Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kind so, wie Kinder in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltung der allgemeinen Verfahrensvorschriften in Kindschaftssachen.

Rn 5 Bei dem Umgangsanspruch nach § 1686a I Nr 1 BGB und dem Auskunftsanspruch nach § 1686a I Nr 2 BGB handelt es sich um Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 2 , sodass neben § 167a auch die übrigen für Kindschaftssachen geltenden Vorschriften (§§ 152 ff) anwendbar sind (Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 10; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 6; Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. 2Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. 3Der Antrag kann auch von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewissenhafte, unvoreingenommene und unabhängige Vertretung der Kindesinteressen, Abs 2 S 1.

Rn 9 Gem Abs 2 S 1 kann von einer persönlichen Eignung der Person ausgegangen werden, wenn diese die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Die gewissenhafte Vertretung der Kindesinteressen beinhaltet die Pflicht des Verfahrensbeistands, die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig, sorgfältig und zeitnah wahrzunehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Förderungsgrundsatz.

Rn 31 Der Förderungsgrundsatz stellt darauf ab, bei welchem Elternteil das Kind die meiste Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit erfahren kann (BVerfG FamRZ 81, 124). Das ist der Elternteil, der nach seiner eigenen Persönlichkeit, seiner Beziehung zum Kind und nach den äußeren Verhältnissen eher in der Lage zu sein scheint, das Kind zu betreuen und seine seelisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einvernehmen der Beteiligten.

Rn 32 Nach dem Wortlaut des § 156 II 1 müssen alle Verfahrensbeteiligten iSv § 7 Einvernehmen erzielen. Das bedeutet, dass nicht nur die Eltern, sondern auch das Jugendamt im Falle seiner Beteiligung nach § 162 II und der Verfahrensbeistand (§ 158 III 2; vgl Brandbg FuR 17, 397) dem Vergleich zustimmen müssen (Musielak/Borth/Borth/Grandel § 156 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II.

Rn 5 Sofern und soweit beide Eltern Inhaber der gesetzlichen Vertretungsmacht sind, können sie gem I 2 Hs 1 das Kind nur gemeinsam aktiv vertreten. Deshalb ist eine Rechtshandlung nur dann wirksam, wenn sie beide Eltern vornehmen. Eine Bevollmächtigung, die im Einzelfall auch stillschweigend erfolgen kann, ist aber zulässig (BGH FamRZ 20, 1171); ebenso gelten die Grundsätze ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr alleine bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten wegnehmen so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag des Ehegatten anordnen, daß das Kind bei dem Ehegatten ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 15 Das vereinfachte Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der andere Elternteil auf den ihm zugestellten Sorgeantrag überhaupt nicht reagiert, er zwar Stellung nimmt, dabei aber keine Gründe vorträgt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und dem Gericht solche Gründe auch sonst nicht bekannt sind. Werden dem Gericht jedoch durch Vortrag der Beteiligten oder auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bisheriges Altersphasenmodell.

Rn 7 Bis zum Inkrafttreten des UÄndG 2008 wurde allgemein ein Phasenmodell (›08/15-Modell‹, vgl Wellenhofer FamRZ 07, 1282) praktiziert. Darin kamen Erfahrungssätze zur Notwendigkeit der Betreuung heranwachsender Kinder zum Ausdruck. Wer hiervon abweichen wollte, musste besondere Gründe und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen darlegen und ggf beweisen (BGH FamRZ 91, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist; für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I 1 iVm § 319 eine abschließende Sonderregelung (vgl MüKoFamFG/Schumann § 158 Rz 3; Prüttig/He...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe (Art 22 und 23).

Rn 4 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung sind für Ehesachen in Art 22 und für Sachen betreffend die elterliche Verantwortung in Art 23 abschließend katalogisiert. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften (›wird nicht anerkannt‹) folgt, dass die Anerkennungshindernisse vAw zu prüfen sind. Die Kataloggründe werden aber in Ehesachen durch die Nachprüfungsverbote ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die geforderten Fachkenntnisse.

Rn 2 Der Verfahrensbeistand kann seine Funktion als ›Anwalt des Kindes‹ nur dann erfüllen, wenn er für seine Aufgabe, das Interesse des Kindes festzustellen und dieses sachgerecht in das Verfahren einzubringen, auch fachlich geeignet ist. Es ist anerkannt, dass neben Rechtskenntnissen im Bereich des Familienrechts auch Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Psycholo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bezugspersonen.

Rn 3 Gem II 1 sind alle engen Bezugspersonen des Kindes umgangsberechtigt, vorausgesetzt sie tragen für das Kind tatsächlich Verantwortung oder haben dies getan (KG FamRZ 12, 647; Bambg FamRZ 13, 710; Bremen FamRZ 21, 435). Dabei bedarf es keiner aktuellen persönlich vertrauten Beziehung zum Kind, vielmehr genügt es, wenn die umgangsbegehrende Person für das Kind in der Verg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erbfähigkeit des Gezeugten.

Rn 10 § 1923 II verlegt den Zeitpunkt der Erbfähigkeit vor: Ein Kind, das vor dem Erbfall gezeugt, aber noch nicht geboren war, gilt bereits zu diesem Zeitpunkt als Erbe, wenn es danach lebend zur Welt kommt. Nicht erforderlich ist, dass das Kind lebensfähig ist (LSG Niedersachsen NJW 87, 2328), da der Nachlass mit der Geburt anfällt. Maßgeblich für die Erbfähigkeit ist der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1762 BGB – Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form.

Gesetzestext (1) 1Antragsberechtigt ist nur derjenige, ohne dessen Antrag oder Einwilligung das Kind angenommen worden ist. 2Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, und für den Annehmenden, der geschäftsunfähig ist, können die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. 3Im Übrigen kann der Antrag nicht durch einen Vertreter gestellt werden. 4Ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 2 Grds hat niemand ein Recht auf Offenbarung von Tatsachen, die für eine Annahme grdl waren, noch der Umstände im Einzelfall. Aufgrund der Ausnahmeregelung, dass ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes keinerlei Auskünfte erteilt werden dürfen, folgt, dass sich das Verbot zunächst gegen Dritte richtet, nicht also das Innenverhältnis zwischen Annehmendem und Kind be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Betreuung durch den Vater.

Rn 11 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes steht auch dem Vater zu, wenn dieser und nicht die Mutter das Kind betreut. Die Vaterschaft muss anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sein, §§ 1592 Nr 2, 1600d I und II. Str ist, ob es ausreicht, wenn die Vaterschaft unstr ist (so Zweibrücken FamRZ 98, 554 aA Hamm FamRZ 89, 619). Der Vater muss das Kind betreuen. Ist dies der...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / bb) Folgen der Obhutsbeendigung für die Vertretung: Was ist zu bedenken?

Ein weiterer Fallstrick stellt der Obhutswechsel[36] oder das Ende der Obhut durch Einführung des paritätischen Wechselmodells, Entziehung der Vertretungsmacht durch das Familiengericht, Anfechtung der Vaterschaft oder der Wechsel des Kindes in die Obhut Dritter, wie etwa einer Jugendhilfeeinrichtung dar. Die Vertretungsbefugnis endet in diesen Fällen sofort.[37] Das gilt so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gegen den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gegen die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (v 4.7.13, BGBl I, 2176, in Kraft seit dem 13.7.13) in das FamFG eingefügt. Die Norm enthält besondere Verfahrensvorschriften für die zeitgleich in das BGB eingefügte Vorschrift des § 1686a BGB (Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters). Anl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, die Pflegeperson im Interesse des Kindes als Beteiligte hinzuziehen, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind auf Grund einer Entscheidung nach § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei dem dort genannten Ehegatten, Lebenspartner oder Umgangsberechti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein Erfordernis für eine Bestellung.

Rn 26 An der Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands kann es fehlen, wenn Entscheidungen von geringer Tragweite im Raum stehen, die sich auf die Rechtspositionen der Beteiligten und auf die künftige Lebensgestaltung des Kindes nicht in erheblichem Umfang auswirken. Das kann zB in einem Umgangsverfahren angenommen werden, in dem die Vorstellungen der Eltern ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Stellvertretung.

Rn 4 Auch bei der direkten Stellvertretung kann ein am Vertragsschluss Unbeteiligter vertragliche Leistungsansprüche erhalten. So können etwa die Eltern einen Vertrag über die ärztliche Behandlung ihres Kindes als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen auf Leistung an das Kind schließen. Für die erste Alternative ist Vertretungsmacht nötig; andererseits können dem Dritte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 5 Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn der begehrende Elternteil ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Dies ist umso eher anzunehmen je weniger er die Möglichkeit hat die Informationen zu erlangen. Deshalb hat regelmäßig der Elternteil, dem die Sorge nicht zusteht und dessen Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, ein berechtigtes Interesse d...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / II. Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

Stief- und Scheidungskindern soll es in bestimmten Fällen erleichtert werden, ihren Namen zu ändern. Eine vorgeschlagene Neuerung betrifft einbenannte Stiefkinder: Das sind Kinder, die im Wege der Einbenennung den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben. Ihnen soll es erleichtert werden, die Einbenennung rückgängig zu machen – und wieder den Geburtsnamen zu erhalten, den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa)

Rn 18 Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehen und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio in Betracht kommen sollte (BGH FamRZ 99, 1646, 1647; 05, 1167; 08, 592; BverfG FamRZ 04, 354; Hamm FamRZ 99, 39; München FamRZ 08, 1774; Celle FamRZ 16, 385). Es ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. 2Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. 3Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 12 Brüssel IIb-VO – Übertragung der Zuständigkeit an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Ist ein für die Entscheidung in der Hauptsache zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats der Auffassung, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat, das Kindeswohl in dem konkreten Fall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen das Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 2 S 2: Kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das FamG überträgt den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam, wenn und soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht; eine Teilübertragung ist möglich. Diese nur negative Kindeswohlprüfung bringt die Überzeugung des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass die gemeinsame elterliche Sorge grds den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen entspricht und ihm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretenmüssen einer Zuwiderhandlung (Abs 4).

Rn 6 Grundlegend setzt die Festsetzung eines Ordnungsmittels einen zu vertretenden Verstoß gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs voraus. Bereits an einer Zuwiderhandlung fehlt es, wenn ein Kind infolge einer Rückführungsanordnung nach Art 12 HKÜ fristgemäß in seinen Heimatstaat zurückkehrt (Brandbg NZFam 23, 138). Die Anord...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. 2Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen. (2) 1Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. 2Die Probe muss nach den anerkann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 15 Die Beweislast für die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1570 trägt grds der Unterhaltsberechtigte (BGH FamRZ 11, 1209). Seit dem 1.1.08 ist der Gläubiger von der Darlegungs- und Beweislast nur noch insoweit entbunden als das zu betreuende Kind nicht älter als drei Jahre ist. Ist das Kind älter als drei Jahre, hat der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, dass eine, ggf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HKÜ Art 12 HKÜ

Zusammenfassung Art 12 HKÜ0 Ist ein Kind im Sinn des Artikels 3 widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden und ist bei Eingang des Antrags bei dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde des Vertragsstaats, in dem sich das Kind befindet, eine Frist von weniger als einem Jahr seit dem Verbringen oder Zurückhalten verstrichen, so ordnet das zuständige Gericht oder die zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. (2) 1Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsstellung der Behörden.

Rn 2 In erster Linie hat das Familiengericht die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Abs 2 AdVermiG ausgestellt hat. Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, hat das Familiengericht eine fachliche Äußerung des Jugendamts einzuholen. Die fachliche Äußerung betrifft die Fra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HaagUntProt Art 6 HaagUntProt – Besondere Mittel zur Verteidigung.

Gesetzestext Außer bei Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind, die sich aus einer Eltern-Kind-Beziehung ergeben, und den in Artikel 5 vorgesehenen Unterhaltspflichten kann die verpflichtete Person dem Anspruch der berechtigten Person entgegenhalten, dass für sie weder nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der verpflichteten Person noch gegebenenfalls nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Annahme als Kind im Inland unterliegt dem deutschen Recht. Im Übrigen unterliegt sie dem Recht des Staates, in dem der Anzunehmende zum Zeitpunkt der Annahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Die Folgen der Annahme in Bezug auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und dem Annehmenden sowie den Personen, zu denen das Kind in einem familienrechtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen werden, hat das Gericht eine fachliche Äußerung darüber einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind. (2) Die fachliche Äußerung ist von der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Identität des Verfahrensgegenstands und der Beteiligten.

Rn 19 Der Abänderungsantrag ist nur zulässig, wenn er den im Ausgangsverfahren behandelten Unterhaltsanspruch betrifft. Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein Titel über Trennungsunterhalt nicht in einen Titel über nachehelichen Unterhalt abgeändert werden, da keine Identität besteht: Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht am Tag der Rechtskraft der Scheidung (PW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bezugsberechtigte.

Rn 3 Kindergeldbezugsberechtigt bei mehreren Anspruchsberechtigten ist nach § 64 II die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind im eigenen Haushalt ist nach III 1 bezugsberechtigt derjenige, der dem Kind Barunterhalt zahlt. Bei Barunterhaltszahlungen beider Eltern steht das Kindergeld demjenigen zu, der den höheren Unterhalt leistet. Bei gleich hohem Unterhalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formelle Voraussetzungen.

Rn 6 Das Kind muss sich in Familienpflege befinden. Damit sind nicht nur die Vollzeitpflege und sonstige Pflegeformen gem §§ 33 ff SGB VIII gemeint, sondern jedes tatsächliche Pflegeverhältnis familienähnlicher Art, das seit längerer Zeit besteht; auch eine Pflegeerlaubnis nach §§ 44 ff SGB VIII ist nicht Voraussetzung (BayObLG FamRZ 84, 817). In ›Familienpflege‹ iSd Vorschr...mehr