Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: der rich... / 2 Ohne Planung geht es nicht

Welchen Stellenwert hat das Projekt? Als Projektleiter sind primär Sie zuständig für die Planung. Dazu müssen Sie über strategische Maßnahmen entscheiden, die den späteren Projektverlauf betreffen. Auf der Führungsebene über der Projektleitung fallen hingegen Planungsentscheidungen, die das Projekt als Ganzes betreffen. Dabei wird auch entschieden, welchen Stellenwert das ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 2.1 Lohnsteuer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse: Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1], Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,13 EUR pauschal versteuert)[2], Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kindergartenzuschuss, Fahrtkost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kind mit eigenem Haushalt.

Rn 8 Das Kindergeld erhält gemäß § 64 III 1 EStG der Elternteil, der dem Kind alleine oder den höheren Barunterhalt zahlt. Da auch hier das Kindergeld auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet wird, muss der Elternteil nach Berechnung seines Haftungsanteils das volle Kindergeld an das Kind auskehren. Das Kind darf auf keinen Fall weniger als den festen Bedarfssatz e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nr 8, 9: Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 6 Gem § 249 I ist das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Antragsgegner und dem Kind Anspruchsvoraussetzung; Nr 8 erfordert die Erklärung, dass zwischen dem in Anspruch genommenen Antragsgegner und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis iSv §§ 1591–1593 BGB besteht. Das nicht in einer Ehe geborene Kind muss bei Inanspruchnahme des Vaters dessen Vaterschafts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kind im Haushalt eines Elternteils.

Rn 7 Das Kindergeld erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, § 64 II EStG. Gleichwohl wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, hat es aus diesem Grunde zu dem von ihm zu tragenden Haftungsteil an das Kind auszukehren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kind im Haushalt.

Rn 2 Dienstleistungspflichtig ist das gemeinschaftliche minderjährige oder volljährige Kind (auch Stiefkind), ob ledig oder verheiratet (FamRZ 1978, 22–25), solange es im Haushalt mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils lebt und von ihm erzogen oder unterhalten wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ernsthaftes Interesse am Kind.

Rn 5 Der leibliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben, was sicherstellen soll, dass sein Umgangsbegehren nicht willkürlich ist, sondern bei ihm ein objektivierbares und nachvollziehbares rechtliches Interesse tangiert ist (Frankf FamRZ 19, 1254). Es genügt also nicht, dass der leibliche Vater jetzt Interesse an dem Kind zeigt, sondern er muss es berei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bekanntgabe an das beschwerdebefugte Kind, S 1.

Rn 3 Gem S 1 ist eine Entscheidung dem Kind selbst bekannt zu machen, wenn es ein eigenes Beschwerderecht iSv § 60 hat, also durch die Entscheidung in eigenen Rechten beeinträchtigt ist (Zö/Feskorn § 60 Rz 2; Prütting/Helms/Abramenko § 60 Rz 1; MüKoFamFG/Schumann § 164 Rz 4; Brandbg FamRZ 14, 1649; Nürnbg FamRZ 12, 804; Ddorf FamRZ 11, 1081). Das Kind hat ein Beschwerderecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kind bzw betreuender Elternteil.

Rn 6 Das vereinfachte Verfahren wird auf Antrag eingeleitet. Minderjährige Kinder werden durch den Elternteil vertreten, dem die elterliche Sorge zusteht. Bei gemeinsamer Sorge der Eltern ist der Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet, § 1629 II 2 BGB. Sind die getrennt lebenden Eltern miteinander verheiratet, kann der Elternteil, in dessen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das Kind ist offensichtlich nicht in der Lage, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun, Abs 2 S 1 Nr 2.

Rn 17 Von einer Anhörung und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks kann auch dann abgesehen werden, wenn das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun. Diese Regelung betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder, die alters- und entwicklungsbedingt diese Fähigkeiten noch nicht besitzen. Daneben können auch Kinder mit erhebli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unmittelbarer Zwang gegen das Kind selbst (Abs 2).

Rn 4 § 90 II enthält zusätzliche Einschränkungen, wenn sich der unmittelbare Zwang gegen das Kind selbst und nicht gegen die es betreuende Person richtet. In diesem Fall ist der Einsatz von unmittelbarem Zwang ausgeschlossen, wenn durch ihn lediglich die Ausübung eines Umgangsrechts durchgesetzt werden soll. Gegen ein sich dauerhaft und ohne nachvollziehbare Gründe weigernde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1810 BGB – Pflegschaft für ein ungeborenes Kind.

Gesetzestext Für ein bereits gezeugtes Kind kann zur Wahrung seiner künftigen Rechte ein Pfleger bestellt werden, sofern die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge verhindert wären, wenn das Kind bereits geboren wäre. Mit der Geburt des Kindes endet die Pflegschaft. Normzweck. Rn 1 Die Norm ersetzt ohne inhaltliche Änderungen die §§ 1912, 1918 II aF. Sie dient dem Schutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kind mit eigener Lebensstellung.

Rn 3 Hat das Kind aufgrund längerer Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine eigene Lebensstellung erlangt und wird es dann unterhaltsbedürftig, erscheint es angemessen, ihm das Existenzminimum als Bedarf zuzubilligen, das in den Selbstbehaltsätzen zum Ausdruck kommt (Bambg FamRZ 94, 255).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 22 EGBGB – Annahme als Kind.

Gesetzestext (1) 1Die Annahme als Kind im Inland unterliegt dem deutschen Recht. Im Übrigen unterliegt sie dem Recht des Staates, in dem der Anzunehmende zum Zeitpunkt der Annahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Die Folgen der Annahme in Bezug auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und dem Annehmenden sowie den Personen, zu denen das Kind in einem familie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 164 FamFG – Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind.

Gesetzestext Die Entscheidung, gegen die das Kind das Beschwerderecht ausüben kann, ist dem Kind selbst bekannt zu machen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Eine Begründung soll dem Kind nicht mitgeteilt werden, wenn Nachteile für dessen Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. § 38 Abs. 4 Nr. 2 ist nicht anzuwenden. A....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 21 EGBGB – Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses.

Gesetzestext Das Rechts verhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. A. Geltung der Norm. Rn 1 Die Norm erfasst gleichermaßen in einer Ehe wie auch außerhalb einer Ehe geborene Kinder. Dies gilt auch für Kinder, deren Heimatrecht noch zwischen ehelicher u nichtehelicher Kindschaft untersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der persönliche Eindruck vom Kind.

Rn 6 Die Neufassung der Vorschrift regelt ausdrücklich, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen hat. Das ist mit der Anhörung eines Kindes eigentlich untrennbar verbunden. Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht, auch diese Erkenntnisquelle – wie bei der Anhörung in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 278 I, 319 I) – ausdrücklich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bekanntgabe an das unter 14 Jahre alte Kind.

Rn 6 Dem unter 14 Jahre alten bzw gem § 104 Nr 2 BGB geschäftsunfähigen Kind wird die Entscheidung nicht selbst bekannt gegeben; die förmliche Bekanntgabe erfolgt an den gesetzlichen Vertreter. Regelmäßig wird der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand dieses vom Ausgang des Verfahrens informieren, § 158 IV 2. Betrifft ein Verfahren – wie bei der familiengerichtlichen Gen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1742 BGB – Annahme nur als gemeinschaftliches Kind.

Gesetzestext Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden. Rn 1 Die Vorschrift verbietet die Kettenadoption, dh die Weitergabe des angenommenen Kindes an andere Adoptionsbewerber. Wird das Annahmeverhältnis aufgelöst, kommt eine erneute Adoption in Betracht. Das Rechtsverhältnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr. 1: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Rn 2 In den Anwendungsbereich der Nr 1 fallen insb Anträge auf Feststellung einer Vaterschaft nach § 1600d BGB. Eine solche Feststellung ist freilich nur dann möglich, wenn kein anderer als Mann (als Ehemann gem § 1592 Nr 1 BGB, wegen Anerkennung gem § 1592 Nr 2 BGB oder gem § 1593 BGB) anzusehen ist. In diesem Fall muss die rechtliche Vaterschaft erst durch Anfechtung besei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Annahme als Kind.

Rn 7 Durch die Adoption erlangt das adoptierte Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und erbt neben diesen zu gleichen Teilen. Rn 8 Die durch ein Gericht oder eine Behörde im Ausland vollzogene Adoption richtet sich nach § 199 FamFG iVm dem AdWirkG (Einzelheiten Prütting/Helms/Krause § 199 FamFG Rz 2 ff). Rn 9 Wegen der häufig schwächeren Wirkung der Adoption in vielen ausl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 7 Art 21 gilt für alle zum Eltern-Kind-Verhältnis gehörenden Regelungsgegenstände. Erfasst werden damit sämtliche Formen umfassender oder teilw Sorgezuweisung, -beschränkung oder -entziehung (iS von §§ 1628, 1629 II 3 iVm 1796, 1632 IV, 1666–1667, 1671, 1672, 1674, 1678 II, 1680 II u III, 1684 III u IV, 1687 II, 1687a, 1687b III, 1688 III u IV BGB, 9 III LPartG). Auch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Pflegschaft oder die Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder ein bereits gezeugtes Kind, Nr 5.

Rn 17 Kindschaftssachen nach Nr 5 sind auch die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, welche die Pflegschaft oder die Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder bereits gezeugtes Kind betreffen. Pflegschaften über Volljährige gehören zu den ›betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen‹ iSv § 340. Auch diese Zuweisung ist umfassend zu verstehen, er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind (Nr. 2).

Rn 3 Die Vorschrift des § 1758 BGB ermöglicht auf Antrag des Kindes die Ersetzung der fehlenden Einwilligung eines Elternteils in die Annahme. Zudem kann das Familiengericht die fehlende Einwilligung eines Ehegatten ersetzen (§ 1749 Abs 1 S 2 BGB).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zahlung von Einmalbeträgen für ein Kind, für das für den Monat September 2020, Mai 2021 oder Juni 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht (66 Abs 1 S 2 EStG aF)

Rn. 95 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 66 Abs 1 S 2 EStG idF des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1512) wird zusätzlich zum Kindergeld nach § 66 Abs 1 S 1 EStG für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 EUR und für den Monat Oktober 2020 ein E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungspflicht, Mitteilung der Entscheidungsgründe an das Kind, S 2 und 3.

Rn 7 Das Gericht entscheidet gem § 116 I durch Beschluss, der grds zu begründen ist, § 38 III. Nach § 164 S 3 gilt dies auch in den Fällen des § 38 IV Nr 2, also wenn die Entscheidung den gleichgerichteten Anträgen aller Beteiligten oder ihrem gemeinsamen Interesse entspricht, wie dies zB bei § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB der Fall ist. S 3 gilt für alle Kindschaftssachen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1674a BGB – Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind.

Gesetzestext 1Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat. Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beiderseitige Barunterhaltspflicht beim minderjährigen Kind.

Rn 10 Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt in Betracht bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Eltern, bei eigenem Haushalt des Kindes mit Zustimmung des Bestimmungsberechtigten gem § 1612, bei Versterben eines Elternteils, bei fehlender Leistungsfähigkeit eines Elternteils und bei einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 197 FamFG – Beschluss über die Annahme als Kind.

Gesetzestext (1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kind, Abs 2 S 1.

Rn 14 Von § 563 II 1 sind Kinder iSd § 1591 f sowie die nach den §§ 1741 ff, 1767 ff angenommenen Kinder umfasst (AG München ZMR 20, 35). Bei Pflegekindern und Stiefkindern str (bejahend Blank/Börstinghaus § 563 Rz 44 [Gesetzeszweck Schutz der Familie], aA Staud/Rolfs § 563 Rz 18, Sternel ZMR 04, 716 [Eintrittsberechtigung nach II 3]). Volljährigkeit steht dem Eintrittsrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1766 BGB – Ehe zwischen Annehmendem und Kind.

Gesetzestext 1Schließt ein Annehmender mit dem Angenommenen oder einem seiner Abkömmlinge den eherechtlichen Vorschriften zuwider die Ehe, so wird mit der Eheschließung das durch die Annahme zwischen ihnen begründete Rechtsverhältnis aufgehoben. 2 §§ 1764, 1765 sind nicht anzuwenden. Rn 1 Die Annahme als Kind ist ein Ehehindernis (§ 1308 I). Eine Befreiung von diesem Ehehinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Annahme als Kind (Nr 1).

Rn 2 Diese Zuständigkeit erfasst die Annahme Minderjähriger wie auch Volljähriger. Sie erstreckt sich auf das gesamte Verfahren einschließlich unselbstständiger Nebenteile wie die gerichtliche Genehmigung nach § 1746 Abs 1 S 4 BGB und den Ausspruch zur Namensführung (§ 1757 BGB). Das selbstständige Verfahren auf Rückübertragung der elterlichen Sorge gem § 1751 Abs. 3 BGB bil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch in Höhe der Einmalbeträge für ein Kind, für das mindestens für einen anderen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 66 Abs 1 S 3 EStG aF)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 66 Abs 1 S 3 EStG aF regelt den Fall, dass für das Kind zwar nicht für den Monat Juli 2022 (bzw Mai 2021 und September 2020) ein Anspruch auf Kindergeld besteht, mindestens aber für einen anderen Kalendermonat in den Kj 2022, 2021 und 2022. Ist Letzteres der Fall, besteht ein Anspruch in Höhe der jeweiligen Einmalbeträge (2022: EUR 100; 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1308 BGB – Annahme als Kind.

Gesetzestext (1) 1Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. 2Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist. (2) 1Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem Antragsteller und seinem künftigen Ehegatten du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthalt mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nr 2).

Rn 14 Lebt nur ein Teil der gemeinschaftlichen Kinder bei einem Ehegatten, kann dies die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründen, wenn der andere Teil der Kinder bei Dritten lebt, namentlich den Großeltern, sonstigen Verwandten oder Pflegepersonen. Bei dem anderen Ehegatten darf also kein gemeinschaftliches Kind leben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes.

Rn 5 Gemeinschaftliche Kinder sind die in der Ehe geborenen (§§ 1591, 1592 Nr 1) Kinder und die gemeinschaftlich adoptierten (§ 1754 I) Kinder. Voreheliche Kinder sind gemeinschaftlich, wenn nach der Geburt die Eltern heiraten (§ 1626a I Nr 2) oder die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wird (§ 1592 Nr 1, 3), ein Kind, das während einer früheren, durch Tod des (ersten) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung (gerade) auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 28 Der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem § 1671 I 2 Nr 2 hat auch bei Fehlen der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern nur Erfolg, wenn die Übertragung gerade auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bei der Prüfung dieser Frage ist nicht auf ein theoretisches Ideal abzustellen, sondern darauf, welche Sorgeentscheidung unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nicht natürlich gezeugte Kinder.

Rn 19 Die homologe Insemination (Übertragung männlichen Spermas auf das Fortpflanzungsorgan der Frau) und die homologe In-Vitro-Fertilisation (Befruchtung einer Eizelle im Reagenzglas) werden, wenn sie unter Ehepartnern erfolgen, einer natürlichen Zeugung gleichgestellt; erbrechtliche Besonderheiten bestehen nicht (Kirchmeier FamRZ 98, 1281). Rn 20 Bei Kindern, die aufgrund e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustimmung des Kindes (Abs 2).

Rn 2 Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung des Kindes nur erforderlich, wenn der Mutter die elterliche Sorge ganz oder tw nicht zusteht. Daher ist die Zustimmung des volljährigen Kindes für die Vaterschaftsanerkennung immer erforderlich, während sie für ein verstorbenes Kind ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist wie folgt zu differenzieren: Rn 3 Bei Alleinso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ladung, Anfechtbarkeit, Erzwingung des Erscheinens des Kindes.

Rn 25 Die Entscheidung des Gerichts, ein Kind in einer Kindschaftssache anzuhören, ist eine unanfechtbare Zwischenentscheidung. Die Anhörung des Kindes ist grds auch gegen den Willen der Eltern durchzuführen (Brandbg ZKJ 16, 142; Frankf FuR 17, 217; Musielak/Borth/Frank/Frank § 159 Rz 17). Rn 26 Das Kind wird über seinen gesetzlichen Vertreter geladen; diesem wird aufgegeben,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bindungen des Kindes.

Rn 43 Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Prüfung des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes. Damit sind die gefühlsmäßigen Neigungen gemeint, die das Kind zu seinen Eltern und Geschwistern, aber auch zu anderen nahestehenden Personen hat (J/H/A/Lack § 1671 Rz 68; vgl Zweibr FamRZ 10, 138). Das Entstehen und Erhalten stabiler emotionaler Beziehungen ist für eine gesu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährige Kinder.

Rn 4 Die Beteiligung setzt voraus, dass sich in der Wohnung, die dem ASt zugewiesen werden soll, ein minderjähriges Kind aufhält, das nicht notwendig ein Kind der übrigen Beteiligten sein muss. Ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Wille des Kindes.

Rn 49 Der Wille des Kindes ist bereits deshalb beachtlich, weil es die Person ist, um die es bei der Sorgeentscheidung geht und die von ihr am stärksten betroffen wird. Das Kind ist nicht Objekt des Sorgeverfahrens. Es ist vielmehr ein Individuum mit eigenen Grundrechten, das keinen Machtansprüchen seiner Eltern unterliegt (BverfGE FamRZ 86, 769, 772) und das mit zunehmendem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffenheit desselben Kindes.

Rn 5 Als verbindungsfähige Verfahren kommen zunächst in Bezug auf Abstammungsverfahren nur solche in Betracht, die dasselbe Kind betreffen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind als ASt auftritt oder als Beteiligter hinzugezogen worden ist. Eine Entscheidung über die Abstammung von Geschwistern in einem Verfahren ist damit allerdings ausgeschlossen (Keidel/Engelhardt Rz 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Volljährige Kinder.

Rn 7 Das Bestimmungsrecht steht jedem Elternteil zu, der von den volljährigen Kindern auf Unterhalt in Anspruch genommen wird (BGH FamRZ 93, 322). Im Falle der Trennung oder Scheidung ist jeder Elternteil zur Ausübung des Bestimmungsrechts befugt (BGH FamRZ 88, 831; 93, 322; aA Karlsruhe FamRZ 82, 821; Köln FamRZ 82, 838). Bei gegenläufigen Unterhaltsbestimmungen ist die Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wohnsitz eines Kindes ohne Sorgerecht der Eltern (S 2).

Rn 7 Den Eltern kann gem § 1666 die Personensorge entzogen sein, so dass ein Vormund oder Pfleger zu bestellen ist. In diesem Falle teilt das Kind den Wohnsitz des jeweiligen Personensorgeberechtigten. Dies gilt auch dann, wenn das Kind faktisch bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt. Gleichzustellen ist der Fall, dass die Eltern nicht bekannt sind. In diesem Fall wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 13 Brüssel IIa-VO – Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes.

Gesetzestext (1) Kann der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes nicht festgestellt werden und kann die Zuständigkeit nicht gem Artikel 12 bestimmt werden, so sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem sich das Kind befindet (2) Abs. 1 gilt auch für Kinder, die Flüchtlinge oder, aufgrund von Unruhen in ihrem Land, ihres Landes Vertriebene sind. Rn 1 Art 13 enthält die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Belange gemeinschaftlicher Kinder.

Rn 12 Zu den Interessen der gemeinschaftlichen Kinder rechnen zB die schulischen Belange, die berührt wären, hätte die Erfüllung der Ausgleichsforderung zur Folge, dass die bisherige Wohnung zu veräußern wäre, was mit einem für das Kind schädlichen Wohnungs- und Schulwechsel einherginge (MüKo/Koch Rz 12). Die Vorschrift schützt auch im Haushalt des Schuldners lebende volljäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wesentliche Bindung des Kindes zu einem anderen Mitgliedstaat (Abs 3).

Rn 4 Dieser Absatz erfasst die Fälle, in denen kein Scheidungsverfahren rechtshängig ist. Dann kann das Gericht für das Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung zuständig sein, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt (s dazu Art 8 Rn 2) nicht im Gerichtsstaat hat, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Das Kind hat eine wesentliche Bindung zu dem bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2068 BGB – Kinder des Erblassers.

Gesetzestext Hat der Erblasser seine Kinder ohne nähere Bestimmung bedacht und ist ein Kind vor der Errichtung des Testaments mit Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an die Stelle des Kindes treten würden. Rn 1 Die Auslegungsregel (Stuttg NJW-RR 22, 1045 [OLG...mehr