Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Leitsatz

1. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB mit der Reduzierung auf den s...mehr

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V / Vernehmung von Zeugen, Allgemeines [Rdn 4795]

Rdn 4796 Literaturhinweise: Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535, 632 Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen/­Michaelis-Arntzen, Vernehmungspsychologie, Psychologie der Zeugenvernehmung, 4. Aufl. 2007 Artkämper, Kompetente Kommunikation im Strafverf...mehr

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.6 Lehrtätigkeiten

Kunst i. S. d. KSVG ist auch das Unterrichten von Musik, darstellender Kunst und bildender Kunst. Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des BSG dabei unerheblich, ob sich der praktische Kunstunterricht an angehende Profis oder an Laien richtet; außerdem wird auch das Unterrichten von Kindern mit erfasst. Die Abgabepflicht setzt außerdem keine künstlerische Berufsausbi...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 1. Spanien

Hat der deutsche Erblasser vor seinem Tod in Spanien in seiner Immobilie seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt, so ist auf den gesamten Nachlass spanisches Erbrecht anzuwenden, sofern testamentarisch keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen wurde.[13] Zunächst ist zu beachten, dass Spanien ein Mehrrechtsstaat ist, da einzelne autonome Gemeinschaften ein eigen...mehr

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FF 01/2022, Verfassungsmäßigkeit der Bundesnotbremse II (Schulschließungen)

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 2 S. 2 Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Art. 7 Abs. 1 Leitsatz 1. Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG folgt ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat, ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern (Recht auf schulische Bildu...mehr

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E / Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2287]

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N / Nebenklage [Rdn 3161]

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A / Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 15]

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A / Ablehnung von Schöffen [Rdn 183]

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / b) Volljährige

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 1.1.2022 gleichfalls angehoben. Wie in 2021 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe.mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / b) Grundsätzlicher Maßstab des § 1578b BGB

Soweit der Betreuungsunterhaltsanteil grundsätzlich einer Herabsetzung zugänglich ist und der Aufstockungsunterhaltsanteil nach § 1573 Abs. 2 BGB gem. § 1578b BGB sowohl befristet als auch herabgesetzt werden kann, ist bei der Billigkeitsabwägung vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik

Der Begriff der Lehre von Publizistik umfasst das Unterrichten an Journalistenschulen und die Studiengänge der Publizistik und der Journalistik an Hochschulen, aber auch publizistischen Unterricht etwa an Volkshochschulen. Allerdings hat das BSG für die Tätigkeit von Dozenten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Lehrtätigkeiten wie z. B. Museumsführungen eine wi...mehr

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Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Güterstand

Klar ist allerdings, dass eine Güterstandsklausel davon absehen sollte, die Gesellschafter zur Vereinbarung von Gütertrennung zu verpflichten, da der Güterstand der Gütertrennung eine ganze Reihe von Nachteilen aufweist. Die Gütertrennung führt im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft dazu, dass sich beim Vorhandensein von zwei und mehr Kindern deren Erbquote gegenüber der des ...mehr

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5461]

Rdn 5462 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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V / Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3384]

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Nutzungsangaben in Plänen

Rz. 102 In den von Architekten erstellten Bauantragsplänen für Neubauten sind regelmäßig Nutzungsangaben enthalten ("Laden", "Restaurant", "Wohnung", "Abstellraum" usw.). Bei der Aufteilung von Altbauten werden gerne die seinerzeitigen Bauantragspläne verwandt, die den heutigen soziokulturellen und technischen Randbedingungen nicht mehr entsprechen ("Kohlelager", "Kartoffelk...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 77 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic...mehr

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A / Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 759]

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V / Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 3900]

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U / Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4534]

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K / Kriminaltechnik/Kriminaltechnische Gutachten [Rdn 2952]

Rdn 2953 Literaturhinweise: Ackermann, Zu Funktionen und Aufgaben der Kriminalistik – Standort und Stellenwert – Teil 1, Krim 2002, 297 ders., Kriminalistik weiter entwickeln – Die Frage nach tragfähigen Konzepten für die Zukunft, Krim 2003, 140 Ackermann/Koristka, Zum Stellenwert der Kriminalistik. Kriminalistik als Wissenschaft im System der Kriminalwissenschaften, Krim 2000...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 4702]

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R / Richterliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4029]

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Strukturelle Unterlegenheit des Ehepartners

Weiterhin wird argumentiert, dass der BGH die Nichtigkeit eines Ehevertrags massgeblich aus der Disparität der Ehevertragsparteien bei Vertragsschluss abgeleitet habe.[35] Eine solche Disparität könne auch vorliegen, wenn die sich im Verhandlungsergebnis widerspiegelnde Dominanz einer Vertragspartei nicht einseitig auf rein subjektive Faktoren im persönlichen Verhältnis der ...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. A. Der Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2 vom 21.5.2021 gibt Veranlassung zu einer Vorbemerkung: In jenem Schriftsatz kritisiert der Verfahrensbevollmächtigte die Senatsentscheidung vom 27.4.2021. An zahlreichen Stellen erhebt er den Vorwurf, die an der Entscheidung beteiligten Senatsmitglieder hätten sehen...mehr

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G / Gegenüberstellung [Rdn 2437]

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A / Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 832]

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / 4. Zusammenarbeit der zentralen Behörden und Gerichte

Überarbeitet und erweitert wurden schließlich die Vorschriften über die Zusammenarbeit der zentralen Behörden und Gerichte. Die Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörden sind in Art. 77 ff. Brüssel IIb-VO detaillierter und präziser als bisher gefasst. Insbesondere aber ermächtigt Art. 86 Brüssel IIb-VO die Gerichte nun ausdrücklich zur direkten Zusammenarbeit und Kommuni...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 3631]

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die zum 1.1.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3794]

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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FF 07+08/2022, Sachverständ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, die sich im August 2016 getrennt haben und seit 2019 rechtskräftig geschieden sind, streiten um das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem gemeinsamen Sohn X, geb. am … 2013. Der letzte Umgang des Vaters mit … fand im August 2019 statt. [2] Der Antragssteller, der die Weigerungshaltung von X auf eine Beeinflussung der...mehr

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T / Telefonüberwachung, Voraussetzungen [Rdn 4378]

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A / Anfangsverdacht [Rdn 562]

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 3. Alternierend (Kinderspielplatz)

Rz. 21 Muster 5.9: Alternierend (Kinderspielplatz) Muster 5.9: Alternierend (Kinderspielplatz) Das vorstehende Gartensondernutzungsrecht ist jedoch wie folgt eingeschränkt: Nach einer Auflage zur Baugenehmigung ist der aus der Anlage 3 zu dieser Urkunde ersichtliche Kinderspielplatz zu errichten und zu unterhalten. Die Errichtung und die Unterhaltung obliegen der Gemeinschaft....mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Zur Person:

Elisabeth Winkelmeier-Becker, geboren am 15.9.1962 in Troisdorf, verheiratet, drei erwachsene Kinder. Ab September 1992 Richterin, ab 2001 am Amtsgericht-Familiengericht-Siegburg, dort als Zivilrichterin und zuletzt als Familienrichterin tätig, jetzt außer Dienst. Seit 1981 Mitglied der CDU, 1986 bis 1992 Mitglied im NRW-Landesvorstand der Jungen Union, von 2010–2021 Kreisvors...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 4. Wechsel der Elternperson ohne Anfechtung: § 1595-BGB-E

Schließlich sollte wie schon bisher im Falle des § 1599 Abs. 2 BGB eine Anfechtung entbehrlich sein, aber dennoch eine gewünschte rechtliche Zuordnung stattfinden können, wenn sich Eltern und Elternschaftsprätendent in dieser Hinsicht einig sind. § 1595 könnte bspw. lauten: Zitat § 1595 BGB-E Anstelle der Anfechtung können die prospektiven rechtlichen Eltern und der Elternschaf...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 2 Der Praxistipp

Hier gilt § 850c Abs. 2 und nicht Abs. 6 ZPO "Gewährt" der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten – insbesondere seinen Kindern – oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1...mehr

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A / Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 505]

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V / Vernehmung einer Verhörsperson [Rdn 3694]

Rdn 3695 Literaturhinweise: Artkämper/Jacobs, Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, 2017 Farthofer/Rückert, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 252 StPO im Lichte eines grund- und menschenrechtskonformen Strafverfahrens, HRRS 2017, 123 Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, 2. Aufl. 2020 Hof, Polizeizeugen – Zeugen im Sinne der StPO, HRRS 2015, 277 Meyer, Die Vern...mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / d) Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 13 Auszugehen ist hierbei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in Deutschland, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[24] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den neuen Bundesländern.[25] Für die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in Deutschland gilt als Merk...mehr

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V / Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3292]

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 2. Österreich

Das österreichische Erbrecht wurde im Rahmen einer umfassenden Erbrechtsmodernisierung[18] zum 1.1.2017 erheblich geändert.[19] Bedeutsame Unterschiede zum deutschen Erbrecht gibt es insbesondere im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht und bei Erbverträgen. In Österreich gibt es kein Pflichtteilsrecht der Eltern. Im Hinblick auf das Pflichtteilsergänzungsrecht ist zu beachten, d...mehr