Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 05/2026, Keine Beschwerd... / Leitsatz

1. Einem Elternteil fehlt die gemäß § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abgelehnt worden ist. 2. Eltern sind durch die Versagung kinderschutzrechtlicher Maßnahmen nicht in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unm...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Da das BAG seine ganz frühere Auffassung, dass Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgrup...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 8. Vaterschaftsrecht

Am 26.2.2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (BT-Drucks 21/2997 i.V.m. BT-Drucks 21/4323) verabschiedet; der Beschluss wird nun dem Bundesrat zugeleitet (für die Sitzung am 27.3.2026). Hintergrund des Gesetzes ist die verfassungsrechtliche Beanstandung der bisherigen Regelungen zur Anfec...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.2 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 3.2.2026 – 6 UF 277/25

1. Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb des familiengerichtlich geregelten Kindesumgangs mit einem Elternteil ist § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB und nicht § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB. 2. Es genügt daher, dass das Verbot, Kontakt zu dem Kind außerhalb der gerichtlich geregelten Umgangszeiten aufzunehmen, dem Kindeswohl dienlich ist.mehr

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FF 04/2026, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das Verfahren betrifft die Entziehung der gesetzlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. [2] Die Kindesmutter, eine kolumbianische Staatsangehörige, reiste 2022 nach Deutschland ein, wo sie im Juni 2022 das betroffene Kind zur Welt brachte. Es handelte sich um eine "vertrauliche Geburt". Das Kind wurde durch das Jugendamt in eine ...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / D. § 1671 BGB

Das "parental alienation syndrome" spielte nicht nur bei Entscheidungen nach §§ 1666, 1666a BGB eine Rolle, sondern auch bei einer Nichtannahme des BVerfG vom 27.8.2025 betreffend eine einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Bewirkung eines Obhutswechsels des Kindes.[18] Hintergrund der Verfassungsbeschwerde der Mutter war die einstweilige Übertragung d...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / F. § 1686 BGB

Entscheidungen nach § 1686 BGB kommen in den letzten Jahren vermehrt vor. Mit Beschl. v. 30.4.2025 hat der 6. Familiensenat des OLG Frankfurt[54] die sofortige Beschwerde des Vaters gegen die Zurückweisung seines Verfahrenskostenhilfeantrages für ein Auskunftsverfahren nach § 1686 BGB zurückgewiesen. Die betroffene 16-jährige Jugendliche hatte noch nie Kontakt zum Vater und ...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / E. § 1684 BGB

Das Jahr 2025 war geprägt durch zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen des BVerfG zum Umgangsrecht. Die erste stammt aus dem Januar 2025[34] und führt auf verfassungsrechtlicher Ebene die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2024[35] fort. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war ein erstinstanzlich angeordneter Umgangsausschluss mit Kontakt- und Näherungsverbot. Auf die B...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 2. Abänderungsanträge

Die Abänderung eines gerichtlichen Titels zum Umgangsrecht richtet sich nach § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB. Es bedarf also neuer Sachverhaltsumstände nach Erlass der Entscheidung (Schutz der formellen Rechtskraft), die so gewichtig sind, dass sie sog. triftige nachhaltig das Kindeswohl berührende Gründe darstellen, denn die Abänderung dient nicht der Fehlerkorrektur der Ausgangse...mehr

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FF 04/2026, Bemessung des K... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller A., geb. am 0.0.2011, und B., geb. am 0.0.2013, nehmen den Antragsgegner, ihren Vater, auf Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner war mit der Mutter der Antragsteller verheiratet. Die Ehe ist seit dem 0.0.2024 rechtskräftig geschieden. Die Trennung erfolgte im April 2021, seinerzeit zog der Antragsgegner aus dem im hälftigen Mieteigen...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / C. §§ 1666, 1666a BGB

Das sog. "parental alienation syndrome" bzw. die "Eltern-Kind-Entfremdung" als mögliche Begründung eines Sorgerechtsentzugs blieb auch im Jahr 2025 ein Thema, nachdem im sich Jahr 2024 bereits der siebte Senat des OLG Frankfurt[2] und das OLG Köln[3] damit auseinandergesetzt hatten.[4] Bei diesem "Syndrom" geht es um die rechtlichen Folgen einer möglichen Beeinflussung des K...mehr

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FF 04/2026, Entwurf eines G... / 10. Zu Artikel 2 Nummer 2 (§ 1598 Absatz 3 BGB)

Artikel 2 Nummer 2 § 1598 Absatz 3 ist zu streichen. Begründung: Die vorgesehene sorgerechtliche Begleitregelung würde eine gesetzliche Vertretungsbefugnis ohne Sorgerecht oder anderes Grundverhältnis zwischen Anerkennendem und Kind begründen. Dies erscheint systemfremd, weil die gesetzliche Vertretungsbefugnis dem elterlichen Sorgerecht folgt (§ 1629 Absatz 1 Satz 1 und 3 BGB...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.1.4 Erforderlichkeit der Hilfeleistung zur Gewährleistung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Kumulativ muss die Hilfe erforderlich sein, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall, wenn andere in dem Haushalt lebende Personen, wie z. B. ältere Geschwister oder Großeltern, die Betreuung sicherstellen können. Gleiches gilt, wenn der verbliebene Elternteil die finanziellen Mittel zum Einsatz einer Tagesmutter aufbringen kann (genauso Kunkel,...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.1.5 Familiären Lebensraum erhalten (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 13 Voraussetzung für den Anspruch ist weiterhin, dass das räumliche und soziale Umfeld des Kindes erhalten bleiben soll (Abs. 1 Nr. 3). Der Anspruch besteht also dann, wenn das Wohl des Kindes den Erhalt der häuslichen familiären Gemeinschaft, einen Verbleib im Sozialraum sowie in nachbarschaftlichen und anderen Bezügen erfordert (BT-Drs. 19/28870 S. 103). Als Leistung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB)

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologischen Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003, 1 BvR 1493/96; OLG Saarbrücken, KindPrax 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.5 Abänderung umgangsrechtlicher Entscheidungen

Rz. 129 Entscheidungen zum Umgangsrecht können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 130 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestanden, wenn sich die für die ursprüngliche Regelung maßge...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.1 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Zustimmung

Rz. 68 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ausdruck des Gestaltungsvorranges der Eltern, der das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) zurückdrängt (Ziegler, in: KK-FamR, § 1671 Rz. 10, 90). Sind sich die Eltern einig, ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Damit relativiert sich aber zugleich die praktische Bedeutung von § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wenn sich die Eltern eini...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.6 Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen

Rz. 100 Sorgerechtsentscheidungen unter anderem nach §§ 1628, 1671, 1672, 1678, 1680, 1682 BGB können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 101 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestan...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.5 Rechtliche Stellung von Stiefeltern

Rz. 98 Stiefeltern, deren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern die alleinige elterliche Sorge zusteht, ist in § 1687b BGB und § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 LPartG ein kleines Sorgerecht eingeräumt, das von der Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils abhängig ist (vgl. Rz. 74). Rz. 99 Stiefeltern kann darüber hinaus nach § 1682 BGB eine besondere rechtliche Funktion...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.3 Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 Abs. 1 BGB)

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor einer Trennung der Eltern intensive Kontakte zu Großeltern, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.4 Übertragung der alleinigen Sorge der Mutter auf den Vater

Rz. 95 Die alleinige Sorge der Mutter kann im Fall der dauerhaften Trennung der Eltern nach § 1672 Abs. 1 BGB auf den Vater allein übertragen werden, wenn die Mutter zustimmt (zum Sonderfall Adoption vgl. Rz. 33) und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient. Rz. 96 Die Mutter kann zur Zustimmung nicht gezwungen werden. Besteht aber eine Gefahr für das Wohl des Kindes i. S. v...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.8 Einbeziehung des anderen Elternteils oder einer anderen Betreuungsperson (Abs. 2)

Rz. 16a Abs. 2 Satz 1 betrifft diejenigen Fälle, in denen es in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung des in der Einrichtung betreuten Elternteils sinnvoll erscheint, auch dessen Ehepartner oder den Lebenspartner einzubeziehen. Dies darf jedoch nicht gegen den Willen des in der Einrichtung betreuten Elternteils geschehen. In Einzelfällen kann der aus der Persönlichkeitsent...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.4 Sorgerechtsmodelle

Rz. 26a Inzwischen haben sich angesichts fortschreitender gesellschaftlicher Entwicklungen verschiedene Sorgerechtsmodelle entwickelt und auch etabliert. Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 1626a BGB , wonach den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen – § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB), wenn sie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.2 Verknüpfung von Beratung und Kindschaftsrecht

Rz. 4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des § 17 Abs. 1 und 2 sind untrennbar mit dem materiellen Kindschaftsrecht verbunden. Dies folgt insbesondere aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 HS 2, Abs. 3. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 soll die Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung helfen, eine Grundlage für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.4 Begleiteter Umgang

Rz. 141 § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4 BGB gibt dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht einzuschränken, indem der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe sein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt. Diesem Regelungsgehalt entspricht § 18 Abs. 3 Satz 4, wonach der Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.4 Sonderfall Adoption

Rz. 53 Nicht unerhebliche Probleme können entstehen, wenn ein Kind von seiner nicht verheirateten Mutter zur Adoption freigegeben (§ 1747 Abs. 1 BGB) und adoptionswilligen Eltern in Pflege gegeben wird (§ 1744 BGB). Ist zu diesem Zeitpunkt kein Mann als rechtlicher Vater oder möglicher biologischer Vater (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) bekannt, reicht die Einwilligung der Mutter....mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.1 Ausübung gemeinsamer Sorge bei Getrenntleben

Rz. 61 Grundsätzlich orientiert sich die Ausübung der gemeinsamen Sorge nach Trennung an den Absprachen der Eltern. Innerhalb des Rahmens, den das Kindeswohl vorgibt (§ 1666 Abs. 1 BGB), können die Eltern den Aufenthalt des Kindes bestimmen und die Entscheidungsbefugnisse verteilen. Soweit das nicht möglich ist, gibt § 1687 BGB ein System vor, das auf eine praktikable Handha...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.3 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller

Rz. 84 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem 2. Schritt zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung ist wesentlich, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller die für das Kind beste Mögli...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.1 Leistungsinhalt und Anspruchsberechtigte

Rz. 106 § 18 Abs. 3 gibt den Kindern und Jugendlichen einerseits sowie Eltern und anderen Umgangsberechtigten andererseits sowie schließlich den Personen, in deren Obhut sich das Kind oder der Jugendliche befindet, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Unter "Obhut" ist jede tatsächliche Betreuung des Kindes gemeint, insbesondere P...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.2 Beratungsinhalte und Beratungsziele

Rz. 17 Das Beratungsangebot der Träger öffentlicher Jugendhilfe ist in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 auf Prävention ausgerichtet. Den Eltern soll geholfen werden, bevor Trennung oder Scheidung unvermeidbar erscheinen. Dazu dient die Beratung zum Aufbau einer partnerschaftlichen Beziehung (Nr. 1) und zur Bewältigung von Krisen und Konflikten (Nr. 2) während der bestehenden Pa...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.1 Grundsätze

Rz. 43 Die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner richtet sich nach § 1603 BGB. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist für die Leistungsfähigkeit das Einkommen unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners maßgeblich. Unter "Einkommen" ist bei normal verdienenden, unselbstständigen Unterhaltsschuldnern das Nettoeinkommen gemeint. Bei Freiberuflern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 10 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 49 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und stra...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.5 Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten

Rz. 12 Abs. 3 in der durch das BKiSchG geänderten Fassung normiert einen Rechtsanspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten für Kinder und Jugendliche. Der Gesetzgeber will an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" und an die Vorgaben aus Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Haufe – Rechtslupe Stichwort: "UN-Kinderrechtekonven...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 2 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 3 Literatur

Rz. 15 Beckmann, Elterliche Selbstbestimmung im Kinderschutz. Rechtliche Analyse unter Einbeziehung ethischer und sozialpädagogischer Aspekte, 2021; Böver/Kotthaus, Praxisbuch Kindersschutz – Professionelle Herausforderungen bewältigen, Sammelwerk, 2024; Brand, Die Bedarfslage unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter als Herausforderung für das Case Management, Monographie 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.4 Schutz vor Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen

Rz. 13 Auch Abs. 3 Nr. 4 normiert einen Programmsatz, der in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII seine Ausprägung findet. Sowohl Erziehungshilfen (§§ 27 ff.) als auch der erzieherische Jugendschutz (§ 14) zählen dazu. Hinzu kommen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a, die Inobhutnahme nach § 42 sowie die Herausnahme nach Maßgabe der polizeirechtlichen General...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.5 Anspruchsqualität

Rz. 9 Je nachdem, ob und inwieweit die jeweilige Vorschrift dem Jugendhilfeträger Ermessen einräumt, besteht ein Rechtsanspruch des Bürgers auf die normierte Geld-, Sach- oder Dienstleistung (§ 38 SGB I) oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 SGB I). Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen geht aus der Formulierung im Gesetzeswortlaut als Muss-, Soll- od...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen. So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern des Jugendliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.1 Grundrichtung der Erziehung

Rz. 2 Der Begriff der Grundrichtung der Erziehung wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des RJWG v. 11.8.1961 (BGBl. I S. 1193) eingeführt. Gemeint sind die Erziehungstendenzen und die Erziehungsziele der Personensorgeberechtigten (zum Begriff der Erziehung und des Erziehungsziels vgl. § 1 Rz. 6 und 7). Diese gründen in der Lebensauffassung, die ihrerseit...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 22 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr