Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Ein besonderes Augenmerk muss auf der Feststellung der Gefährdung des Kindeswohls liegen. Eine solche, ist zu bejahen, wenn eine gegenwärtige Gefahr von einem solchen Ausmaß vorliegt, dass sich ohne eine Intervention eine erhebliche Schädigung des Kindes mit hinreichender Sicherheit voraussehen lässt.[7] Die bloße Besorgnis künftiger Gefährdungen genügt nicht.[8] Es gehört n...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG

Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähigkeit ist zu prüfen, ob Anerkennungshindernisse gem. § 109 FamFG bestehe...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

KG, Beschl. v. 26.11.2020 – 16 UF 138/19 1. Ein gerichtlicher Billigungsbeschluss nach § 156 Abs. 2 S. 2 FamFG kann nur ergehen, wenn im Zeitpunkt seines Erlasses die Zustimmung aller Beteiligten unter Einschluss auch des Verfahrensbeistandes weiterhin vorliegt. 2. Die Anordnung eines Umgangs im Wechselmodell ist ausgeschlossen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die zwis...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Beschwer der Antragsgegnerin durch den Ausspruch der Ehescheidung befasst und die bisherige Rechtsprechung wiederholt: Danach muss der Antragsgegner und Rechtsmittelführer das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe eindeutig und vorbehaltlos verfolgen, wenn der das Rechtsmittel führende Ehegatte in erster Instanz der Sche...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 3.1 Systematische Argumente und primäre Ziele

" A ‘Child Friendly City’ is a city, town, community or any system of local governance committed to fulfilling child rights as articulated in the Convention on the Rights of the Child. It is a city or community where the voices, needs, priorities and rights of children are an integral part of public policies, programmes and decisions."[1] 1. Kinderrechte verwirklichen Der erst...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 5 Eine Zwischenbilanz als Fazit

Zwei Erfahrungen aus der Netzwerkpraxis verdienen besondere Aufmerksamkeit: 1. Auf die kommunale Praxis kommt es an. Die zentrale Erwartung des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen" kann als bestätigt gelten. Kommunen kommt, wenn sie sich dafür einsetzen und den Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention ernst nehmen, eine zentrale Bedeutung in der Umsetzung der Kinderrechte zu. Di...mehr

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FF 01/2021, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 21.9.2020 – 1 BvR 528/19 1. Die fachgerichtlichen Annahmen zu der Frage, ob die strengen Voraussetzungen für eine räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern (Art. 6 Abs. 3 GG) im Einzelfall erfüllt sind, unterliegen wegen des besonderen Eingriffsgewichts einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung. Sie erstreckt sich auch ...mehr

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FF 12/2020, Elterliche Sorg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Beschwerdeverfahren betrifft die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten J., geboren am … . [2] Die nichteheliche Beziehung der Eltern endete bereits während der Schwangerschaft der Mutter mit dem Kind J. im April 2018. Der Vater hat die Vaterschaft für das Kind anerkannt, die Mutter hatte ihre insoweit notwendige Zustimmung jedoch zunächs...mehr

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FF 12/2020, Elterliche Sorg... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung setzt sich auseinander mit den Anforderungen an die Übertragung der gemeinsamen Sorge auf die nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB durch gerichtliche Entscheidung, die mangels Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB (übereinstimmende Sorgeerklärungen bzw. Heirat) erforderlich ist....mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / V. Folgen für die Tätigkeit des Sachverständigen

Die beschriebenen zunehmenden Anfeindungen und Widrigkeiten haben Auswirkungen auf die Tätigkeit des Sachverständigen, welche weiter zur Kostensteigerung und zu zeitlichen Verzögerungen führen, was oftmals für das Kindeswohl kontraproduktiv ist. 1. Wiedergabe von Gesprächen Um einer Diskussionen über falsche Wiedergaben der Gespräche im Gutachten aus dem Weg zu gehen, nehmen e...mehr

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FF 12/2020, Umgang ohne Cor... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind die Eltern des betroffenen Kindes. Sie leben getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter. [2] Im Hauptsachverfahren 332 F 9/20 haben die Beteiligten am 3.3.2020 eine umfangreiche Umgangsregelung getroffen, die inhaltlich der nunmehr titulierten Regelung lediglich mit abweichenden Daten entspricht. [3] Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit ei...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / d) Gegengutachten

Die Rechte der Parteien, auch im Hinblick auf die kritische Überprüfung eines Gutachtens, müssen gestärkt bleiben. Gegengutachter spielen dabei eine wesentliche Rolle. Leider stellt sich die Rolle der Gegengutachter im familiengerichtlichen, aber auch in möglichen zivilrechtlichen Verfahren oftmals anders dar, als dies für andere forensische Konfliktfelder (ärztlicher Haftun...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / c) Herausgabe von Testverfahren

Ein besonderes Problem stellt die vermehrte Forderung einiger Parteien dar, verwendete Testverfahren, also nicht nur die Auswerteblätter, sondern das ganze Testverfahren mit Handbuch und den Testfragen, herauszugeben, die vom Gericht dann an die Betroffenen weitergeleitet werden, obwohl ein Urheberrecht bzgl. der Testverfahren besteht. Die Folge ist, dass Handbücher und gesam...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / 5. Formale Absicherung

Die Mindestanforderungen[49] geben zumindest vor, welche Teile im Gutachten ausgeführt werden müssen und welche weniger bedeutsam sind. Viele Bereiche, die in den Mindeststandards erwähnt sind verlangen aber nicht, dass sie in einem eigenen Gliederungspunkt ausführlich abgehandelt werden müssen. Es genügt, wenn die Informationen aus dem Gutachtentext ersichtlich werden. Leide...mehr

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FF 12/2020, Umgang ohne Cor... / Leitsatz

Dem Vater eines zweijährigen Kindes ist der Umgang ohne Schutzmaske aus Gründen des Kindeswohls zu gestatten. AG Köln, Beschl. v. 24.9.2020 – 332 F 85/20mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.9.2020 – 10 WF 622/20 1. Grundsätzlich ist es aufgrund der aus der Corona-Pandemie resultierenden Risiken und Restriktionen nicht erforderlich, eine besondere, der Situation angepasste generelle Neuregelung des Umgangs zu treffen. Diese Auswirkungen sind im Rahmen der Vollstreckung zu berücksichtigen. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Aussetzung od...mehr

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FF 12/2020, Stufen

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist kein Lesekreis. Nein, sie ist der mitgliederstärkste Verbund von Familienanwälten in Deutschland. Dennoch will ich Ihnen zum Jahresende Lektüre ans Herz zu legen: Gerne würde ich Ihnen den Gesetzesentwurf für eine Reform des deutschen Familienrechts zur Lektüre empfehlen. Den gibt es aber nicht. Gäbe es ihn bei Erschei...mehr

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FF 11/2020, Verzicht auf Ki... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, durch die ihr das Recht, für ihre fünfjährige Tochter über die Einwilligung zur Entnahme einer Speichelprobe und die Sicherung der Durchführung der Probenentnahme zu entscheiden, entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet wurde. Das Familiengericht...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Pflegschaft

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 13.7.2020 – 1 BvR 631/19, juris = FamRZ 2020, 1559 1. Angesichts der Regelungen der §§ 1626a BGB, 155a Abs. 3 FamFG werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, hier i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG) der angestrebten Sorgerechtsübertragung überspannt, wenn die Kindesmutter einen nach § 1626a Abs. 2 BGB durchgreifende...mehr

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FF 11/2020, Verzicht auf Ki... / Leitsatz

1. Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung nicht nur den Elternrechten Rechnung tragen; vielmehr steht auch das Verfahrensrecht unter dem Primat des Kindeswohls, dessen Schutz staatliche Eingriffe in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG erst legitimiert. 2. Der Verzicht auf die Kindesanhörung verletzt das aus Art. 6 Abs. 2 GG folgende Gebot, eine möglich...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 72 Solange die Ehe dauert, teilen sich die beiden Eheleute das Sorgerecht für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Bei einer Scheidung können die Eltern sich verständigen, wem von ihnen während und nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Seit der Reform von 2018 ist jedoch das Prinzip fest verankert, dass die Eltern gemeinsam das elterliche Sorgere...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Adoption

Rz. 110 Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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Schweiz / 1. Voraussetzungen

Rz. 164 Das ZGB unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger und der Adoption einer volljährigen Person, wobei die Adoption in beiden Fällen durch Ehegatten oder durch Einzelpersonen erfolgen kann. Neben den Regelfall der Adoption eines fremden Kindes tritt sodann die Stiefkindadoption. Unabhängig davon, welche Art der Adoption im Einzelfall zur Anwendung gelangt, ist ...mehr

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Schweiz / VI. Kindesbelange

Rz. 129 Im Scheidungsfall regelt das Gericht gemäß Art. 133 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB die elterliche Sorge. In der Regel wird dabei die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam belassen (Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts gemäß Art. 296 Abs. 2 ZGB). Nach Art. 133 Abs. 2 ZGB hat das Gericht bei seinem Entscheid alle für das Kindeswohl wichtigen Umstände zu beachten; es berücksichtig...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Scheidung bei einvernehmlichem Antrag

Rz. 175 Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens der Scheidung bei einvernehmlichem Antrag ist, dass die Ehegatten sich nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen für sich und die Kinder einig sind. Rz. 176 Das Verfahren beginnt mit einem ricorso beim zuständigen Gericht, in dem die Ehegatten ihre bezüglich der Scheidungsfolgen getroffe...mehr

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Kroatien / 3. Voraussetzungen für die Adoption

Rz. 117 Voraussetzungen auf Seiten des zu Adoptierenden: Eine Adoption ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich (Art. 181 Abs. 1 FamG). Grundsätzlich müssen die biologischen Eltern der Adoption zustimmen (Art. 188 Abs. 1 FamG). Die Zustimmung zur Adoption ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufbar (Art. 188 Abs. 6 FamG). Die Zustimmung kann in bestimmten Fällen ...mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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Türkei / VII. Das elterliche Sorgerecht

Rz. 159 Die elterliche Sorge wird während der Ehe von beiden Elternteilen gleichberechtigt ausgeübt. Bei Trennung oder Scheidung kann das Gericht die alleinige elterliche Sorge auf ein Elternteil übertragen (Art. 336 türkZGB). Rz. 160 Das Gericht hört nach Möglichkeit die Eltern und ggf. den Vormund an und regelt mit dem Scheidungs- oder Trennungsurteil die Rechte der Eltern ...mehr

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Österreich / 3. Gerichtliche Missbrauchskontrolle

Rz. 192 Die Vereinbarungen über die Obsorge und die hauptsächliche Betreuung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung. Das Gericht hat aber Vereinbarungen der Eltern für unwirksam zu erklären und zugleich eine davon abweichende Regelung zu treffen, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (§ 190 Abs. 2 ABGB).mehr

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Rumänien / 2. Voraussetzungen

Rz. 142 Die Adoption unterliegt sechs Grundprinzipien, die im Gesetz im Einzelnen ausgeführt sind. Dies sind:mehr

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Slowenien / 2. Voraussetzungen

Rz. 103 Angenommen werden kann nur ein Kind, dessen Eltern einer Adoption zustimmen,[164] verstorben oder unbekannt sind oder deren Aufenthalt bereits ein Jahr unbekannt ist (Art. 218). Grundsätzlich ist eine Adoption sechs Monate nach der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 218 Abs. 1 und 2 möglich; Ausnahmen i.S.d. Kindeswohles sind zulässig (Art. 218 Abs. 3). Bestimmt...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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§ 2 Deutsches International... / d) Rangverhältnis der Anknüpfungen

Rz. 399 Die einzelnen Verweisungen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB sind grundsätzlich gleichberechtigt. Ist nach einer der so bestimmten Rechtsordnungen die Vaterschaft festgestellt, so ist dies das verbindlich gewordene Abstammungsstatut (Prioritätsgrundsatz). Erst dann, wenn die nach diesem Recht begründete Abstammung durch Anfechtung oder auf andere Weise wieder beseitigt worden ...mehr

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Ungarn / 3. Gerichtliche Regelung des Sorgerechts

Rz. 169 In Ermangelung einer Vereinbarung der Eltern entscheidet das Gericht in einem Eheprozess (als Nebenfrage) oder in einem gesonderten Prozess zur Regelung der elterlichen Sorge durch ein Urteil. Über die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind oder nötigenfalls über die Unterbringung des Kindes bei einer Drittperson hat das Gericht im Scheidungsverfahren von Amts ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Ehewohnung

Rz. 146 Die Nutzung der Ehewohnung ist in erster Linie der Einigung durch die Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, wird die Regelung innerhalb des Trennungsverfahrens getroffen. Für die Ehewohnung sieht Art. 337 sexies c.c. vor, dass die Zuweisung unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der gemeinsamen Kinder und der Eigentumsverhältnisse erfolg...mehr

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Slowenien / 3. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 75 Im Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, das Wohl des Kindes und seine rechtlichen Interessen zu wahren (Art. 6 Abs. 2 AußStrVerfG). Dem Antrag auf einvernehmliche gerichtliche Scheidung haben die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art....mehr

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Österreich / 4. Rechtsstellung des Kindes

Rz. 193 Dem betroffenen Kind kommt beim Abschluss der Vereinbarung seiner Eltern kein Mitspracherecht und – da keine gerichtliche Genehmigung mehr erforderlich ist – auch kein Anhörungsrecht zu.[314] Mündige Minderjährige sind aber in Verfahren über Pflege und Erziehung und das Recht auf persönliche Kontakte nach § 104 AußStrG selbstständig verfahrensfähig und antragslegitim...mehr

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Kroatien / 3. Ehewohnung und Hausrat

Rz. 54 Auch bezüglich Hausrat und Ehewohnung gilt der gesetzliche Grundsatz des hälftigen Miteigentums beider Ehegatten. Mit Einführung des Instituts des Familienheims durch das neue FamG steht dieses nach einer Scheidung unter besonderem Schutz. Nach Art. 46 Abs. 1 FamG verbleibt der Hausrat, der die Kinder betrifft, dort, wo die Kinder leben. Nach Art. 46 Abs. 2 FamG kann ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 106 Das Ergebnis muss mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sein. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis nach deutschem Recht anders oder entgegengesetzt lauten würde (also z.B. die geschiedene Ehefrau keinen Unterhaltsanspruch erhält oder die Volljährigenadoption ausgeschlossen ist). Das Ergebnis muss vielmehr "so anstößig sein un...mehr

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Bulgarien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 90 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge (Art. 125 Abs. 1 FamKodex), ferner die gesetzliche Vertretung des Kindes (Art. 129 Abs. 1 FamKodex). Sie steht den Eltern gemeinsam zu, kann aber von jedem Elternteil allein ausgeübt werden (Art. 123 Abs. 1 S. 1 FamKodex). Bei Meinungsverschiedenheiten über ihre Ausübung kann wahlweise ein Mediator eingesch...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidung im gegenseitigen Einverständnis

Rz. 49 Nach Erstellen und Unterzeichnung der in Rdn 44 erwähnten Urkunde und Vereinbarung können die Eheleute selbst, über ihren Rechtsanwalt oder einen Notar den Scheidungsantrag beim Familienrichter einreichen und vor diesem erscheinen. Bei dieser Scheidungsart ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend notwendig, jedoch häufig der Fall. Die Eheleute unterbre...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Das Scheidungsverfahren war vor der Reform von 2018 i.d.R. das Gleiche wie bei einer Scheidung nach dem Schuldprinzip. Das Verfahren wurde jedoch dadurch vereinfacht, dass es nur die durch die Trennung verursachte Zerrüttung der Ehe zu beweisen galt. Ggf. musste das Gericht auch über eine vom Kläger oder Beklagten angeführte Härteklausel befinden. Mit der Reform von 20...mehr

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Kroatien / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 88 Im Rahmen des Sorgeplanes sollen die Eltern anlässlich der Trennung auch den Umgang regeln. Eine Umgangsregelung kann auch separat getroffen werden. Nach Art. 122 Abs. 2 FamG muss eine Umgangsregelung schriftlich abgefasst sein; sie muss den Umgang detailliert regeln (Ort, Zeit, Beteiligung Dritter, Kostentragung). Zur Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Genehmigu...mehr

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Dänemark / 3. Erforderliche Zustimmungen

Rz. 187 Ist ein Kind, das adoptiert werden soll, 12 Jahre oder älter, "soll" nach § 6 des Adoptionsgesetzes die Bewilligung nur nach Einholung der Zustimmung des Kindes erteilt werden, es sei denn, es steht zu vermuten, dass dieser Vorgang dem Kind schaden würde. Vor der Zustimmung muss ein Gespräch über die Adoption und deren Bedeutung mit dem Kind geführt werden. Bei einem...mehr

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Kroatien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 62 Die elterliche Sorge wird grundsätzlich von beiden Eltern ausgeübt. Die elterliche Sorge wird charakterisiert durch die Verantwortung und die Verpflichtung und das Recht der Eltern zur Sorge mit dem Ziel des Schutzes des Kindeswohls. Das Familiengesetz verbietet die Entsagung bzw. Loslösung von der elterlichen Sorge (Art. 91 Abs. 2 FamG). Das Gesetz sieht in Art. 117 ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Internationale Zuständigkeit

Rz. 397 Die internationale Zuständigkeit ist in den Art. 5 bis 14 KSÜ geregelt. International zuständig sind nach der Grundregel des Art. 5 Abs. 1 KSÜ (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)[544] grundsätzlich und an erster Stelle die "Behörden" (Gerichte oder Verwaltungsbehörden) des Vertragsstaates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (oder in dem sich das ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 80 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht auch darüber, bei welchem Elternteil ein minderjähriges oder nach Volljährigkeit noch dem Sorgerecht unterliegendes Kind leben wird, sowie über das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil und über das Sorgerecht dieses anderen Elternteils (Art. 304). Das Sorgerecht wird von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, wahrgenommen...mehr

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Niederlande / 2. Vaterschaftsanfechtung

Rz. 157 Seit 1.4.1998 kann die Vaterschaft sowohl auf Antrag des Mannes, der Mutter, als auch des Kindes bestritten werden. Gemäß Art. 1:200 Abs. 1 BW kann die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Vaterschaft lediglich aus dem Grund bestritten werden, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Der Vater oder die Mutter können die in Art. 1...mehr