Die Anlage KAP-BET wurde seit VZ 2018 neu aufgelegt. In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO). In der Anlage KAP-BET werden Kapitalerträge unabhängig davon erfasst, ob diese dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben oder nicht.

Die Ausgestaltung der Anlage KAP-BET 2020 stimmt in ihren Grundzügen mit der Anlage KAP 2020 überein. Insbesondere sollen die (privaten) Kapitalerträge nach dem anzuwendenden Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG oder §§ 32a ff. EStG) als auch nach bereits dem Steuerabzug unterlegenen und noch nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegenen Kapitalerträgen differenziert werden.

Im Fall der Erklärung zur Festsetzung von KiSt auf Kapitalerträge (Zeile 6 der Anlage KAP) ist, sofern einschlägig, auch die Anlage KAP-BET ausgefüllt der ESt-Erklärung beizufügen.

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