Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 04/2025, Entpflichtung d... / 2 Anmerkung

Die schon etwas länger zurückliegende Entscheidung des Amtsgerichts Kiel wurde im Rahmen eines Verfahrensmarathons geführt, bei dem die Verfahrensbeiständin die betroffenen drei Kinder über drei Jahren vertrat und in dem der Anwalt eines Elternteils mit schwerem Geschütz gegen die Verfahrensbeiständin vorging. Der Anwalt und die Verfahrensbeiständin waren sich schon in einem...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 7.3 BayVGH, Beschl. v. 3.12.2024 – 12 CE 24.1793

1. Eltern bleiben Träger des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, auch wenn sie zivilrechtlich nicht sorgeberechtigt sind und auch kein Umgangsrecht besitzen. Das Elternrecht ist als Menschenrecht i.S.v. Art. 1 Abs. 2 GG zu qualifizieren und somit unveräußerlich und unverletzlich. 2. Aus dem Elternrecht kann im Einzelfall ein einklagbares Recht des nichtsorgeberechtigten El...mehr

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FF 04/2025, Aktuelle Rechts... / D. §§ 1671, 1628 BGB

Das Jahr 2024 war geprägt von Entscheidungen der Obergerichte betreffend die gemeinsame elterliche Sorge in Fällen häuslicher Gewalt. Die erste hier zu erwähnende Entscheidung ist die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses, mit dem die gemeinsame elterliche Sorge hergestellt wurde, und Zurückverweisung des Verfahrens zur Vornahme weiterer Ermittlungen durch den 6. Famil...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.3 Unverzüglich Benachrichtigungspflicht nach Satz 3

Rz. 22 Der mit dem KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügte Satz 3 begründet eine unverzügliche Informationspflicht (Satz 3 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt, vgl. BT-Drs. 19/28870 S. 77 f. und 112 f.; vgl. auch Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 202...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.5 Zeitpunkt der Mitteilungspflicht – Unverzüglichkeit

Rz. 20 Satz 1 bestimmt auch den Zeitpunkt der Mitteilungspflicht und ordnet an, dass die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat. Unverzüglichkeit ist hier – wie auch anderswo im sozialrechtlichen Kontext – i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu verstehen. Daher muss die Strafverfolgungsbehörde und auch das erkennende Gericht die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern machen. ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.2 Hinweispflicht nach Satz 2

Rz. 32 Darüber hinaus trifft den Jugendhilfeträger nach Satz 2 auch die Pflicht, Betroffene auf die Information nach Satz 1 vorab hinzuweisen. Diese Pflicht zur Vorabinformation erfährt dort eine Ausnahme, wo diese Hinweise dem Kindeswohl zuwiderlaufen, weil damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen infrage gestellt wird.mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.3 Konkretisierung der Aufgabenzuweisung nach Abs. 3

Rz. 11 Abs. 3 konkretisiert die in Abs. 2 und in Art. 6 Abs. 2 GG formulierte Aufgabenzuweisung, indem Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr als Ausprägungen des stattlichen Wächteramtes aufgeführt werden. Rz. 12 Abs. 3 schafft damit einen Anspruch der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung auf Unterstützung. Unterstützungsleistungen...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.2 Anordnung durch Richter oder Staatsanwalt nach Satz 2

Rz. 30 Satz 2 präzisiert in Anlehnung an die allgemeinen Regelungen über die Mitteilungspflicht nach Satz 1, welche konkrete institutionalisierte Stellen bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die Mitteilungen an das Jugendamt oder Landesjugendamt auszuführen haben und verantworten müssen, nämlich Staatsanwälte und Richter. Die Reglung in Satz 2 ist erst auf Beschlussemp...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.3 Verhältnis zu § 8a

Rz. 45 § 8a SGB VIII beinhaltet ganz allgemein den jugendhilferechtlichen Grundsatz des Schutzauftrags des Jugendamtes bei einer Kindeswohlgefährdung und macht es nach § 8a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zur Aufgabe des Jugendamtes bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. § 8a ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Zunächst (Abs. 1) sollen die genannten Personengruppen Eltern beraten und motivieren, Hilfen nach dem SGB VIII anzunehmen. Dann (Abs. 2) sollen sie die Möglichkeit haben, zu Fragen der Gefährdung des Kindeswohls in einem konkreten Fall Beratung durch den öffentlichen Träger einzuholen, ohne die Identität der Betroffenen in diesem Stadium offenb...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.5 Mitarbeiter von Zollbehörden nach Abs. 5

Rz. 33 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Regelungen in Abs. 2 und 3 auch für Mitarbeiter von Zollbehörden an. Rz. 34 Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Mitarbeiter von Zollbehörden, die dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I unterliegen, nicht zugleich Berufsgeheimnisträger i. S. d. des Katalogs in Abs. 1 sind und dennoch Kenntnis kindeswohlgefährdender Um...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.4.2 Legaldefinition "Frühe Hilfen" nach Satz 2

Rz. 24 Satz 2 versucht eine Legaldefinition des Begriffes der frühen Hilfen. Die Gesetzesbegründung weist auf das Aktionsprogramm des Bundes "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" und auf das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" als Plattform für einen gezielten Wissensaustausch hin (BR-Drs. 202/11 S. 24 = BT-Drs. 17/6256 S. 17). Rz. 25 Die Vorschrift be...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Regelung: Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen und den Umfang der Mitteilungspflicht. Abs. 1 Satz 2 personalisiert die Mitteilungspflicht auf den zuständigen Staatsanwalt oder den zuständigen Richter. Zugunsten der zur Einschätzung des Kindeswohls nicht berufenen Richter und Staatsanwälte schafft Abs. 1 Satz 3 das Recht auf Beratung durch eine Fachkraf...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 3 Literatur

Rz. 32 Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung – Teil 2, ZKJ 2022, 292; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.2.2012, J 6.140 LS/My, Zur Aufforderung durch das Jugendamt bei Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an die Eltern, JAmt 2012, 161; Ehrmann/Breitfeld, Besserer Kinderschutz nach Inkrafttre...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.1 Berufsgeheimnisträger – Pflicht zur Information der Eltern nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 benennt zunächst die Personengruppen, denen nachfolgend Pflichten auferlegt und Aufgaben zugewiesen werden. Dies sind insbesondere die in § 203 StGB aufgeführten sog. Berufsgeheimnisträger, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und von ihrer Ausbildung her zur Erörterung einschlägiger Problemlagen...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019, 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016, 54; Cirullies, Neue Gese...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.2 Unterrichtungspflicht der Pflegeperson nach Satz 2

Rz. 32 Das Überprüfungsrecht zum Schutz des Kindeswohls wird durch die Unterrichtungspflicht der Pflegeperson flankiert und ergänzt. Satz 2 verpflichtet die Pflegeperson, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Ziel ist es, alle sich anbahnenden Gefährdungen des Kindes für das Jugendamt transparent zu m...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der neuen Regelung in § 37c ist die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens. Die Vorschrift hat damit Sammelfunktion. Zur Verbesserung der Perspektivklärung und einer die Kontinuität sichernden Hilfeplanung unter Beachtung des kindlichen Zeitempfindens werden die hierauf gerichteten Planungsanforderungen, die bislang in § 36 Abs. 1 und § 37 geregelt ware...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.4 Beendigungspflicht nach Abs. 4

Rz. 49 Besteht die Erfüllung der Anforderungen nach Abs. 2 Nr. 2 – also die besonderen Anforderungen an den Leistungserbringer nach Buchst. a bis e – oder die Eignung der mit der Leistungserbringung betrauten Einrichtung oder Person nach Abs. 2 Nr. 3 nicht fort, soll die Leistungserbringung im Ausland unverzüglich beendet werden (Abs. 4). Rz. 50 Die Pflicht zur Beendigung tri...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.3 Eignungsprüfung nach Nr. 3

Rz. 40 Abschließend hat der Jugendhilfeträger nach Nr. 3 auch die Eignung der mit der Leistungserbringung zu betrauenden Einrichtung oder Person an Ort und Stelle zu überprüfen. Rz. 41 Ziel ist es festzustellen, ob in der Einrichtung oder bei der Person das Kindeswohl gewährleistet ist (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93).mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pflegeverhältnisses das gemäß § 79a Satz 2 entwickelte Gewaltschutzkonzept anzuwenden. Abs. 1 Satz 2 gibt dabei der Pflegeperson sowie dem Kind oder dem Jugendlichen einen eigenständigen und speziellen Beratungs- und Beteiligungsanspruch bei der Ausgestaltung des Konzepts. Abs. 2 gibt d...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2 Anforderungen an den Leistungserbringer nach Nr. 2

Rz. 30 Der Jugendhilfeträger ist nach Nr. 2 weiter verpflichtet, diverse Anforderungen an den Leistungserbringer sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschluss 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist online über die Website der JFMK abrufbar). Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.5 Kindeswohlbeinflussende Ereignisse nach Buchst. e

Rz. 39 Durch Nr. 2 Buchst. e schließlich soll sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen, unverzüglich – und damit nach dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern – mitteilt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe so...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 18 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.4 Verstöße gegen Meldepflichten (Nr. 3)

Rz. 8 Die Einstufung der Verstöße gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit und damit die Bußgeldbewährung wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 in die Vorschrift eingefügt; bis dahin enthielt die Vorschrift keine Regelung bei Verstoß gegen die Meldepflichten i. S. d. Vorgä...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.3 Wunsch einer in § 78a genannten Leistung nach Satz 3

Rz. 42 Satz 3 ist eine weitere Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und entspricht dem § 36 Absatz 1 Satz 5 in seiner bis zum 9.6.2021 gültigen Fassung (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91; die Gesetzesmaterialien nennen hierzu allerdings die falschen Sätze in Abs. 3). Rz. 43 Zwar erweitert Satz 3 den Kreis der Wunschberechtigten auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.2 Rückkehroption nach Satz 2 Nr. 1

Rz. 42 Generell geht Hilfe zur Erziehung in Form der Fremdunterbringung davon aus, dass zunächst die Rückkehroption (Nr. 1) offenzuhalten und zu bevorzugen ist. Dies folgt etwa auch aus § 37 Abs. 1. Daneben gebietet es auch das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK darauf hinzuwirken, dass eine Inpflegegabe nur eine vorübergehende Maßnahme ist und eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Zur Übergangsplanung gehört auch die proaktive Kontaktaufnahme des Jugendamts mit dem anderen Sozialleistungsträger (vgl. auch JAmt 2024, 615). Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Mon...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.5 Abgrenzung

Rz. 26 Zur Abgrenzung der Hilfe von anderen Hilfsformen kann auf die besondere Zielsetzung und die Adressaten der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurückgegriffen werden. Als familienbezogene Leistung mit dem universellen und generellen Charakter unterscheidet sich die Sozialpädagogische Familienhilfe grundlegend von der Hilfe des § 30 – dem Erziehungsbeistand, Betreuungshe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.2 Leichtfertige schwere Gefährdung nach Nr. 1

Rz. 3 Die im "Grundtatbestand" vorsätzliche Betreuung eines Kindes oder die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt ohne Pflegeerlaubnis (§ 104 Abs. 1 Nr. 1) oder der Betrieb einer Einrichtung ohne Erlaubnis (§ 104 Abs. 1 Nr. 2) wird als Straftat geahndet, wenn dadurch leichtfertig ein Kind oder ein Jugendlicher in seiner körperlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 20 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.2 Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde nach Satz 2

Rz. 62 Satz 2 begründet eine Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde. Liegen die Voraussetzungen für die Leistungserbringung im Ausland nicht (mehr) vor und erhält die erlaubniserteilende Behörde hiervon durch die Mitteilungen nach Satz 1 des Jugendhilfeträgers Kenntnis, so verpflichtet Satz 2 die Behörde zum aktiven Handeln. Die erlaubniserteilende Behörde hat d...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn aller in § 37b genannten Regelungen ist die Sicherstellung des Kindeswohls in der Pflegesituation und damit die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl im Rahmen des staatlichen Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) ist eine wichtige staatliche Aufgabe (BR-Drs. 5/21 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 14 Inhalt des Hilfeangebotes ist die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit. Soziale Gruppenarbeit ist als gruppenpädagogische Maßnahme konzipiert, kann aber auch in Kursform angeboten werden (vgl. 17. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 20/12900 S. 410). Ziel ist es, innerhalb der Kurse mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden soziales Lernen bei den Jugendlichen zu förd...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.4 Schutz von Kindern und Jugendlichen und JGG-Verfahren nach Buchst. c

Rz. 22 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c dürfen auch Sozialdaten erhoben werden, sofern diese vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen (§§ 42 bis 42f – vgl. Erster Abschnitt im Dritten Kapitel – Andere Aufgaben der Jugendhilfe) bzw. sofern dies dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen dient ((§§ 43 bis 48a – vgl. Zweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 10 Satz 1 verpflichtet den Jugendhilfeträger bei der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie prozesshaft auch die Perspektive der Hilfe zu klären. Rz. 11 Bei den Hilfen außerhalb der Familie handelt es sich um solche nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Volljährigen i. V. m...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Beratung und Unterstützung ist ein zentrales Anliegen des SGB VIII. Erziehungsberatung dient der Krisenintervention, da auch der Grundtatbestand des § 27 erfüllt sein muss (Wabnitz, ZKJ 2024, 295, 298). Die Erziehungsberatung dient der Unterstützung bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen und gibt eine erste Orientierung in Krisensituati...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1.1 Anwendung eines individualisierten Gewaltschutzkonzepts nach Satz 1

Rz. 9 Satz 1 nimmt dabei Bezug auf die Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Qualitätsmerkmalen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt nach § 79a Satz 2 (BR-Drs. 5/21 S. 87 = BT-Drs. 19/26107 S. 90). Rz. 10 § 79a Satz 2 sieht die Sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.3 Laufende Erhebung nach Satz 2

Rz. 8 Für die Erhebung der Erhebungsmerkmale nach § 99 Abs. 6 ist eine laufende Erhebung vorgesehen. Betroffen sind daher die Erhebungsmerkmale, die bei der Erhebung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a notwendig sind. Das Kindeswohl ist ein überragendes Schutzgut, das durch die fortlaufende Erhebung sicherzustellen ist.mehr

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Sauer, SGB IX § 78 Assisten... / 2.3 Leistungen an Eltern mit Behinderungen (Abs. 3)

Rz. 11 Die Leistungen für Assistenz nach Abs. 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Abs. 3). Nach Angaben des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern e. V. leben in Deutschland ca. 1,8 Mio. behinderte und chronisch kranke Eltern mit ihren minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusamm...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

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FF 03/2025, Keine vorläufig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind die verheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes L., geb. am … Sie leben getrennt, wobei zum genauen Trennungszeitpunkt bisher unterschiedliche Angaben gemacht wurden. Jedenfalls ist die Antragsgegnerin – im Einverständnis mit dem Antragsteller – gemeinsam mit L. im Januar 2023 aus der Ehewohnung ausgezogen und in eine eige...mehr

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FF 03/2025, Alles fürs Kind... / 3. Kindschaftsrecht

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FF 03/2025, Alles fürs Kind... / Einführung

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in seinem Eckpunktepapier unter anderem eine nachhaltige – im Zusammenhang durchdachte – Familienrechtsreform. Vom Kinderwunsch über die Elternstellung bis zum Kindschaftsrecht: Dringend notwendig ist nicht nur der generelle Abbau des Reformstaus. Es bedarf auch einer Verzahnung mit anderen ...mehr

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FF 03/2025, Rechtsprechung ... / 5.1 OLG Bremen, Beschl. v. 22.1.2025 – 5 UF 67/24

1. Bei der Beurteilung der Eignung von Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft für ihr Pflegekind sind auch ihre Haltung zu dessen Umgang mit seinen Eltern und ihre Bereitschaft zur Kooperation mit diesen von Bedeutung. 2. Gewähren Pflegeeltern den Eltern ihres Pflegekindes (begleiteten) Umgang mit diesem, stehen unterschiedliche Ansichten der Pflegeeltern und der Eltern d...mehr