Das Wichtigste in Kürze:
1. | Rechtsgrundlage für eine auch gegen den Willen des Beschuldigten durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten ist § 81b, und zwar sowohl für strafverfahrensrechtliche Ermittlungshandlungen als auch für polizeiliche Präventivmaßnahmen. |
2. | Für Maßnahmen im Strafverfahren gilt § 81b Alt. 1. |
3. | Geht es um erkennungsdienstliche Maßnahmen nach Polizeirecht gilt § 81b Alt. 2. |
4. | Nach § 81b zulässige Maßnahmen sind nur solche, die, ohne dass es einer körperlichen Untersuchung des Beschuldigten bedarf, der Feststellung der körperlichen Beschaffenheit dienen. |
5. | Der Beschuldigte kann in die Maßnahme einwilligen. Bei Durchführung der Maßnahme kann aber – auch ohne vorherige Androhung – unmittelbarer Zwang – angewendet werden. |
6. | Zuständig für die Anordnung der strafverfahrensrechtlichen Maßnahmen im EV sind die StA und die Beamten des Polizeidienstes. Für präventiv-polizeiliche Maßnahmen ist ausschließlich die Kriminalpolizei zuständig. |
7. | Von besonderer praktischer Bedeutung ist für den Verteidiger die Frage nach den zulässigen Rechtsmitteln, nach der Aufbewahrung bzw. Vernichtung von Unterlagen sowie nach BVV. |
Rdn 2288
Literaturhinweise:
Apel/Eisenhardt, Erkennungsdienstliche Behandlung von Kindern – Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung, StV 2006, 490
Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung Neue Technologien, alte Befugnisse, NJW 2017, 2718
Baumanns, Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO als Maßnahme der Strafverfolgungsvorsorge. Zugleich Anmerkung zu VG Berlin, B. v. 28.3.2006 – 1 A 152/05 –, OVG Berlin, U. v. 24.6.2004 – 1 S 76/03, OVG Schleswig, B. v. 15.3.2007 – 4 MB 5/07 – und BVerwG, U. v. 23.11.2005 – 6 C 2/05, Polizei 2008, 79
Benfer, Sinn und Zweck erkennungsdienstlicher Maßnahmen gem. § 81b StPO, NJ 2002, 125
Bottke, Anfertigung und Verwertung heimlicher Wort- und Stimmaufzeichnungen auf Tonträger außerhalb des Fernmeldeverkehrs – BGH v. 9.4.1986 – 3 StR 551/85, Jura 1987, 356
Dencker, Verwertungsverbote im Strafprozeß, 1977
Dörschuck, ED-Behandlung – Die präventiv-polizeiliche erkennungsdienstliche Behandlung unter besonderer Berücksichtigung ihrer sofortigen Vollstreckbarkeit, Krim 1996, 732
Dreier, Erkennungsdienstliche Maßnahmen im Spannungsfeld von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, JZ 1987, 1009
El-Ghazi, Die Einwilligung in strafprozessuale Zwangsmaßnahmen nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 – das Ende der freiwilligen Atemalkoholkontrolle, ZIS 2019, 110
Fugmann, Erkennungsdienstliche Maßnahmen zu präventivpolizeilichen Zwecken, NJW 1981, 2227
Geerds, Strafprozessuale Personenidentifizierung, Juristische und kriminalistische Probleme der §§ 81b, 163b, 163c StPO, Jura 1986, 9
Geipel/Spies, Verteidigungshinweise zum Umgang mit anthropologischen Identitätsgutachten, StRR 2007, 216
Görling, Täteridentifizierung per Video-Gegenüberstellung, Krim 1985, 58
Hermes, Die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO, Polizei 2010, 277
Horn, Biometrische Sicherungen mobiler Endgeräte Brauchen wir neue Ermächtigungsgrundlagen?, Krim 2019, 641
Kay, Erkennungsdienstliche Maßnahmen – Rechtsgrundlagen und Zwangsverfahren, Krim 2006, 279
Klein/Gammon, Erkennungsdienstliche Behandlungen nach § 81b 2. Alt StPO Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung, 2019, 169
Kleinschmidt, Die Zulässigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO Die Tatbestandsvoraussetzungen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, Krim 2013, 52
Krach, Einheitlicher Rechtsschutz gegen die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten, JR 2003, 140
Kramer, Grundfragen der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b StPO, JR 1994, 224
Krehl, Die Umsetzung des Volkszählungsurteils: Ist die Übergangsfrist für den Gesetzgeber abgelaufen?, NJW 1995, 1072
Krumdiek, Mit allen Wassern gewaschen: Neue Ermittlungsmethoden in Bremen. der geplante Einsatz von "künstlicher DNA", StRR 2009, 127
Küpper, Tagebücher, Tonbänder, Telefonate, Zur Lehre von den selbstständigen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren, JZ 1990, 421
Maciejeweski, Auswertung olfaktorischer Spuren – das Geruchsspurenvergleichsverfahren mit Diensthunden, NStZ 1995, 48
Mayer, Die erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81b 2 Alt StPO, Krim 2015, 520
Neuhaus, Die Auswertung von Smartphones im Ermittlungsverfahren, StV 2020, 489
Odenthal, Die Gegenüberstellung zum Zwecke des Wiedererkennens, NStZ 1985, 434
Park, Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Rechtsschutzverfahren gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, StV 2009, 276
Rottmeier/Eckel, Die Entschlüsselung biometrisch gesicherter Daten im Strafverfahren, NStZ 2020, 193
Schenke, Die Rechtsnatur einer erkennungsdienstlichen Maßnahme gem. § 816 Alt. 2 StPO, JZ 2006, 707
Schmidt, Zeugenbeweis mit all seinen Schwächen, Täteridentifizierung per Video-Gegenüberstellung, zu Görling KR 1985, 85 ff, Krim 1985, 239
Schnarr, Zur Aufbewahrung von Spurenakten nach vorläufiger Einstellung des ...
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