Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe / 2.7 Andere Aufgaben

Hans-Peter Jung
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 11

Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und Kompetenzen des Jugendamtes geregelt. Dabei handelt es sich um hoheitliche Eingriffsbefugnisse, wie die Inobhutnahme (§ 42) von Kindern oder Jugendlichen oder Tätigkeitsuntersagungen nach § 48. Wie die Übertragung hoheitlicher Befugnisse verwaltungsrechtlich zu qualifizieren ist, ist umstritten (Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB VIII Rz. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.5.2009, 6 S 8/09; Papenheim, in: LPK SGB VIII, § 76 Rz. 16). Hinzu kommen Aufgaben im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft, der Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft nach Maßgabe von Vorschriften des BGB sowie Mitwirkungspflichten im vormundschaftsgerichtlichen, familiengerichtlichen Verfahren und im Verfahren nach dem Jugendgerichtsprozess. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, sind aber auch in Abs. 3 Dienstleistungen des Jugendamtes, nämlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen (§ 51, § 52a, § 53) sowie die Erteilung von Erlaubnissen geregelt. Soweit es sich um Leistungen handelt, stellen sie keine Sozialleistungen dar; sie stehen nicht zur Disposition des begünstigten Kindes, des Jugendlichen, des Personensorgeberechtigten oder eines Dritten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2009, 12 A 1078/09). Gleichwohl besteht hierauf vielfach ein Rechtsanspruch. Dies ist ebenso wie bei den Leistungen der jeweiligen einzelnen Norm zu entnehmen. Ausländer sind nach § 6 Abs. 2 zwar unter bestimmten Voraussetzungen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    1
  • Verordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR
    1
  • Geringfügigkeits-Richtlinien i.d.F. vom 20.12.2012 [bis ... / § 229 SGB VI Versicherungspflicht
    0
  • Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten [bis 31.12.2023]
    0
  • Jansen, SGB VI § 275 (außer Kraft)
    0
  • Jansen, SGB VI § 36 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.3 Hinzuverdienst
    0
  • Jansen, SGG § 121 Schluß der mündlichen Verhandlung / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jansen, SGG § 144 Berufungsvoraussetzung / 2.1 Regelungsgehalt des Abs. 1
    0
  • Jansen, SGG § 154 Aufschiebende Wirkung der Berufung und ... / 2.2.2.1 Beträge
    0
  • Jansen, SGG § 155 Vorbereitung der Verhandlung / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGG § 65a Elektronische Dokumente / 2.9.2 Anwendungsbereich
    0
  • Jansen, SGG § 86b Anordnung des sofortigen Vollzugs / 2.2.2.3 Prozessvoraussetzungen
    0
  • Jansen / Sommer, SGB I § 2 Soziale Rechte / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jugendsozialarbeit / 4 Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen
    0
  • Jung, AsylbLG § 5a Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (außer Kraft)
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
    0
  • Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der f ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB XII § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COV ... / 2.1 Geltungsdauer
    0
  • Jung, SGB VIII § 22a Förderung in Tageseinrichtungen / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB VIII § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren ... / 2.4.2 Beratung nach § 1747 Abs. 1 BGB
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren