Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Entscheidung des BGH vom 18.2.2015

Dem BGH lag also die erste Entscheidung des KG vom 30.7.2013 zur Beurteilung vor. Der BGH folgt dabei der Entscheidung des KG vom 30.7.2013 zunächst im rechtlichen Ausgangspunkt. Auch der Samenspender sei als genetischer Vater vom Anwendungsbereich des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB erfasst, so dass es prinzipiell auch seiner Einwilligung in die Adoption bedürfe. Dies gebiete sein...mehr

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FF 2/2016, Zeitempfinden im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Eva Becker Manchmal wünscht man sich, Europa sollte im Familienrecht schneller voranschreiten: Eine gefühlte Ewigkeit dauern die Verhandlungen in Brüssel über die Vereinheitlichung des güterrechtlichen Kollisionsrecht im Bereich des ehelichen Güterstands und der eingetragenen Partnerschaften an: 4 Jahre sind seit Vorlage der Verordnungsvorschläge im Jahr 2011 vergangen, währen...mehr

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Zerb 2/2016, Zur Wechselbez... / Leitsatz

Formulieren Ehepartner in einem ehegemeinschaftlichen Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben eingesetzt haben, dass der überlebende Ehegatte "die Verfügungsgewalt über das gemeinsame Vermögen haben" soll, so handelt es sich hierbei nicht um eine sog. Freistellungsklausel. OLG Bamberg, Beschluss vom 6. Novembe...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / III. Rechtsfortbildung im Familienrecht

Auch im Familienrecht war es vor allem das Bundesverfassungsgericht,[37] das unter Bezugnahme auf die Grundrechte der Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und Art. 6 Abs. 1 GG, teilweise in Verbindung mit der Menschenwürde (Art. 1 GG), rechtsfortbildend wirkte.[38] Stichwort ist im Kindschaftsrecht die Gleichwertigkeit biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft.[39] Es geht dabei ...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / Leitsatz

1. Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; v. 9.6.1982 – IVb ZR 704/80, FamRZ 1982, 913 und v. 21.4.1982 – IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). (Rn 13) 2. Für die Bemessung des dem Strafgefangenen g...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 2. Sorgerecht des Wunschvaters

Dieselbe Rechtsunsicherheit erwartet den nicht verheirateten Wunschvater, der frühzeitig neben seiner Vaterschaft auch sein elterliches Sorgerecht sicherstellen möchte. Das gemeinsame Sorgerecht können die Wunscheltern durch eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB verbindlich begründen. Auch insoweit lässt das Gesetz die Abgabe der Erklärungen vor der Ge...mehr

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Zerb 2/2016, Der Beweis des... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 ff GBO statthaft und auch im Übrigen zulässig, soweit die Beteiligten die Aufhebung der Zwischenverfügung vom 16.7.2015 begehren. Der weitergehende Antrag, das Grundbuchamt zur Durchführung der Grundbuchberichtigung anzuweisen, ist dagegen bereits unzulässig, weil der Senat im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht abschließend über den Eintr...mehr

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Zerb 2/2016, Der Beweis des... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist als Eigentümer des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes noch Herr E3 eingetragen. Dieser ist am 11.11.2014 verstorben. Dieser hatte mit seiner Ehefrau am 23.1.1979 ein gemeinschaftliches notariell beurkundetes Testament errichtet, in dem die Ehegatten sich wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Erben des letztversterbenden Ehegatten sollten zu gleichen Teil...mehr

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FF 2/2016, Dank an Beiratsmitglied Prof. Dr. Uwe Diederichsen

Während der Herbsttagung in Weimar Ende November 2015 ist Prof. Diederichsen feierlich verabschiedet worden. Ihm ist ein Bildband der Arbeitsgemeinschaft überreicht worden. Der Verfasser dieses Beitrags verabschiedete das langjährige Beiratsmitglied mit folgenden Worten: Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hat allen Grund, zusammen mit der Redaktion der Zeitschrift Forum Fa...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.13 Familienkassen

Rz. 25h Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch der Familienkasse ist § 104 i. V. m. § 6a Abs. 3 BKGG. Sofern ein Kinderzuschlag gewährt wird, vermindert sich dieser um das nach den §§ 11 und 12 SGB II zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen. Es umfasst grundsätzlich alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Die rückwirkende Rentenbewilligung kann daher zu e...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, der geleistet hat, obwohl er nur nachrangig verpflichtet ist. Nach Abs. 1 Satz 2 ist nachrangig ein Leistungsträger verpflichtet, soweit dieser bei rechtzeitiger Erfüllung der Leistungsverpflichtung eines anderen Leistungsträgers selbst nicht zur Leistung verpflichtet gewesen wäre. Liegt ein Nachran...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.9 Träger nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 25d Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch des Trägers nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist § 104 i. V. m. § 2 Abs. 3 UnterhVG. Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach diesem Gesetz haben Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben und von einem Elternteil allein erzogen werden, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig seine Unterhaltspf...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Rentenversicherungsträger

Rz. 8d Neben dem Arbeitslosengeld wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 als weitere Leistung der Bundesagentur für Arbeit das Teilarbeitslosengeld eingeführt (§ 150 SGB III). Für das Teilarbeitslosengeld gelten grundsätzlich die Vorschriften über das Arbeitslosengeld entsprechend. Rechtsgrundlagen für den Erstattungsanspruch sind bei einem Zusammentreffen von Arbeitslosengeld/Teila...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.1 Angehörige

Rz. 8 Voraussetzung ist, dass die Wohnung an Angehörige i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO überlassen wird. "Zielgruppen" sind hiernach: Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister. Rz. 9 Eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht zwischen Personen, die voneinander abstammen.[1] In aufsteigender gerader Linie besteht die Verwandtschaft zu den Elter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53 Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995

1 Rechtsentwicklung und Bedeutung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz 1983 bis 1995 bedeutsam. Rz. 2 Mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 4 Umrechnung des Kindergeldes in einen Kinderfreibetrag (S. 3–5)

Rz. 11 Umzurechnen ist das dem Stpfl. im jeweiligen Vz zustehende Kindergeld, bei mehreren Kindern somit die Gesamtsumme.[1] Entscheidend ist damit nicht der an den Stpfl. tatsächlich ausgezahlte Betrag, sondern der Betrag, auf den der Stpfl. als Anspruchsberechtigter nach dem BKKG i. d. F. für die Jahre 1983 –1995 Anspruch hatte. Hatte er seinerzeit versäumt, seine Ansprüch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.5 Ausschluss der Grundförderung (Ausfalljahre)

Rz. 35 Bei Objekten mit Bauantrag oder obligatorischem Vertrag nach dem 31.12.1991 ist die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags davon abhängig, dass in den einzelnen Kalenderjahren des Abzugszeitraums der Gesamtbetrag der Einkünfte 61.355 EUR (120.000 DM) bei Ledigen, 122.710 EUR (240.000 DM) bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 2 Berücksichtigung des steuerfreien Kinderexistenzminimums 1983–1995 (S. 1)

Rz. 7 Die in S. 1 ausgewiesenen Beträge des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums eines Kindes wurden vom BMF anhand der Kriterien des BVerfG in den Beschlüssen des BVerfG zu den Kinderfreibeträgen (Rz. 3) ermittelt. Sie entsprechen der Stellungnahme des BMF in dem Verfahren vor dem BFH VI R 176/90 (Aufforderung zum Verfahrensbeitritt v. 29.1.1999, VI R 176/90, BFH/NV 19...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Unterhalt [Rdn 826]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 827 Literaturhinweise: S. die Hi...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Umgangsrecht [Rdn 821]

Rdn 822 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 823 1. Hinsichtlich des Umgangsrechtes ist vor allem danach zu unterscheiden, in welchem Verhältnis derjenige, für den ein Umgangsrecht beansprucht wird, zum Kind steht. Rdn 824 2. Insoweit gilt folgender Überblick:mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Gewaltschutz [Rdn 805]

Rdn 806 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 807 1. Betreffend das GewSchG ist bei Kindern auf Besonderheiten zu achten: Bei Misshandlungen von Kindern durch ihre Eltern findet das GewSchG keine Anwendung (§ 3 Abs. 1 GewSchG). Vielmehr sind dann Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB zu ergreifen. Rdn 808 2. Wohl aber findet das GewSchG An...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Sorgerecht [Rdn 809]

Rdn 810 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 811 1. Die elterliche Sorge für das oder die minderjährigen Kinder liegt grds. bei den Eltern (§ 1626 Abs. 1 S. 1 BGB). Daran ändert sich nichts, wenn sich die Eltern trennen und geschieden werden. Allerdings kann dann jeder Elternteil beantragen, dass die elterliche Sorge auf ihn allein ü...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen Kindes

BGB § 1610 Abs. 1 § 1615l Abs. 2 Leitsatz 1. Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. (Rn 12) 2. Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts...mehr

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§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / ff) Schutzmaßnahmen für Schwangere, Wöchnerinnen, Kinder und Jugendliche

Rz. 247 Nach § 2 Nr. 6 AEntG finden auch bei Geltung eines ausländischen Arbeitsvertragsstatuts die deutschen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen zwingende Anwendung. Damit finden insb. die Regelungen des MuSchG und des JArbSchG bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in D...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch um Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für die Zeit ab November 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 21.10.2010 geborenen Sohnes T. Das Kind ist zu 100 % schwerbehindert; es leidet an einer Chromosomenanomalie des Typs Trisomie 21 (sog. Down-Syndrom) und ist in Pflegest...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des... / 2 Anmerkung

Die jüngste zu Fragen des § 1615l BGB ergangene Entscheidung des BGH betrifft den Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein zu 100 % schwerbehindertes nichteheliches Kind betreut, über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus. Zu dieser Entscheidung sind bereits verschiedene Anmerkungen veröffentlicht worden.[1] Die Besprechung an dieser Stelle soll sich auf zwei Aspekte beschränk...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / a) Subjektive Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung

Rz. 397 In subjektiver Sicht liegt eine unwirksame Schiedsvereinbarung beispielsweise dann vor, wenn eine der Parteien bei Abschluss der Schiedsvereinbarung geschäftsunfähig war. Rz. 398 Beispiel Vater V und der 15-jährige Sohn S vereinbaren in Form einer Schiedsvereinbarung, dass ein Familienschiedsgericht über den Unterhaltsanspruch des S entscheiden soll. Rz. 399 Besondere ...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / I. Überblick

Der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften" verabschiedet, das am 20.11.2015 verkündet wurde.[1] Die das materielle Kindesunterhaltsrecht betreffende Änderung des § 1612a BGB ist zum 1.1.2016 wirksam geworden. Sie betrif...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Sorgerecht

a) An einen vollständigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind auch dann die gemäß Art. 6 Abs. 3 GG für eine Trennung des Kindes von den Eltern geltenden hohen Anforderungen zu stellen, wenn das Kind vom Ergänzungspfleger im elterlichen Haushalt belassen wird. b) Zweifelt das Gericht daran, dass eine Fremdunterbringung des Kindes noch erforderlich ist, darf es die fü...mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / I. Aufenthaltserlaubnis

Rz. 221 Soweit ein Mitarbeitereinsatz eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland geplant ist und dieser Familie hat, ist dringend anzuraten bei Antragstellung auch die Anträge für den Ehepartner und die Kinder mit einzureichen. Hierfür sind zwar gesonderte Antragsunterlagen vorzubereiten, jedoch wird der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung der Familienangehörigen in der ...mehr

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§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / e) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Rz. 256 Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld grds. jede Person für nach dem 1.1.2007 geborene Kinder, die Rz. 257 Die Höhe des Elterngelds richt...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitertes [Rdn 233]

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / E. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2014 – Stand 25.3.2014

Rz. 5 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Der V...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Opferentschädigung, tätlicher Angriff [Rdn 16]"tätlicher Angriff"

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / 2. Begleitende Familienangehörige

Rz. 75 Soweit den Arbeitnehmer bei seinem Auslandseinsatz auch Familienangehörige begleiten sollen, ist für diese ebenfalls vorzulegen. Soweit die Familienmitglieder im Ausland keiner Arbeitstätigkeit nachgehen sollen, muss ...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / I. Fallbesipiele

Fall 1: Ein Witwer hat wieder geheiratet. Seine Ehefrau hat derzeit wenig Einkünfte, erhält aber bei Vollendung des 60. Lebensjahres eine hohe Summe aus einer Lebensversicherung. Der Ehemann möchte daher sein Vermögen von Todes wegen zunächst zur Absicherung seiner zweiten Ehefrau, jedoch nach deren Ableben oder bei Vollendung des 60. Lebensjahres durch sie seinen Kindern au...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 3. Auslegung

Rz. 382 § 1058 Abs. 1 Nr. 2 ZPO eröffnet dem Schiedsgericht schließlich die Möglichkeit, auf Antrag einer oder beider Parteien bestimmte Teile des Schiedsspruchs auszulegen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Auslegungsantrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Empfang des Schiedsspruchs zu stellen. Das Schiedsgericht soll über diesen Antrag ...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Abstammung

a) Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Vaterschaft für in der Embryonalphase befindliche menschliche Lebewesen, ist eine analoge Anwendung des § 1594 Abs. 4 BGB nicht ersichtlich; vielmehr sprechen der Ausnahmecharakter der Vorschrift und das Fehlen einer entsprechenden Regelung in § 1600d BGB gegen eine planwidrige Gesetzeslücke und damit gegen eine entsprechende...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Herausgabe von persönlichen Unterlagen

Der Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen (hier: Impfpass und Untersuchungsheft) gegen einen Elternteil beruht auf §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB analog. Es handelt sich gleichwohl um keine eigentliche Unterhaltssache, sondern um eine sonstige Familiensache, mit der ein Anspruch aus dem Eltern-Kind-Verhältnis geltend gemacht wird. Leben die Eltern getre...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2016 II. Kindergeldanrechnungstabelle Anlage II Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neue...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 486 Nach dem Wortlaut der Norm können materiell rechtliche Einwendungen gegen den Schiedsspruch nicht erhoben werden. Insbesondere kann nicht überprüft werden, ob der Schiedsspruch rechtlich falsch ist oder auf falschen tatsächlichen Grundlagen basiert. Rz. 487 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH[192] können aber zulässigerweise solche Einwendungen erhoben werden, d...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / 2. Literatur

An der Wirksamkeit der Bestellung des gesetzlichen Vertreters des Erben zum Testamentsvollstrecker über dessen Erbteil wurden bisher, soweit ersichtlich, auch in der Literatur keine Zweifel geäußert, obwohl auch hier, wie bei der Ernennung des Vorerben, ein "Interessenwiderstreit" des Testamentsvollstreckers denkbar ist und seine "Beaufsichtigung" gefährdet erscheint. Dies g...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / IV. Fazit und Ausblick

Die Untersuchung der Konstellationen "Gesetzlicher Vertreter als Testamentsvollstrecker" und "Vorerbe als Nacherbenvollstrecker" beweist, dass es einen Grundsatz, wonach nicht Testamentsvollstrecker sein könne, wer zugleich eigene oder andere Interessen vertrete, nicht gibt, und daher aus ihm auch keine generelle Unzulässigkeit derartiger Doppelstellungen abgeleitet werden k...mehr

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FF 1/2016, Verlängerung des... / Leitsatz

1. Zur Verlängerung des Unterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB bei Betreuung eines behinderten Kindes. (Rn 12) 2. Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB dar. (Rn 27) 3. ...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr