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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.6.1.2 Steuerliche Folgen

Friedbert Lang
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Tz. 163

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Die stliche Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG setzt außerbilanziell an (Hinzurechnung des gebuchten Aufwands). Die Gewinnermittlung in der ersten (bilanziellen) Stufe wird also – ebenso wie bei vGA nach § 8 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG – durch die Vorschrift nicht berührt. Dies ist allerdings nicht unstreitig; in Teilen der Lit wird – uE unzutreffend (und zT auch aus einer Zeit stammend, in der auch vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG noch bilanziell korrigiert wurden) – auch die Auff vertreten, dass § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG zu einer bilanziellen Korrektur führe; s Stein (in H/H/R, § 8 KStG Rn 231); s Emde (BB 1988, 1214); s Groh (BB 1993, 1882); s Winter (GmbHR 1993, 31); wie hier iS einer außerbilanziellen Korrektur auf der sog 2. Gewinnermittlungsstufe s Neumann (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 Rn 671); s Große (DStR 2010, 1397); und s Lehmann (in F/D, § 8 KStG Rn 391: "werden stlich wie Ausschüttungen auf Anteilsrechte an Kap-Ges behandelt"); offen Kohlhepp (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 Rn 507). Anders wäre die Lage allerdings, wenn man – der Vfg der OFD NRW v 12.05.2016 (DB 2016, 1407) folgend – in einem hr-lichen EK-Ausweis auch für stliche Zwecke von EK ausgehen würde. Auch die FinVerw ist von dieser Linie aber zwischenzeitlich wieder abgerückt (dazu s Tz 124).

Durch § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG wird allerdings keine vollständige stliche Gleichstellung von Genussrechtsinhabern mit Gesellschaftern einer Kap-Ges bewirkt; s Neumann (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 Rn 1248); aA Kohlhepp (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 Rn 546).

So führt die Einzahlung eines Genussrechtsinhabers nach den in s Tz 121ff dargelegten Grundsätzen in der St-Bil auch dann zu einem erfolgsneutralen Aktiv-/Passivtausch, wenn es sich bei der Genussrechtsverpflichtung hr-lich um EK und stlich um ein b...

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