Rn 2

Dienstleistungspflichtig ist das gemeinschaftliche minderjährige oder volljährige Kind (auch Stiefkind), ob ledig oder verheiratet (FamRZ 1978, 22–25), solange es im Haushalt mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils lebt und von ihm erzogen oder unterhalten wird.

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