Die Anlage KAP-BET ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen aus entspr. Beteiligungen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP-BET abzugeben.

Beraterhinweis Haben Ehegatten/Lebenspartner gemeinschaftlich Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sind diese nur dann mithilfe der Anlage KAP-BET zu erfassen, wenn für diese Einkünfte tatsächlich eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt. Anderenfalls sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf den Anlagen KAP oder KAP-INV der Ehegatten/Lebenspartner zu erfassen, nachdem eine formlose Aufteilung der Kapitaleinkünfte auf die Personen erfolgt ist.

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