Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 2 Unterhalt

1. Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick und will verhindern, dass sich der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit durch Dispositionen über den Bestand des Unterhaltsanspruchs...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Vollstreckbare Umgangsvereinbarungen zwischen Eltern

Zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung sollen Eltern zukünftig Umgangsvereinbarungen schließen können, in denen sie sich der sofortigen Vollstreckung unterwerfen.[100] Der Anrufung des Familiengerichts soll es dann zur Schaffung eines Umgangstitels nicht mehr bedürfen. Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, sollen sich die Eltern aber vor Abschluss einer solchen Umgangs...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 4. Stärkung der Kinderrechte

Zur Stärkung der Kinderrechte soll zunächst der Begriff des Kindeswohl näher konkretisiert werden. Maßgeblich sollen hier die von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien sein.[120] Das Eckpunktepapier plant zudem noch weitere Regelungen: Kinder sollen zukünftig ein eigenes Recht gegenüber ihren Eltern auf Information über die eigene Abstammung erhalten.[121] Zudem steht Kinde...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / e) Bewertung der geplanten Neuregelungen

Neben der Anfechtung durch den mutmaßlich leiblichen Vater zukünftig auch die Anfechtung durch die Geburtsmutter oder das Kind unter den Vorbehalt des Nichtbestehens einer sozial-familiären Beziehung zu stellen, erscheint überzeugend. Die gelebte familiäre Beziehung des Kindes zu seinen rechtlichen Eltern ist schützenswert. Richtigerweise nimmt das Eckpunktepapier hiervon ab...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / Leitsatz

Die Regelung in einem zwischen geschiedenen Ehegatten geschlossenen gerichtlichen Vergleich, welche die Fälligkeit einer ratenweise zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderung mit der tatsächlichen Gewährung von Umgang mit den gemeinsamen Kindern verknüpft, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn sie dazu bestimmt ist, die vereinbarte Umgangsregelung unter Ausschluss einer geric...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / c) Umgangsvereinbarungen mit Dritten

Weiter möchte das Eckpunktepapier Eltern zukünftig ermöglichen, schriftliche Umgangsvereinbarungen mit Dritten abzuschließen, die aber nicht vollstreckbar sein sollen.[103] Solche Vereinbarungen sollen auch schon vor der Zeugung des Kindes geschlossen werden können, insbesondere also mit dem Samenspender.[104] Dies ist durchaus sinnvoll. Zwar können Eltern schon jetzt den Umg...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 5. Abänderungsentscheidungen

Die Schwelle für eine Abänderung gerichtlicher Entscheidungen nach § 1696 Abs. 1 BGB soll moderat abgesenkt werden.[126] Es bleibt allerdings unklar, wie diese Absenkung konkret aussehen soll. Generell ist eine Absenkung aber zu begrüßen, denn schon jetzt verfährt die familiengerichtliche Praxis entgegen dem Wortlaut des § 1696 Abs. 1 BGB eher großzügig und nimmt Abänderunge...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 3. Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht bei Anhaltspunkten von Gewalt gegenüber dem Kind und/oder dem anderen Elternteil diesen nachzugehen hat und etwaige Gewalt umfassend und systematisch aufzuklären hat.[112] Ferner hat es eine diesbezügliche Risikoanalyse vorzunehmen. Liegt Gewalt vor, soll eine Beschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs in Betra...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.3 Durchführung der Beurkundung

Rz. 5 Bei der Beurkundung hat die Urkundsperson die Vorschriften des BeurkG zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 BeurkG). Danach muss eine Niederschrift über die Beurkundung aufgenommen werden ( § 8 BeurkG). Sie enthält neben der Erklärung selbst Feststellungen über Ort und Zeit der Verhandlung und die namentliche Bezeichnung der Urkundsperson und der erklärenden Personen. Zur Prüfun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.1 Erziehungsgefährdung – erzieherischer Bedarf – Mangellage

Rz. 23 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit voraus (zutreffend und i...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1

Rz. 60 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden. Eine solche Regelung ist neu u...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 27 ist die zentrale Norm der Hilfen zur Erziehung. In dieser Vorschrift werden die Tatbestandsvoraussetzungen geregelt, welche vorliegen müssen, damit ein Anspruch auf die einzelnen, in § 28 bis § 35 konkretisierten Hilfen besteht. Die Vorschrift spricht von einem Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung, gestaltet diese Hilfe also als ein Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.3 Rechtsfolgen und Justiziabilität unterbliebener Beteiligung

Rz. 69 Eine unterbliebene Beteiligung ist nicht isoliert justiziabel, sondern kann nur mit dem Rechtsmittel gegen die Versagung der Hilfegrundentscheidung oder mit dem Rechtsmittel auf eine bestimmte Hilfeartentscheidung gerügt werden. Rz. 70 Wenn (teilweise) nicht sorgeberechtigte Eltern nicht nach § 36 Abs. 5 beteiligt werden, ist ihnen gleichwohl, da sie als (teilweise) ni...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.2 Verlängerung der Monatsfrist

Rz. 4 Gemäß Abs. 3 Satz 1 konnte der Verteilungsausschluss nach § 42b Abs. 4 Nr. 4 bis zum 31.12.2016 von einem Monat auf 2 Monate verlängert werden. Damit sollte verhindert werden, dass das Erstscreening zu einer unsorgfältigen, nicht dem Kindeswohl entsprechenden "Schnellprüfung" wird oder die Begleitung und Übergabe an das zuständige Jugendamt durch ungeeignete Personen e...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.3 Vormund

Rz. 20 Eine vergleichbare Problematik stellt sich dar, wenn die Hilfe durch einen Vormund beantragt wird, der das Mündel in seiner Familie betreut. Fami­lienrechtlich hat ein Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB das Recht und die Pflicht, für sein Mündel zu sorgen. Die dem Vormund obliegende Personensorge beinhaltet nach §§ 1800 Satz 1 i. V. m. 1631 Abs. 1 BGB insbesondere ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Gesetzliche Regelbeispiele nach Satz 1

Rz. 33 Satz 1 regelt, dass die Hilfe zur Erziehung insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt wird; hierbei handelt es sich um (primär) sozialpädagogische, erzieherische Hilfen (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.3.2020, 10 LA 292/18 Rz. 15); Abs. 3 verdeutlicht dies für die im Zusammenhang mit der Hilfe zur Erziehung häufig wichtigen therapeutischen Leistungen bei Ausbil...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.3 Familiengerichtliche Eingriffe

Rz. 22 Gerade in den Fällen, in denen etwa eine Fremdunterbringung geboten ist, wird es häufig vorkommen, dass die Personensorgeberechtigten mangels Akzeptanz keinen Antrag auf notwendige Hilfe (etwa nach § 33 oder § 34) stellen. Gegen den ausdrücklichen Willen des Personensorgeberechtigten darf eine Hilfe jedoch nicht geleistet werden. Hierin liegt eine Verletzung des Elter...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

Rz. 66 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte Eltern beteiligt werden sollen, und, wenn ja, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung im Einzelfall erfolgen soll, muss deshalb i. d. R. im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte geklärt werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Kindeswohls ist im Zweifel auf die Beteiligung zu verzichten, wenn Anhaltspunkte bei der Prognos...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.2 Wegfall der Beratungspflicht

Rz. 16 Absatz 2 Satz 2 umschreibt exemplarisch, nicht abschließend eine Situation, in der es einer Beratung des Elternteils nicht (mehr) bedarf. Es handelt sich um die Voraussetzungen, die in § 1632 Abs. 4 BGB deckungsgleich formuliert sind und die eine Verbleibeanordnung durch das Familiengericht rechtfertigen. Die gegenüber dem Wortlaut der letztgenannten Vorschrift präzis...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3.4.3 2.4.3 Beratung nach § 1747 Abs. 3 BGB

Rz. 20 Gemäß § 1747 Abs. 3 BGB kann der Vater die Einwilligung zur Annahme des Kindes bereits vor der Geburt erteilen (Nr. 1). Die Belehrung darüber (falls sie bereits vor der Geburt erfolgt) muss auch die Information umfassen, dass die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) und die Zustimmungserklärung der Mutter (§ 1595 BGB) ebenfalls bereits vor der G...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.2 Beratungsanspruch der Einrichtungsträger

Rz. 3 Abs. 2 richtet sich an die Träger von Einrichtungen nach § 45a im Anwendungsbereich des Erlaubnisvorbehalts nach § 45, in denen sich Kinder regelmäßig ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Schülerheime, Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten, Jugendbildungsstätten und Schullandheime. Ihnen und den nach §§ 12, 18 bis 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Sie enthält anknüpfend an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" Regelungen zur weiteren Qualifizierung des Kinderschutzes. Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.2 Anvertraute Sozialdaten

Rz. 9 Die Vorschrift ist dann einschlägig, wenn es sich um Sozialdaten handelt, die zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraut worden sind. Damit werden nur solche Daten erfasst, die im Kontext der Leistungsgewährung anfallen, nicht solche, die im Rahmen "anderer Aufgaben" beschafft worden sind (so auch Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB, 01/2020, Werkstand: 2023...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 38 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / 2. Weitere OGH Entscheidungen in Österreich

In der Rechtsdatenbank Manz finden sich 2200 Entscheidungen, davon zwei des Obersten Gerichtshofs (OGH), die sich seit 2001 mit dem Thema "PAS" auseinandersetzen. Eine Entscheidung nutzt den synonymen Begriff "Eltern-Kind-Entfremdung", 39 Entscheidungen beziehen sich auf Bindungstoleranz, 6 Entscheidungen davon stellen eine Bindungsintoleranz fest. In Österreich sind OGH-Ents...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IX. Diskussion

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet Jeria hat am 9.12.2021 eine Mahnung an alle Mitgliedsstaaten ausgegeben und im Zusammenhang mit dem "PAS", dem glaubhafte wissenschaftliche Unterstützung fehlt, deutlich auf tief verwurzelte patriarchale Einstellungen im Rechtssystem und Rückschläge in Bezug auf die Geschlechtergleichheit verwiesen. "Guided by pseu...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / b) Feststellungs- und Beweislast

Die Beweislast kann nach der sog. Beweisführungslast (formelle Beweislast) und der sog. Feststellungslast (materielle Beweislast) differenziert werden. Die Beweisführungslast betrifft die Frage, wer in einem gerichtlichen Verfahren Beweisanträge stellen kann und muss, um nicht wegen Beweisfälligkeit zu unterliegen. Die Feststellungslast betrifft die Frage, wer die Folgen der...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / I. Einleitung

Seit mindestens 30 Jahren wird bei Gerichtsverhandlungen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren mit der "Pseudo-Diagnose PAS" (Parental Alienation Syndrome) oder "Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom" auch im deutschen Sprachraum argumentiert und häufig wird die Existenz dieser Diagnose nicht hinterfragt.[2] Elternteilen, meist Müttern, wird damit von Sachverständigen in deren Gutac...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / 1. Fallbeschreibung aus Österreich

Ein 6-jähriges Kind von seit der Schwangerschaft der Frau getrenntlebenden Eltern muss alle zwei Wochen mehrere Stunden seinen nicht sorgeberechtigten Vater besuchen, weil dieser das unbegleitete Kontaktrecht hat, obwohl es angibt, Angst vor seinem Vater zu haben. Im ersten Lebensjahr gab es angeblich keinen Kontakt zwischen Vater und Kind. Zunächst ließ die Mutter dann die ...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / bb) Amtsverfahren

Ebenso besteht keine Dispositionsbefugnis der Beteiligten in allen Amtsverfahren,[129] in denen schon Anträge nach § 24 FamFG nur Anregungen zur Einleitung des Verfahrens darstellen. Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vor und gelangen zur Kenntnis des Gerichts, besteht eine Pflicht, das Verfahren einzuleiten.[130] Das Amtsverfahren ist der Grundsatz im FamFG, w...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 10 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10. 1.2024 – XII ZB 510/23 Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunä...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / II. PAS (Parental Alienation Syndrome), Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom

Offensichtlich hat das "PAS-Konzept" auch im deutschsprachigen Raum eine hohe Faszination für Sachverständige und Jurist:innen. Dieses Konzept von Dr. Richard Gardner [5] (2001), welcher die Pseudodiagnose "PAS" (Parental Alienation Syndrome) aufgrund von Beobachtungen in seiner Praxis und der langjährigen Tätigkeit als Gerichtsgutachter in den USA in den 1980er Jahren entwick...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IV. Empirische Forschung und Wissenschaft

Die aktuelle Datenlage weist laut Zimmermann et al.[12] darauf hin, dass sogenannte entfremdende Verhaltensweisen sehr viel stärker die Beziehung des Kindes zum entfremdenden Elternteil selbst schädigen als zum entfremdeten Elternteil. Die Erklärung von kindlichen Kontaktabbrüchen mit einem entfremdenden elterlichen Verhalten, wie es in der älteren "PAS"-Literatur vorkommt, ...mehr

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FF 03/2024, Psyche trifft auf Justitia: Wie kann man der Mandantschaft da noch helfen?!

27. Studienreise nach Griechenland 15. bis 22.5.2024 Argiris Balomatis Wir alle kennen die Situationen im familienrechtlichen Mandat. Eher früher als später werden wir gefragt: Und was kommt am Ende dabei raus? Beim munteren Zahlenspiel im Unterhalt oder bei der Zugewinnberechnung mögen wir uns in der Lage sehen, diese Frage einigermaßen konkret beantworten zu können. In Kinds...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / VIII. Deutsche und europäische Rechtsprechung

Ein Blick in die deutsche und auch europäische Rechtsprechung ergibt, dass es hier nicht viel anders aussieht: In den juristischen Datenbanken juris und beck-online ließen sich seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2022 40 höchstrichterliche familiengerichtliche Entscheidungen mit konkretem Bezug zum sog. "PAS" finden. Davon ergingen neun Entscheidungen vom Europäischen Geri...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 2 Anmerkung

Ihr gegen die Ausgangsentscheidung eingelegtes Rechtsmittel, mit dem sie sich nur noch gegen die zugunsten des Vaters erfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wendet, begründet die Mutter mit dem – aus ihrer Sicht – nicht ausreichend beachteten Willen des gemeinsamen 9-jährigen Sohnes und greift damit ein in Kindschaftssachen typisches Argument auf, dem vermeint...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 1 Gründe:

I. [1] Der am … 1976 geborene Kindesvater, und die am … 1978 geborene Kindesmutter heirateten am … 2000 und trennten sich spätestens am … 2020. Aus der Ehe sind die fünf Kinder A, B, C, D und E hervorgegangen. [2] A wohnt in einer Wohngemeinschaft mit der Kindesmutter. B, C und D wohnen seit der Trennung der Kindeseltern bei dem Kindesvater. Bezüglich E wurde bis zum … 2023 e...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23 1. Die fachgerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf den Vater unterliegt der verfassungsgerichtlichen Prüfung im Hinblick darauf, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite des Elternrechts der Mutter nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG beruht. Da...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / 1

Zitat "Wir brauchen einen Modernisierungsschub in Deutschland – auch im Familienrecht. Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher. Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer."...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 10 Aufenthaltsrecht

BVerfG, Beschl. v. 2.11.2023 – 2 BvR 441/23 1. Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / II. Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts

Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts enthält Vorschläge zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Adoptionsrechts. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien soll es einfacher werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen. Eltern sollen einfacher Vereinbarungen über Sorge und Umgang schließen können und Dritte...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

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FF 01/2024, Kein Beschwerde... / 1 Gründe:

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 3.5.2023 richtet sich gegen einen Beschluss des Familiengerichts, nach dem gerichtliche Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls nicht zu treffen sind. 1. Die am … 1971 geborene Beteiligte zu 1. ist die Mutter der Kinder M. und J. Der am … 1969 geborene Beteiligte zu 2. ist der Vater der Kinder. Die Beteiligten zu 1. und 2. heirat...mehr