Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1646 BGB – Erwerb mit Mitteln des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Erwerben die Eltern mit Mitteln des Kindes bewegliche Sachen, so geht mit dem Erwerb das Eigentum auf das Kind über, es sei denn, dass die Eltern nicht für Rechnung des Kindes erwerben wollen. 2Dies gilt insb auch von Inhaberpapieren und von Orderpapieren, die mit Blankoindossament versehen sind. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind entsprechend anzuwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umgangsrecht des Kindes und Umgangspflicht der Eltern.

Rn 1 Bei der Ausübung und Ausgestaltung des Umgangsrechts ist zentraler Maßstab und oberste Richtschnur das Wohl des Kindes, dem im Konfliktfall der Vorrang vor den Elterninteressen zukommt (BverfG FamRZ 99, 85, 86). Zum Wohl des Kindes gehört idR der Umgang mit beiden Elternteilen, § 1626 III 1. Denn für die Entwicklung des Kindes ist es von besonderer Wichtigkeit, dass es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufenthalt mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (Nr 1).

Rn 10 Vorrangig stellt die Vorschrift auf den gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern ab. Der Grund für die Mitberücksichtigung des Aufenthalts der Kinder besteht darin, dass das Gericht der Ehesache gem §§ 152 I, 153 auch für Kindschaftssachen zuständig ist, die die gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten betreffen; es wurde deshalb ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Minderjährige Kinder.

Rn 8 Bei minderjährigen Kindern ist gem II 3 auf das Sorgerecht abzustellen. Hat der andere Elternteil das Kind in seinem Haushalt aufgenommen, wird er für diesen Zeitraum wie ein Sorgeberechtigter behandelt. Fallen Teilsorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auseinander, ist letzteres maßgebend (Köln NJW 98, 320 [OLG Köln 23.09.1997 - 14 UF 105/97]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 9 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes.

Gesetzestext Vorbehaltlich des Artikels 10 bleiben bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1765 BGB – Name des Kindes nach der Aufhebung.

Gesetzestext (1) 1Mit der Aufhebung der Annahme als Kind verliert das Kind das Recht, den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen zu führen. 2Satz 1 ist in den Fällen des § 1754 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn das Kind einen Geburtsnamen nach § 1757 Abs. 1 führt und das Annahmeverhältnis zu einem Ehegatten allein aufgehoben wird. 3Ist der Geburtsname zum Ehenamen oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr 2.

Rn 60 Ist der Verfahrensbeistand nachträglich nicht mehr geeignet und werden hierdurch die Interessen des Kindes gefährdet, muss er entlassen und durch einen anderen Verfahrensbeistand ersetzt werden. Ein Verfahrensbeistand kann grds nicht wegen der Art und Weise, in der er seine Tätigkeit ausübt, entlassen werden, da er nicht der Weisung des Familiengerichts unterliegt (Prü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderjährige Kinder.

Rn 5 Das Kindergeld wird nicht mehr auf den Anspruch angerechnet, sondern auf den Bedarf des Kindes. Damit hat es bedarfsdeckende Wirkung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder Beteiligter.

Rn 3 Die in § 30 III begründete Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (auch) in Kindschaftssachen wird aufgrund der Regelung des § 163a dahingehend eingeschränkt, dass das Kind nicht als Zeuge vernommen werden darf. Hierdurch soll eine zusätzliche Belastung des Kindes durch eine Befragung als Zeuge in Anwesenheit der Eltern und anderer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nr 6, 7, 10: Höhe des Unterhalts, anrechenbare Leistungen, Einkommen des Kindes.

Rn 5 Das Kind muss angeben, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden soll. Der Unterhalt kann gem § 1612 I 1 BGB als gleichbleibende Geldrente oder (was vorzugswürdig ist) gem § 1612a BGB als Prozentsatz des Mindestunterhalts oder als Prozentsatz des jeweiligen, nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalts verlangt werden. Nach Nr 7 sind das Kindergeld (konkrete Angabe, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, LPartG § 9 LPartG – Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners.

Gesetzestext (1) 1Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. 2 § 1629 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. (2) Bei Gefahr im Verzug ist der Lebenspartner dazu berech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1620 BGB – Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt.

Gesetzestext Macht ein dem elterlichen Hausstand angehörendes volljähriges Kind zur Bestreitung der Kosten des Haushalts aus seinem Vermögen eine Aufwendung oder überlässt es den Eltern zu diesem Zwecke etwas aus seinem Vermögen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, Ersatz zu verlangen. Rn 1 Zweck der Vorschrift ist es, Streit zwischen Eltern und Kind vorzub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1631e BGB – Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Gesetzestext (1) Die Personensorge umfasst nicht das Recht, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die, ohne dass ein weiterer Grund für die Behandlung hinzutritt, allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des mä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1444 BGB – Kosten der Ausstattung eines Kindes.

Gesetzestext (1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Last, soweit sie das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht. (2) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem nicht gemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geburt des Kindes im Zeitraum 1.9.86 bis 30.6.98.

Rn 19 Bis zum Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform (1.7.98) war auch kollisionsrechtlich zwischen ehelichen u nichtehelichen Kindern zu unterscheiden: Art 19 I idF des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.86 regelte die eheliche Kindschaft, Art 20 I dieser Fassung die nichteheliche Kindschaft. Diese Normen sind inhaltlich nicht deckungsglei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 61 Brüssel IIa-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

Gesetzestext Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist diese Verordnung anwendbar,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Minderjährige und volljährige Kinder.

Rn 19 Minderjährigen, die elterlicher Sorge unterstehen und mit den Eltern zusammenwohnen, werden Räume idR nicht zum selbstständigen Gebrauch überlassen. Die Räumungsvollstreckung erfordert deshalb nur einen Titel gegen die Eltern bzw den Elternteil als alleinige Besitzer, weil die Minderjährigen weder Besitzer noch Mitbesitzer sind (BGH NJW 08, 1959; LG Lüneburg NJW-RR 98,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichteheliche Kinder.

Rn 5 Nichtehelich geborene Kinder sind nach ihrer Mutter stets voll erbberechtigt, seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 17.12.97 (BGBl I 2968) sind sie erbrechtlich auch im Verhältnis zum Vater und seinen Verwandten einem ehelichen Kind gleichgestellt (Hamm ZEV 18, 211 [OLG Hamm 26.10.2017 - 10 U 31/17]). Das Erbrecht des Kindes entfällt mit der Beseitigung der Vaters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auswirkung der Gestaltung des eigenen Namens auf denjenigen von Ehegatten und Kindern.

Rn 17 Während des Bestehens der Ehe kann die Namenswahl in Bezug auf den Ehenamen nach I 2 nur von beiden Ehegatten erklärt werden. Als Ehe gilt die verschieden-, ebenso wie die gleichgeschlechtliche Ehe, da für Art 47 als Sachnorm des deutschen Rechts der Ehebegriff des deutschen Sachrechts maßgebl ist. Rn 18 Die Namensbestimmung nach I oder II erstreckt sich gem III ohne We...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / I. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehepaare solle künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Sie sollen sich nicht mehr für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden müssen. Bestimmen Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, so ist vorgesehen, dass dieser Ehename (wie schon bisher) kraft Gesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte des Kindes.

Rn 4 Nur soweit die Vermögenseinkünfte des Kindes zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Vermögens und zur Bestreitung seines Unterhalts nicht ausreichen, können gem I 2 die Einkünfte des Kindes aus eigener Arbeit oder Erwerbsgeschäft (§ 112) verwendet werden. Dies soll verhindern, dass die Eltern Verwaltungskosten und Unterhalt mit dem Erwerbseinkommen des Kindes decken und so ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Anhörung des betroffenen Kindes, § 319.

Rn 15 Gem § 319 I hat das Gericht das betroffene Kind vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm und seinen Lebensumständen zu verschaffen. Die Anhörung des Betroffenen nach § 319 I nach Einholung des Sachverständigengutachtens und vor der Entscheidung über die Unterbringung (BGH FamRZ 12, 1556) gehört zu den wesentlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 21 Brüssel IIb-VO – Recht des Kindes auf Meinungsäußerung.

Gesetzestext (1) Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit nach Abschnitt 2 geben die Gerichte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, eine echte und wirksame Gelegenheit, diese Meinung direkt oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle zu äußern. (2) Gibt das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 27 Brüssel IIb-VO – Verfahren für die Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Ein Gericht kann die Rückgabe eines Kindes nicht verweigern, wenn der Person, die die Rückgabe des Kindes beantragt hat, nicht die Gelegenheit gegeben wurde, gehört zu werden. (2) Das Gericht kann im Einklang mit Artikel 15 in jeder Lage des Verfahrens prüfen, ob der Kontakt zwischen dem Kind und der Person, die dessen Rückgabe beantragt, gewährleistet werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 3: Umgang des Kindes.

Rn 12 III hebt die Bedeutung des Umgangs für das Wohl des Kindes hervor. Dass der Umgang mit beiden Eltern grds erwünscht ist, wird durch III 1 betont. Das Umgangsrecht der Eltern, Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und Pflegeeltern ist in den §§ 1684, 1685 abschließend ausgestaltet (s § 1685 Rn 4). Darüber hinaus enthält III 2 die allg Verpflichtung der Eltern iR ihres Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 56 Brüssel IIa-VO – Unterbringung des Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt das nach den Artikeln 8 bis 15 zuständige Gericht die Unterbringung des Kindes in einem Heim oder in einer Pflegefamilie und soll das Kind in einem anderen Mitgliedstaat untergebracht werden, so zieht das Gericht vorher die Zentrale Behörde oder eine andere zuständige Behörde dieses Mitgliedstaats zurate, sofern in diesem Mitgliedstaat für die inners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Angenommene Kinder.

Rn 11 Mit Wirksamkeit der Annahme als Kind erwirbt der Annehmende die elterliche Sorge, entweder gemeinsam (§ 1754 I, III BGB) oder allein (§ 1754 II, III BGB). Demzufolge leitet sich der Wohnsitz von dem Annehmenden und seinem Ehegatten oder von dem Annehmenden allein ab (s Rn 9 und 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Volljährige Kinder.

Rn 2 Volljährige Kinder sind unterhaltsbedürftig, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder wegen Krankheit nicht in der Lage sind, ihren Unterhalt selbst sicherzustellen. Schwangerschaft oder Betreuung eines eigenen Kindes steht der Unterhaltsbedürftigkeit nicht entgegen (BGH FamRZ 85, 273). Vorrangig unterhaltsverpflichtet ist jedoch der Vater des Kindes des Volljähr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1.

Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG aufgeführten Kindschaftssachen, die die Lebensführung und die Lebensstellung des Kind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Kinder.

Rn 160 Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört, dass Kinder in ihr spielen dürfen. Selbst häufige und über das übliche Maß hinausgehende Lauf- und Spielgeräusche müssen grds als sozialadäquat hingenommen werden (LG Berlin GE 19, 456). Mitmieter müssen Geräusche hinnehmen, soweit sie unvermeidbar sind, zB Lärm infolge des natürlichen Spiel- und Bewegungstriebes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Minderjährige Kinder.

Rn 54 Bei minderjährigen Kindern folgt der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern aus (§§ 1610 II, 1615a BGB iVm) § 1360a IV BGB analog (BGH FamRZ 04, 1633). Leisten die Eltern beide Barunterhalt, dann besteht der Anspruch gegen beide Elternteile anteilig (Teilschuldner), nicht gesamtschuldnerisch (Duderstadt FamRZ 95, 1305). Betreut ein Elternteil das Kind, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1).

Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das FamG iR seiner Amtsermittlung nicht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Familienstand der Kinder.

Rn 14 Privilegiert werden ausschl ledige Kinder. Dies bedeutet, dass die Gleichstellung mit minderjährigen Kindern mit der Heirat des Kindes endet. Die Privilegierung lebt auch nicht wieder auf, wenn die Ehe geschieden wird (Wendl/Dose/Klinkhammer § 2 Rz 455).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Nr 2.

Rn 8 Zu den das Umgangsrecht betreffenden Kindschaftssachen des § 151 Nr 2 gehören Angelegenheiten, die folgende Sachverhalte zum Gegenstand haben: das Umgangsrecht eines jeden Elternteils und des Kindes mit seinen Eltern gem § 1684 BGB: Gem § 1626 III BGB gehört zum Wohl des Kindes idR sein Umgang mit beiden Elternteilen. § 1684 I BGB beinhaltet sowohl das Recht jedes Eltern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 11 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes.

Gesetzestext (1) Kann weder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes festgestellt noch die Zuständigkeit gemäß Artikel 10 bestimmt werden, sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem sich das Kind befindet. (2) Die Zuständigkeit nach Absatz 1 gilt auch für Kinder, die Flüchtlinge oder aufgrund von Unruhen in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts ihres La...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausnahme, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 11 Brüssel IIa-VO – Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Beantragt eine sorgeberechtigte Person, Behörde oder sonstige Stelle bei den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (nachstehend ›Haager Übereinkommen von 1980‹ genannt), um die Rückgabe eines Kindes zu erw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Bestimmung des Umgangs des Kindes.

Rn 4 Die Eltern üben das Umgangsbestimmungsrecht gemeinsam aus, wenn ihnen das Sorgerecht gemeinsam zusteht. Bei Uneinigkeit können sie gem § 1628 vorgehen. Neben der Umgangsgestattung, die meist stillschweigend erfolgt, wird der Umgang des Kindes in negativer Form durch Umgangsverbote bestimmt (vgl AG Flensburg FamRZ 12, 563). Dabei stellt sich die Frage nach den Grenzen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betroffene Kinder.

Rn 6 Das Bestimmungsrecht gilt nur ggü Kindern, die nicht verheiratet sind oder verheiratet waren (Köln FamRZ 83, 643 [OLG Köln 02.11.1982 - 21 UF 104/82]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kinder unter 7 Jahren.

Rn 4 Kinder unter 7 Jahren sind gem § 828 I nicht verschuldensfähig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alter der Kinder.

Rn 13 Erfasst werden von der Gleichstellung nur solche Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Trennung des Kindes von der elterlichen Familie.

Rn 2 Maßgeblich ist die faktische Trennung des Kindes von den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil (Staud/Coester § 1666a Rz 7). Da dies eine besonders einschneidende Maßnahme ist, setzt sie voraus, dass alle milderen Mittel nicht ausreichen, um die Gefährdung des Kindes abzuwenden. Dabei weist I besonders darauf hin, zu prüfen, ob der Gefahr nicht durch öffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 29 Brüssel IIb-VO – Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980.

Gesetzestext (1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rangfolge bei nichtehelichen Kindern vor dem 1.4.98.

Rn 3 Auch der nichteheliche Abkömmling schloss als rangwahrend die nachrangigen Verwandten von der Erbfolge aus. Dies galt auch dann, wenn das vor dem 1.4.98 verstorbene nichteheliche Kind neben seinem Ehegatten noch den Vater und dessen Eltern hinterlassen hat: Der überlebende Ehegatte wurde Alleinerbe nach § 1931 I 1, weil der nur erbersatzberechtigte Vater wegen des Ordnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes.

Gesetzestext (1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vernachlässigung des Kindes und Erziehungsversagen.

Rn 7 Das persönliche Kindeswohl ist durch Vernachlässigung des Kindes gefährdet, wenn die Eltern (oder ein Elternteil) in unverantwortlicher Weise untätig bleiben und ihren Pflichten ggü dem Kind nicht nachkommen. Zu denken ist an Verwahrlosung, mangelhafte Ernährung und fehlende medizinische (Vor-)Sorge sowie mangelnde Zuwendung (Brandbg FamRZ 16, 1180). Ursache hierfür ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erster Prüfungsschritt: Entspricht nicht die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 66 Eine Übertragung der elterlichen Sorge allein auf den Vater setzt zunächst voraus, dass eine gemeinsame Sorge der Eltern nicht in Betracht kommt (BTDrs 17/11048, 20). Auch wenn der Wortlaut des II Nr 2 nicht ganz dem des I Nr 2 entspricht, ist es naheliegend, auch hier vorrangig zu prüfen, ob nicht die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Denn die geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kindschaftssachen betreffend die Person des Kindes.

Rn 5 Ein Verfahrensbeistand ist dem Kind bei Vorliegen der Voraussetzungen gem Abs 1 S 1 in einem seine Person betreffenden Verfahren zu bestellen; insoweit entspricht die Vorschrift dem § 50 I FGG aF. Die Regelung erfasst sämtliche Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 1–8, soweit diese nicht ausschließlich das Vermögen des Kindes betreffen (Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 4; MüKoF...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Volljährige Kinder.

Rn 6 Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Haftungsanteile nur der um das gesamte Kindergeld gekürzte Restbedarf von den Eltern sichergestellt werden muss. Auf diese Weise kommt das Kindergeld dem Elternteil, der den höheren Haftungsanteil zu tragen hat, mehr zugute als dem anderen E...mehr