Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.5 Zeitpunkt der Mitteilungspflicht – Unverzüglichkeit

Rz. 20 Satz 1 bestimmt auch den Zeitpunkt der Mitteilungspflicht und ordnet an, dass die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat. Unverzüglichkeit ist hier – wie auch anderswo im sozialrechtlichen Kontext – i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu verstehen. Daher muss die Strafverfolgungsbehörde und auch das erkennende Gericht die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern machen. ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.2 Hinweispflicht nach Satz 2

Rz. 32 Darüber hinaus trifft den Jugendhilfeträger nach Satz 2 auch die Pflicht, Betroffene auf die Information nach Satz 1 vorab hinzuweisen. Diese Pflicht zur Vorabinformation erfährt dort eine Ausnahme, wo diese Hinweise dem Kindeswohl zuwiderlaufen, weil damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen infrage gestellt wird.mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.3 Konkretisierung der Aufgabenzuweisung nach Abs. 3

Rz. 11 Abs. 3 konkretisiert die in Abs. 2 und in Art. 6 Abs. 2 GG formulierte Aufgabenzuweisung, indem Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr als Ausprägungen des stattlichen Wächteramtes aufgeführt werden. Rz. 12 Abs. 3 schafft damit einen Anspruch der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung auf Unterstützung. Unterstützungsleistungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.3 Gegenstände der Mitwirkung

Rz. 6 Abs. 2 bezieht sich sowohl auf die Unterstützung des Familiengerichts als auch auf die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren. Die Vorschrift legt den Kernbereich der Unterstützungshandlungen des Jugendamtes fest. Das Wort "insbesondere" zeigt auf, dass es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt. Rz. 7 Das Jugendamt unterrichtet das Gericht über die Leistunge...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.3 Verhältnis zu § 8a

Rz. 45 § 8a SGB VIII beinhaltet ganz allgemein den jugendhilferechtlichen Grundsatz des Schutzauftrags des Jugendamtes bei einer Kindeswohlgefährdung und macht es nach § 8a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zur Aufgabe des Jugendamtes bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. § 8a ...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.2 Anordnung durch Richter oder Staatsanwalt nach Satz 2

Rz. 30 Satz 2 präzisiert in Anlehnung an die allgemeinen Regelungen über die Mitteilungspflicht nach Satz 1, welche konkrete institutionalisierte Stellen bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die Mitteilungen an das Jugendamt oder Landesjugendamt auszuführen haben und verantworten müssen, nämlich Staatsanwälte und Richter. Die Reglung in Satz 2 ist erst auf Beschlussemp...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.5 Anspruchsqualität

Rz. 9 Je nachdem, ob und inwieweit die jeweilige Vorschrift dem Jugendhilfeträger Ermessen einräumt, besteht ein Rechtsanspruch des Bürgers auf die normierte Geld-, Sach- oder Dienstleistung (§ 38 SGB I) oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 SGB I). Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen geht aus der Formulierung im Gesetzeswortlaut als Muss-, Soll- od...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.3 Wechsel der Zuständigkeit auf Antrag beim Familiengericht (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 24 Im Unterschied zur gesetzlichen Amtsvormundschaft findet ein Zuständigkeitswechsel bei der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft vom abgebenden Jugendamt zum annehmenden Jugendamt nicht unmittelbar (ohne Beteiligung des Familiengerichtes) statt, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen g.A. wechselt. Hierfür setzt Abs. 3 Satz 3 einen – mit der Bitte um Entlass...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 3 Literatur

Rz. 24 Benda, Die "anonyme Geburt", JZ 2003 S. 533; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.12.2022, SN_2022_1814 Ho – Wahrnehmen der Vorschlagspflicht nach § 53 SGB VIII und Trennungsgebot des § 55 Abs. 5 SGB VIII bezogen auf die Vorschlagspflicht, JAmt 2023 S. 25; DIJuF-Rechtsgutachten...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.4 Verstöße gegen Meldepflichten (Nr. 3)

Rz. 8 Die Einstufung der Verstöße gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit und damit die Bußgeldbewährung wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 in die Vorschrift eingefügt; bis dahin enthielt die Vorschrift keine Regelung bei Verstoß gegen die Meldepflichten i. S. der Vorg...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze der Vorschrift bauen stufenartig aufeinander auf (auf das mehrstufige Verfahren hat auch der Gesetzgeber hingewiesen: BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; auf das stufenweise Vorgehen von Berufsgeheimnisträgern nimmt auch Bezug: Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 2022 S. 361). Sinn des abgestuften Verfahrens nach Abs. 1 und Abs. 2 zu Abs. 3 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.1 Antragserfordernis (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Sofern die Mutter ihren g.A. (ggf. durch Umzug) in den Bereich eines anderen Jugendamtes verlegt, hat das bisher die Amtsvormundschaft führende Jugendamt nach Abs. 2 Satz 1 – ungeachtet des Kindeswohls – die Weiterführung der Amtsvormundschaft beim Jugendamt des neuen gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Mutter zu beantragen. Das bislang zuständige Jugendamt kann gleichwo...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.5 Mitarbeiter von Zollbehörden nach Abs. 5

Rz. 33 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Regelungen in Abs. 2 und 3 auch für Mitarbeiter von Zollbehörden an. Rz. 34 Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Mitarbeiter von Zollbehörden, die dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I unterliegen, nicht zugleich Berufsgeheimnisträger i. S. d. des Katalogs in Abs. 1 sind und dennoch Kenntnis kindeswohlgefährdender Um...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.4.2 Legaldefinition "Frühe Hilfen" nach Satz 2

Rz. 24 Satz 2 versucht eine Legaldefinition des Begriffes der frühen Hilfen. Die Gesetzesbegründung weist auf das Aktionsprogramm des Bundes "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" und auf das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" als Plattform für einen gezielten Wissensaustausch hin (BR-Drs. 202/11 S. 24 = BT-Drs. 17/6256 S. 17). Rz. 25 Die Vorschrift be...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.2 Leichtfertige schwere Gefährdung nach Nr. 1

Rz. 3 Die im "Grundtatbestand" vorsätzliche Betreuung eines Kindes oder die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt ohne Pflegeerlaubnis (§ 104 Abs. 1 Nr. 1) oder der Betrieb einer Einrichtung ohne Erlaubnis (§ 104 Abs. 1 Nr. 2) wird als Straftat geahndet, wenn dadurch leichtfertig ein Kind oder ein Jugendlicher in seiner körperlic...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 3 Literatur

Rz. 32 Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung – Teil 2, ZKJ 2022 S. 292; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.2.2012, J 6.140 LS/My, Zur Aufforderung durch das Jugendamt bei Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an die Eltern, JAmt 2012 S. 161; Ehrmann/Breitfeld, Besserer Kinderschutz nach Inkraf...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.8 Begrenzung der Fallzahl

Rz. 21 Abs. 3 schreibt eine Begrenzung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft auf maximal 50 Vormundschaften und Pflegschaften je vollzeittätiger Mitarbeiterin bzw. vollzeittätigem Mitarbeiter des Jugendamtes vor, bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften. Sind den Mitarbeitern neben der Führu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.4 Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2

Rz. 4b Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 der zwingende Inhalt der Vereinbarungen erweitert auf die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 (vgl. Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz). Rz. 4c Dies hat i. S. des Kindeswohls klarstellende Funktion und verfolgt den Zweck, die Qualitätsmerkmale zur Sicherung der Re...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 5 ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt; damit soll ein möglichst umfassender und lückenloser Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt gewährleistet werden (BR-Drs. 5/21 S. 124 = BT-Drs. 19/26107 S. 122). Der Gesetzgeber hat dies insbesondere damit begründet, dass bereits a...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.1 Berufsgeheimnisträger – Pflicht zur Information der Eltern nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 benennt zunächst die Personengruppen, denen nachfolgend Pflichten auferlegt und Aufgaben zugewiesen werden. Dies sind insbesondere die in § 203 StGB aufgeführten sog. Berufsgeheimnisträger, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und von ihrer Ausbildung her zur Erörterung einschlägiger Problemlagen...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.1 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Im Gegensatz zur gesetzlichen Amtsvormundschaft richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Falle einer durch das Familiengericht bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft nach dem g.A. des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Jugendamt ist für die Führung der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

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FF 03/2023, Pflicht zum Nac... / Leitsatz

1. Das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) ist Freiheitsrecht im Verhältnis zum Staat, der in das Erziehungsrecht der Eltern nicht ohne rechtfertigenden Grund eingreifen darf. In der Beziehung zum Kind bildet aber das Kindeswohl die maßgebliche Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung. 2. Die Entscheidung über die Vornahme von Impfungen bei entwicklungsbedingt noch ni...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 3. Ordre public

Im Rahmen der kollisionsrechtlichen Anerkennung ist die Anerkennung ebenfalls zu versagen, wenn das Ergebnis der Anerkennung gegen den ordre public verstößt. Diesmal ist maßgebliche Norm Art. 6 EGBGB (kollisionsrechtlicher ordre public). Nach ganz herrschender Meinung gilt hier ein strengerer Maßstab als beim verfahrensrechtlichen ordre public.[78] Bezogen auf die Anerkennun...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / a) Elternschaftszuordnung bei Leihmutterschaft

Bezogen auf Leihmutterschaften wurde lange Zeit vertreten, dass ein ordre public-Verstoß stets vorläge.[53] Seit der Entscheidung des BGH Ende 2014, in der ausdrücklich die ordre public-Konformität der Elternschaftszuordnung zu zwei Wunschvätern bejaht wurde,[54] wird dies in Deutschland kaum noch vertreten.[55] Auch die Rechtsprechung geht inzwischen allgemein von der Anerk...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 2. Insbesondere: Die ordre public-Kontrolle

Bei der ordre public-Kontrolle wird nur das Ergebnis der Anerkennung der Entscheidung darauf kontrolliert, ob dieses gegen die Grundwerte deutschen Rechts verstößt, insbesondere das Grundgesetz und die Grundrechte (§ 109 Nr. 4 FamFG). Dies kann etwa der Fall bei einer Vaterschaftsfeststellung sein, sollte dem potentiellenVater kein rechtliches Gehör gewährt worden sein. Bei E...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / V. Fazit

1. Viele europäische Rechtsordnungen sind bezogen auf Elternschaftszuordnungen flexibler als das deutsche Recht. Doch ist in Deutschland eine Reform zu erwarten, die insbesondere die Etablierung einer gleichgeschlechtlichen Elternschaft beinhalten und möglicherweise auch die altruistische Leihmutterschaft legalisieren könnte.[93] 2. Die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen,...mehr

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FF 03/2023, Pflicht zum Nac... / 1 Anmerkung

1. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BVerfG betreffen die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG (Bestehen einer Masernimpfung im Falle Betreuung in einer Kindertagesstätte) und § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG (Notwendigkeit der Vorlage eines Nachweises über diese Impfung bei Betreten der Kindertagesstätte). Beschwerdeführer waren sowohl die...mehr

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FF 03/2023, Rechtsanwaltsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Für den durch ihre Verfahrensbevollmächtigten (nachfolgend Beschwerdeführer) unter dem 8.6.2020 gegen den Kindesvater gestellten Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge bezüglich des Kindes S … S … ist der Kindesmutter mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Hamborn v. 10.7.2020 Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Beschwerdeführ...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.2 Unterrichtungspflicht der Pflegeperson nach Satz 2

Rz. 32 Das Überprüfungsrecht zum Schutz des Kindeswohls wird durch die Unterrichtungspflicht der Pflegeperson flankiert und ergänzt. Satz 2 verpflichtet die Pflegeperson, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Ziel ist es, alle sich anbahnenden Gefährdungen des Kindes für das Jugendamt transparent zu m...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.4 Beendigungspflicht nach Abs. 4

Rz. 49 Besteht die Erfüllung der Anforderungen nach Abs. 2 Nr. 2 – also die besonderen Anforderungen an den Leistungserbringer nach Buchst. a bis e – oder die Eignung der mit der Leistungserbringung betrauten Einrichtung oder Person nach Abs. 2 Nr. 3 nicht fort, soll die Leistungserbringung im Ausland unverzüglich beendet werden (Abs. 4). Rz. 50 Die Pflicht zur Beendigung tri...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.6 Datenübermittlung an Berufsgeheimnisträger § 4 KKG nach Abs. 4

Rz. 33 § 4 Abs. 3 KGG regelt die Befugnis der in § 4 Abs. 1 KGG genannten Berufsgeheimnisträge – erfasst sind die Berufsgruppe der Ärzte, Berufspsychologen, Familienberater, Berater in Suchtfragen, Sozialarbeiter und Lehrer –, das Jugendamt zu informieren, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden kann oder erfolglos bleibt. In diesem Falle regelt der mit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.3 Eignungsprüfung nach Nr. 3

Rz. 40 Abschließend hat der Jugendhilfeträger nach Nr. 3 auch die Eignung der mit der Leistungserbringung zu betrauenden Einrichtung oder Person an Ort und Stelle zu überprüfen. Rz. 41 Ziel ist es festzustellen, ob in der Einrichtung oder bei der Person das Kindeswohl gewährleistet ist (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93).mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist insoweit § 37 Abs. 3 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37b Abs. 3 (BR-Drs. 5/21 S. 88 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Im Übrigen bestehen keine Vorgängervorschriften. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.5 Kindeswohlbeinflussende Ereignisse nach Buchst. e

Rz. 39 Durch Nr. 2 Buchst. e schließlich soll sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen, unverzüglich – und damit nach dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern – mitteilt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe so...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2 Anforderungen an den Leistungserbringer nach Nr. 2

Rz. 30 Der Jugendhilfeträger ist nach Nr. 2 weiter verpflichtet, diverse Anforderungen an den Leistungserbringer sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschluss 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.4 Grundsatzentscheidungen

Rz. 62 Satz 3 sieht den Fall vor, dass durch die Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflege- oder Erziehungsperson derart eingeschränkt wird, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr möglich ist, dass die Beteiligten das Jugendamt einschalten sollen. Dies ist eine wertende Entscheidung im Einzelfal...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.1 Sollvorschrift

Rz. 57 Die Vorschrift ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen ist daher nur in atypischen Ausnahmesituationen davon abzusehen, das Jugendamt in seiner Vermittlerrolle einzuschalten. Diese Entscheidung hat sich allein am Kindeswohl zu orientieren. Keine (isolierte) Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Interessen der Sorgeberechti...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5 Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB nach Abs. 3

Rz. 42 Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) ist mit Wirkung zum 10.6.2021 in ursprünglich in § 38 enthaltene Regelung über die Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in (den frei gewordenen) Abs. 3 überführt worden. ...mehr