Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die bisher in Abs. 1 Sa...mehr

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Jung, SGB VIII § 88 Örtlich... / 2.1.1 Geburtsort im Inland

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 knüpft die örtliche Zuständigkeit bei Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe im Ausland an den Geburtsort des jungen Menschen in Deutschland an. Örtlich zuständig ist demnach der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich der junge Mensch geboren ist. Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers beschränkt sich ausschließlich auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 86b Örtlic... / 2.2 Schutz der Einrichtungsorte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4 Entsprechende Anwendung findet die Regelung des § 86a Abs. 2 über den Schutz der Einrichtungsorte – in der Praxis häufig auch als "Anstaltsorte" bezeichnet –, wonach Aufenthalte der/des Leistungsberechtigten in Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen, die der Erziehung, Pflege, Betreuung, Behandlung oder dem Strafvollzug dienen, von der Zuständigkeitsbestimmung des Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 5 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.11.2006, J 3.315 Kü, JAmt 2007 S. 31; Fuchs/Habermann, Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, NDV 1993 S. 52; Reisch, Novelliertes Kinder- und Jugendhilferecht (Teil I), ZfJ 1993 S. 157; Wiesner, Das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, RdJB 1993 S. 380.mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.9.2014, J 8.170/J 8.150/J 6.100 DE – Kinder- und Jugendhilferecht: Fragen der örtlichen Zuständigkeit bei Umzug eines Vaters und des bei ihm lebenden Kinds während eines Sorgerechtsverfahrens, JAmt 2014 S. 514; DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.9.2013, J 6.510 Lh – Vormundschaftsrecht: Abgrenzung der Aufgabe Mitwirkung im familiengerichtlichen Verf...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift kommt seit dem Inkrafttreten des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung v. 1.4.1993 zur Anwendung. Im Gegensatz zu Leistungen an junge Volljährige (§ 41, § 86a) sowie Maßnahmen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19, § 86b), bei denen der Schutz der Einrichtungsorte bereits über die Regelung der örtlichen Zuständi...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung des § 89f ist im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) als eigenständige Rechtsnorm geschaffen worden. Sie beruht auf § 97 Abs. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (BGBl. I S. 1163) i. d. F. bis 31.3.1993. Sie gibt eine Art Rahmen vor, in dem sich der Umfang der zu erstattenden Kosten bewegt und knüpft an die...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung

Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. § 89f Abs. 1 Satz 1 sind solche A...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

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Jung, SGB VIII § 89g Landes... / 2 Literatur

Rz. 4 Baltz, Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), NDV 1998 S. 331.mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 3 Literatur

Rz. 18 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.4.2005, J 3.315 Rei, Schutz der Pflegestellenorte; Aufenthaltsbegründung von Kindern und Jugendlichen in der Familie naher Verwandter, JAmt 05/2005 S. 240; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.7.2007, J 8.250 Rei, Kostenerstattungspflicht bei einem Wechsel von der Hilfe für junge Volljährige zu Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinde...mehr

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Klose, SGB I § 30 Geltungsb... / 2.3.1 Wohnsitz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Mit der Definition des Wohnsitzes wird auf das Steuerrecht (§ 8 AO) zurückgegriffen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die für das Steuerrecht aus § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Zeitmoment auch für die Beibehaltung der Wo...mehr

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Klose, SGB I § 31 Vorbehalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977 S. 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999 S. 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind un...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.6 Gespräch mit der Mutter

Rz. 9 Das Jugendamt soll ein persönliches Gespräch mit der Mutter anbieten, welches nach deren Wunsch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden soll. Hierdurch will der Gesetzgeber wohl erreichen, dass das Gespräch nicht telefonisch und nicht im Jugendamt geführt wird. Es soll eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen und ferner dem Umstand Rechnung getragen werden, dass d...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung des § 89c gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Sie knüpft an die ehemalige Kostenerstattungsbestimmung des § 97 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. bis 31.3.1993 (BGBl. I S. 1163) an und ersetzt seit dem 1.4.1993 im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) § 9...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.2.2 Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige (Abs. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 8 Wird die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 über die Volljährigkeit hinaus als Hilfe für junge Volljährige nach § 41 fortgeführt, bleibt damit auch die Verpflichtung zur Kostenerstattung weiterhin bestehen. Gleiches gilt im Übrigen im Falle einer während der Minderjährigkeit eingeleiteten Eingliederungshilfemaßnahme für seelisch behinderte Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89 gilt seit dem 1.4.1993 i. d. F. des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022) und ersetzt damit die bis zum 31.3.1993 geltende Vorschrift des § 97 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Die Bestimmung erweitert d...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.3 Nachträgliche Hilfe bei Scheinvaterschaft

Rz. 11 Gemäß Abs. 3 Satz 1 hat das Gericht dem Jugendamt Mitteilung zu machen, wenn ein Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war (§ 1592 Nr. 1 BGB), oder der die Vaterschaft anerkannt hatte (§ 1592 Nr. 2 BGB), die Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat. Gemäß § 1600 Abs. 1 Satz Nr. 1 BGB ist der Mann, dessen Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung als Folge der Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt

Rz. 3 § 89 erfasst Fallgestaltungen, in denen sich die örtliche Zuständigkeit gemäß § 86, § 86a sowie § 86b nicht nach dem g.A. bestimmen lässt, sondern hilfsweise auf den tatsächlichen Aufenthalt abgestellt werden muss. Das können folgende Konstellationen sein: tatsächlicher Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen vor Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 2 Satz 4 HS 2; § 86 Abs. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.2 Bagatellgrenze bei Kosten unter 1.000,00 EUR (Abs. 2)

Rz. 10 Im Regelfall werden nur Kosten ab einem Betrag i. H. v. 1.000,00 EUR erstattet. Die Einführung einer sog. Bagatellgrenze verhindert damit die Einleitung unwirtschaftlicher Kostenerstattungsverfahren, bei denen der Aufwand in Relation zu dem erwarteten Erfolg in keinem vertretbaren Verhältnis stünde. Die Bagatellgrenze muss im Fall der Leistungsgewährung an mehrere Per...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 2.3 Mitwirkung an der örtlichen Prüfung einer Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 8 § 46 Abs. 1 Satz 2 sieht die Mitwirkung des örtlichen Jugendamts bei der örtlichen Überprüfung der in seinem Bereich gelegenen Einrichtungen vor. Auch hier kommt es nur auf den Standort der Einrichtung an, nicht auf den Sitz des Trägers. § 87a sieht weder in Abs. 1 noch in Abs. 3 eine örtliche Zuständigkeitsregelung für die Prüfung der Pflegeperson durch das Jugendamt e...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.1 Zuständigkeit zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 87b Abs. 1 Satz 1 bestimmt als sog. "Grundnorm" die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten sowie in Verfahren nach dem JGG i. S. d. §§ 50 bis 52. Die Vorschrift weist dabei keinen eigenständigen – die örtliche Zuständigkeit betreffenden – Regelungsgehalt auf, sondern verweist auf die entsprechende An...mehr

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Jung, SGB VIII § 86b Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 8 Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Der Amtsvormund 1994 S. 270; Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) – ein Hilfeangebot für zwei Generationen, Aufsatz, NDV 1999 S. 281; Örtliche Zuständigkeit des JA – Frage nach dem gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalt einer Schwangeren vor Aufnahme in eine Einrichtung, DIJuF-Rechtsgutachten v...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89e Abs. 1 Satz 1 sorgt in seiner Anwendung für einen hinreichenden Schutz kommunaler Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich sog. "geschützte" Einrichtungen von überregionaler Bedeutung befinden, vor überproportionalen Kostenbelastungen, indem in solchen Einrichtungen quasi kein gewöhnlicher Aufenthalt (g.A.) in rein kostenerstattungsrechtlicher Hinsicht...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst solche Kosten für Maßnahmen der Jugendhilfe, die in Anwendung der Rechtsnormen des SGB VIII rechtmäßig aufgewendet wurden. Dabei gelten die Grundsätze des die Hilfe leistenden Trägers, die in seinem Bereich zum Zeitpunkt des Tätigwerdens angewandt werden. Dies gilt insbesondere für Ermessensleistungen. Mangels eigenständiger Regelung im SGB VIII ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 2.1 Erstattung der Kosten bei fortdauernder Leistungsverpflichtung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Durch die Regelung des § 89c Abs. 1 Satz 1 wird festgelegt, dass der Jugendhilfeträger, der seiner Verpflichtung nach § 86c nachgekommen ist, die Jugendhilfeleistung bei einem Zuständigkeitswechsel so lange fortzusetzen, bis der neu zuständig gewordene Träger die Leistung weiterführt, gegenüber dem inzwischen zuständig gewordenen Träger die Erstattung seiner aufgewende...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.4 Änderung des maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts während der Gewährung der Leistung (Abs. 3)

Rz. 10 Der zur Kostenerstattung nach Abs. 1 in Anspruch genommene örtliche Träger soll durch die getroffene Regelung nicht schlechter gestellt werden, als er in Anwendung der Sonderzuständigkeit des § 86 Abs. 6 nur mit den Kosten belastet wird, die er im Zuge der Anknüpfung an seine (eigentliche) örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 bis 5 aufzubringen hätte. Dies bedeutet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch bei in tatsächlicher Hinsicht unrichtiger Veranlagung nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz Die Veranlagung des Anspruchstellers nach § 1 Abs. 3 EStG steht dem Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nicht entgegen. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nur für die Monate, in denen Einnahmen zugeflossen sind. Sachverhalt Der verheiratete Kläg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Historische Entwicklung

Rz. 9 Die Rechtsprechung zu den Anknüpfungsmerkmalen der Vorgängernormen der §§ 13–16 StAnpG erfolgte oftmals ergebnisorientiert.[1] So wurde der Wohnsitzbegriff möglichst weit ausgelegt. Mit Inkrafttreten des Reichsfluchtsteuergesetzes 1931 änderte sich dies bis zum Jahre 1945.[2] Nach 1945 legte die Rechtsprechung die Vorgängervorschriften der §§ 8–14 AO trotz unveränderte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewährung von Differenzkindergeld

Leitsatz Die Ermittlung des sogenannten "Differenzkindergeldes" erfolgt anhand einer Gesamtbetrachtung aller kindergeldberechtigten Kinder, nicht anhand einer Einzelbetrachtung für jedes Kind. Sachverhalt Die Klägerin hat 6 Kinder: 1 (geb. 1993), 2 (geb. 1995), 3 (geb. 1998), 4 (geb. 2009), 5 (geb. 2003) und 6 (geb. 2006). Sämtliche Kinder gingen im Streitzeitraum zur Schule....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Großelternteils – fiktive Übertragung der Wohnsituation ins Inland – gemeinsamer Haushalt i.S.d. § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG

Leitsatz 1. Der im anderen EU-Mitgliedstaat lebende Großelternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er seine Enkelkinder in seinem Heimatland in einen Haushalt aufgenommen hat, der nicht ihm und dem Elternteil ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der Alterssicherung für Landwirte (§ 3 Nr. 1 Buchst. b EStG)

Rz. 15 Befreit sind die Sachleistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, ebenso die Sachleistungen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die entsprechenden Regionalträger und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 125 SGB VI). Träger der Alterssicher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen eines Leistungsträgers nach dem SGB (§ 3 Nr. 10 S. 1 EStG)

Rz. 2 Behinderte Menschen sind nach § 2 Abs. 1 SGB IX solche, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Bild abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund dieses Umstands beeinträchtigt ist. Für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 EStG...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.3 Sonderregelung für Unfallkassen (Abs. 2a)

Rz. 12 Die Vorschrift des Abs. 2a gilt für die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich sowie die Unfallkasse Post und Telekom. Für die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die frühere Eisenbahn-Unfallkasse gibt es nun die Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Sonderregelung in Abs. 7. Sie ergänzt die Par...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / 2. Erbrecht unehelicher Kinder

Ein signifikanter Unterschied zum deutschen Erbrecht besteht ferner darin, dass uneheliche Kinder in Singapur weitgehend von der gesetzlichen Erbschaft ausgeschlossen sind. Sie können im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge lediglich ihre leibliche Mutter beerben. Auch dies ist aber nur dann möglich, wenn keine weiteren ehelichen Kinder vorhanden sind.[25]mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte ein Sachverständigengutachten zu Mutter und Kind in dem anhängigen Sorgerechtsverfahren eingeholt. Dabei waren durch die psychologische Sachverständige folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist I. Sozialverhalten (weiterhin) gestört? Wenn ja: Inwieweit ist dies auf Familienangehörige oder sonstige Bezugspersonen des Kindes zurückzuführen? Welche anderen Ursachen ...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Internationales

a) Zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips in Fällen, in denen die Abstammung des Kindes gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGBGB alternativ nach deutschem Sachrecht oder nach einem ausländischen Sachrecht bestimmt werden kann. b) Jedenfalls dann, wenn eine Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater nicht erfolgt ist und auch nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine aus dem au...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 4. Eingeschränkter Regress bei Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

§ 33 Abs. 2 SGB II beschränkt den Unterhaltsregress, indem das Gesetz für eine Reihe von Fällen den Anspruchsübergang ausschließt. Die Vorschrift gilt nur für gesetzliche Ansprüche, nicht jedoch für auf einem Austauschverhältnis (z.B. Altenteil) beruhende Forderungen. Kein Anspruchsübergang erfolgt bei den in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Denn während d...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Einbenennung

Bei einer nachträglichen Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Eltern ist eine Neubestimmung des Kindesnamens nach § 1617b Abs. 1 BGB nach einer vorangegangenen Einbenennung des Kindes gemäß § 1618 BGB jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Stiefelternehe, deren Ehenamen das Kind aufgrund der Einbenennung trägt, noch besteht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. BGHZ 1...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. 1. Der Beschwerde ist insoweit zuzustimmen, dass nach dem Gesetz neben dem Einkommen der beteiligten Ehegatten grundsätzlich auch deren Vermögensverhältnisse für die Festsetzung des Verfahrenswertes zu berücksichtigen sind. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, ist in der Rspr. der OLG allerdings äußerst umstritten. Die Ans...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / B. Sozialleistungen im Familieneinkommen

Diese Beobachtung führt zum ersten Problemkreis: Wie gestalten sich die Einkommensverhältnisse und sozialrechtlichen Abhängigkeiten bei einer intakten Familie und welche Veränderungen ergeben sich im Fall einer Trennung? Als Beispiel dient eine vierköpfige Familie mit einem Alleinverdiener und zwei noch kleineren Kindern sowie einem Bruttoeinkommen von 2.400 EUR. Die Bedeutung...mehr

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zerb 3/2016, Austausch der ... / Sachverhalt

Der Erblasser war geschieden. Er hatte einen Sohn V, der mit der Beteiligten zu 1) verheiratet war und vorverstorben ist. Aus der Ehe des Sohnes mit der Beteiligten zu 1) ist ein Kind hervorgegangen, der am 28.9.19## geborene Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 2) ist nach dem Testamentsvollstreckerzeugnis des Amtsgerichts vom 5.4.2013 Testamentsvollstrecker über den Nachlass...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr