Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein erstmals seitens des Staates angeordneter Arbeitsschutz geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Im Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter v. 9.3.1839 (sog. Preußisches Regulativ) wurde die Arbeit von Kindern verboten. Der Grund war, dass sich hierdurch der Gesundheitszustand der (späteren) Rekruten erheblich verschlechtert hatte. Die Gewerbeordnung für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 4 Voraussetzungen für mobiles Arbeiten

Ob räumlich und zeitlich entgrenztes Arbeiten für jeden das Richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Da sind zum einen die technischen und organisationalen Voraussetzungen und zum anderen die privaten Voraussetzungen, die persönliche Einstellung und die Begabung zur Selbstorganisation und zum Selbstmanagement. Diese Einflussvariablen in Bezug auf das persönliche Empfinden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 8 Tipps für das Arbeiten remote

Um sich mit dem Remote-Arbeiten im Homeoffice gut zu arrangieren, gibt es Tipps, die sich bewährt haben. Feste Arbeitszeiten mit sich selbst vereinbaren Es ist wichtig, feste Arbeitszeiten mit sich selbst (und mit der Familie) zu vereinbaren. Dabei muss man nicht die Arbeitszeiten wählen, die man zuvor im Büro praktizierte. Gerade mit Kindern kann es hilfreich sein, auf die fr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW-Kredite für Wohneigentu... / 2 Das Programm im Überblick

Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW-Kredite für Wohneigentu... / 3 Baukindergeld hatte trotz Kritik viele Fans

Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Zum Jahresende 2022 lief es aus. Seit dem Start der Förderung, die zum 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat das Baukindergeld im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.7.1 Vertretung

In der Wohnungseigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person vertreten lassen.[1] In aller Regel ist allerdings die Vertretung in der Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, wobei sich diese Beschränkung in den häufigsten Fällen auf den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder den Ehegatten bezieht. Eine sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 2 Billigkeitskontrolle bei einer individualrechtlichen Versetzung

Das durch einen Einzelvertrag festlegbare Direktionsrecht wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber hiernach sein Weisungsrecht ausüben, muss er im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss somit, soweit möglich, Rücksich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW-Kredite für Wohneigentu... / 1 Förderprogramm "Wohneigentum für Familien"

Ziel ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite. Gefördert werden nur Häuser, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 % für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung) – und damit rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Für eine Familie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Leitsatz 1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt. 2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 19.6 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Psychagogen

Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 7 ist durch Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B seit dem 1.7.2015 wie folgt neu gefasst: "Psychagoginnen/Psychagogen mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannter Prüfung und entsprechender Tätigkeit." Es besteht somit kein spezielles Tätigkeitsmerkmal mehr für "Kinder- und Jugendl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 15 Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen

Entgelttabelle S (Erzieherinnen) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeiter eine immer größere Rolle und ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig möglich. Neben den eher bekannten Angeboten von steuerfreien Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten, zählen in eher größeren Unternehmen auch eigene Kitas oder betriebsnahe Belegplätze dazu. Noch weni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Vom 1.7.2015 an sind folgende Tätigkeitsmerkmale in einer höheren Entgeltgruppe als bisher vereinbart: Entgeltgruppe S 11a (Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 14 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen

Entgelttabelle S (Kinderpflegerinnen) ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 13 Übersicht über die Tätigkeitsbereiche im Sozial- und Erziehungsdienst

Es können 6 Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: Kinderpflegerin Erzieherin, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen Handwerklicher Erziehungsdienst Heilpädagogen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung Leiterin von Kindertagesstätten Die Eingruppierung in sämtlichen Tätigkeitsbereichen richtet sich nach der auszuübenden T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 17 Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen

Entgelttabelle S (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung) in EUR ab 1.4.2022mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Leistungsbezie... / 1.1 Voraussetzungen

Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III sind versichert[1] und haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig krank sind oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden.[2] Ein arbeitsloser Versicherter ist arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.5 "Heimzulage" (Protokollerklärung Nr. 1)

Nach Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung ist die "Heimzulage" an Beschäftigte für die Dauer der Tätigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.4 Erzieherinnen und Erzieher

Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1: Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten In der Protokollerklärung Nr. 6, in der die Beispiele für besonders schwierige fachliche Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern aufgeführt sind, wurde das Beispiel in Buchstabe f geändert und in den Buchstaben g und h neue Beispiele aufgenommen. Buchstabe f In Buchstabe f wurden bisher Tätigkeiten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 21.1 Entstehungsgeschichte und Zweck dieser tariflichen Regelung

In der Tarifrunde 2008 war eine zentrale Forderung der Arbeitgeber die Verlängerung und Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West. Letztendlich wurde eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart mit Ausnahme der Beschäftigten in Krankenhäusern, wo es bei der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.5 Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten für Beschäftigte im Erziehungsdienst

Die bis 30.5.2022 nur für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltende Regelung in der Anlage D.12, Nr. 2 (Vorbereitungszeit) ist mit Wirkung ab 1. Juli 2022 auch auf das Tarifgebiet Ost übertragen und für alle Beschäftigten ist der Umfang der Freistellung angehoben. In Anlage D, Abschnitt D.12 Nummer 2 Satz 1 TVöD-V bzw. in § 5.1 Absatz 4 Satz 1 TVöD-B ist die Vorbereitungszeit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 4 Lärm: Wie tolerant muss der Nachbarn sein?

Toben Kinder durch den Garten, kann das schnell laut werden. Zwar sind viele Nachbarn bei Kinderlärm recht tolerant und auch die Rechtsprechung ist kinderfreundlich und vertritt die Ansicht, dass Kinder sich austoben dürfen. Aber nicht unbegrenzt. Eine Lärmbelästigung in festgelegten Ruhezeiten müssen Nachbarn nämlich nicht hinnehmen. Auch mutwilliger Kinderlärm mit dem Ziel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 9.1 Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale

Im TVöD waren die Paragrafen zur Eingruppierung (§ 12 TVöD) und zur Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) zum Zeitpunkt 1.11.2009 noch nicht belegt. Es wurde hier auf die künftige Entgeltordnung verwiesen. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 23 Vergleichende Übersicht der den Entgeltgruppen S entsprechenden Vergütungsgruppen (Anlage 1a zum BAT) und der bisher maßgeblichen Entgeltgruppen (Anlage 1 bzw. Anlage 3 zum TVÜ-VKA)

In der 1. Spalte wird die Entgeltgruppe ausgewiesen, in die die Beschäftigten ab dem 1.7.2015, in der 2. Spalte ab dem 1.11.2009 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Die 3. Spalte enthält eine Kurzbezeichnung der in die jeweiligen Entgeltgruppen eingruppierten Beschäftigtengruppen. Der 4. Spalte ist die Vergütungsentwicklung zu entnehmen, die die Beschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 18 Beschäftigte in der Tätigkeit von Leiterinnen von Kindertagesstätten

Entgelttabelle S (Leiterinnen von Kindertagesstätten) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.2.1 Auffinden der Entgeltgruppe

Der Anhang zu der Anlage C TVöD enthält die vollständige Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale in § 2 Abschn. B des Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24.4.1991 mit den aufgrund der aktuellen Rechtslage notwendigen redaktionellen Anpassungen sowie 3 inhaltlichen Veränderungen. Neu sind folgende Regelungen: Für Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entspre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 21.2 Geltungsbereich dieser Regelung

Diese Regelung gilt für sämtliche Beschäftigte im gesamten Tarifgebiet West im Bereich der Sparten Verwaltung (BT-V) und Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B). Die tarifliche Regelung findet ausschließlich Anwendung auf Beschäftigte im Erziehungsdienst. Die im Eingruppierungsrecht gebräuchliche Bezeichnung "Sozial- und Erziehungsdienst" ist bewusst nicht vereinbart worde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 19.2 Leiterinnen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. d. § 2 SGB IX

Für Leiterinnen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. d. § 2 SGB IX sowie deren ständige Vertreterinnen waren bis zum 20. Änderungstarifvertrag zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B keine Eingruppierungsmerkmale ausgebracht. Seit dem 1.7.2015 sind diese Beschäftigten wie Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.1 Übersicht

Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung nicht erfasst si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.1 Neue bzw. erweiterte Protokollerklärungen zu den Entgeltgruppen

Die Tarifvertragsparteien haben die neuen Protokollerklärungen Nr. 1a und Nr. 17 in die Entgeltordnung aufgenommen. Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde ergänzt. Die Protokollerklärung Nr. 1a enthält eine Zulage für Praxisanleiter (Näher hierzu Ziffer 12.7.2). Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde um den Ausbildungsabschluss "Kinderpfleger/innen" erweitert und gilt darüber hinaus n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.1 Überleitung auf Antrag – § 28c TVÜ-VKA

Bei Inkrafttreten des Anhangs zu der Anlage C zum TVöD zum 1. November 2009 konnten am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppen S 8 (mit Ausnahme bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5) oder S 9 eingruppiert gewesen wären, nach § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA wählen, ob sie nach dem Anhang zu der Anlage C zum T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.6 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.2 Überleitung in die Entgeltgruppe S 9

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert und erhielten nach Ablauf von 4 Jahren eine Vergütungsgruppenzulage. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.7 Erneutes Wahlrecht zum 1.7.2015

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015 zum TVÜ-VKA ist für die Beschäftigten, die 2009 von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht haben, in § 28b Abs. 5 TVÜ-VKA erneut ein Wahlrecht eingeräumt worden, mit Wirkung zum 1.7.2015 in den Anhang zu der Anlage C zum TVöD zu wechseln. Es handelt sich dabei um folgende Beschäftigtengruppen: Beschäftigte, die durch ausdrü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 8.3 Geltungsbereich der neuen S-Tabellen

Die Regelungen zum Entgelt und zur Eingruppierung finden auf alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes Anwendung, die nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes im Geltungsbereich des TVöD-V bzw. des TVöD-B ergibt sich dies unmittelbar aus Nr. 3 Abs. 1 des Abschnitts D.12 der Anlage D zum TVöD-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (WEMoG) / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Abstimmung (+) Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden.[1] Abstimmungsmodus (+) Stimmkarten sind für offene und namentliche Abstimmungen vorgesehen; Stimmzettel für schriftliche Abstimmungen.[2] Abstimmungsergebnis, Ermittlung durch "Subtraktionsmethode" (+) Soweit durch Gemeinschaftsordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 2 Dauer des Anspruchs

Krankengeld kann für die Dauer der Krankenhausbehandlung beansprucht werden, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Praxis-Beispiel Ein familienversichertes Kind wird in der Zeit vom 7. bis zum 21.10.2022 stationär behandelt. Die Mitaufnahme der gesetzlich krankenversicherten Mutter ist aus medizinischen Gründen vom 7....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Infektionsschutz / 2.2 Gemeinschaftseinrichtungen

Besondere Anforderungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heime, Ferieneinrichtungen usw., §§ 33–35 IfSG). In diesen Einrichtungen dürfen Personen mit bestimmten Erkrankungen nicht tätig sein bzw. Kinder und Jugendliche dürfen mit bestimmten Infektionskrankheiten diese Einrich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1 Begleitperson

Eine Begleitperson kann Krankengeld beanspruchen, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist, bei einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung[1] mit aufgenommen wird, ein naher Angehöriger des Versicherten oder eine Person aus dessen engstem persönlichen Umfeld ist, keine entgeltlichen Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt und einen Verdienstausfall hat. Hinweis De...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / 4 Arbeitszeit

Wenn mobile Arbeit im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfindet, besteht kein Zweifel daran, dass die damit verbrachte Zeit Arbeitszeit ist. Das macht auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG deutlich, wonach Arbeitszeit "jede Zeitspanne [ist], während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.6 Angehöriger/Person aus dem persönlichen Umfeld

Die Begleitperson muss ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld der stationär zu behandelnden Person sein[1]. Nahe Angehörige sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.4 Soll-ist-Abweichungen aufzeigen und strategische Beratung

Der Vergleich der angestrebten Ziele des Mandanten mit den tatsächlichen Ergebnissen der Berechnung ist ein wesentliches Merkmal der Präsentation der Resultate für den Mandanten. Der Übergang von Darstellung, Analyse und strategischer Beratung ist hier fließend und findet in einem Präsentationstermin statt. Deshalb sollen diese beiden Phasen hier zusammengefasst werden. Die b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.1 Ermittlung des Beratungspotenzials – Vorteile des Einstiegs über kleine Beratungsfelder

Der Oberbegriff "Private Vermögensberatung" wird häufig gleichgesetzt mit der Erstellung einer kompletten Vermögens- und Finanzplanung. Diese gedankliche Einengung führt oftmals dazu, dass in der Kanzlei der Aufwand zum Einstieg in diese Beratung fachlich und zeitlich zu hoch eingeschätzt und daher abgelehnt wird. Zum anderen wird das eigentliche Potential dieses Beratungsfe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telearbeitsplatz / 2 Vorteile der Telearbeit

Von Telearbeit haben sowohl Chefs als auch Mitarbeiter oft falsche Vorstellungen: eine Mutter, die während der E-Mail-Abfrage ihr Kind stillt, der Mitarbeiter, der mit dem Notebook auf dem Schoß vom Sofa aus Angebote schreibt, ein Arbeitsplatz, an dem nach Lust und Laune gearbeitet wird, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen. Die Vorteile eines Telearbeitsplatzes sind jedo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 8 Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet (§ 850d ZPO)?

Unterhaltsgläubiger sind: die Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Großeltern), Ehegatte, auch bei Getrenntlebenden, früherer Ehegatte, die Mutter eines nicht ehelichen Kindes gem. §§ 1615l, 1615n BGB, Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 5 LPartG). Das Arbeitseinkommen unterliegt bei einer Pfändung wegen eines Unterhaltsanspruchs in doppelter Hinsic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.4 Seltene Krankheiten und Krankheitszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen (2. Fallgruppe)

Rz. 21 Der Begriff "seltene Erkrankungen" richtet sich nach der EU-Definition (vgl. Verordnung (EG) Nr. 141/2000 – Arzneimittel für seltene Leiden) und bezeichnet eine Erkrankung, von der nach dem allgemein anerkannten Schwellenwert nicht mehr als 5 von 10.000 Personen in der Gemeinschaft betroffen sind. Damit bezieht sich die ASV auch auf seltene Erkrankungen und Erkrankung...mehr