Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 24 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher (vor dem 1.10.2005) in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengeric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.3 Staatliches Wächteramt

Rz. 8 Das in Abs. 2 Satz 2 formulierte sog. staatliche Wächteramt beinhaltet zunächst einmal die Aufgabe und die Pflicht des Staates zur Kontrolle der Wahrnehmung des Elternrechts. Es verleiht dem Staat – anders als im Schulbereich – kein eigenes Erziehungsrecht. Ebenso wie der wortgleiche Art. 6 Abs. 2 GG verleiht Abs. 2 kein subjektives Recht der Eltern oder des Kindes au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 29 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 6 Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 18 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.2 Beratungsanspruch der Einrichtungsträger

Rz. 3 Abs. 2 richtet sich an die Träger von Einrichtungen nach § 45a im Anwendungsbereich des Erlaubnisvorbehalts nach § 45, in denen sich Kinder regelmäßig ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Schülerheime, Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten, Jugendbildungsstätten und Schullandheime. Ihnen und den nach §§ 12, 18 bis 2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.2 Elternverantwortung

Rz. 7 Absatz 2 Satz 1 formuliert wortgleich mit Art. 6 Abs. 2 GG das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern sowie das sog. staatliche Wächteramt. Das Erziehungsrecht ist ein Grundrecht der Eltern. Es hat Vorrang vor allen abgeleiteten Erziehungsmaßnahmen, die das SGB VIII vorsieht. Als Grundrecht ist das Erziehungsrecht zunächst einmal Abwehrrecht gegenüber dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.5 Vereinbarungen mit Leistungserbringern zur Erfüllung des Schutzauftrags

Rz. 36 Die in Abs. 1 normierten Aufträge und Verpflichtungen richten sich allein an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2). Freien Trägern können diese Aufträge und Verpflichtungen nur durch Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe übertragen werden. Abs. 4 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, solche Vereinbarunge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 7 Abs. 3 beinhaltet die Legaldefinition des berechtigten Interesses. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus und nehmen damit auf Abs. 3 Bezug. Nach Abs. 3 Satz 1 besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit oder der Gegenwart bestanden haben oder bestehen. § 8a Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass die Beschäftigung nicht sofort aufgenommen werden kann und potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Rechtstellung des Kindes im Wechselmodell - Ein Rechtsvergleich mit der alternierenden Obhut in der Schweiz

Daniela Schröder Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 269 1. Aufl. 2022, Gieseking-Verlag Bielefeld, 308 S., brosch., 74 EUR ISBN 978-3-7694-1263-5 Das Wechselmodell ist ein Reizthema, dass bereits seit einer ganzen Reihe von Jahren die breite Öffentlichkeit polarisiert und die rechtswissenschaftliche Fachdiskussion ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Umkehr der bish... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Kindesmutter) und der Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Kindesvater) sind die rechtskräftig geschiedenen Eltern ihres im April 2015 geborenen Sohnes. Dieser verblieb nach der Trennung seiner Eltern im Dezember 2022 bei seiner Mutter und hatte bis April 2023 regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Kontakte gerieten ins Stocken, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehescheidung (Miete) / 3 Uneinigkeit über die Wohnungsnutzung zwischen den Ehepartnern

Bei Uneinigkeit der Ehepartner über die künftige Wohnungsnutzung hat gem. dem neuen § 1568a Abs. 1 BGB derjenige Ehepartner Anspruch auf Überlassung der Wohnung, der auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte. Insofern sind Alter, Gesundheitszustand, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, aber auch sonstige Umstände, z. B. die Nähe zum Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht

Pressemitteilung Nr. 14 Heute im Bundestag vom 12.1.2026 Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" (BT-Drucks 21/2997). Die Karlsruher Richter hatt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 2.6 Ausnahmen von der Pflicht zur Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 19 Leistungserbringer sind in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, Daten an die Patientenakte zu übermitteln (Satz 1). Die Tatbestände sind abschließend aufgezählt: erhebliche therapeutische Gründe, erhebliche entgegenstehende Rechte Dritter, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 347 Übertra... / 2.6 Ausnahmen von der Pflicht zur Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 19 Leistungserbringer sind in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, Daten an die Patientenakte zu übermitteln (Satz 1). Die Tatbestände sind abschließend aufgezählt: erhebliche therapeutische Gründe, erhebliche entgegenstehende Rechte Dritter, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 349 Übertra... / 2.8 Ausnahmen von der Pflicht zur Übermittlung (Abs. 8)

Rz. 16 Leistungserbringer sind in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, Daten an die Patientenakte zu übermitteln (Satz 1). Die Tatbestände sind abschließend aufgezählt: erhebliche therapeutische Gründe, erhebliche entgegenstehende Rechte Dritter, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Berufsrechtsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Aus der beendeten Beziehung der Beteiligten sind die beiden Kinder M. und N. hervorvorgegangen, die von der Kindesmutter betreut und versorgt werden. Das Sorgerecht üben die Beteiligten in gemeinschaftlicher Verantwortung aus. Der Antragsteller begehrt die Anordnung des Wechselmodells. … II. 1. [10] Auf den Antrag des Vaters ist der Umgang in der aus dem Tenor e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 5.2 OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2025 – 14 UF 4/25

1. Die Anordnung unbegleiteter Umgänge gefährdet das Kindeswohl, wenn das Kind den Vater nicht (mehr) kennt und unbegleiteter Umgänge deshalb und wegen voraussichtlicher Ängste der Mutter zu erheblichen Verunsicherungen des Kindes führen würden. 2. Ein Ausschluss des Umgangs ist trotz häuslicher Gewalt nicht notwendig, wenn weder eine unmittelbare noch mittelbare Kindeswohlge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Wie im Betreuungsrecht in § 1817 Abs. 4 BGB sollte auch im Vormundschaftsrecht die Möglichkeit geschaffen werden, vorsorglich einen Verhinderungsvormund zu bestellen (AK 5). 2. In § 59 SGB VIII sollte eine Befugnis des Jugendamts zur Beurkundung von Sorgerechtsvollmachten verankert werden (AK 5). 3. Soweit der Gesetzgeber bei einer Reform des Kindschaftsrechts Fallgruppen o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Methodenkritische Stellungnahmen sind in Kindschaftssachen als Instrument der Qualitätssicherung grundsätzlich ungeeignet, können aber im Einzelfall trotz der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Überprüfung des gerichtlichen Gutachtens hilfreich sein. Adäquate Mittel der Qualitätssicherung gerichtlicher Gutachten sind dagegen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Entscheidung des Familiengerichts

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Es kann nur einen der in § 64 Abs 2 S 2 EStG Genannten als Berechtigten bestimmen. Die Bestimmung einer anderen Person oder die Aufteilung des Kindergelds ist ausgeschlossen, BFH v 08.08.2013, III R 3/13, BStBl II 2014, 576. Die Reichweite der Tatbestandswirkung der Entscheidung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Verfahrensbeistandschaft

Salgo/Ivanits (Hrsg.), 5. Aufl. 2025, 1075 S., Reguvis Fachmedien GmbH, 89 EURISBN (Print): 978-3-8462-1322-3 Fünf Jahre nach Erscheinen der 4. Auflage haben die Herausgeber die 5. Auflage ihres Standardwerkes zur Verfahrensbeistandschaft veröffentlicht. Die Aktualisierung dieses interdisziplinären Handbuches war erforderlich, weil nach Erscheinen der 4. Auflage im Jahr 2021 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / 2. Umgang nach § 1685 Abs. 1 und 2 BGB

Das Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und sozial-familiären Bezugspersonen steht unter dem Vorbehalt der Kindeswohldienlichkeit. Das Kindeswohl ist dabei allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen.[58] Dafür, dass Umgang von Kindern mit ihren Großeltern dem Kindeswohl dient, besteht auch keine gesetzliche Vermutung, § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB bietet insoweit led...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Bestimmung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das vorliegende Personenstandsverfahren betrifft die Berichtigung des Geburtenregisters nach einer von den Eltern für das Kind getroffenen Namensbestimmung. [2] Das betroffene Kind wurde im August 2022 geboren. Die Mutter (Beteiligte zu 1) ist afghanische Staatsangehörige. Der Vater (Beteiligter zu 2) gibt an, ebenfalls afghanischer Staatsangehöriger zu sein. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Auskunft nach § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Im Gegensatz zu anderen umgangsberechtigten Dritten hat der leibliche Vater eines Kindes, das einen anderen rechtlichen Vater hat, gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.[115] Zum Teil wird vertreten, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / d) Kindeswohldienlichkeit

Der Umgang mit dem leiblichen Vater erfordert eine positive Kindeswohlprüfung und damit die Feststellung, dass dieser Umgang dem Kindeswohl dient. Aus § 1626 Abs. 3 BGB folgt insoweit weder eine Vermutung noch auch nur eine Auslegungsregel zugunsten des biologischen Vaters, da die Vermutung nach Satz 1 dieser Vorschrift nur rechtliche Eltern umfasst und Satz 2 Personen betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Bestimmung des ... / 2 Anmerkung

Mit dem vorstehenden Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste praxisrelevante Entscheidung zum Kindesnamensrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts getroffen. Vor dem Hintergrund der am 1.5.2025 in Kraft getretenen Neuregelungen, die das bislang restriktive Namensrecht durch erw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / 1. Exkurs: Regelung für Eltern und Pflegeltern

Nach Trennung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern müssen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemäß § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB weiter gemeinsam getroffen werden. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens darf gemäß § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB hingegen der Elternteil allein treffen, bei das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[139] Diese "Alltagssorge" umfasst auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / 5. Weitere umgangsberechtigte Dritte

Anderen als den von §§ 1685, 1686a BGB erfassten Personen steht kein Umgangsrecht zu. Zwar vermutet das Gesetz in § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, dass der Umgang mit beiden Eltern in der Regel zum Wohl des Kindes gehört, schränkt dies für den Umgang mit anderen Personen in § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB aber dahingehend ein, dass dies nur gilt, wenn das Kind zu diesen Personen Bindungen bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Bei § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB

Die Häufigkeit des Umgangs des leiblichen Vaters orientiert sich ebenfalls am Kindeswohl. Was die Termindichte angeht, richtet er sich eher nach dem bei § 1685 BGB geltenden Maßstab als dem Elternumgang gemäß § 1684 BGB.[107] Insgesamt ist jedoch darauf zu achten, dass bei mehreren Umgangsberechtigten der Umgang aus § 1684 BGB grundsätzlich Vorrang hat und dass das Kind, wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Bei § 1685 Abs. 1 und 2 BGB

Die Ausgestaltung des Umgangs orientiert sich gleichfalls primär am Kindeswohl, richtet sich aber auch danach, was im Verhältnis zur jeweiligen Gruppe von Umgangsberechtigten üblich ist. In Betracht kommen persönliche, briefliche, telefonische und elektronische[97] Kontakte. Die Umgangsrechte Dritter orientieren sich dabei in der Regel nicht an den für den Elternumgang gemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Familienrechtli... / d) Vom "Zahlvater" zum Wechselmodell

Einem spürbaren Wandel unterliegt auch die Aufteilung der Kinderbetreuung nach Trennung der Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch ging ursprünglich davon aus, dass die Betreuung die Sache der Mutter und die Bereitstellung des sächlichen Kindesunterhalts Aufgabe des Vaters war. Daher regelte § 1606 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BGB aF, dass der Vater vor der Mutter haftete. Mit dem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Familienrechtli... / 4. Fortschritte in der Reproduktionsmedizin

Für die damit bereits angesprochene Erfüllung der Kinderwünsche von Paaren haben vor allem die rasanten Fortschritte auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin zu noch vor wenigen Jahrzehnten ungeahnten Möglichkeiten geführt, die aber auch Fragen zu ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und zur rechtlichen Einordnung aufgeworfen haben. So hatte sich der Bundesgerichtshof etwa mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Entstehungsgeschichte

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vom 23.4.2004[19] wurde dem potentiell biologischen Vater in § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein eigenes Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeräumt und § 1685 Abs. 2 BGB, der bis dahin nach h.M. abschließend[20] nur den dort Genannten[21] ein Umgangsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hausbesuch / 2 Hausbesuch bei gefährdetem Kindeswohl

Das SGB VIII [1] knüpft an die Bestimmungen im Grundgesetz an, indem es den Fachkräften ermöglicht, sich einen "unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen". 2.1 Nach fachlicher Einschätzung erforderlich Im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskinderschutzgesetz und ebenso zum Kinder- und Jugendschutzgesetz wurde diskutiert, die Jugendämte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 3 Eingriffe in die elterliche Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls

Bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht in die elterliche Sorge eingreifen. Stärkste Maßnahme des Gerichts ist der Entzug des Sorgerechts.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / 5 Aufhebung der Betriebserlaubnis

Eine bereits erteilte Betriebserlaubnis muss aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl in der Einrichtung gefährdet ist und die Gefährdung nicht durch Beratung oder Auflagen abgewendet werden kann. Eine Betriebserlaubnis kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht oder nicht mehr vorliegen. Die Vorschriften zum Widerruf nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 und A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 1 Gefährdung eines Kindes/Jugendlichen

Erhält der Jugendhilfeträger Hinweise darauf, dass das Kindeswohl möglicherweise gefährdet ist, muss er zunächst diesen nachgehen, um dann die Situation qualifiziert einschätzen zu können. 1.1 Gewichtige Anhaltspunkte Der Jugendhilfeträger muss erst handeln, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Dies ist der Fall, wenn das kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 2 Anrufungspflicht

Zu der Mitwirkungspflicht kommt die Anrufungspflicht des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls hinzu. Diese ist durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz[1] in § 8a Abs. 2 SGB VIII geregelt. Das Jugendamt hat dann kein Ermessen, das Gericht anzurufen. Vielmehr ist es seine Pflicht, wenn Gefährdungen für das Kindeswohl nicht abgewendet werden können, insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hausbesuch / 2.1 Nach fachlicher Einschätzung erforderlich

Im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskinderschutzgesetz und ebenso zum Kinder- und Jugendschutzgesetz wurde diskutiert, die Jugendämter zu einem Hausbesuch zu verpflichten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben seien. Es hat sich eine Formulierung durchgesetzt, die den Fachkräften einen gewissen Spielraum einräumt. Dieser Beurteilungsspielraum ist aber gerichtlich nachprüfba...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Unabhängigkeit von einer Not-/Konfliktlage

§ 8 Abs. 3 SGB VIII hat i. d. F. bis 9.6.2021 das Erfordernis des Vorliegens einer Not- und Konfliktlage für die Bejahung eines Anspruchs auf Beratung durch das Jugendamt geregelt. Die Beratung erfolgte ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich war und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteln würde. Eine No...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / 4 Prüfungsverfahren

Der zuständige überörtliche Träger ist in der Regel das Landesjugendamt. Er prüft, ob eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Mit dem Antrag auf eine Betriebserlaubnis hat die Einrichtung ihre Konzeption vorzulegen. Diese soll Auskunft über Maßnahmen und Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung in Bezug auf den Betrieb der Einr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / Zusammenfassung

Begriff Schutzauftrag bedeutet, dass das Jugendamt, also nicht der Träger der Jugendhilfe in seinen anderen Ämtern, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung das Risiko mit mehreren Fachkräften und ggf. mit Beteiligung der Erziehungsberechtigten abschätzen und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr ergreifen muss. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr