Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / II. Rückgewähranspruch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

Rz. 53 Haben Eltern zugunsten ihres Schwiegerkindes im Hinblick auf den Bestand der Ehe mit dem eigenen Kind eine Leistung erbracht, die nach Scheitern der Ehe rückabgewickelt werden soll, kann ein Rückgewähranspruch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht kommen. Gemäß § 313 Abs. 1 BGB kann Anpassung eines Vertrages verlangt werden, wenn sich Umständ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / VII. Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten

Rz. 140 Wie in den vorhergehenden Ausführungen dargestellt, handelt es sich bei schwiegerelterlichen Zuwendungen, soweit sie eine Vermögensübertragung beinhalten, um Schenkungen im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB. Damit werden diese Schenkungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs als privilegiert behandelt, ihr Wert wird also in das Anfangsvermögen des Schwiegerkindes als Aktivpost...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Allgemeines

Rz. 207 § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 FamFG enthält zwei grundlegende unbestimmte Rechtsbegriffe mit denen die Intensität des Sachbezugs zu der familienrechtlichen Materie beschrieben wird und von deren Eingreifen es abhängt, ob der Verfahrensgegenstand das Vorliegen einer sonstigen Familiensache begründet-und damit zugleich über die Verfahrenszuständigkeit der Familien...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Kindesunterhalt

Rz. 141 Wird eine gemeinsame Verbindlichkeit, für die gesamtschuldnerische Haftung besteht, im Rahmen von Kindesunterhaltsberechnungen berücksichtigt, so liegt hierin regelmäßig keine den Innenverhältnisausgleich gegenüber dem anderen Ehegatten ausschließenden "anderweitige Bestimmung" im Sinne von § 426 BGB, dies bereits deshalb, weil die gesamtschuldnerischen Verbindlichke...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / e) Verfahren nach Nr. 5

Rz. 242 Erfasst werden hier vornehmlich Schadensersatzansprüche des umgangsberechtigten Elternteils gegen den anderen Elternteil wegen fehlgeschlagener Aufwendungen zur Ausgestaltung des Umgangsrechts.[401]mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / bb) Arbeitsleistungen

Rz. 104 Hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs für erbrachte Arbeitsleistungen gelten prinzipiell dieselben Abwägungskriterien wie im Rahmen von Zuwendungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Es ist insbesondere nach Art und Umfang der Arbeitsleistungen zu fragen, nach dem Umfang der bewirkten und beim Scheitern der Ehe noch vorhandenen Vermögensmehrung, der ...mehr

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§ 4 Güterstände / 3. Ausblick und weiterer Reformbedarf

Rz. 37 Selbstverständlich war die Reform 2009 nicht abschließend. Nach wie vor besteht aus Sicht der familienrechtlichen Praxis Reformbedarf. Dies gilt insbesondere für die Regelung des privilegierten Erwerbs nach § 1374 Abs. 2 BGB, der diejenigen Vermögenspositionen der Ausgleichspflicht entzieht, die in keinem Zusammenhang mit der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinsch...mehr

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§ 4 Güterstände / 6. Musterschreiben

Rz. 979 Muster 4.1: Isolierter Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft Muster 4.1: Isolierter Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft An das Amtsgericht – Abteilung für Familiensachen – Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, §§ 1386, 1385 BGBmehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / X. Muster

Muster 7.1: Antrag auf Rückabwicklung einer schwiegerelterlichen Zuwendung Muster 7.1: Antrag auf Rückabwicklung einer schwiegerelterlichen Zuwendung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht –mehr

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§ 1 Einführung / (3) Angabe über die Einigung zu den Folgeansprüchen für Scheidungsverfahren ab dem 1.9.2009

Rz. 269 Mit dem FamFG, das auf Scheidungsverfahren, die in der Zeit ab 1.9.2009 eingeleitet wurden, Anwendung findet, ist der Inhalt der Antragsschrift neu geregelt worden. In § 133 FamFG sind die Inhalte der Antragsschrift benannt. Fehlt eine dieser benannten Angaben, ist der Antrag unvollständig und damit unzulässig.[204] Nach § 133 Abs. I Ziff. 1–3 FamFG sind zwingend Ang...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 86 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [55] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung sei ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / a) Schenkung

Rz. 57 In der Regel handelt es sich bei Zuwendungen von Eltern an ihr Schwiegerkind um eine Schenkung. Das gilt auch dann, wenn dies um der Ehe des eigenen Kindes willen geschah (siehe oben Rn 13). Rechtsgrundlage der Zuwendung ist also ein Schenkungsvertrag. Rz. 58 Bis Februar 2010 wurde dies anders gesehen. Der BGH sah in einer schwiegerelterlichen Zuwendung aus verschieden...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 229 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedliche Beweggründe beruhen. Rz. 230 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / II. Sparkonten und Sparbücher

Rz. 27 Bei Sparkonten kommt es in der Praxis verbreitet vor, dass diese nicht auf den Namen dessen angelegt werden, der tatsächlich an dem Sparguthaben berechtigt ist, sondern auf den Namen von Ehegatten, Kindern, Enkeln oder beliebigen Dritten. Anders als beim Girokonto[35] kann also aus der Eröffnung auf den Namen einer bestimmten Person nicht geschlossen werden, dass dies...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / III. Rückgewähranspruch nach Bereicherungsrecht

Rz. 107 In Fällen, in denen Eltern ihrem Schwiegerkind in der Erwartung Vermögen schenken oder Arbeits- oder Dienstleistungen erbringen, die Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind habe Bestand, kommen auch Rückabwicklungsansprüche nach Bereicherungsrecht in Betracht, wenn die Ehe des Kindes nach der erbrachten Leistung scheitert. Insbesondere § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 B...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / a) § 527 BGB

Rz. 33 Gemäß § 527 Abs. 1 BGB kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern, wenn die Vollziehung einer mit der Schenkung verbundenen Auflage unterblieben ist und das Geschenk zur Vollziehung der Au...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Steuerklassen

Rz. 470 Beschenkte und Erben sind gemäß § 15 ErbStG in sogenannte Steuerklassen eingeteilt. Zur Steuerklasse I gehören folgende Personen: Zur Steuerklasse II gehören folgende Personen:mehr

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§ 1 Einführung / 3. Erbvertrag

Rz. 347 Der Erbvertrag ist gem. §§ 2274 BGB ein wechselseitiger Vertrag, bezogen auf den Todesfall. Auch in einem Erbvertrag können vertragliche neben einseitigen Bestimmungen stehen, § 2278 BGB. Zu der Frage der Wirksamkeit des Erbvertrages trotz der Voraussetzungen des Scheidungsverfahren und der Eheaufhebung wird gem. § 2279 BGB wiederum auf § 2077 BGB verwiesen. Es stell...mehr

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§ 1 Einführung / VIII. Probleme im Teilungsversteigerungsverfahren (§§ 180 ff. ZVG) bei eingetragenen Grundschulden

Rz. 464 Bereits eingangs ist kurz auf die Risiken einer meist unter eher emotionalen Gesichtspunkten betriebenen Teilungsversteigerung (§ 180 Abs. 1 ZVG) zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (§ 753 Abs. 1 BGB) hingewiesen worden. Rz. 465 Grundsätzlich ist neben der bis zur Rechtskraft der Ehescheidung geltenden und bereits erwähnten Problematik des § 1365 BGB (stellt die ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Zusammenhangs"

Rz. 208 Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Zusammenhangs" lässt sich als solcher nicht in der einfachen Form einer Worterklärung oder Definition erschöpfend bestimmen, sondern nur aber immerhin durch Herausarbeitung des ihm zugrunde liegenden Rechtsgedankens und Verdeutlichung an Beispielen konkretisieren.[287] Rz. 209 Die Gesetzesverfasser[288] führen aus, der Begriff des Zu...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 1. Leihvertrag

Rz. 179 Dafür muss zwischen dem Ersatz verlangenden Schwiegerkind und den Schwiegereltern ein Leihvertrag bestanden haben. Das ist gemäß § 598 BGB der Fall, wenn eine Partei vertraglich verpflichtet wird, der anderen den Gebrauch einer Sache unentgeltlich zu gestatten. Rz. 180 Abzugrenzen ist das Leihverhältnis von einem Mietvertrag und einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis. W...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Umfang und Ziel des Mandats

Rz. 10 Eine Trennung mit allen ihren rechtlichen Folgen führt in der Regel zu einer Vielzahl von Bereichen, in denen die Tätigkeit als Anwalt gefordert ist. Ein Mandant überschaut die rechtlichen Folgen einer Trennung nicht. Über den Umfang eines Mandats kann der Mandant aber nur eine Entscheidung treffen, wenn ihm durch den Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch No...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / II. Gütertrennung (§ 1414 BGB)

Rz. 109 Der vertragliche Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB ist im Gegensatz zur Gütergemeinschaft durch die vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, die sich vermögensrechtlich wie Unverheiratete gegenüberstehen, gekennzeichnet. Die Ehepartner unterliegen während der Ehe keinerlei Verfügungsbeschränkungen; jeder Ehegatte ist in der Verwaltung un...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Persönliches Fehlverhalten

Rz. 652 § 1381 BGB ist gegeben, wenn bei über 50jähriger Ehedauer die Ausgleichspflichtige in den letzten Jahrzehnten erheblichen Gewalttätigkeiten und Misshandlungen durch den Ausgleichsberechtigten ausgesetzt war, insbesondere, wenn sie sich schützend vor die Kinder stellte (Kürzung um 42 %).[923] Rz. 653 § 1381 BGB ist gegeben, wenn bei 9-jähriger Ehedauer der Ehemann währ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / IV. Verjährung

Rz. 125 Haben Eltern einen Anspruch gegen ihr Schwiegerkind aus Schenkungsrecht, wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage oder nach Bereicherungsrecht, handelt es sich hierbei um schuldrechtliche Ansprüche. Schuldrechtliche Ansprüche unterliegen grundsätzlich der Regelverjährung. Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.[111] Rz. 126 Doch das gilt nicht...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 4, Nr. 5 FamFG

Rz. 220 Beide Vorschriften erfassen auch Ansprüche gegen Dritte,[311] insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Dritte zum Beispiel für Aufwendungen zur Rückerlangung eines entzogenen Kindes sowie wegen Verhinderung der Ausübung des Umgangsrechts.mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / aa) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 199 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[142] Rz. 200 Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidun...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / VIII. Verfahren

Rz. 142 Der Rückabwicklungsanspruch ist zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Handelt es sich um einen Zahlungsanspruch, ist dieser zu beziffern und das Schwiegerkind unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Im Falle der dinglichen Rückgewähr ist unter Fristsetzung zur Herausgabe aufzufordern. Ab Eintritt des Verzuges entsteht zusätzlich ein Anspruch auf Zahlung v...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / aa) Vermögen

Rz. 96 Haben Eltern ihrem Schwiegerkind Vermögen im Hinblick auf den Bestand der Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind zugewandt, ist für die Ermittlung der Höhe eines Ausgleichsanspruchs zu prüfen, inwiefern der Zweck der schwiegerelterlichen Schenkung bereits realisiert wurde. (1) Dauer der Ehe Rz. 97 Geschäftsgrundlage der schwiegerelterlichen Zuwendung ist in der Re...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Sonstige Gegenstände

Rz. 757 Bei Gegenständen die weder Ehewohnung noch Haushaltsgegenstände sind greift § 749 Abs. 1 BGB regelmäßig ein. Nur in seltenen Ausnahmefällen schließt hier § 1353 Abs. 1 S. 2 Hs.1 BGB den Aufhebungsanspruch aus, zu denken ist hier an Gegenstände, die die gemeinsamen Kinder der Ehegatten besonders dringend benötigen.mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Aufhebung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 30 Die Beendigung des gesetzlichen Güterstandes stellt eine Möglichkeit dar, schon während bestehender Ehe schenkungsteuerfrei Vermögen auf den anderen Ehegatten zu übertragen: Ehegatten können während bestehender Ehe jederzeit durch notariell beurkundeten Ehevertrag (§§ 1408, 1410) den gesetzlichen Güterstand mit der Rechtsfolge aufheben, dass Gütertrennung eintritt (§ ...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Im deutschen Recht fällt es in der Regel nicht schwer zwischen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit im Rahmen einer Scheidung oder aber einer Unterhaltsproblematik zu unterscheiden. Ist der beratende Anwalt jedoch mit der Anwendung ausländischen Rechtes konfrontiert, kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Um entscheiden zu können, ob es sich um eine unterhalt...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Tod eines Ehegatten

Rz. 1305 Auch der Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB) beendet den Güterstand der Gütergemeinschaft, es sei denn, es wurde eine Fortsetzung der Gütergemeinschaft mit den gemeinsamen Kindern, eine sog. fortgesetzte Gütergemeinschaft, im Ehevertrag geregelt (§§ 1483 ff. BGB).mehr

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§ 1 Einführung / 2. Gesetzliches Erbrecht

Rz. 251 Der Ehegatte ist nach § 1931 BGB gesetzlicher Erbe des Verstorbenen neben den Verwandten. Über das Erbrecht soll dem Ehegatten die Teilhabe an dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs gesichert werden. Die Teilhabe der Verwandten an dem Nachlass bestimmt sich nach der Nähe der Verwandten zu dem Verstorbenen. Das Erbrecht im Zuge der Verwandtschaft bestimmt sic...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Die Vermutung gleicher Beiträge zum Vermögenserwerb

Rz. 18 Grundsätzlich ist die Ehe als ein gleichberechtigtes Miteinander der Ehegatten anzusehen, in deren Rahmen diese regelmäßig den gleichen Beitrag zum insgesamt während der Ehezeit erwirtschafteten Zugewinn geleistet haben. Daher hat der Ausgleich dergestalt zu erfolgen, dass jedem Ehegatten bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands die Hälfte dieses in der Ehe erwirts...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Streitige Ausgleichsforderung

Rz. 673 Ist die Ausgleichsforderung streitig, kann der Antrag auf Stundung nur im Verfahren über die Ausgleichsforderung gestellt werden, § 1382 Abs. 5 BGB. Dies hat zur Folge, dass der Stundungsantrag als Hilfsantrag zu stellen ist.[937] Dies gilt sowohl im Scheidungsverbund als auch im isolierten Zugewinnausgleichsverfahren. Dabei handelt es sich um eine Familienstreitsach...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / 1. Arbeitsleistung zur Schaffung eines "Familienheimes"

Rz. 70 Nicht untypisch ist die Ausgangslage zur Begründung eines familienrechtlichen Vertrages. Beispiel Die Ehefrau erwarb – auch mit Mitteln des Ehemannes – ein Grundstück und baute das Haus um. Die Ehefrau steuerte hierzu die Baumaterialien bei, der Ehemann beteiligte sich am Umbau in erheblichem Umfang mit seiner Arbeitsleistung. Kurz nach Trennung der Parteien, die im Gü...mehr

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§ 4 Güterstände / (d) Sonstige Interessen

Rz. 670 Auf beiden Seiten nicht zu berücksichtigen sind Umstände, die im Rahmen der groben Unbilligkeit gemäß § 1381 BGB erörtert werden, z.B. die Umstände der Ehe, die Gründe für die Trennung etc. Rz. 671 Die Interessen Dritter – mit Ausnahme der Interessen der gemeinsamen Kinder – können eine Stundung nicht rechtfertigen.mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) § 528 BGB

Rz. 41 Gemäß § 528 BGB kann der Schenker von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen, wenn der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und eine ihm obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen. Ist es Eltern also nach einer an...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 558 Gemäß § 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind unentgeltliche Zuwendungen, die nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen, dem Endvermögen hinzuzurechnen. Unter unentgeltliche Zuwendungen fallen vor allem (auch gemischte) Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden sowie Stiftungen.[...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen

Rz. 1328 Das Recht zur Aufhebungsantragstellung steht einem Ehegatten ebenso zu, wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist, § 1469 Nr. 3 BGB. Hiervon betroffen sind nur Unterhaltsansprüche der Ehegatten selbst oder gemeinsamer Kinder. Das Unterhal...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Bonität

Rz. 416 Manchmal gehen die Mandanten davon aus, dass der aus ihrer Sicht hohe Wert ihrer Immobilie schon für sich die Finanzierungszusage bzw. die Genehmigung der alleinigen Übernahme des gemeinsamen Darlehens rechtfertige. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 KWG entspricht das bei Beleihungen von eigengenutzten Objekten bzw. bei Darlehen bis zu 4/5 des Beleihungswertes jedenfalls bis...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / III. Rechtswahl im Güterrecht

Rz. 30 Im Güterrecht existieren bisher keinerlei internationale Verträge oder EU-Verordnungen, die eine Rechtswahl der Eheleute in diesem Bereich, sei es nun die Zuständigkeit eines Gerichtes oder die Anwendung des materiellen Rechtes regeln. Die angedachte EU-GüterrechtsVO soll dies auffangen und sowohl die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung als auch die Anwendung...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) Familienrechtlicher Kooperationsvertrag

Rz. 60 Wenden die Eltern dem Schwiegerkind Arbeits- oder Dienstleistungen zu, liegt dem kein Schenkungsvertrag zugrunde (siehe oben Rn 10). Es kann aber in dem Verhalten der Parteien der schlüssige Abschluss eines besonderen familienrechtlichen Vertrages, eines Kooperationsvertrages, gesehen werden, wenn diese Arbeits- oder Dienstleistungen über erwiesene Gefälligkeiten hina...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / d) Einigung über die Unentgeltlichkeit

Rz. 28 Schenker und Beschenkter müssen sich darüber einig sein, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, also ohne Gegenleistung. Erforderlich ist, dass sie sich der Wertdifferenz bewusst sein müssen.[26] Wenden Eltern dem Schwiegerkind etwas zu, müssen beide Seiten gewusst und gewollt haben, dass das Schwiegerkind keine Gegenleistung hierfür erbringen wird, die Eltern also...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen

Rz. 1315 Zudem kann der nicht verwaltende Ehegatte gemäß § 1447 Nr. 2 BGB dann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist. Hiervon betroffen sind nur Unterhaltsansprüche der Ehegatten selbst oder geme...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Tatbestände in der Trennungszeit

Rz. 658 § 1381 BGB ist nicht gegeben, wenn der Ausgleichsverpflichtete erst nach längerer Trennungszeit einen Lottogewinn erzielt, der zum Zugewinnausgleich führt (achtjährige Trennungszeit und 29 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft, drei mittlerweile volljährige Kinder aus der Ehe); auch die Herkunft des Zugewinns ist grundsätzlich ohne Belang; auch die Gesamtschau dieser bei...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / 2. Mitarbeit im Betrieb

Rz. 71 Ausgangspunkt war eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1994. Für die Ehe war Gütertrennung vereinbart. Die Ehefrau hatte den Haushalt mit drei Kindern allein versorgt und zudem in dem von dem Ehemann ererbten und erfolgreich weitergeführten Baumschulenbetrieb mitgearbeitet. Der Wertzuwachs des Betriebs lag vor allem an Grundstückszukäufen.[49] Rz. 72 Die Arbeitsleist...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / aa) § 44 FamGKG (Verbund)

Rz. 56 § 44 FamGKG Verbund (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 0...mehr

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§ 4 Güterstände / (3) Freibeträge

Rz. 472 Von einem ererbten oder geschenkten Vermögen werden zunächst sogenannte Freibeträge abgezogen. Nur der verbleibende Rest wird entsprechend den zuvor dargestellten Steuersätzen besteuert. Hierbei ist zwischen persönlichen Freibeträgen und besonderen Freibeträgen zu unterscheiden. Das Gesetz gewährt gemäß § 16 ErbStG folgende persönliche Freibeträge:mehr