetzung für ihre steuerliche Anerkennung (BFH 153, 313 = BStBl 1988 II, 786; BFH/NV 2001, 1149 mwN). So muss die Vergütung für die geleisteten Dienste zu den üblichen Gehaltsterminen (Festgehalt) oder den vereinbarten Fä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerliche Folgen

Tz. 163 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die stliche Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG setzt außerbilanziell an (Hinzurechnung des gebuchten Aufwands). Die Gewinnermittlung in der ersten (bilanziellen) Stufe wird also – ebenso wie bei vGA nach § 8 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG – durch die Vorschrift nicht berührt. Dies ist allerdings nicht unstreitig; in Teilen der Lit wird – uE...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Schwebende und mit dem Erbfall entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 140 Zivilrechtlich liegen Erblasserschulden auch bei den mit oder nach dem Erbfall entstehenden Verpflichtungen vor, sofern ihr Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers gegeben war. Die Abzugsfähigkeit derartiger Verbindlichkeiten i. R. d. § 10 Abs. 5 ErbStG folgt nicht strikt dem Zivilrecht, sondern nur unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips (§§ 9, 11 ErbS...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 2.1 Grundsatz zur Höhe des Qualifizierungsgeldes, Nettoentgeltdifferenz (Abs. 1)

Rz. 11 Das Qualifizierungsgeld stellt eine Entgeltersatzleistung während der Zeit der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme dar und hat insoweit Lohnersatzfunktion. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verlust an Einkommen, der den Arbeitnehmer von einer Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme abschrecken könnte, teilweise auszugleichen. Dieser Verlust...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.2 Verbindung mit sonstigen Verwaltungsakten (Satz 2 und 3)

Rz. 67 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO können Verwaltungsakte über steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO oder sonstige Ansprüche, auf die die AO anzuwenden ist, gegen einen oder mehrere der Stpfl. mit zusammengefassten Steuerbescheiden i. S. d. § 155 Abs. 3 S. 1 AO verbunden werden. Gemeint sind nur steuerliche Nebenleistungen zu der mit dem zusammengefassten Bescheid fes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. nach den Grundsätzen der Erklärungstheorie eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.1 Überblick

Rz. 12 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 156 Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber mit der Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000[1], die durch das Gesetz v. 18.7.2016[2] geändert worden ist, Gebrauch gemacht. Die KBV in der Fassung des Gesetzes v. 18.7.2016 ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.2 Regelungsinhalt des Steuerbescheids

Rz. 18 Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1], mit dem eine nach Art, Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt und Höhe näher bestimmte Steuer durch die Finanzbehörde gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner verbindlich festgesetzt wird. Mit dem Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO ist im engeren Sinn die „Steuerfestsetzung“ gemeint. Alle Entscheidungen, die in die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.2 Ausdehnung auf weitere VA und mit Nebenbestimmungen verbundene Verwaltungsakte (Satz 2)

Rz. 79 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Durch § 155 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AO werden der erstmalige Erlass wie auch die Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erfasst, die m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45–49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 2.2.4 Anzurechnende Steuern (Zeilen 111-113)

Zeilen 111-113 erfassen die anzurechnenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge), die die jeweiligen laufenden Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit betreffen. Beschränkung der Anrechenbarkeit von KapESt nach § 36a EStG und/oder § 31 Abs. 3 InvStG Zeilen 114/115 betreffen die sich aus § 36a EStG/§ 31 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Folgen der Fiktion des § 252 AO

Rz. 4 Die Gläubigerfiktion des § 252 AO hat Bedeutung für die Vollstreckung verschiedener Steuern, deren Durchsetzbarkeit sie dadurch erleichtert, dass im Vollstreckungsverfahren nicht genau beachtet werden muss, welcher Körperschaft der Steueranspruch zusteht. Der von seinem Aufkommen her bedeutsamste Fall betrifft dabei die Steuern, die anteilig dem Bund und den Ländern zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 4 Vollstreckungsbehörden

Rz. 10 Klargestellt ist nach dem Wortlaut des § 249 Abs. 1 AO, dass nur die Verwaltung sich des Verwaltungsvollstreckungsrechts bedienen darf, um ihre Verwaltungsakte durchzusetzen. Diese Möglichkeit eröffnet sich nicht für Stpfl., die einen Anspruch gegen die Verwaltung aus dem Steuerschuldverhältnis haben.[1] Vollstreckungsbehörden sind nach § 249 Abs. 1 S. 3 AO die FÄ und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3 Berücksichtigung der KiSt

Rz. 23 In § 32d Abs. 1 S. 3 EStG finden sich Vorgaben für die Berücksichtigung der KiSt bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich die Abgeltungsteuer i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 und 2 EStG im Fall einer KiSt-Pflicht um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden KiSt ermäßigt. Bei der KiSt handelt es sich um eine Zuschlagste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.5 Formel für die Steuerberechnung

Rz. 26 § 32d Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG enthält eine Formel zur Berechnung der auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG entfallenden Abgeltungsteuer. Nach § 32d Abs. 1 S. 4 EStG beträgt die ESt auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen (e – 4q) : (4 + k). § 32d Abs. 1 S. 5 EStG definiert "e" als die nach den Vorschriften des § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.2 Bezüge zu Regelungen außerhalb des EStG

Rz. 8 Enge Bezüge des § 32d EStG bestehen zu einer Reihe von Regelungen außerhalb des EStG. So führen Investmenterträge i. S. d. § 16 Abs. 1 InvStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 Abs. 1 EStG unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG der Besteuerung. Vorschriften z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Proportionaler Sondertarif für Kapitaleinkünfte, § 32d Abs. 1 EStG

Rz. 16 § 32d Abs. 1 EStG regelt den proportionalen Sondertarif i. H. v. 25 % für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, der die Anwendung des progressiven Normaltarifs i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % ausschließt. Die Vorschrift enthält mehrere Sätze. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 32d EStG gilt in sachlicher Hinsicht ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Dies wird in § 32d Abs. 1 S. 1 EStG insofern ausdrücklich klargestellt, als der proportionale Sondertarif i. H. v. 25 % nur dann anwendbar ist, wenn die betreffenden Kapitalerträge nicht nach der Subsidiaritätsregel i. S. d. § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zu den Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. H. v. 25 % gilt, der die Anwendung des progressiven Normalta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Günstigerprüfung durch die Finanzverwaltung, § 32d Abs. 6 EStG

Rz. 81 § 32d Abs. 6 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG eine Steuerfestsetzung zum progressiven Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG beantragen kann, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt als die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Bei der in § 32d Abs. 6 EStG geregelten Günstigerprüf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Als Gegenstand der Aufteilung kommen nur Steuern vom Einkommen und die VSt in Betracht. Steuern vom Einkommen sind die ESt und die KSt sowie der darauf als Ergänzungsabgabe erhobene Solidaritätszuschlag. Für die Aufteilung kommt aber nur die ESt nebst darauf entfallendem Solidaritätszuschlag in Betracht, weil die KSt keine Zusammenveranlagung kennt. Da die VSt nur bis zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ausnahme vom Abflussprinzip für Kirchensteuern?

Der Kläger K war Gesellschafter der A-GmbH. 2014 brachte er Anteile im Weg eines qualifizierten Anteilstausches in die B-GmbH ein. Der Ansatz der Anteile erfolgte auf Antrag gem. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum Buchwert. Die B-GmbH veräußerte Anteile hiervon in den Jahren 2018 und 2019 innerhalb der Sperrfrist (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG) mit der Folge, dass K Einbringungsgewinne r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 3. Nicht abschließend entschiedene Konstellationen

Bislang ebenfalls nicht abschließend entschiedene Konstellationen ergeben sich, wenn nach streitiger Einziehung der betroffene Gesellschafter zunächst aus der Liste ausgetragen wird, dann – während des notariellen mehrjährigen gerichtlichen Verfahrens betreffend die Anfechtung des Einziehungsbeschlusses – Ausschüttungen beschlossen und vollzogen werden und danach rechtskräftig v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften

Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weiteren Einkünften nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelunternehmers besteuert. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Pauschalsteuersatz

Rn. 47 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % der Bemessungsgrundlage. Analog den Vorschriften zur Pauschalierung der LSt sind zusätzlich hierauf die KiSt und der SolZ abzuführen (kritisch zur KiSt Albert, FR 2006, 913, 919). Nach BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 36 ist für die Ermittlung der KiSt bei Anwendung des § 37b EStG in RP nach dem Erlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / d. Steuersätze

Die österreichische Einkommensteuer sieht einen progressiv gestaffelten Steuersatz von bis zu 55 % vor. Insbesondere bei sehr hohen Einkommen kann sich also ein höherer Durchschnittsteuersatz ergeben. Je nach Tätigkeit bestehen jedoch Begünstigungen. Für einige Einkünfte bestehen allerdings besondere Steuersätze. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / V. Zinseinkünfte

Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z.B. bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8

Auf einen Blick Trotz eines grundsätzlich höheren Spitzensteuersatzes im Einkommensteuergesetz von 55 % kann ein Zuzug nach Österreich für in Deutschland Steuerpflichtige durchaus interessant sein. Hingewiesen sei auf den reduzierten Steuersatz von 27,5 % auf Kapitaleinkünfte. Aus einer kurz- bis mittelfristigen Perspektive ist dabei vor allem an Sportler, Künstler oder Fors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsberechtigte Unternehmer

Rn. 9 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendendes Unternehmen iSd § 37b EStG kann jedes Unternehmen bzw jeder Unternehmer sein, nicht erfasst werden jedoch Zuwendungen aus dem privaten Bereich des Unternehmers, auch wenn eine betriebliche Motivation vorliegt ( BFH vom 12.12.2013, BStBl II 2015, 490; s Rn 8b ). Die Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG kann unabhängig von der Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1158 Die gesetzlichen Gewinnverteilungsregelungen sind dispositiv, sodass sie an die individuellen Bedürfnisse anpasst werden können. Bei der Ausgestaltung der Entnahmeregelung sind insb. folgende Umstände zu berücksichtigen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert, Neue Pauschalierungsmöglichkeiten bei Sachzuwendungen für die Lohn- und ESt durch das JStG 2007, FR 2006, 913; Niermann, Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007, DB 2006, 2307; van Dülmen, Der neue § 37b EStG: Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, DStR 2007, 9; Preising/Kiesel, Pauschalbesteuerung von nützlichen Aufwendungen? – Zum Verhältnis von § 37b ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1.1 Mitteilungspflicht von Besteuerungsgrundlagen, an die Abgaben anknüpfen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 7 § 31 Abs. 1 S. 1 AO regelt die Verpflichtung der Finanzbehörde, solche Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge öffentlich-rechtlichen Körperschaften mitzuteilen, deren Abgaben an die mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen anknüpfen. Welche Finanzbehörde jeweils zur Mitteilung verpflichtet ist, richtet sich nach der jeweils bundes- und landesrechtlich g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Steuerliche F... / VI. Kirchensteuern

Die Kirchensteuer ist eine kantonale Steuer. In nahezu sämtlichen Kantonen sind die evangelisch-reformierte (protestantische) sowie die römisch-katholische Kirche anerkannt und somit zur Erhebung einer Kirchensteuer ermächtigt. In verschiedenen Kantonen sind auch die christkatholische Kirche[33] sowie die israelitische Kultusgemeinschaft[34] zur Erhebung einer Kirchensteuer ...mehr